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Betrunken auf dem Mofa unterwegs

Auf dem Riebeckplatz fiel Polizeibeamten heute gegen 01:25 Uhr ein Mofa auf, welches mit zwei Personen ohne Helm besetzt war. Aufgrund dessen sollten das Fahrzeug sowie die Personen einer Kontrolle unterzogen werden.

Betrunken auf dem Mofa unterwegs

Die Personen versuchten sich der Kontrolle zu entziehen, was durch die Polizisten jedoch verhindert werden konnte. An dem Mofa waren Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2012 angebracht und der 27-jährige Fahrer ist nicht im Besitz einer entsprechenden Prüfbescheinigung, um das Mofa fahren zu dürfen. Darüber hinaus wurde während der Kontrolle Alkoholgeruch bei dem Fahrzeugführer festgestellt. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,19 Promille.

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01.08.2014
hallelife.de - Redaktion
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Gehwegplatten entwendet

Ein Anwohner beobachtete gestern gegen 21:10 Uhr eine männliche Person, welche Gehwegplatten von einer Baustelle in der Brüsseler Straße in sein Auto lud und anschließend wegfuhr.[nbsp]

Gehwegplatten entwendet

Durch Polizeibeamte konnte der Peugeot kurze Zeit später auf dem Südstadtring festgestellt und gestoppt werden. Auf der Rücksitzbank lagen sieben Gehwegplatten. Die Polizisten forderten den Mann auf, die Platten zurück zur Baustelle zu bringen, was er daraufhin auch tat.

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01.08.2014
hallelife.de - Redaktion
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Frau bei Verkehrsunfall leicht verletzt

Kurz vor 18 Uhr ereignete sich gestern in der Merseburger Straße ein Verkehrsunfall. Die Fahrer eines VWs und eines BMWs befuhren die Straße hintereinander in Richtung Ammendorf.[nbsp]

Frau bei Verkehrsunfall leicht verletzt

Der 34-jährige VW-Fahrer musste auf Höhe der Huttenstraße aufgrund einer roten Ampel verkehrsbedingt anhalten. Der 25-jährige BMW-Fahrer bemerkte dies zu spät und fuhr auf den VW auf. Bei dem Zusammenstoß verletzte sich die 76-jährige Beifahrerin des BMW leicht.

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01.08.2014
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Mann verprügelt Lebensgefährtin

Am Donnerstag, den 31. Juli 2014 wurde die Bundespolizei in Halle gegen 15.30 Uhr durch einen Mitarbeiter der Bahnhofsmission um Hilfe gebeten. In den Räumlichkeiten der Bahnhofsmission kam es zu einer Streitigkeit zwischen einem 59-jährigen Mann und seiner Lebensgefährtin.[nbsp]

Mann verprügelt Lebensgefährtin

In diesem Zusammenhang schlug er der 30-Jährigen mehrfach mit der flachen Hand ins Gesicht. Anschließend riss er sie von einem Stuhl auf den Boden und trat sie mit dem Fuß mehrmals in den Unterleib. Bevor er von ihr abließ, traktierte er sie noch mit mehreren Faustschlägen ins Gesicht. Die Frau musste mit schweren Verletzungen in ein Klinikum verbracht werden. Der Mann, welcher mit 1,96 Promille stark alkoholisiert war, ist für die Bundespolizei kein Unbekannter. Er trat schon mehrfach polizeilich in Erscheinung und wurde aktuell durch das Landeskriminalamt zwecks Bestimmung seines Aufenthaltsorts gesucht. Da er weiterhin verfassungsfeindliche Symbole auf diverse Körperteile tätowiert hatte und diese für Jedermann sichtbar waren, muss er nun neben einer Anzeige wegen Körperverletzung auch noch mit einer erneuten Anzeige wegen der Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole rechnen.

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01.08.2014
hallelife.de - Redaktion
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„Eine Strecke – eine Person – ein Preis“: Das neue “13-Euro-Ticket”

Ticket gilt montags bis freitags auf ausgewählten Strecken der DB Regio Südost

Zum 1. August führt die DB Regio ein neues Nahverkehrsangebot für ausgewählte Strecken ein. Das neue Angebot gilt für eine Person und einfache Fahrt in der 2. Klasse von montags bis freitags ab 9 Uhr und samstags und sonntags ab 0 Uhr.

„Eine Strecke - eine Person - ein Preis“: Das neue

Das „13-Euro-Ticket“ gilt jeweils auf einer der folgenden Strecken:

Halle (Saale)–Naumburg (Saale)–Weimar–Erfurt

Halle (Saale)–Köthen–Magdeburg–Helmstedt–Braunschweig

Halle (Saale)–Halberstadt–Goslar

Halle (Saale)–Nordhausen–Leinefelde–Kassel

Reisende können das Ticket über alle DB-Verkaufskanäle erwerben. Es ist in unbegrenzter Zahl verfügbar und zunächst bis zum 31. Oktober befristet. Das 13-Euro-Ticket kann auch in den Zügen von Erfurter Bahn, Cantus und Veolia genutzt werden.

Mit dem neuen Angebot sollen besonders preissensible Gelegenheitsfahrer für die Schiene gewonnen werden.

Weitere Informationen zum Angebot finden Sie www.bahn.de/regional

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01.08.2014
hallelife.de - Redaktion
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HAVAG und MDV bieten spannende neue Schüler- und Azubi-Angebote und passen Tarife zum 01. August an

Zwei neue Schülertickets bietet die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) Schülern für das kommende Schuljahr 2014/15 an: Die „MiniCard Halle“ und die „MaxiMobilCard Halle“. Die neuen Karten richten sich an Schüler, die aufgrund ihrer Entfernung zwischen Wohnort und Schule keine Schülerzeitkarte von der Stadt Halle erhalten. Es sind personengebundene und für ein ganzes Schuljahr gültige Karten, die in zwei Bezahlmöglichkeiten angeboten werden.

Die „MiniCard Halle“ gilt nur an Schultagen montags bis freitags von 6 bis 17 Uhr in allen Verkehrsmitteln der im MDV fahrenden Verkehrsunternehmen innerhalb der Zone Halle. Sie gilt nicht an Samstagen, Sonn- und Feiertagen und nicht in den Ferien. Die „MiniCard Halle“ kostet bei 10 Monatsraten je 17,40 Euro oder per Einmalzahlung 171,00 Euro. Die „MaxiMobilCard Halle“ ist die Schul- und Freizeitwege-Karte. Sie gilt rund um die Uhr ohne Einschränkungen, in allen Verkehrsmitteln der im MDV fahrenden Verkehrsunternehmen innerhalb der Zone Halle. Sie gilt auch an Samstagen, Sonn- und Feiertagen sowie in den Ferien (inkl. der dem Schuljahr folgenden Sommerferien). Die „MaxiMobilCard Halle“ kostet bei 10 Monatsraten je 25,90 Euro oder per Einmalzahlung 256,00 Euro. Ein Upgrade ist jederzeit möglich: Mit Zahlung von monatlich 8,50 Euro oder per Einmalzahlung für 85,00 Euro kann der MaxiMobilTeil zur MiniCard noch dazu gekauft werden. Dieses Angebot gilt auch für die Nutzer der heutigen Schülerzeitkarten, die es weiterhin geben wird.

Dank „SchülerRegioFlat“ und „ABO Azubi Plus“ ist der[nbsp]mitteldeutsche Nachwuchs ab August auch günstiger im gesamten[nbsp]MDV-Verbundgebiet unterwegs. So können die Nutzer von[nbsp]Schülerjahreskarten mit dem neuen verbundweit gültigen Freizeitticket[nbsp]„SchülerRegioFlat“ im gesamten Verbundraum – also von Querfurt bis[nbsp]Oschatz, von Bad Kösen bis Torgau oder von Delitzsch bis Altenburg -[nbsp]fahren. Das neue Angebot gilt während des gesamten Schuljahres montags[nbsp]bis freitags ab 14 Uhr, an Wochenenden und Feiertagen sogar den ganzen[nbsp]Tag und kostet nur 8,40 Euro pro Monat. Eingeschlossen sind auch alle[nbsp]kleinen Ferien und für die Sommerferien gibt es nach wie vor das[nbsp]Schülerferienticket der NASA, welches im gesamten MDV und in[nbsp]Sachsen-Anhalt gilt.

Auch für Auszubildende wird das Fahren mit den öffentlichen[nbsp]Verkehrsmitteln ab August günstiger: Dann erhalten Azubis, deren[nbsp]Ausbildungsort in einer anderen Tarifzone liegt als der[nbsp]Berufsschulstandort, ein neues kostengünstigeres Tarifangebot. Mit dem[nbsp]neuen „ABO Azubi Plus“ bezahlen Auszubildende nur noch die längere der[nbsp]beiden Verbindungen und bekommen zum Festpreis von 9,90 Euro im Monat[nbsp]die kürzere dazu. Obendrauf gilt das „ABO Azubi Plus“ montags bis[nbsp]freitags ab 14 Uhr sowie an Wochenenden und Feiertagen ganztägig[nbsp]verbundweit. „Mit unseren neuen Azubi- und Schülerangeboten erfüllen wir[nbsp]die Wünsche und Bedürfnisse Jugendlicher und setzen unseren Weg hin zu[nbsp]einem flexiblen und nutzerorientierten Tarifsystem fort“, erklärt[nbsp]MDV-Geschäftsführer Steffen Lehmann. Dabei werden die Erkenntnisse aus[nbsp]Marktforschungsumfragen speziell unter Jugendlichen beim MDV umgesetzt.

Die Preise für öffentliche Verkehrsmittel im Verbund steigen am 01.August 2014 um 3,3 bis 5,6 Prozent. Zum wiederholten Male seit 2008[nbsp]werden jedoch Kindertickets erneut von der Erhöhung ausgenommen. Um das[nbsp]bestehende Zug-, Bus- und Straßenbahnangebot mit jährlich 84 Millionen[nbsp]Fahrplankilometern auch weiterhin zu halten und auszubauen, ist eine[nbsp]tarifliche Anpassung zum August unumgänglich. Dafür bieten MDV und[nbsp]Verkehrsunternehmen neben den speziell für junge Nutzer geschaffenen[nbsp]neuen Angeboten allen Fahrgästen bereits jetzt deutlich mehr Leistung[nbsp]an: Allein mit der neuen Mitteldeutschen S-Bahn und ihren sechs Linien,[nbsp]107 Bahnhöfen und einem 430 km langen Streckennetz gibt es seit Dezember[nbsp]2013 deutlich mehr Schienenverkehr im gesamten Verbundraum. Die[nbsp]zeitgleiche Einführung des neuen PlusBusNetzes hatte das Angebot[nbsp]insgesamt noch einmal stark vergrößert – damit hatten sich nicht nur[nbsp]Umstiege vereinfacht, sondern auch die Gesamtreisezeiten zum Teil[nbsp]erheblich verkürzt.
„Die Tarifanpassungen in 2014 sind notwendig, um die umfangreiche[nbsp]Verkehrsleistung auskömmlich zu finanzieren und trotzdem auch das[nbsp]gesamte Nahverkehrssystem weiter zu entwickeln“, begründet[nbsp]MDV-Geschäftsführer Steffen Lehmann die Notwendigkeit der Maßnahme.

“Generell sollten unsere Kunden durchrechnen, ob sich der Wechsel zu[nbsp]einem anderen Ticket lohnt. Denn Tarif sind wie Schuhe: Sie müssen[nbsp]richtig passen. Gern beraten wir Sie persönlich in den Service-Centern[nbsp]der HAVAG. Die Kundenberater sagen Ihnen gern, welcher Tarif am besten[nbsp]zu Ihren Lebens- und Nutzungsgewohnheiten passt”, empfiehlt Vinzenz[nbsp]Schwarz, Vorstand der Halleschen Verkehrs-AG.

Ansprechpartner Kundenservice der HAVAG:

Tel.:(0345) 5 81 – 56 66
Fax:(0345) 5 81 – 55 56
E-Mail:kundenservice@havag.com[nbsp]
Internet:[nbsp]www.havag.com[nbsp]

Die nachfolgende Übersicht zeigt einen Ausschnitt der geänderten und[nbsp]der konstant gebliebenen Preise sowie die neuen Produkte für die Zone[nbsp]Halle.

Einzelfahrkarte für Kurzstrecke

1,50 Euro (+ 10 Cent)

Einzelfahrkarte Erwachsener (1 Stunde)

2,10 Euro (+ 10 Cent)

Tageskarte 1 Erwachsener

4,80 Euro (+ 30 Cent)

Monatskarte Erwachsener

55,70 Euro (+ 3 Euro)

ABO Basis

46,90 Euro (+ 2,50 Euro)

ABO Basis 9 Uhr

38,50 Euro (+ 2,10[nbsp]Euro)

Einzelfahrkarte Kind (1 Stunde)

1,20 Euro (konstant+/- 0)

Tageskarte Kind

3,00 Euro (konstant+/- 0)

MiniCard Halle (neu)

17,40 Euro (neu)

MaxiMobilCard Halle (neu)

25,90 Euro (neu)

Nutzungsregelungen für Fahrkarten zum bisherigem Preis:
Zum bisherigen Preis erworbene Einzel-, 4-Fahrten- und Tageskarten
werden bis zum Jahresende 2014 anerkannt; Wochen- und Monatskarten
gelten bis zum Ablauf ihrer zeitlichen Gültigkeit. Bei
Abonnementfahrkarten mit monatlicher Zahlung wird ab August der neue[nbsp]Preis abgebucht. Abonnementfahrkarten mit jährlicher Zahlung[nbsp](Einmalzahlung) werden bis zum Ablauf des gezahlten Jahresbetrages[nbsp]anerkannt.

Informationsmöglichkeiten für Kunden:
Informationsbroschüren und –flyer mit den neuen Preisen sind[nbsp]kostenlos bei allen Verkehrsunternehmen im Verbund, am MDV-Infomobil und[nbsp]in zahlreichen öffentlichen Einrichtungen erhältlich. Die aktuellen[nbsp]Preise sind zudem auf[nbsp]www.mdv.de[nbsp]bereits ersichtlich. [nbsp] [nbsp]

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01.08.2014
hallelife.de - Redaktion
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01. August Ao. 1459

Des Kayserlichen Cammer-Gerichts Procuratoris Fiscalis Mandatum poenale cum eventuali citatione an den Rath zu Halle, wegen Vertreibung der Juden.[nbsp]

Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten)[nbsp]Stadtmauer.
Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

01. August Ao. 1459

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päbstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Zudem wurden ihnen Geldgeschäfte und Wucher bei Androhung des Bannes untersagt.[nbsp]
Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg. Ganz ohne Gegenwehr wollten sie allerdings ihre Heimat nicht aufgeben und verklagten daher den Rat der Stadt Halle vor dem Fiskal des Kaisers Friedrichs III..
Der Fiskal war ein hoher Beamter am kaiserlichen Kammergericht, der gemeinhin als öffentlicher Ankläger fungierte.[nbsp]

Dr. Hartung von Cappel, zu der Zeit kaiserlicher Fiskal, führt nun am 01. August Ao. 1459 gegen den Rat der Stadt an, dass die Juden unter kaiserlichem Schutz und Schirm stünden. Deshalb werde es als Schmähung[nbsp] und Entehrung des Kaisers empfunden, dass die Städter die Häuser der Juden und sogar deren Synagoge beschädigt oder zerstört habe und die Juden aus der Stadt vertrieben habe.[nbsp]
Als Wiedergutmachung habe der Rat 100 Pfund Goldes zu erlegen oder sich nach Ablauf einer gewissen Frist auf einem Gerichtstag am kaiserlichen Hof zu verantworten.[nbsp]

Der Rat der Stadt Halle wandte sich an Erzbischof Friedrich III., um sich bei Hofe vertreten zu lassen. Erzbischof Friedrich III. versprach dies auch erst, stand dann aber plötzlich nicht mehr zur Verfügung. Also sah sich der Rat genötigt, ein Schriftstück zu verfassen, in dem der Sachverhalt erklärt würde und seinen Syndikus damit nach Wien zu senden.[nbsp]
In dem Brief legt der Rat dar, dass die Juden keineswegs vertrieben worden seien, sondern ohne Zwang fortgezogen seien, weil sie dem Statut des päpstlichen Legaten nicht folgen wollten.
Die Stadt habe die Wohnhäuser der Juden und ihre Synagoge nicht beschädigt oder zerstört, weil diese Häuser in städtischem Besitz gewesen waren und die Juden einen Mietzins dafür gezahlt hätten. Im Gegenteil, die Stadt habe auf den guten Zustand der Bauten geachtet und sie instandgehalten.[nbsp]
Erst nachdem die Juden allesamt fortgezogen seien, habe man die Häuser anderweitig verkauft.[nbsp]
Deshalb bittet der Rat den Kaiser, die Unschuld der Stadt festzustellen und dies auch ihrem Landesherrn, dem Erzbischof Friedrich, mitzuteilen.[nbsp]

Der Syndikus der Stadt Halle trug den Brief zu Wien vor und damit wurde die Sache abgetan. Es kam zu keiner Verhandlung.[nbsp]

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01.08.2014
hallelife.de - Redaktion