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Metropolregion Mitteldeutschland beruft Geschäftsführung

Seit dem 1. Mai sind Jörn-Heinrich Tobaben und Reinhard Wölpert offiziell Geschäftsführer der Metropolregion Mitteldeutschland Management GmbH. Nach Abschluss des organisatorischen Fusionsprozesses soll nun die inhaltliche Vernetzung von Unternehmen und Kommunen vorangetrieben werden.

Metropolregion Mitteldeutschland beruft Geschäftsführung

„Durch die Fusion von Unternehmen und Kommunen im Europäische Metropolregion Mitteldeutschland e.V. ergeben sich neue Schnittstellen und Themenfelder für unsere gemeinsamen Ziele. Es sind bereits zahlreiche neue Projektideen im Entstehen, die wir derzeit gemeinsam in der Geschäftsführung und mit unseren Partnern diskutieren“, erklärt Jörn-Heinrich Tobaben, der als Vorsitzender der Geschäftsführung vor allem für die Themenbereiche Wirtschaft und Innovation zuständig sein wird.

„Ich freue mich auf die gemeinsame Arbeit, in die beide Seiten ihre besonderen Kompetenzen, Erfahrungen und Kontakte in der Region einbringen werden. Die enge Abstimmung von Themen und Prozessen wird dazu beitragen, dass Projekte zur Stärkung des Standortes Mitteldeutschland noch schneller und effizienter als bisher Realität werden können“, so Reinhard Wölpert. In seinem Verantwortungsbereich als Geschäftsführer werden besonders kommunale Projekte sowie die Themen Kultur und Tourismus liegen.

Mit der Bestätigung der paritätisch besetzten Geschäftsführung durch die Gesellschafterversammlung der Metropolregion Mitteldeutschland Management GmbH am 16. April 2014 ist der Europäische Metropolregion Mitteldeutschland e.V. voll arbeitsfähig. Als nächste Schritte sind nach den Kommunalwahlen die formalen Beitritte der Gebietskörperschaften in den Verein vorgesehen. Aber bereits jetzt erfolgt die organisatorische und inhaltliche Einbindung von Mittelzentren und Landkreisen der Region in die Arbeit des neuen Zusammenschlusses. Gleichzeitig werden sich die bestehenden, kommunal besetzten Arbeitsgruppen der Metropolregion Mitteldeutschland für Vertreter der regionalen Wirtschaft öffnen.

Im Europäische Metropolregion Mitteldeutschland e.V. engagieren sich strukturbestimmende Unternehmen, Städte und Landkreise, Kammern und Verbände sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen mit dem gemeinsamen Ziel einer nachhaltigen Entwicklung und Vermarktung der traditionsreichen Wirtschafts-, Wissenschafts- und Kulturregion Mitteldeutschland.

Mehr Informationen:

www.mitteldeutschland.com

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08.05.2014
hallelife.de - Redaktion
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08. Mai 1314

Der Rath zu Halle vertauscht einen Theil der Kohlwiese an das Closter zum Neuen Werck, gegen einen Schuscharn an der Marien-Kirche

Das Kloster zum Neuen Werk wurde von Erzbischof Adelgotus im Jahre 1116 gestiftet und mit Mönchen des Augustiner-Ordens besetzt.

08. Mai 1314

Es wurde auf einem Felsen über der Saale zwischen der Stadt Halle und der Burg Giebichenstein erbaut, nachdem Erzbischof Adelgotus bei abendlichem Ritt die Erscheinung einer glühenden Egge an eben dieser Stelle hatte.
Im Laufe der Jahrhunderte gewann das Kloster großen Einfluss um Halle und gelangte durch Schenkungen und Käufe zu großem Reichtum. Seine Einkünfte sollen denen einer guten Grafschaft des Heiligen Römischen Reiches entsprochen haben.

Im Jahre 1530 wurde das Kloster von Kardinal Albrecht abgebrochen. Die Steine wurden unter anderem zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet. Auch Hans von Schönitz, der Bau- und Schatzmeister des Kardinals, verwendete Steine des Klosters für sein Haus zum Kühlen Brunnen.[nbsp]

Hier übergibt der Rat der Stadt Halle einen Teil der Kohlwiese, unterhalb des Klosters gelegen, an das Koster zum Neuen Werk und erhält dafür einen Schuhscharn an der Marienkirche.

Ein Scharn oder Scharren war ein Marktstand, der sich meist in einer Markthalle befand. An diesen Ständen wurde eine bestimmte Sorte Waren angeboten; hier also Schuhe.

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08.05.2014
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Frühförderung mittendrin – in Familie und Gesellschaft

Gemeinsam mit dem Institut für Rehabilitationspädagogik der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) bereitet die Bundesvereinigung für interdisziplinäre Frühförderung (VIFF) derzeit das XVIII. Bundessymposion zur interdisziplinären Frühförderung vor, das vom 26. bis 28. Februar 2015 in Halle stattfinden wird. Unter dem Titel „Frühförderung mittendrin – in Familie und Gesellschaft“ wird das Themenfeld in Fachvorträgen und Workshops vielfältig thematisiert und damit auch die interdisziplinäre Frühförderung im Land Sachsen-Anhalt gestärkt.

Frühförderung mittendrin - in Familie und Gesellschaft

Der Bundesvorstand der Vereinigung für interdisziplinäre Frühförderung plant im Rahmen einer Vorveranstaltung die Gründung einer Ländervereinigung der VIFF Sachsen-Anhalt. Ehrenamtliche Engagierte aus dem pädagogischen, therapeutischen, kinderärztlichen, psychologischen und sozialen Bereich sollen für die Mitarbeit gewonnen werden.

Im Vorfeld dieses Kongresses finden verschiedene Veranstaltungen statt. Um die Stadt Halle und die Universität selbst näher kennenzulernen, führt der Bundesvorstand gemeinsam mit den Ländervereinigungen der VIFF seine diesjährige gemeinsame Klausurtagung vom 9. bis 10. Mai 2014 an der Martin-Luther-Universität in Halle[nbsp]durch.

Prof. Dr. Christa Schlenker-Schulte, Direktorin des Instituts für Rehabilitationspädagogik der MLU, und ihr Team, kooperieren sehr engagiert mit der VIFF und stärken damit den interdisziplinären Fachaustausch zu aktuellen Frühförderthemen. Damit bringen sie gemeinsam die fachübergreifende Frühförderung für Eltern, die sich um die Entwicklung ihrer Kinder sorgen, voran.

Nähere Informationen zur angekündigten Tagung finden Sie demnächst unter[nbsp]www.fruehfoerderung-viff.de

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07.05.2014
hallelife.de - Redaktion
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Bei Vandalismus hat das Opfer den Ärger

Als die Hallenserin Jenny M. (Name geändert) morgens mit ihrem Wagen zur Arbeit fahren wollte, staunte sie nicht schlecht. An der Seite ihres Kleinwagens war ein Kratzer, der sich über beide Türen erstreckte. Dabei hatte sie ihren Wagen in einer ruhigen Seitenstraße in der Südlichen Neustadt geparkt. Leider kein Einzelfall – und was in Halle passiert, passiert auch in der gesamten Bundesrepublik immer wieder. Wie kann man sich am besten vor Vandalismus schützen? Und wie geht man am besten mit dem Vorfall um?

Bei Vandalismus hat das Opfer den Ärger

Aufklärungsquote konstant niedrig

Betrachtet man die polizeiliche Aufklärungsquote laut Bundeskriminalamt, so liegt diese konstant bei ungefähren 25 Prozent. Den einzigen Einbruch gab es in den Jahren 1991-1994, als die Quote auf ungefähr 22 Prozent abrutschte. Diese Zahlen beziehen sich jedoch auf die Bundesrepublik, für Halle im Einzelnen liegen keine Zahlen vor. Es zeigt sich also, dass nur ein Viertel aller Fälle von Vandalismus aufgeklärt und jemand zur Verantwortung gezogen werden kann. Vandalismus-Opfer wie Jenny stehen oft alleine dar: „Man fühlt sich einfach ausgeliefert und weiß nicht, was man tun soll, damit so etwas nicht noch mal passiert.”

Wer kommt für den Schaden auf?

Ob die Versicherung den Fall übernimmt, kann pauschal nicht beantwortet werden. Im Falle einer Vollkasko-Versicherung wird der Schaden in der Regel übernommen, nachdem bei der Polizei Anzeige erstattet wurde. Auch wenn es im ersten Moment unwahrscheinlich wirkt, dass die Täter gefasst werden: Eine Anzeige ist notwendig und der erste Schritt, den man nach Feststellung des Schadens tun sollte: ohne Anzeige keine Strafverfolgung und keine Aufnahme des Falles in eine Statistik. Zeitmangel ist hierbei kein Argument, denn in Zeiten digitaler Technik kann man eine Anzeige auch online aufgeben. Auch wenn die Versicherung den Schaden übernehmen würde: Es ist ratsam strategisch vorzugehen und zu prüfen, ob man den Schaden der Versicherung melden möchte. Nach der Meldung eines Schadens wird man aller Voraussicht nach hochgestuft und muss eine höhere Selbstbeteiligung annehmen – ist der Schaden verhältnismäßig gering, so ist es oft preisgünstiger, den Schaden selbst zu beheben. Eine Teilkaskoversicherung hingegen übernimmt keine Blechschäden, sie tritt im Falle von Glasbruch ein. Außerdem muss ein Diebstahlsdelikt vorliegen, was im Falle von reinem Vandalismus nicht unbedingt der Fall sein muss.[nbsp]

Einen kleineren bis mittelschweren Lackschäden beheben zu lassen, ist dabei gar nicht so kompliziert: Ein Lackdoktor konzentriert sich auf die schadhafte Stelle, ohne das Karosserieteil auszubauen. Auch bei speziellen Farbnuancen mischt der Lackdoktor in der Regel eine farbtongetreue Ausbesserung aus vielen verschiedenen Grundfarben. Oft wird nur eine geringe Menge Farbe benötigt, die dann mittels eines Airbrush-Systems hauchfein aufgetragen wird. Abschließend wird die Stelle poliert, so lassen sich keine Übergänge mehr erkennen. Nähere Informationen hierzu findet man auf der Werkstatt-Suche des Portals Autoscout24.

Was man tun kann

Jenny hat eine Anzeige gegen Unbekannt aufgegeben, die sich im Sande verlaufen hat. Seit dem Vorfall verhält sie sich jedoch nicht anders: „Ich habe ja nichts falsch gemacht und in einer ruhigen Seitenstraße geparkt. Ich hatte einfach Pech.” Wer Zeuge eines Vandalismus-Delikts wird, sollte nur im Einzelfall direkt eingreifen, da der Täter aggressiv reagieren könnte. Einen Anruf bei der Polizei, bei dem man zu Protokoll gibt, was man beobachtet, ist hingegen der richtige Weg. Man sollte sich auf jeden Fall den Täter gut einprägen, damit man ihn später identifizieren kann. Ihn zu fotografieren kann eine Möglichkeit sein, jedoch könnte auch das Aggression hervorrufen. Jennys Fall zeigt, dass Vandalimus-Opfer oft das Nachsehen haben. Es ist nicht leicht, etwas an der Situation zu ändern. Entweder hat man die finanziellen Möglichkeiten, sich einen Stellplatz oder eine Garage zu mieten, oder man muss hoffen, dass das eigene Auto verschont bleibt.

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07.05.2014
hallelife.de - Redaktion
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06. Mai Ao. 1454

Ablaß-Brief, welchen D. Nicol. Koyau zu Rom von 6 Cardinälen vor die Ulrichs-Kirche zu Halle erhalten, mit Ertzbischoff Ernsts Confirmation.[nbsp]

Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer.

06. Mai Ao. 1454

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.[nbsp]

Hier ist noch die Rede von der alten Pfarrkirche St. Ulrich.
Der hallische Patrizier und Jurist Dr. Koyau, damals in Rom, hatte bei 6 Kardinälen einen Ablass von 100 Tagen für die Gottesdienstbesucher der Ulrichkirche ausgewirkt.[nbsp]

Erzbischof Ernst bestätigte diesen Brief im Jahre 1500.

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06.05.2014
hallelife.de - Redaktion
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05. Mai Ao. 1747

Peinliches Halsgericht über Annen Margarethen Böserin.

Das Standbild des Rolands gilt seit Alters her als das anerkannte Symbol für die städtische Freiheit, also das Marktrecht und die Gerichtsbarkeit. Rolandsfiguren finden sich hauptsächlich in vielen nord- und ostdeutschen Städten, seltener in anderen Teilen Europas.[nbsp]

05. Mai Ao. 1747

Der hallische Roland ist im Unterschied zu seinen deutschen “Artgenossen” nicht uniformiert und wurde, aus Holz gefertigt, schätzungsweise um 1245 erstmals bei einem Hügel neben dem Rathaus auf dem Marktplatz aufgestellt.[nbsp]

Am Roland wurde Gericht gehalten. Deshalb nannte sich das hallische Schultheißen-Gericht auch das “Gericht auf dem Berge vor dem Rolande” – also das Berggericht.[nbsp]

Der Roland wechselte mehrfach seinen Standort und steht nun, im Jahre 1747, vor dem Schöppenhaus an der Südwestecke des Marktplatzes.[nbsp]

Hier wird am 05. Mai Ao. 1747 Gericht gehalten über Anna Margarethe Böser, die sich des zweifachen Kindsmordes schuldig gemacht hatte.[nbsp]

Der Schultheiß und Königlich Preußische Geheimrat Johann Christoph von Dreyhaupt begibt sich morgens um 08:00 Uhr gemeinsam mit den Schöppen, dem Gerichtsdiener und dem Gerichtsschreiber vor den Roland. Dort ist ein hölzernes Gerüst als Bühne errichtet, mit nochmals erhöhten Sitzen für die Mitglieder des Schultheißen-Gerichts.[nbsp]

Schultheiß Dreyhaupt eröffnet die Gerichtssitzung und fordert die Umstehenden auf, ihre Angelegenheiten vorzubringen.[nbsp]
Der Blutschreier Schneider tritt vor und bittet ums Wort. Ein Blutschreier war ein Gerichtsdiener, der vor dem Blutgericht gegen den Täter das Zetergeschrei erhob und Sühne für die Tat forderte. Mittlerweile war das Zetergeschrei abgeschafft worden und der Blutschreier fungierte als Ansager für die Anklage.[nbsp]

Dieser Blutschreier nun erklärt, dass Anna Margarethe Böser des begangenen Kindermordes angeklagt wird und deshalb ihr Leben verwirkt habe. Sie solle vor das Gericht zitiert werden.[nbsp]

Die Beschuldigte wird in Begleitung von Predigern auf das Gerüst geführt und der Ankläger des Rates, Anwalt Johann Christoph Gerstenbeil tritt hervor und führt die Anklage aus:

Anna Margarethe Böser hatte im vergangenen Jahr 1746 einige Tage vor Ostern unehelichen Verkehr mit dem Soldaten Meye und wurde schwanger. Nach Michaelis, also Ende September, bemerkte sie ihren Umstand und verheimlichte ihre Schwangerschaft. In der Neujahrsnacht 1747 suchte sie gegen Morgen bei einer Bekannten Zuflucht, die sie ihr auch im Keller ihres Hauses gewährte. Dort brachte die Angeklagte zwei Kinder zur Welt und erwürgte sie gleich nach deren Geburt.[nbsp]
Nach der peinlichen Halsgerichts-Ordnung und Magdeburgischen Landesgesetzen habe sie nun Leib und Leben verwirkt. Deshalb fordert der Ankläger von der Beschuldigten nochmals ein öffentliches Geständnis und vom Gericht den Schuldspruch und die Verurteilung zum Tod durch das Schwert.[nbsp]

Daraufhin befragt Schultheiß Dreyhaupt die Angeklagte und hört ein volles Geständnis. Er fordert die Schöppen auf, sich über das Urteil zu beraten.[nbsp]

Die Schöppen folgen der Empfehlung des Anklägers und verurteilen Anna Margarethe Böser wegen zweifachen Kindsmordes zum Tod durch das Schwert.[nbsp]

Der Schultheiß gibt das Urteil bekannt und übergibt die Verurteilte dem Nachrichter, also in diesem Fall dem Scharfrichter.[nbsp]

Der führt die Verurteilte mit seinen Mannen zum Rabenstein vor das Obere Galgtor und exekutiert das Urteil mit zwei Schlägen.[nbsp]

Inzwischen fragt Schultheiß Dreyhaupt die umstehende Menge, ob noch jemand einen Fall vor Gericht zu bringen hat. Nachdem er keine Antwort erhält, hebt er den Gerichtstag auf und verlässt mit den Schöppen das Halsgericht.[nbsp]

— Ist Euch aufgefallen, dass die Angeklagte keinen Verteidiger hatte?

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05.05.2014
hallelife.de - Redaktion
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04. Mai Ao. 1719

Königlich Preussische Feuer-Ordnung in denen Städten

Wenn auch der Rat der Stadt Halle schon seit Alters her eine Feuerordnung verfasst hatte und für den Brandfall ziemlich gut ausgerüstet war, so war dies nicht überall in Preußen gebräuchlich. So sah sich König Friedrich Wilhelm I. veranlasst, für die Städte des Königreichs Preußen eine allgemein gültige Feuerordnung zu erlassen. In dieser Verordnung sind Brandschutzmaßnahmen und Verhaltensregeln zur Verhütung von Bränden enthalten, ebenso wie das Verhalten bei und nach dem Löschen von Bränden reglementiert wird.[nbsp]

04. Mai Ao. 1719

Zu den Brandschutzmaßnahmen gehörten die Ausrüstung der Rathäuser mit ledernen Feuereimern, Leitern, Handspritzen Hacken und ausreichend Wasser. Außerdem hatte es in jedem Stadtviertel ein Haus zu geben, in dem solche Mittel bereitgehalten werden sollten. Jeder Einwohner hatte darauf zu achten, dass in seinem Haus die vorgeschriebenen Brandbekämpfungsmittel vorhanden und in gutem Zustand sind.[nbsp]

Darüber hinaus wurde verfügt, dass dazu ernannte Personen einmal im Vierteljahr, jeweils 8 Tage vor Ostern, vor Johannis (24. Juni), vor Michaelis (29. September) und vor Weihnachten Inspektionen aller Feuerstätten der Stadt vornehmen sollen und darauf achten, dass protokollierte Mängel beseitigt werden.[nbsp]

Öfen und Feuerstätten durften nurmehr an steinerne Mauern gesetzt werden. Haushalte und Werkstätten, deren Gebäude keine Schornsteine haben, dürfen auch keine Feuerstätte betreiben.[nbsp]

Jeder Hauswirt hat viermal jährlich den Schornstein reinigen zu lassen. Die Schornsteinfeger müssen ein Register führen, um die Reinigung aller Schornsteine der Stadt nachweisen zu können. Wenn sich die Hauswirte nicht um einen Termin bemühen, soll der Schornsteinfeger gütlich daran erinnern. Wird dann immer noch keine Reinigung beauftragt, ist der Schornsteinfeger berechtigt, den Schornstein eigenmächtig zu reinigen und die Kosten dem Hauswirt in Rechnung zu stellen.[nbsp]

Allen Berufsgruppen, die sich bei ihren Gewerken des Feuers bedienen, müssen des Nachts zwischen 21:00 Uhr und 02:00 Uhr auf Feuerung verzichten. Bei Zuwiderhandlung wird ihnen mit dem Entzug ihres Meisterrechts bzw. Berufsverbot gedroht.[nbsp]

Handwerker, die mit Holz arbeiten, haben besondere Sorgfalt auf die Entsorgung der Holzspäne zu verwenden und ihre Feuerstätten besonders beaufsichtigen.[nbsp]

Leicht brennbare Stoffe wie Heu, Stroh und Flachs dürfen nicht auf Dachböden gelagert werden. Ebenso darf Asche nur unten im Haus unter besonderen Vorsichtsmaßnahmen verwahrt werden.[nbsp]

Offenes Feuer (Kienspäne oder Kerzen) und das Rauchen von Tabak sind auf Dachböden, in Ställen und anderen gefährlichen Orten verboten.[nbsp]
Auch einquartierte Soldaten unterliegen diesen Verboten und haben bei Zuwiderhandlung empfindliche Strafen zu erwarten.[nbsp]

In den Städten sind Stroh-, Rohr- und Schindeldächer durch Ziegeldächer zu ersetzen.[nbsp]

Innerhalb der Stadtgrenzen dürfen Hanf und Flachs nicht verarbeitet werden. Das hat vor den Stadttoren zu erfolgen.[nbsp]
Ebenso dürfen Scheunen nur außerhalb der Stadt errichtet werden.[nbsp]

Das Schießen mit einem Gewehr ist innerhalb der Stadt bei Strafe verboten.[nbsp]

Die Vorräte an Heu, Stroh und Holz innerhalb der Stadt sind auf das Maß begrenzt, was innerhalb eines Monats verbraucht wird.[nbsp]

Auch diejenigen, die mit Schießpulver hantieren oder handeln, haben es an einem sicheren Ort zu lagern, dürfen für nicht mehr als zwei Wochen Vorrat haben und bei Strafe nach Anbruch der Dunkelheit nicht mehr damit hantieren.[nbsp]

Alle Stadtbrunnen und Wasserleitungen sind regelmäßig auf ihren guten Zustand zu überprüfen und ständig funktionstüchtig zu halten.[nbsp]

In den Stadtvierteln müssen Plätze benannt werden, zu denen im Falle eines Brandes schutzbedürftige Personen und Möbel sowie Hausrat gebracht werden können.[nbsp]

Der Nachtwächter hat bei seiner Runde im Sommer von 22:00 Uhr bis 02:00 Uhr und im Winter von 21:00 Uhr bis 03:00 Uhr besondere Obacht auf Feuer und Diebe zu haben.

Im Falle eines Brandes ist der Nachtwächter verpflichtet, sofort Alarm zu geben und alle Einwohner haben sich an den Löscharbeiten zu beteiligen. Die Arbeiten werden vom regierenden Bürgermeister oder einem Beauftragten koordiniert. Stadtbedienstete haben die Aufgabe, unverzüglich im Rathaus für die Sicherung bzw. Rettung von Akten und Dokumenten zu sorgen.[nbsp]

Der Einwohner, bei dem ein Brand entstanden ist, muss unverzüglich in der wachhabenden Garnison vorsprechen und den Brand anzeigen, damit der Kommandeur eine Mannschaft zur Aufsicht über die geretteten Habseligkeiten abstellen kann. Damit sollten Plünderungen vermieden werden.[nbsp]

Kirchenvorsteher haben im Falle eines Brandes dafür Sorge zu tragen, dass das Feuer nicht auf die Kirche übergreifen kann.

Meister und Gesellen der Maurer, Zimmerleute und Müller müssen bei einem Brand ausrücken und gefährdete Gebäudeteile abreißen. Beteiligen sie sich nicht, kann ihnen das Meisterrecht entzogen werden.[nbsp]

Nach dem Löschen eines Brandes hat ein Stadtverordneter dafür zu sorgen, dass der Brandort von ausreichend Personal bewacht wird, damit nicht erneut ein Feuer entsteht. Alle anderen Beteiligten müssen in Bereitschaft verbleiben, bis alle Geräte wieder ordnungsgemäß im Rathaus verstaut sind. Alle beschädigten Werkzeuge sind im Nachgang zu reparieren.[nbsp]

Wenn jemand bei einem Brand gesundheitliche Schäden erleidet, dann sind die Zünfte und Innungen gehalten, diesem einen Zuschuss zu den Arztkosten zu gewähren. Diejenigen, die keiner Zunft oder Innung angehören, werden aus der Armenkasse bezuschusst.[nbsp]

Der Magistrat der Stadt zahlt nach Vermögen allen Brandhelfern, die sich besonders aufgeopfert haben, eine Aufwandsentschädigung.[nbsp]

Diese Feuerordnung ist zu drucken und jedem Stadtbewohner zur Kenntnis zu geben. [nbsp] [nbsp]

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04.05.2014
hallelife.de - Redaktion