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Saale Bulls erkämpfen sich Sieg im Nieskyer Schnee mit 3:4

Auch zum Jahresausklang gab es keine Ruhe für die Saale Bulls, denn es ging im Schnee zum Freiluftspiel nach Niesky zu den Tornados. Und es sollte wieder mal ein Spiel gegen die Ostsachsen werden, welches nicht nur spielerisch alles von den Hallensern abverlangen sollte, denn es hatte zum Spiel auch wieder mit dem Schneefall angefangen.

Saale Bulls erkämpfen sich Sieg im Nieskyer Schnee mit 3:4

Auch zum Jahresausklang gab es keine Ruhe für die Saale Bulls, denn es ging im Schnee zum Freiluftspiel nach Niesky zu den Tornados. Und es sollte wieder mal ein Spiel gegen die Ostsachsen werden, welches nicht nur spielerisch alles von den Hallensern abverlangen sollte, denn es hatte zum Spiel auch wieder mit dem Schneefall angefangen.

Die Tornados versuchten auch mit ihrem Heimvorteil und den bekannten Spielverhältnissen etwas zu machen und machten sich auf den Weg zum halleschen Tor mit Patrick Glatzel. Doch nach ein wenig Kampf drehte sich das Spiel und nun waren die Bulls am Zug. Diese gingen dann auch in der vierten Spielminute mit Troy Bigams Tor in Führung. Jedoch hatte diese nicht wirklich lange Bestand, denn drei Minuten später nutzten die Sachsen eine Strafzeit gegen die Bulls zum Ausgleich durch Vitezslav Jankovych.

Und auch danach nahm das Spiel nicht an Schnelligkeit ab, da beide Mannschaft in Führung gehen wollte und hart dafür kämpft. Letztendlich war es Benjamin Thiede für die Bulls, welcher den Puck vorbei am Nieskyer Goalie ins Tor schob (11.). Noch in derselben Minute konnte jedoch die Nieskyer durch Mojmir Musil den Ausgleich holen und es blieb weiter offen. Es ging so mit dem Stand von 2:2 in die Kabinen

Auch im Mittelabschnitt ging es mit dem schnellen Schlagabtausch weiter. Und auch das Spiel mit der Führung und dem schnellen Ausgleich sollte sich wieder. Doch in diesem Fall war es Sebastian Greulich, welcher die Nieskyer in der 8. Minute in Führung brachte. Es folgte nur eine Minute später der Gegenschlag von Eric Wunderlich und der Ausgleich zum 3:3.

Da bis zur erneuten Pause keine weiteren Toren fallen sollten wurde es im Schlussabschnitt noch einmal spannend. Die Saale Bulls konnten jedoch dem weiteren Drängen der Sachsen standhalten und diese ins eigene Drittel zurückdrängen. Dort erzielt Robin Sochan nun auch in der 45. Minute das spielentscheidende Tor zum 3:4. Der Stand hielt dann auch, trotz rausgenommenen Nieskyer Torwart, bis zum Spielende und die Bulls fuhren so drei weitere Punkte auf ihrem Konto ein.

Damit verabschieden sie sich als Tabellenführer der Oberliga Ost aus dem alten Jahr und setzen im Januar den Kampf um die Meisterschaft fort.

Im Sparkassen-Eisdom gibt es am kommenden Freitag ein wenig Abwechslung vom Ligaalltag für die Mannschaft um Trainer Ken Latta und die Fans, denn es werden zur gewohnten Zeit (20 Uhr) die Laurentian Voyageurs aus Kanada zum ersten Mal bei den Saale Bulls zum Gastspiel auf dem Eis stehen.

Torschützen:

0:1 Troy Bigam – 4.

1:1 Vitezslav Jankovych – 7.

1:2 Benjamin Thiede – 11.

2:2 Mojmir Musil – 11.

3:2 Sebastian Greulich – 38.

3:3 Eric Wunderlich – 39.

3:4 Robin Sochan – 45.

Tore: 3:4 (2:2/1:1/0:1) [RJ]

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31.12.2014
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Auseinandersetzung unter Brüdern löst SEK Einsatz aus

Gegen 00.20 Uhr am heutigen Tag kam es in einer Wohnung im Rockendorfer Weg zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Brüdern (beide 22 Jahre). Der Eine schlug den Anderen mit einem Baseballschläger mehrfach auf den Kopf. Als der Tatverdächtige von seinem Bruder abließ um eine Schusswaffe zu holen, konnte der Geschädigte flüchten.

Auseinandersetzung unter Brüdern löst SEK Einsatz aus

Er wird stationär in einem Krankenhaus behandelt. Der Tatverdächtige wurde in seiner Wohnung von Einsatzkräften des SEK vorläufig festgenommen. In der Wohnung wurde der Baseballschläger sowie drei Schreckschusswaffen aufgefunden und sichergestellt.

Die Ermittlungen dauern an.

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31.12.2014
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Aggressive Diebe

Am 30.12.2014 gegen 21.45 Uhr beobachtete ein Ladendetektiv in einem Einkaufsmarkt am Zollrain einen Mann, der diverse Waren (Gesamtwert ca. 280,- Euro) in seinen Rucksack steckte. Als der Langfinger den Markt verlassen wollte, stoppte ihn der Detektiv. Der Hallenser versuchte zu flüchten, konnte jedoch trotz erheblicher Gegenwehr mit Hilfe weiterer Mitarbeiter festgehalten werden.

Aggressive Diebe

Außer dem Diebesgut wurden bei dem 32Jährigen noch mehrere Gramm Crystal sowie zwei Ecstasy-Tabletten aufgefunden und sichergestellt.

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Gegen 20.25 Uhr wurde in einem Einkaufsmarkt in der Torstraße ebenfalls ein Ladendieb erwischt. Der 22Jährige hatte mit einem vollen und einem leeren Bierkasten ohne zu Zahlen das Geschäft verlassen. Der Detektiv des Hauses stellte ihn in der Torstraße. Der Hallenser schlug ihm den leeren Bierkasten ins Gesicht, versuchte dies auch bei einem weiteren zu Hilfe eilenden Mitarbeiter. Die eingesetzten Polizeibeamten beleidigte er, schlug und trat um sich und trat einen der Beamten. Ein Atemalkoholtest bei dem 22Jährigen ergab über 3 Promille.

In beiden Fällen wurden die Tatverdächtigen vorläufig festgenommen.

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31.12.2014
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Rathausseite e.V. auf dem Weihnachtsmarkt

Die Bürgerinitiative Rathausseite e.V. war auch in diesem Jahr wieder an einigen Tagen mit einem Informations- und Verkaufsstand auf dem Weihnachtsmarkt vertreten. Die dabei erzielten Bruttoeinnahmen belaufen sich auf 969,25 EUR.

Rathausseite e.V. auf dem Weihnachtsmarkt

Neben der weiteren Vergrößerung der Kapitaldecke durch diese und andere Aktionen sind Mitglieder und weitere Ehrenamtliche damit befasst, hinreichende Grundlagen für die Nachbildung fehlender Teile des Barockflügel-Portals zu schaffen, um kostspielige Nacharbeit zu vermeiden. Dazu gehört die Suche geeigneter Fotos in Archiven, weil Steinmetzarbeiten anhand der vorhandenen Bauzeichnung (M 1:100) nicht passgenau sein könnten.

Durch photogrammetrische Auswertung aussagekräftiger historischer Fotos kann die Größe fehlender Bauteile präziser ermittelt werden.

Daneben sind die vorhandenen Portalteile zu sichten und zu bewerten: Was kann wieder verwendet, was muss restauriert, was nachgebildet werden.

BI Historische Rathausseite Halle (Saale) e.V.
http://www.halles-altes-rathaus.de

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30.12.2014
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Viele Städte in Sachsen-Anhalt ohne Marketing

Viele Städte in Sachsen-Anhalt betreiben kein Stadt- bzw. Citymarketing. Je kleiner die Stadt umso seltener gibt es entsprechende Aktivitäten. Am häufigsten ist das Marketing in einer Stabstelle in der kommunalen Verwaltung oder in einer eigenständigen Organisationseinheit angesiedelt. Circa 70 Prozent der marketingaktiven Städte steht hierfür ein Jahresbudget zur Verfügung: Die Höhe schwankt stark und reicht von 1.500 bis zwei Millionen Euro. So lauten die wichtigsten Ergebnisse einer aktuellen Umfrage der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) unter 96 Städten in Sachsen-Anhalt.

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Viele Städte in Sachsen-Anhalt ohne Marketing

„Demografischer Wandel, zu wenige oder kaum verweilende Touristen, Investitionsstaus und Qualitätsverluste an den Handelsplätzen in den Innenstädten, mangelnde Alleinstellungsmerkmale im zunehmenden Standortwettbewerb und das alles bei nur knapp gefüllten kommunalen Kassen – dieses Kurzportrait vieler Städte in Sachsen-Anhalt macht deutlich: es besteht dringender Handlungsbedarf bei der Sicherung und Stärkung unserer (Innen)Städte. Stadtmarketing ist ein mögliches Instrument, um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen“, so IHK-Geschäftsführerin Antje Bauer zum Hintergrund der Befragung.[nbsp]

Der Befragung der IHK zu Folge betreiben nur knapp 30 Prozent der größeren Städte Sachsen-Anhalts ein Stadt- bzw. Citymarketing: Die Großstädte Dessau-Roßlau, Halle (Saale) und Magdeburg, knapp 70 Prozent der Mittel- und acht Prozent der Grundzentren. [nbsp]

„So ernüchternd diese Ergebnisse sind, es gibt auch einen Hoffnungsschimmer: In fast allen Städten existieren andere beziehungsweise weitere Initiativen oder Einrichtungen zur Vermarktung – unabhängig davon, ob es ein Stadt- bzw. Citymarketing gibt oder nicht. Und knapp 40 Prozent der Städte mit entsprechendem Marketing verfügt über zusätzliche Einnahmen, um dieses auch finanzieren zu können“, so Bauer, die für das kommende Jahr Aktivitäten der Kammer ankündigt, um Entscheidungsträger in den Kommunen weiter für ein professionelles Stadtmarketing zu sensibilisieren und dieses verstärkt als ein wichtiges Instrument zur Zukunftsentwicklung und Profilierung der Städte zum Einsatz zu bringen.

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30.12.2014
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FREUNDSCHAFTSSPIEL AM 02.01.2015 – WELCOME VOYAGEURS!

Begegnungen gegen internationale Gegner bieten[nbsp] für[nbsp] Spieler als auch Anhänger eine gelungene Abwechslung vom Liga-Alltag, trifft man doch in der Regel auf “neue” Teams mit bis dahin “unbekannten” Akteuren.

Und wie in der Vergangenheit bereits des Öfteren um die Jahreswende der Fall, ist es auch dieses Mal der Vereinsführung gelungen, einen attraktiven Gegner für ein Duell in der Saalestadt verpflichten zu können – mit einem Freundschaftsspiel am[nbsp]2. Januar (Sparkassen-Eisdom, Anbully 20 Uhr)[nbsp]gegen die Voyageurs von der Laurentian University wird der MEC Halle 04 in das[nbsp] Jahr 2015 starten.

FREUNDSCHAFTSSPIEL AM 02.01.2015 – WELCOME VOYAGEURS!

Die[nbsp]Laurentian Voyageurs, die der im kanadischen Ontario angesiedelten Forschungsuniversität angeschlossene Eishockeymannschaft, nimmt am Spielbetrieb der CIS (Canadian Interuniversity Sports) teil, der nationalen Universitätssportorganisation Kanadas. Die 52 der CIS angeschlossenen Hochschulen werden wiederum in vier regionalen Verbänden organisiert, wobei die Laurentian University der OUA (Ontario University Athletics) zugeordnet wird. Die den halleschen Eishockeyfreunden sicherlich bekanntesten der insgesamt 35 eishockeyspielenden Hochschulen, welche in[nbsp] der OUA angeschlossen sind, sind zweifelsohne jene aus London (Ontario) und Montréal, die mit ihren Mannschaften Western Ontario Mustang bzw. den Concordia Stingers ihre Visitenkarten bereits auf halleschem Eis abgaben.

Es lohnt sich also allemal, am 02.01.2015 ab 20 Uhr dem Duell der Laurentian Voyageurs[nbsp] gegen die Saale Bulls im Sparkassen-Eisdom beizuwohnen und vielleicht einen weiteren kommenden Eishockeystar „live [&] in action“ spielen zu sehen.

Weitere[nbsp]interessante Hintergrundinfos[nbsp]findet ihr auf unserer Homepage.

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30.12.2014
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Der Medikus

Großartiger Auftakt für TV-Premiere

7,51 Mio. Zuschauer (22,6 % MA) sahen Teil 1[nbsp]

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Der Medikus

Eine[nbsp]Wolf Bauer[nbsp]und[nbsp]Nico Hofmann[nbsp]Produktion[nbsp]für[nbsp]UFA Cinema
In Ko-Produktion mit[nbsp]Degeto Film[nbsp]und[nbsp]Beta Cinema
In Zusammenarbeit mit[nbsp]CinePostproduction,[nbsp]PIXOMONDO[nbsp]und[nbsp]Cine Mobil
Darsteller: Tom Payne, Stellan Skarsgård, Olivier Martinez, Emma Rigby, Elyas M’Barek,[nbsp]
Fahri Yardim, Makram J. Khoury, Michael Marcus[nbsp]und Ben Kingsley
Regie:[nbsp]Philipp Stölzl
Drehbuch:[nbsp]Jan Berger
nach dem[nbsp]Roman von Noah Gordon

Nicht nur auf der großen Leinwand, auch auf dem Bildschirm ist[nbsp]das emotionale und bildgewaltige Filmepos[nbsp]DER MEDICUS[nbsp]ein Publikumsmagnet. 7,51 Millionen Zuschauer[nbsp]ließen sich gestern Abend vom ersten Teil von[nbsp]DER MEDICUS[nbsp]in die Welt des Mittelalters entführen. Mit 22,6 % Marktanteil bescherte das Abenteuerepos der ARD eine sensationelle Quote (14-49: 18,5% MA / 14-59: 21,4% MA). Noah Gordons Weltbestseller[nbsp]DER MEDICUS[nbsp]gehörte zu den wenigen großen unverfilmten Historienromanen der vergangenen Jahrzehnte. 2013 kam die Erstverfilmung von Philipp Stölzl mit Tom Payne und Ben Kingsley in den Hauptrollen in die Kinos und begeisterte über 4 Millionen Zuschauer im deutschsprachigen Raum. Die[nbsp]UFA Cinema-Produktion wurde bereits mit drei Bogeys in den Kategorien „mehr als 1000 Besucher pro Kopie“‚ „1 Million Besucher in zehn Tagen“, „2 Millionen Besucher in 20 Tagen“ sowie der Goldenen Leinwand ausgezeichnet. Im vergangenen November erhielten Wolf Bauer und Nico Hofmann für ihre außerordentliche Leistung bei der Verfilmung von[nbsp]DER MEDICUS[nbsp]den Video Champion Produzentenpreis 2014.

DER MEDICUS[nbsp]erzählt die Geschichte des Waisen Rob Cole (Tom Payne), der aus dem mittelalterlichen England ins persische Isfahan reist, um dort bei Ibn Sina (Ben Kingsley), „dem Arzt aller Ärzte“, Medizin zu studieren. Damit will er seinem brennenden Verlangen, den Menschen zu helfen, gerecht werden. Unterwegs begegnet Rob Cole zahllosen Gefahren und Herausforderungen, muss Opfer erbringen und sich seinen Weg bedingungslos erkämpfen. Am Ende wird sein unbeirrtes Streben nach Wissen mit Erkenntnissen über die Welt und über sich selbst mit Freundschaft und wahrer Liebe belohnt. Ein Epos zwischen Orient und Okzident, zwischen Liebe und Hass, zwischen Wissenschaft und Religion. In weiteren Rollen sind Stellan Skarsgård, Emma Rigby, Olivier Martinez, Elyas M´Barek, Fahri Yardim u.v.a. zu sehen.

DER MEDICUS[nbsp]ist eine Wolf Bauer und Nico Hofmann Produktion für[nbsp]UFA Cinema[nbsp]in Koproduktion mit ARD Degeto (Koproduzentin: Christine Strobl, Redaktion: Roman Klink) und Beta Cinema (Jan Mojto und Dirk Schürhoff), gefördert durch die Film- und Medienstiftung NRW, die Mitteldeutsche Medienförderung, das Medienboard Berlin-Brandenburg, die FFA Filmförderungsanstalt und den Deutschen Filmförderfonds. Regie führte Philipp Stölzl, der schon mit „Goethe!“ sein Talent für historische Stoffe bewies, nach einem Drehbuch von Jan Berger.[nbsp]

Teil 2 wird heute Abend um 20.15 Uhr im Ersten ausgestrahlt.

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30.12.2014
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Verkäuferinnen bespuckt und beleidigt

Am 30.12.2014 hielt sich ein 27-jähriger Mann im Hauptbahnhof Halle an dem Buchladen der Firma Eckert auf. Gegen 09:00 Uhr begann er wie wild an einer Tür des Buchladens zu rütteln. Daraufhin wurde er von den zwei Verkäuferinnen des Buchladens zur Rede gestellt. [nbsp]

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Verkäuferinnen bespuckt und beleidigt

Der 27-Jährige reagierte auf die Bitte, sein Tun zu unterlassen, äußerst heftig. Er bespuckte die Verkäuferinnen und beleidigte sie in ehrverletzender Weise. Der Mann wurde von den Beamten des Bundespolizeireviers Halle gestellt. Ihn erwarten nun Strafanzeigen wegen Beleidigung und Körperverletzung.

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30.12.2014
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61Jährige mit Messer bedroht und Tasche geraubt – Tatverdächtiger gestellt

Am 30.12.2014 gegen 12.20 Uhr ereignete sich in Halle-Neustadt, Hintere Kammstraße eine Raubstraftat. Eine 61Jährige war zu Fuß unterwegs, als ein junger Mann sie mit einem Messer bedrohte und dessen Einsatz verbal androhte. Dann riss er der Frau die Handtasche von der Schulter und flüchtete. Die Geschädigte kam zu Fall, blieb aber körperlich unverletzt, jedoch war sie über die Tat geschockt.

61Jährige mit Messer bedroht und Tasche geraubt - Tatverdächtiger gestellt

Die Polizei leitete umgehend eine Suche nach dem Tatverdächtigen ein und konnte ihn in Tatortnähe stellen. Der 17Jährige wurde vorläufig festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft prüft, ob Haftantrag gegen ihn gestellt wird. Weiterhin wird geprüft, ob der Tatverdächtige weitere Straftaten begangen hat

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30.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee

Experten sagen, wer in welchem Umfang für freie Bürgersteige sorgen muss

Von Flensburg bis Passau hat es in diesem Jahr mit der “weißen Weihnacht” nicht klappen wollen. Doch pünktlich zum Jahreswechsel hat es dann doch noch geschneit – mancherorts sogar kräftig. Und der Winter ist noch lange nicht vorbei. Die unangenehmen Seiten von Schnee und Eis zeigen sich, sobald es um die Räum- und Streupflicht geht. Inhalt und Umfang dieser sogenannten Verkehrssicherungspflicht erläutern ARAG Experten:

Räum- und Streupflicht bei Eis und Schnee

Grundstückseigentümer sind in der Pflicht

Zwar haben zunächst die Kommunen die Pflicht, öffentliche Gehwege von Schnee und Eis zu befreien. Üblicherweise ist diese Pflicht aber durch kommunale Satzungen auf die Eigentümer der anliegenden Grundstücke übertragen. Hauseigentümer und Vermieter können ihrerseits die Pflicht, vor dem Haus Schnee zu räumen und gegebenenfalls die Gehsteige zu streuen, auf ihre Mieter abwälzen. Ob man als Mieter schippen und streuen muss, steht im Mietvertrag oder in der Hausordnung. Der Vermieter muss nur noch die Einhaltung des Räum- und Streudienstes überwachen. Entsteht dann ein Schaden, weil zum Beispiel jemand auf dem glatten Boden ausrutscht, haftet der Mieter. Eine formlose Benachrichtigung, wie zum Beispiel ein Aushang im Hausflur, reicht aber nach Ansicht der ARAG Experten nicht aus, um die Räumpflicht auf den Mieter zu übertragen (LG Karlsruhe, Az.: 2 O 324/06).

Durchgang reicht

Ob Mieter, Hauseigentümer oder öffentliche Hand für die Verkehrssicherung zuständig sind – es muss ein rutschfester Durchgang von mindestens einem Meter Breite entstehen. Das bedeutet, dass nicht der gesamte unter Umständen breite Fußweg geräumt und gestreut werden muss. Es genügt laut höchstrichterlicher Entscheidung, wenn zwei Personen gefahrlos aneinander vorbeigehen können (BGH, Az.: III ZR 8/03).

Umfang wird durch Verkehrsanschauung bestimmt

Der Pflichtige – egal ob Mieter oder Hauseigentümer – muss dafür sorgen, dass die Gehwege in den allgemeinen Verkehrszeiten gefahrlos zu benutzen sind. Hierunter wird in der Regel die Zeit zwischen 7:00 Uhr und 20:00 Uhr verstanden. Wenn außerhalb dieser Zeit Gäste oder Kunden erwartet werden, erweitert sich die Verkehrssicherungspflicht entsprechend. Am Wochenende setzt die Verkehrssicherungspflicht in der Regel nicht vor 9:00 Uhr ein, besteht aber auf jeden Fall weiter. Bei starkem und wiederkehrendem Schneefall muss auch mehrmals am Tag geräumt werden. Die Räum- und Streupflicht gilt haftungsrechtlich auch auf Privatwegen. Ein Schild, dass darauf hinweist, man betrete das Grundstück auf eigene Gefahr, befreit den Eigentümer nicht von seiner Verkehrssicherungspflicht. Verbietet eine örtliche Verordnung allerdings den Einsatz von Tausalz, so darf ein Gebäudebesitzer bis zum Ende eines Schneefalls warten, bis er seine Räumpflicht erfüllt. Rutscht vorher jemand auf seinem Grundstück aus, kann er nicht zum Schadensersatz verpflichtet werden. Das geht laut ARAG Experten aus einem Urteil des OLG Bamberg hervor (Az.: 5 U 22/12).

Schadensersatz und Schmerzensgeld

Kommt es zu einem Sturz, weil nicht gestreut wurde, kann der Geschädigte Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen. Anspruchsgegner ist derjenige, der seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen ist. Eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung kommt ebenfalls in Betracht.

Salz oder Granulat?

Auf dem Markt sind unterschiedliche Streumittel erhältlich – Granulat und Salz sind die gebräuchlichsten. Fraglich ist, welches Mittel zu benutzen ist. Viele Kommunen verbieten nämlich durch Satzungen den privaten Gebrauch von Salz oder schränken ihn ein. Hintergrund ist, dass der übermäßige Gebrauch von Salz das Grundwasser verschmutzt und Tieren und Pflanzen schadet. An dieser Stelle tut sich ein Spannungsfeld zwischen der Verkehrssicherungspflicht und den kommunalen Satzungen auf, die Salz verbieten. Denn kommt es zu einem Schaden, der durch Streuen mit Salz verhindert worden wäre, kann eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vorliegen. Dies kann wie dargestellt zu einem Schadensersatzanspruch führen. So entschied es das Amtsgericht München (Az.: 261 C 11411/98). In einem solchen Fall wäre unter Umständen die Kommune in Regress zu nehmen. Viele Kommunen gestalten die Satzung daher differenziert und erlauben den Einsatz von Salz bei extremer Eisglätte. Die ARAG Experten raten, Informationen bei der Stadt oder Gemeinde über entsprechende Vorschriften einzuholen und sich dementsprechend zu verhalten.

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30.12.2014
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Änderungen für Autofahrer 2015

Automobilclub Mobil in Deutschland e.V. zeigt alle wichtigen Änderungen für 2015

Ab dem 1. Januar 2015 gelten wieder einmal einige Änderungen für Autofahrer. Das wichtigste gleich zu Anfang: Es wird nicht teurer für Autofahrer in Deutschland und das ist auch gut so. Es gibt keinen neuen Bußgeldkatalog, die Mineralölsteuer soll auch nicht erhöht werden und die Maut kommt frühestens 2016. Was sich sonst ändert fasst Mobil in Deutschland e.V., Deutschlands junger Automobilclub einmal kurz zusammen:

Änderungen für Autofahrer 2015

1. Fahrzeugabmeldung jetzt auch online

Fahrzeuge können jetzt über zentrale Internetseite beim Kraftfahrt-Bundesamt (KBA)[nbsp]www.fahrzeugzulassung-deutschland.de[nbsp]oder Portale der Zulassungsbehörden der Länder abgemeldet werden. Voraussetzungen:

1. neuer Personalausweis zur Online-Identifizierung
2. neue Generation von Fahrzeugschein
3. Stempelplakette auf dem Kennzeichen

2. Kennzeichen mitnehmen[nbsp]

Bei Umzug in eine andere Stadt oder auch in ein anderes Bundesland kann künftig das alte Kennzeichen am Fahrzeug gelassen werden. Dies gilt auch nach einem Halterwechsel. Eine Ummeldung vor Ort muss trotzdem erfolgen. Die Neuregelung hat keine Auswirkung auf die Kfz-Versicherung, die Tarife richten sich weiter nach dem Wohnort.

3. Kurzzeitkennzeichen[nbsp]

Die Regeln für die Vergabe von Kurzzeitkennzeichen werden verschärft. Bislang gab es die für fünf Tage geltende gelb-weiße Überführungsnummer auch für Fahrzeuge ohne gültige Hauptuntersuchung (HU). Das wird es ab dem 1. April 2015 nicht mehr geben.

4. Automatischer Notruf E-Call[nbsp]

Alle EU-Staaten haben damit begonnen haben die Infrastruktur für ein automatisches Notrufsystem in Autos zu schaffen. Das sogenannte E-Call System wird ab dem 1. Oktober 2015 für Pkws und leichte Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen Pflicht. Es ist ein System, das aktiviert wird, wenn fahrzeugseitige Sensoren einen schweren Zusammenstoß registrieren und übermittelt dann automatisch Daten wie Zeitpunkt des Unfalls, den genauen Standort des verunfallten Fahrzeugs oder die Fahrtrichtung. Es kann auch manuell per Knopfdruck ausgelöst werden, beispielsweise durch Zeugen eines schweren Unfalls.

5. Kfz-Steuerbefreiung bei E-Autos verkürzt sich[nbsp]

Bei Anschaffung und Zulassung eines neuen Elektroautos bis zum 31. Dezember 2015 bleibt die 10jährige Steuerfreiheit noch bestehen. Das soll sich dann ab 1. Januar 2016 insoweit ändern, dass nur noch eine Steuerbefreiung für fünf Jahre gewährt wird.

6. Privilegien für E-Autos[nbsp]

Die Steuerbefreiung soll fallen, dafür soll es aber Sonderrechte für Elektroautos geben. Das Elektromobilitätsgesetz (E-moG) tritt ab Februar 2015 in Kraft. Es besagt, dass es Reservierung von Parkplätze an Ladestationen für E-Autos geben soll, dass es Vergünstigungen von Parkgebühren in Städten geben soll oder dass Elektroautos auch auf Busspuren benutzen dürfen. Allerdings dürfen das die Kommunen alles selbst entscheiden und regeln.

7. Strengere Abgasnorm[nbsp]

Benzin- und Dieselmotoren aller Neuwagen müssen ab dem 1. September 2015 die strengere Abgasnorm Euro 6 erfüllen. Selbstzünder, d.h. Dieselfahrzeuge dürfen pro Kilometer nur noch 80 statt bisher 180 Milligramm Stickoxide (NOx) ausstoßen (Stickoxide reizen die Schleimhäute der Atemwege und schwächen das Immunsystem). Bei Benzinern sinkt der zulässige Stickoxid-Wert auf 60 Milligramm pro Kilometer.

8. Neue Verbandmittel[nbsp]

Neue Verbandskästen müssen der geänderten DIN 13164 entsprechen. Denn der vorgeschriebene Inhalt hat sich geändert. Dazu gehören jetzt zum Beispiel neu zwei Feuchttücher zur Hautreinigung sowie ein 14-teiliges Pflaster-Set. Bisherige Verbandskästen müssen aber von den Autofahrern nicht ausgetauscht werden, wenn das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist. Das sollte aber geprüft werden.

9. Neue Typ- und Regionalklassen bei Autoversicherung[nbsp]

Neue Regional- und Typklassen treten ab 1. Januar 2015 in Kraft. In der Kfz-Haftpflichtversicherung werden jeweils rund 13 Prozent herauf- oder heruntergestuft. Fast 74 Prozent der Autofahrer bleiben bei der Regionalklasse in der bisherigen Stufe. Bei der Vollkaskoversicherung wird es für 54 Prozent der Versicherten keine Veränderung bei der Einstufung geben. Hier werden zehn Prozent der Vollkasko-Versicherten schlechter eingestuft, rund 36 Prozent können sogar mit besseren Tarifklassen rechnen.

10. TÜV-Prüfung wird genauer[nbsp]

Ab Sommer 2015 sollen bei der TÜV Prüfung für Kraftfahrzeuge Prüfadapter zum Einsatz kommen, mit denen die Funktionalität der werksseitig eingebauten sicherheitsrelevanten Systeme wie elektronischer Sicherheitssysteme und Fahrassistenzsysteme getestet wird. Bei der Bremsenprüfung wird ab 2015 die am Rad erreichte Bremskraft mit dem Druck im hydraulischen System abgeglichen.

Bei den neuen Regeln stehen somit Online Abwicklung und schlanke Verwaltung, Sicherheit und Emissionsreduzierung im Vordergrund. In Summe also durchaus vernünftige Veränderungen für Autofahrer.

Automobilclub Mobil in Deutschland e.V.

www.mobil.org

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30.12.2014
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Thema: Schwiegereltern-Schenkung

Experten erläutern das aktuelle Urteil

Wenn Eltern den Ehepartnern ihrer Kinder etwas zuwenden, gilt der Grundsatz “Geschenkt ist geschenkt” mitunter nur eingeschränkt. Denn spätestens seit einer Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem Jahre 2010 steht fest, dass es sich bei dieser Zuwendung um eine Schenkung handelt, die bei einem Scheitern der Ehe in der Regel von den Schwiegereltern zurückgefordert werden kann.

Thema:  Schwiegereltern-Schenkung

Unter welchen Voraussetzungen und vor allem wie lange das im Falle eines Grundstücks möglich ist, darum ging es in einer kürzlich getroffenen weiteren Entscheidung des BGH. Die ARAG Experten berichten über den Fall.


Vorinstanzen hielten Anspruch für verjährt

Ein Vater hatte seiner Tochter und seinem Schwiegersohn jeweils das hälftige Miteigentum an dem Haus, in dem sie mit ihren Kindern die Erdgeschosswohnung bewohnten, übertragen. Sich selbst und seiner Frau hatte er dabei ein Wohnungsrecht vorbehalten. Im Jahr 2006 wurde die Ehe rechtskräftig geschieden. 2009 beantragte der Ex-Mann die Teilungsversteigerung des Grundstücks. Der Vater trat daraufhin Anfang 2010 seiner Tochter seinen Anspruch auf Rückübertragung des hälftigen Grundstücksanteils gegen ihren geschiedenen Mann ab. Diesen Anspruch machte die Tochter noch im selben Jahr geltend. Sowohl Amts- als auch Oberlandesgericht wiesen ihren Antrag mit der Begründung ab, der Anspruch auf Rückübertragung sei verjährt. Es gelte die regelmäßige dreijährige Verjährungsfrist nach § 195 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Die aber habe mit Ablauf des Jahres 2006 – dem Jahr des rechtskräftigen Scheidungsurteils – zu laufen begonnen. Bereits Ende 2009 sei daher Verjährung eingetreten. Das sahen die Karlsruher Richter nun anders.

Rückforderungsanspruch wegen Wegfalls der Geschäftsgrundlage[nbsp]

Sie stellten zunächst fest, dass dem Vater der Antragstellerin ein Anspruch auf Rückübertragung des hälftigen Miteigentums gegen seinen ehemaligen Schwiegersohn zustand, den er wirksam an seine Tochter abgetreten hat. Das Scheitern einer Ehe könne nach den Grundsätzen über die Störung der Geschäftsgrundlage nach § 313 Abs. 1 BGB zu einer Rückabwicklung der Schenkung an das Schwiegerkind führen. In der Regel könne dabei zwar nur ein Ausgleich in Geld verlangt werden. Ausnahmsweise komme aber auch eine Rückgewähr des geschenkten Gegenstandes in Betracht. Das kann laut BGH bei nicht teilbaren Gegenständen wie Hausgrundstücken oder Miteigentumsanteilen der Fall sein, insbesondere dann, wenn sich die Schwiegereltern wie hier ein Wohnungsrecht vorbehalten haben.

Zehnjährige Verjährungsfrist bei Grundstücken[nbsp]

Anders als die Vorinstanzen gingen die BGH-Richter jedoch nicht von einer Verjährung des Anspruchs aus. Sie betonten, dass die wegen Störung der Geschäftsgrundlage vorzunehmende Vertragsanpassung einer Grundstücksschenkung von Schwiegereltern grundstücksbezogen sei. Die Verjährung richte sich daher nach § 196 BGB. Dieser sieht für Ansprüche auf Übertragung des Eigentums an einem Grundstück eine zehnjährige Verjährungsfrist vor (Az.: XII ZB 181/13).

ARAG SE
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30.12.2014
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Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

In Deutschland werden derzeit rund 1,85 Millionen Menschen zu Hause gepflegt – zwei Drittel davon ausschließlich durch Angehörige. Eine Umfrage im Auftrag des Bundesfamilienministeriums hat ergeben, dass sich bei 79 Prozent der pflegenden Angehörigen Beruf und Pflege nur schlecht miteinander vereinbaren lassen. Folgende neue gesetzliche Regelungen schaffen ab dem 1. Januar 2015 für Beschäftige spürbare Erleichterungen:

Bessere Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf

10-tägige Auszeit im Akutfall mit Lohnersatzleistung

Beschäftigte, die kurzfristig Zeit für die Organisation einer neuen Pflegesituation benötigen, können bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben. Neu ist der Anspruch auf eine Lohnersatzleistung – das Pflegeunterstützungsgeld, das den Verdienstausfall zu einem Teil auffängt.

Sechs Monate Pflegezeit mit zinslosem Darlehen und Rechtsanspruch

Beschäftigte haben auch künftig bei der Pflege naher Angehöriger einen Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung von bis zu sechs Monaten. Künftig kommt ein Rechtsanspruch auf ein zinsloses Darlehen hinzu, um den Lebensunterhalt in einer Pflegesituation besser abzusichern. Das Darlehen kann beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) beantragt werden. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und kann bis zur Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts abdecken.

Familienpflegezeit als Rechtsanspruch mit zinslosem Darlehen

Ab 2015 haben Beschäftigte einen Rechtsanspruchs auf Familienpflegezeit. Diese gilt bis zu 24 Monate bei einer verbleibenden Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden. Beschäftigte sind teilweise freizustellen, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Zusätzlich erhalten sie einen Anspruch auf ein zinsloses Darlehen.

Die neuen Regelungen berücksichtigen auch die Besonderheiten von kleinen Betrieben. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf[nbsp]www.wege-zur-pflege.de.

Kreis der nahen Angehörigen wird erweitert

Bisher zählten Großeltern und Eltern, Schwiegereltern, Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft, Geschwister, Kinder, Adoptiv- und Pflegekinder, Adoptiv- oder Pflegekinder des Ehegatten oder Lebenspartners, Schwieger- und Enkelkinder zu den nahen Angehörigen. Ab Januar 2015 profitieren nun auch Stiefeltern, Schwäger/innen und lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften von den neuen Regelungen.

Betreuung pflegebedürftiger Kinder

Für Eltern eines pflegebedürftigen Kindes, das nicht zu Hause, sondern in einer außerhäuslichen Einrichtung betreut wird, gilt ab 2015 Folgendes: Wie bei der Pflegezeit können sie sich wahlweise und flexibel bis zu sechs Monate vollständig oder teilweise freistellen lassen. Wie bei der Familienpflegezeit sind bis zu 24 Monate Freistellung in Teilzeit möglich. Ein Wechsel zwischen häuslicher Pflege und außerhäuslicher Betreuung ist möglich.

Begleitung in der letzten Lebensphase

Auch für die Begleitung von Angehörigen in der letzten Lebensphase wird es leichter: Ist ein Angehöriger beispielsweise im Hospiz, besteht für maximal drei Monate ebenfalls die Möglichkeit, die Arbeitszeit ganz oder teilweise zu reduzieren, um den nahen Angehörigen zu begleiten.

Alle Informationen zu den neuen Regelungen finden Sie unter[nbsp]www.wege-zur-pflege.de.

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30.12.2014
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Programm von Donnerstag, 01.01.2015 bis Mittwoch, 07.01.2015:

Neu:[nbsp]
HERZ AUS STAHL (ab 16 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 18.00, DO, SO, MO, DI und MI 21.00, FR und SA 19.00, 22.00 Uhr

Neu:[nbsp]
REISEFILM KANADA (OST) (ab 0 J.)
MO 17.30 Uhr

Programm von Donnerstag, 01.01.2015 bis Mittwoch, 07.01.2015:

45. Woche:[nbsp]
SNEAK PREVIEW (ab 18 J.)
DI 20.00 Uhr

MenŽs Night
96 HOURS – TAKEN 3 (ab 16 J.)
MI 20.30 Uhr

2. Woche:[nbsp]
EXODUS – GÖTTER UND KÖNIGE (3D) (ab 12 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 14.15, DO, SO, MO, DI und MI 17.30, DO, SO, MO, DI und MI 20.45, FR und SA 15.15, 18.30, 21.45 Uhr

2. Woche:[nbsp]
HONIG IM KOPF (ab 6 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 12.05, DO, SO, MO, DI und MI 14.00, DO, SO, MO, DI und MI 17.10, DO, SO, MO, DI und MI 20.20, FR und SA 12.00, 15.00, 18.10, 21.20 Uhr

2. Woche:[nbsp]
BIBI [&] TINA – VOLL VERHEXT (ab 0 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 12.15, DO, SO, MO, DI und MI 14.45, DO, SO, MO, DI und MI 17.15, FR und SA 13.15, 15.45, 18.15 Uhr

2. Woche:[nbsp]
DIE ENTDECKUNG DER UNENDLICHKEIT (ab 0 J.)
DO, SO, DI und MI 17.10, DO, SO, MO und MI 20.00, FR und SA 17.50, 21.00 Uhr

3. Woche:[nbsp]
NACHTS IM MUSEUM – DAS GEHEIMNISVOLLE GRABMAL (ab 6 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 16.10, DO, SO, MO, DI und MI 18.30, DO, SO, MO, DI und MI 20.50, FR und SA 17.00, 19.20, 21.40 Uhr

3. Woche:[nbsp]
DER KLEINE DRACHE KOKOSNUSS (ab 0 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 12.00, DO, SO, MO, DI und MI 15.00, FR und SA 12.30, 13.30, 15.40 Uhr

4. Woche:[nbsp]
DER HOBBIT: DIE SCHLACHT DER FÜNF HEERE (ab 12 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 14.10, DO, SO, MO, DI und MI 17.25, DO, SO, MO und DI 20.30, FR und SA 15.10, 18.20, 21.30 Uhr

4. Woche:[nbsp]
DER HOBBIT: DIE SCHLACHT DER FÜNF HEERE (HFR 3D) (ab 12 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 12.30, DO, SO, MO, DI und MI 16.00, DO, SO, MO, DI und MI 19.30, FR und SA 13.30, 17.00, 20.30 Uhr

5. Woche:[nbsp]
PADDINGTON (ab 0 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 13.00, DO, SO, MO, DI und MI 15.30, FR und SA 12.10, 14.20, 16.40 Uhr

6. Woche:[nbsp]
DIE PINGUINE AUS MADAGASCAR (ab 0 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 11.45, DO, SO, MO, DI und MI 14.00, FR und SA 12.15, 14.40 Uhr

6. Woche:[nbsp]
DIE PINGUINE AUS MADAGASCAR (3D) (ab 0 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 12.00, FR und SA 13.00 Uhr

7. Woche:[nbsp]
DIE TRIBUTE VON PANEM – MOCKINGJAY TEIL 1 (ab 12 J.)
DO, SO, MO, DI und MI 19.45, FR und SA 20.45 Uhr
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Unser Programm von Donnerstag, 01.01.2015 bis Mittwoch, 07.01.2015:

Donnerstag 01.01.2015:
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Herz aus Stahl: 18:00, 21:00 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 14:15, 17:30, 20:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:05, 14:00, 17:10, 20:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 12:15, 14:45, 17:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 17:10, 20:00 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 16:10, 18:30, 20:50 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:00, 15:00 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 14:10, 17:25, 20:30 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 12:30, 16:00, 19:30 Uhr
Paddington: 13:00, 15:30 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 11:45, 14:00 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 12:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 19:45 Uhr

Freitag 02.01.2015:
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Herz aus Stahl: 19:00, 22:00 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 15:15, 18:30, 21:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:00, 15:00, 18:10, 21:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 13:15, 15:45, 18:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 17:50, 21:00 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 17:00, 19:20, 21:40 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:30, 13:30, 15:40 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 15:10, 18:20, 21:30 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 13:30, 17:00, 20:30 Uhr
Paddington: 12:10, 14:20, 16:40 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 12:15, 14:40 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 13:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 20:45 Uhr

Samstag 03.01.2015:
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Herz aus Stahl: 19:00, 22:00 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 15:15, 18:30, 21:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:00, 15:00, 18:10, 21:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 13:15, 15:45, 18:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 17:50, 21:00 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 17:00, 19:20, 21:40 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:30, 13:30, 15:40 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 15:10, 18:20, 21:30 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 13:30, 17:00, 20:30 Uhr
Paddington: 12:10, 14:20, 16:40 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 12:15, 14:40 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 13:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 20:45 Uhr

Sonntag 04.01.2015:
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Herz aus Stahl: 18:00, 21:00 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 14:15, 17:30, 20:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:05, 14:00, 17:10, 20:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 12:15, 14:45, 17:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 17:10, 20:00 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 16:10, 18:30, 20:50 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:00, 15:00 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 14:10, 17:25, 20:30 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 12:30, 16:00, 19:30 Uhr
Paddington: 13:00, 15:30 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 11:45, 14:00 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 12:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 19:45 Uhr

Montag 05.01.2015:
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Herz aus Stahl: 18:00, 21:00 Uhr
Reisefilm Kanada (Ost): 17:30 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 14:15, 17:30, 20:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:05, 14:00, 17:10, 20:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 12:15, 14:45, 17:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 20:00 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 16:10, 18:30, 20:50 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:00, 15:00 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 14:10, 17:25, 20:30 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 12:30, 16:00, 19:30 Uhr
Paddington: 13:00, 15:30 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 11:45, 14:00 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 12:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 19:45 Uhr

Dienstag 06.01.2015:
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Herz aus Stahl: 18:00, 21:00 Uhr
SneakFreak: 20:00 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 14:15, 17:30, 20:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:05, 14:00, 17:10, 20:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 12:15, 14:45, 17:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 17:10 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 16:10, 18:30, 20:50 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:00, 15:00 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 14:10, 17:25, 20:30 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 12:30, 16:00, 19:30 Uhr
Paddington: 13:00, 15:30 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 11:45, 14:00 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 12:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 19:45 Uhr

Mittwoch 07.01.2015:
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Herz aus Stahl: 18:00, 21:00 Uhr
96 Hours – Taken 3: 20:30 Uhr
Exodus – Götter und Könige (3D): 14:15, 17:30, 20:45 Uhr
Honig im Kopf: 12:05, 14:00, 17:10, 20:20 Uhr
Bibi [&] Tina – Voll verhext: 12:15, 14:45, 17:15 Uhr
Die Entdeckung der Unendlichkeit: 17:10, 20:00 Uhr
Nachts im Museum – Das geheimnisvolle Grabmal: 16:10, 18:30, 20:50 Uhr
Der Kleine Drache Kokosnuss: 12:00, 15:00 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere: 14:10, 17:25 Uhr
Der Hobbit: Die Schlacht der fünf Heere (HFR 3D): 12:30, 16:00, 19:30 Uhr
Paddington: 13:00, 15:30 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar: 11:45, 14:00 Uhr
Die Pinguine aus Madagascar (3D): 12:00 Uhr
Die Tribute von Panem – Mockingjay Teil 1: 19:45 Uhr

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30.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Auch mal in die Ferne schweifen

Hallescher lebens(t)raum e.V. bietet 2015[nbsp]wieder vielseitige Bildungsreisen an

„Die beste Bildung findet ein gescheiter Mensch auf Reisen“, äußerte einmal Johann Wolfgang von Goethe Ende des 18. Jahrhunderts in seinem Werk „Wilhelm Meisters Lehrjahre“. Dieser Meinung kann sich der hallesche Verein lebens(t)raum (Marktplatz 10a), der junge Menschen mit Handicap und deren Familien berät und betreut, nur anschließen. Seit einigen Jahren werden hier monatlich interessante Bildungsreisen organisiert, an denen auch Jugendliche sowie Erwachsene ohne Beeinträchtigung teilnehmen können.

Auch mal in die Ferne schweifen

Viel Wissenswertes gibt es stets bei den Tages-Touren innerhalb von Halle und in die nähere Umgebung zu entdecken. Und auch regelmäßige, ein- oder mehrtägige Fahrten auf den Brocken oder in andere Bundesländer sind immer wieder schön und lehrreich. So geht es auch 2015 Ende Juni beziehungsweise im August wieder zu den Sommercamps an die Ostsee und in die Sächsische Schweiz oder im Dezember zu einem Adventsausflug ins Erzgebirge. Zudem locken gewiss der Besuch des Leipziger Zoos im Februar, die Spurensuche nach dem Rattenfänger von Hameln im April, der einzigartige Spreewald sowie der abenteuerliche Baumkronenpfad im Hainich im Mai oder die alten Kohlebagger bei Leipzig im Oktober alle Stubenhocker hinter dem Ofen hervor. Für jeden Geschmack ist etwas dabei.

Aber manchmal zieht es die Reiselustigen auch weiter in die Ferne. Für Steffen Haußmann war die viertägige Stippvisite in Prag zweifellos der spannendste Ausflug im Jahr 2014. „Prag war europäische Kulturhauptstadt im Jahr 2000 und ist eine wunderschöne, kulturhistorisch bedeutsame Stadt“, resümiert der langjährige und erfahrene Koordinator von „Bildung [&] Reisen“ bei lebens(t)raum. „Da wir dort zwar sehr viel erlebt, allerdings den Hradschin und den jüdischen Friedhof nicht geschafft haben zu besuchen, werden wir im März 2015 erneut eine Prag-Fahrt anbieten.“

Um jedes Jahr auch die jeweils aktuellen europäischen Kulturhauptstädte kennenlernen zu können, startet Anfang November eine[nbsp] neue Reise-Serie mit einem fünftägigen Ausflug in das tschechische Pilsen, die europäische Kulturhauptstadt 2015. Auch hier gilt es laut Steffen Haußmann, der sich vor jeder Tour intensiv mit den Reisezielen befasst, für jeden Teilnehmer erneut, seinen Horizont zu erweitern und die zauberhafte Altstadt mit seinen Kirchen, Arkaden, einem Kloster und niedlichen kleinen Cafés zu erkunden.

Aufregend dürfte neben Prag und Pilsen ebenso die geplante Fünftagesreise Ende September in die Alpen sein. Denn außer Wanderung und Seilbahnfahrt wartet das Oktoberfest auf neugierige Besucher.

Steffen Haußmann zum Anliegen von „Bildung [&] Reisen“ des Vereins lebens(t)raum: „Für Menschen mit körperlicher, seelischer oder geistiger Behinderung gibt es nur wenige Bildungsangebote. Sie müssen außerdem durch Assistenten auf Reisen begleitet werden, damit sie stets einen Ansprechpartner sowie die nötige Unterstützung haben. Diese Assistenten kann der lebens(t)raum e.V. vermitteln. Die jungen Leute genießen während der ein- oder mehrtägigen Touren zudem nachhaltige Erlebnisse außerhalb ihres Alltags in Familie und Werkstatt und stärken dadurch auch ihre sozialen Kompetenzen.“

Bei Interesse an den Bildungsfahrten 2015 bitte unter der Telefonnummer 0345/ 520 02 51 oder E-Mail steffen.haussmann@lebenstraum-verein.de melden. Hier gibt es ebenfalls alle nötigen Informationen, unter anderem zu den Reisemodalitäten, Kosten sowie eine eventuelle Unterstützung über das Persönliche Budget.

Also dann: „Nur wo du zu Fuß warst, bist du auch wirklich gewesen.“ (J. W. v. Goethe)

[nbsp]

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29.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Veränderte Mülltonnen-Entsorgungstermine wegen des Feiertages Heilige Drei Könige

Aufgrund des Feiertages am Dienstag, 6. Januar 2015, entsorgt die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS), ein Unternehmen der Stadtwerke Halle, die Abfallbehälter später.

Veränderte Mülltonnen-Entsorgungstermine wegen des Feiertages Heilige Drei Könige

Bürger, deren Entsorgungstermin auf den 6. Januar 2015 fallen würde, werden gebeten, ihre Tonnen am Mittwoch, 7. Januar, und am Donnerstag, 8. Januar, vor die Tür zu stellen, damit die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH die Wert- und Reststoffe fachgerecht entsorgen kann.

Die Leerung der Abfallbehälter erfolgt grundsätzlich in der Zeit von 6 bis 21 Uhr. Alle weiteren Feiertags-Entsorgungstermine für das Jahr 2015 stehen im Internet unter[nbsp]www.hws-halle.debereit.

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29.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Meldungen aus dem Burgenlandkreis

Einbruch in Feuerwehrdepot

Kleinjena[nbsp]– Getränke sowie ein Rettungsmesser wurden am Montag, vermutlich gegen zwei Uhr früh, aus dem Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kleinjena gestohlen. Der oder die Täter drangen gewaltsam durch ein Fenster in den Aufenthaltsraum ein. Kurz nach zwei Uhr bemerkte ein Zeugen auf einem nahegelegenen Radweg eine Person mit einem Fahrrad, auf dem sich ein Bierkasten befand. Der gleiche Zeuge hatte anschließend den Einbruch entdeckt und die Polizei informiert. Der Schaden insgesamt wird auf rund hundertdreißig Euro geschätzt.

Meldungen aus dem Burgenlandkreis

Autoräder gestohlen

Weißenfels, OT Langendorf – Vermutlich am Wochenende wurden auf dem Freigelände eines Autohauses in der Weißenfelser Straße von einem Opel Zafira vier komplette Räder gestohlen. Der oder die Täter hatten das Fahrzeug auf vermutlich von ihnen mitgebrachten Ziegelsteinen aufgebockt. Die Räder der Größe 225/50 R 17 trugen Sommerbereifung. Der Schaden beträgt über 1000 Euro.

[nbsp]

Verkehrsunfallgeschehen

Burgenlandkreis – Am Montag ereigneten sich im Burgenlandkreis bis gegen 12 Uhr vierzehn Verkehrsunfälle. Bei der Hälfte davon spielten die winterlichen Straßenverhältnisse eine Rolle. Bei den übrigen Unfällen handelte es sich zumeist um sogenannte Parkplatzunfälle sowie einen Wildunfall.

Großwangen – Aus Richtung Memleben kommend, stieß am Montag gegen 7:10 Uhr kurz vor dem Ortseingang von Großwangen ein Pkw Renault mit einem Reh zusammen. Dem 34-jährigen Autofahrer war es nicht möglich, den Unfall zu verhindern. Das Tier verendete an der Unfallstelle. An dem Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von sechshundert Euro.

Schnaudertal, OT Bröckau – Das auf schneeglatter Fahrbahn ausbrechende Fahrzeugheck eines Omnibusses beschädigte am Montag um 8:15 Uhr in der Bröckauer Hauptstraße einen Pkw. Die Autofahrerin hatte wegen des entgegenkommenden Busses ihren Pkw VW angehalten. Die Kollision konnte jedoch nicht verhindert werden. Der Schaden an dem Pkw wird auf zweitausendfünfhundert Euro geschätzt. An dem Bus entstand ein Schaden von fünfhundert Euro. Beide Fahrzeuge konnten die Fahrt selbständig fortsetzen.

Naumburg – [nbsp]Im Markgrafenweg fuhr eine 27-jährige Hyundaifahrerin auf einen vor ihr fahrenden Renault auf. Offenbar hatte die Frau nicht bemerkt, dass der Renault seine Geschwindigkeit verringerte, um nach rechts in die Talstraße abbiegen zu können. An beiden Fahrzeugen entstand augenscheinlich geringfügiger Sachschaden.

Meineweh – Auf der Bundesstraße 180 bei Meineweh kam am Montag[nbsp] gegen 11:15 Uhr ein Pkw Daihatsu bei winterglatten Fahrbahnverhältnissen ins Schleudern und rutschte in den Straßengraben. Der 46-jährige Autofahrer kam mit leichten Verletzungen in ein Krankenhaus. Das Fahrzeug wurde beschädigt und musste aus dem Straßengraben geborgen sowie abgeschleppt werden.

Weißenfels – Zwei Lkw bewältigten am Montag gegen 10:30 Uhr die Steigung in der Käthe- Kollwitz- [nbsp]Straße nicht und blieben liegen. Der Winterdienst ermöglichte später die gefahrlose Weiterfahrt. Schäden traten nicht auf.

Weißenfels – Ein aus Richtung Pettstädt kommender Pkw Opel wollte von der Bundesstraße 176 nach links in die Tagewerbener Straße abbiegen. Die 62-jährige Autofahrerin bremste zwar ab, geriet dennoch auf die Verkehrsinsel und überfahr dort ein Verkehrszeichen. [nbsp]An dem Fahrzeug entstand geringfügiger Sachschaden.

Weißenfels – Vermutlich wegen Nichtbeachtens der winterglatten Straßenverhältnisse kam auf der Bundesstraße 91 am Montag um 10:50 Uhr ein Pkw Fiat von der Fahrbahn ab und landete im Straßengraben. Die 58-jährige Autofahrerin war in Fahrtrichtung Merseburg unterwegs und wollte die Bundesstraße 91 am Abzweig nach Freyburg verlassen. Der Schaden wird auf tausendfünfhundert Euro geschätzt. Anlage: Unfallfoto

Freyburg, OT Nißmitz – Auf der Bundesstraße 180 kam am Montag um 10:25 Uhr in der Ortslage Nißmitz ein 75-jähriger Autofahrer mit seinem Pkw BMW von der Fahrbahn ab und prallte gegen eine Grundstücksmauer. An dem Fahrzeug entstand Sachschaden in Höhe von zweitausend Euro.

Freyburg, OT Zscheiplitz – Bei Zscheiplitz kam am Montag um 11:30 Uhr ein 18-jähriger Autofahrer von der Fahrbahn ab und stürzte einem Abhang hinunter. Der junge Mann wurde leicht verletzt, konnte aber nach ambulanter Behandlung bereits wieder aus dem Krankenhaus entlassen werden. An dem Pkw entstand vermutlich wirtschaftlicher Totalschaden. Anlage: Unfallfoto

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29.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Diebstähle und Verkehrsunfall

Diebstahl Werkzeug

In der Nacht vom Sonntag zum Montag drangen unbekannte Täter in eine Werkstatt im Bereich Querfurt, Burgring ein. Sie verschafften sich unter Gewaltanwendung Zutritt zum Objekt und durchsuchten die Innenräume. Bisher ist bekannt, dass diverse Werkzeuge und ein Moped entwendet wurden.

Diebstähle und Verkehrsunfall

Diebstall Fallrohre

In der Nacht vom Samstag zum Sonntag machten sich unbekannte Täter an der Dachentwässerung eines Gebäudes im Bereich Merseburg, Hallesche Straße zu schaffen. Sie demontierten mehrere[nbsp] Fallrohre und transportierten diese ab.

[nbsp]

Diebstahl Reifen

Am Wochenende drangen unbekannte Täter in einen Container im Bereich Landsberg, Carlsfelder Straße ein. Sie öffneten diesen gewaltsam und durchsuchten den Innenraum. Bisher ist bekannt, dass mehrere Reifen für Lkw entwendet wurden.

[nbsp]

Verkehrsunfall

Am 29.12.2014 gegen 07.00 Uhr ereignete sich im Bereich Klepzig ein Verkehrsunfall. Ein 19 jähriger Daewoo-Fahrer befuhr die Zwebendorfer Straße aus Richtung Zwebendorf in Richtung Klepzig. In einer Rechtskurvve verlor er aus bisher ungeklärter Ursache die Kontrolle über das Fahrzeug, kam nach links von der Straße ab und rutschten gegen einen Zaun. Durch den Aufprall wurde das Fahrzeug beschädigt.

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29.12.2014
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Einbruch und Diebstahl im besonders schweren Fall

Im Zeitraum vom 27. bis zum 29. Dezember, 6.25 Uhr wurde der Zaun an der Hinterfront einer Firma in der Magdeburger Chaussee durchtrennt.

Einbruch und Diebstahl im besonders schweren Fall

Es wurden vier Hallen aufgebrochen und zahlreiche Werkzeuge entwendet. Der Schaden wird auf 10 000 Euro geschätzt.[nbsp]

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29.12.2014
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Diebstahl im besonders schweren Fall

Am heutigen Tag, kurz vor 4 Uhr, beobachtete eine Zeugin wie in Halle-Neustadt ein Mann einen Müllcontainer direkt unter ein Fenster an der Vorderseite einer Gaststätte schob und darauf kletterte.

Diebstahl im besonders schweren Fall

Der Mann drückte das Fenster gewaltsam auf und drang in das Objekt ein. Kurze Zeit später wurde der 24-jährige Tatverdächtige in der Küche gestellt. Sein Versuch, den mitgeführten Rucksack zu verstecken, scheiterte. In diesem wurde ein Brecheisen und die Münzen eines frisch aufgebrochenen Spielautomaten vorgefunden.[nbsp]

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29.12.2014
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Versuchter Diebstahl mit Waffen

Montag früh, kurz nach Mitternacht, wurde ein Mann, welcher in seinem Bungalow in der Gartenanlage Reichsbahn Nord Ost e.V. nächtigte, durch Geräusche geweckt. Gemeinsam mit einem weiteren Gartenfreund stellten sie an mehreren Gartengrundstücken frische Beschädigungen fest.

Versuchter Diebstahl mit Waffen

Eine durch die beiden Tatverdächtigen achtlos weggeworfene Bierflasche führte dazu, dass der eingesetzte Fährtenhund beide Männer (41 und 30 Jahre alt) auf einem Fußweg an der B100 lokalisieren konnte. Der ältere Tatverdächtige führte ein Springmesser mit sich. Insgesamt wurden acht Zäune und drei Bungalows beschädigt.

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29.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Sonderfahrplan zu Silvester, Fahrkartenautomaten vorsorglich abgeschaltet

Sonderfahrplan zu Silvester, Fahrkartenautomaten vorsorglich abgeschaltet, zusätzlichen Fahrten der Linie 24 an Samstagen, größere Bahnen der Linie 2 zum Schulbeginn

Aufgrund der bevorstehenden Feiertage zu Silvester gibt es für alle Straßenbahn- und Buslinien der HAVAG einen Sonderfahrplan. Zudem werden aus Sicherheitsgründen über den Jahreswechsel die Fahrkartenautomaten abgeschaltet. An Samstagen wird ab dem 1. Januar 2015 das Fahrtenangebot von ca. 21.30 Uhr bis 23.45 Uhr um stündlich zusätzliche Fahrten des Rufbusses zwischen S-Bahnhof Silberhöhe, Beesen und Ammendorf sowie in Gegenrichtung erweitert.

Sonderfahrplan zu Silvester, Fahrkartenautomaten vorsorglich abgeschaltet

Darüber hinaus setzt die HAVAG ab dem Schulbeginn, Mittwoch, 7. Januar 2015, größere Straßenbahnen zum Unterrichtsbeginn auf der Linie 2 ab der Silberhöhe ein.

Sonderfahrplan zu Silvester: Vom 30. Dezember 2014 bis zum 6. Januar 2015 gelten folgende Pläne:

Am[nbsp]Dienstag, 30. Dezember 2014[nbsp]gilt der Fahrplan für Freitag, inklusive der Bahnen, die in den Nächten fahren.

Zu[nbsp]Silvester,[nbsp]Mittwoch, 31. Dezember 2014, gilt der Fahrplan für Samstag. Alle Rufbusse fahren bis 16 Uhr, auf den Linien 23 und 31 werden einzelne Fahrten bis 21 Uhr angeboten.

Im Abschnitt Ammendorf, Merseburg, Bad Dürrenberg verkehren zusätzliche Fahrten der Linien 5, SEV 65 und 5S. Die letzte Fahr von Bad Dürrenberg nach Halle (Saale) findet mit Umstieg zum SEV 65 um 21.34 Uhr am 31. Dezember 2014 statt.

Der letzte Sammelanschluss auf dem Marktplatz wird 23 Uhr durchgeführt. Zwischen 23 Uhr und 1.30 Uhr fahren keine Busse und Bahnen. Der erste Sammelanschluss im neuen Jahr wird 1.30 Uhr auf dem Marktplatz durchgeführt. Anschließend fahren bis 4 Uhr die Straßenbahnlinien 1, 1S, 2, 7, 94, 95 und die Buslinien 22, 36 und 40 halbstündlich, die Buslinien 21 und 27 stündlich.

Fahrgäste, die in Richtung Bad Dürrenberg möchten, können am 1. Januar mit der Linie 95 um 1.30 Uhr und 2.30 Uhr ab der Haltestelle Marktplatz fahren. In Gegenrichtung fährt die Linie 5 um 2.04 Uhr und 3.04 Uhr ab der Haltestelle Bad Dürrenberg zur Haltestelle Marktplatz.

Am[nbsp]Donnerstag, 1. Januar 2015, gilt der Fahrplan für Sonn- und Feiertage.[nbsp]

Am[nbsp]Freitag, 2. Januar 2015, verkehrt die Linie 16 nicht.

Am[nbsp]Samstag, 3. Januar 2015, kommt die Linie 1E nicht zum Einsatz.[nbsp]

Am[nbsp]Montag, 5. Januar 2015, gilt der Fahrplan für Freitag inklusive der Bahnen, die in den Nächten fahren. Die Linie 16 verkehrt nicht.

Am[nbsp]Dienstag, 6. Januar 2015, gilt der Fahrplan für Sonn- und Feiertage.[nbsp]

Das SERVICE CENTER am Marktplatz hat zu Silvester von 9 bis 14 Uhr geöffnet, das SERVICE CENTER in Halle-Neustadt und der SERVICE PUNKT im DB Reisezentrum im Hauptbahnhof von 9 bis 13 Uhr. Am 6. Januar sind die SERVICE CENTER und der SERVICE PUNKT geschlossen.

[nbsp]

Vorsorgliche Abschaltung von Fahrkartenautomaten über Jahreswechsel[nbsp]

Aus Sicherheitsgründen werden über Silvester, vom 30. Dezember 2014, etwa 10 Uhr, bis 1. Januar 2015, etwa 14 Uhr, die Fahrkartenautomaten abgeschaltet. In Betrieb bleiben folgende Automaten: Zentrum Neustadt, Marktplatz, Rannischer Platz, Reileck und Hauptbahnhof (Ausgang Ernst-Kamieth-Straße)[nbsp]

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Linie 24 mit neuer Haltestelle Radeweller Straße und zusätzlichen Fahrten an Samstagen

Die Linie 24 bedient seit Mitte Dezember 2014 die weitere Haltestelle Radeweller Straße, die sich in Höhe der Grundschule Radewell befindet. Diese wurde barrierefrei ausgebaut. Auch die Verkehrsanlagen wurden neu gestaltet.

An Samstagen wird ab dem 1. Januar 2015 das Fahrtenangebot in den Abendstunden von ca. 21.30 Uhr bis 23.45 Uhr um stündlich zusätzliche Fahrten im Rufbusverkehr zwischen S-Bahnhof Silberhöhe, Beesen und Ammendorf sowie in Gegenrichtung erweitert.

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Veränderte Fahrten auf der Linie 2 zum Schulbeginn am 7. Januar 2015[nbsp]

Zum Schulbeginn ab Mittwoch, 7. Januar 2015, setzt die HAVAG größere Straßenbahnen zum Unterrichtsbeginn auf den Fahrten der Linie 2 ab der Silberhöhe ein. Die Fahrten der Verstärkerlinie 2E 06:45 Uhr ab der Südstadt und 07:18 Uhr ab der Vogelweide in Richtung Riebeckplatz entfallen ab diesem Zeitpunkt.

Darüber hinaus setzt die HAVAG ab dem Schulbeginn, Mittwoch, 7. Januar 2015, größere Straßenbahnen zum Unterrichtsbeginn auf der Linie 2 ab der Silberhöhe ein.

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Sonderfahrplan zu Silvester: Vom 30. Dezember 2014 bis zum 6. Januar 2015 gelten folgende Pläne:

Am[nbsp]Dienstag, 30. Dezember 2014[nbsp]gilt der Fahrplan für Freitag, inklusive der Bahnen, die in den Nächten fahren.

Zu[nbsp]Silvester,[nbsp]Mittwoch, 31. Dezember 2014, gilt der Fahrplan für Samstag. Alle Rufbusse fahren bis 16 Uhr, auf den Linien 23 und 31 werden einzelne Fahrten bis 21 Uhr angeboten.

Im Abschnitt Ammendorf, Merseburg, Bad Dürrenberg verkehren zusätzliche Fahrten der Linien 5, SEV 65 und 5S. Die letzte Fahr von Bad Dürrenberg nach Halle (Saale) findet mit Umstieg zum SEV 65 um 21.34 Uhr am 31. Dezember 2014 statt.

Der letzte Sammelanschluss auf dem Marktplatz wird 23 Uhr durchgeführt. Zwischen 23 Uhr und 1.30 Uhr fahren keine Busse und Bahnen. Der erste Sammelanschluss im neuen Jahr wird 1.30 Uhr auf dem Marktplatz durchgeführt. Anschließend fahren bis 4 Uhr die Straßenbahnlinien 1, 1S, 2, 7, 94, 95 und die Buslinien 22, 36 und 40 halbstündlich, die Buslinien 21 und 27 stündlich.

Fahrgäste, die in Richtung Bad Dürrenberg möchten, können am 1. Januar mit der Linie 95 um 1.30 Uhr und 2.30 Uhr ab der Haltestelle Marktplatz fahren. In Gegenrichtung fährt die Linie 5 um 2.04 Uhr und 3.04 Uhr ab der Haltestelle Bad Dürrenberg zur Haltestelle Marktplatz.

Am[nbsp]Donnerstag, 1. Januar 2015, gilt der Fahrplan für Sonn- und Feiertage.[nbsp]

Am[nbsp]Freitag, 2. Januar 2015, verkehrt die Linie 16 nicht.

Am[nbsp]Samstag, 3. Januar 2015, kommt die Linie 1E nicht zum Einsatz.[nbsp]

Am[nbsp]Montag, 5. Januar 2015, gilt der Fahrplan für Freitag inklusive der Bahnen, die in den Nächten fahren. Die Linie 16 verkehrt nicht.

Am[nbsp]Dienstag, 6. Januar 2015, gilt der Fahrplan für Sonn- und Feiertage.[nbsp]

Das SERVICE CENTER am Marktplatz hat zu Silvester von 9 bis 14 Uhr geöffnet, das SERVICE CENTER in Halle-Neustadt und der SERVICE PUNKT im DB Reisezentrum im Hauptbahnhof von 9 bis 13 Uhr. Am 6. Januar sind die SERVICE CENTER und der SERVICE PUNKT geschlossen.

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Vorsorgliche Abschaltung von Fahrkartenautomaten über Jahreswechsel[nbsp]

Aus Sicherheitsgründen werden über Silvester, vom 30. Dezember 2014, etwa 10 Uhr, bis 1. Januar 2015, etwa 14 Uhr, die Fahrkartenautomaten abgeschaltet. In Betrieb bleiben folgende Automaten: Zentrum Neustadt, Marktplatz, Rannischer Platz, Reileck und Hauptbahnhof (Ausgang Ernst-Kamieth-Straße).

Linie 24 mit neuer Haltestelle Radeweller Straße und zusätzlichen Fahrten an Samstagen

Die Linie 24 bedient seit Mitte Dezember 2014 die weitere Haltestelle Radeweller Straße, die sich in Höhe der Grundschule Radewell befindet. Diese wurde barrierefrei ausgebaut. Auch die Verkehrsanlagen wurden neu gestaltet.

An Samstagen wird ab dem 1. Januar 2015 das Fahrtenangebot in den Abendstunden von ca. 21.30 Uhr bis 23.45 Uhr um stündlich zusätzliche Fahrten im Rufbusverkehr zwischen S-Bahnhof Silberhöhe, Beesen und Ammendorf sowie in Gegenrichtung erweitert.

Veränderte Fahrten auf der Linie 2 zum Schulbeginn am 7. Januar 2015[nbsp]

Zum Schulbeginn ab Mittwoch, 7. Januar 2015, setzt die HAVAG größere Straßenbahnen zum Unterrichtsbeginn auf den Fahrten der Linie 2 ab der Silberhöhe ein. Die Fahrten der Verstärkerlinie 2E 06:45 Uhr ab der Südstadt und 07:18 Uhr ab der Vogelweide in Richtung Riebeckplatz entfallen ab diesem Zeitpunkt.

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29.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Winterdienste der Stadtwerke derzeit im Einsatz

Wenn auch nicht pünktlich zum Weihnachtsfest, so freuen sich die Hallenser doch über den Schnee zum Jahresende. Aufgrund der aktuellen Wetterlage beobachten die Winterdienste der Stadtwerke permanent das Wetter und sind rund um die Uhr in Bereitschaft und Einsatz. Die Hallesche Verkehrs-AG (HAVAG) beräumt Haltestellen, hält Oberleitungen, Busspuren, Schienen und Weichen eisfrei.[nbsp]

Winterdienste der Stadtwerke derzeit im Einsatz

Auch die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft GmbH (HWS) ist mit allen Winterdienstfahrzeugen und Mitarbeitern seit heute früh 4.30 Uhr rund um die Uhr im 24h-Dauer-Einsatz. Zudem läuft das Kraftwerk ohne Probleme und die Wärmeversorgung für die Hallenser ist gesichert.

„Wir sind mit 120 Mitarbeitern auf 22 großen Winterdienstfahrzeugen (über 7,5 t) und 24 kleinen Fahrzeugen für Gehwege (unter 7,5 t) im Schichtdienst im Dauereinsatz. Rund um die Uhr beräumen wir alle von der Stadt Halle beauftragten Straßen, wobei die Bundes- und Zubringerstraßen sowie die Busstrecken Vorrang haben. Dann folgen die Nebenstraßen. Aufgrund des starken Schneefalls heute Morgen zwischen 5.30 und 6.30 Uhr und weil aktuell sehr wenige Autos unterwegs sind, kann es vorkommen, dass soeben geschobene Straßen auch mal wieder zuschneien. Aber unsere Bereitschaften sind verstärkt und wir fahren immer wieder Kontrollfahrten, um die Hauptverkehrsstraßen frei zu bekommen“, erklärt Sven Schossig, Leiter des Winterdienstes.

Aufgrund der aktuellen Wetterlage bitten wir die Bürger der Stadt Halle um Vorsicht beim Verlassen des Hauses und Verständnis, wenn es aufgrund der Wetterlage bei Bussen derzeit zu zwei bis fünf Minuten Verspätungen kommen kann. Der Straßenbahnverkehr ist nicht beeinträchtigt. Besonderes Augenmerk legen die Mitarbeiter der HAVAG derzeit neben der Beräumung der Schienen und Weichen auf die Beräumung Busspuren und Wendeschleifen (besonders in Kröllwitz), damit die Busse trotz des überfrierenden Regens fahren können. Vor allem nachts, wenn die Straßenbahnen nicht im 20-Minuten-Takt fahren, müssen die Oberleitungen eisfrei gehalten werden.

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Generell sind die Lager der HWS randvoll mit Salz aus Bernburg gefüllt. Insgesamt wurden vorsorglich 800 Tonnen Salz eingelagert, was für einen durchschnittlichen Winter ausreichen sollte. Die HWS ist von der Stadt für etwa ein Drittel des halleschen Straßennetzes mit dem Winterdienst beauftragt. Je nach Wetterlage werden generell maximal 40 Mitarbeiter mit vierzehn Räum- und Streufahrzeugen im Einsatz sein und ihr Bestes tun. Gestreut wird mit einem Salz-Sole-Gemisch. Mit sieben großen Fahrzeugen werden die Hauptverkehrsstraßen gestreut, mit sieben kleinen die Fußwege und Haltestellen beräumt.

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Um Schäden und Reparaturkosten an Wasserzähler und -leitungen durch Frost zu vermeiden, sollten sie richtig geschützt werden. Mit einfachen Maßnahmen können Haus- und Gartenbesitzer oder -nutzer vorbeugen: Kellerfenster und auch Treppenhäuser sollten immer geschlossen und defekte Scheiben ersetzt sein. Damit ist die Hausinstallation vor Kaltluft und Einfrieren besser geschützt. Gefährdete Räume können auch mit elektrischen Frostwächtern oder einer Rohrbegleitheizung ausgestattet werden.

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29.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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ARD – Programmänderung heute

ARD ändert das heutige Programm.

Das gestern durch starken Wind abgesagt Springen der Vierschanzentournee wird heute nachgeholt.

ARD - Programmänderung heute

ARD 29.12.2014

17.00 Tagesschau

17.15[nbsp]Sportschau live (VPS 17.14)[nbsp]

Vierschanzentournee[nbsp]

1. und 2. Durchgang[nbsp]

Reporter: Tom Bartels[nbsp]

Übertragung aus Oberstdorf[nbsp]

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Ski-Weltcup[nbsp]

Slalom Damen[nbsp]

1. und 2. Lauf[nbsp]

Reporter: Bernd Schmelzer[nbsp]

Zusammenfassung aus Kühtai[nbsp]

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ARD vor acht[nbsp]19.45 Wissen vor acht – Zukunft ,[nbsp]“Brisant”, “Verbotene Liebe (4630)” und “Großstadtrevier (300)” entfallen wenn heute gesprungen werden kann.

Weiterer Programmablauf wie vorgesehen.

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29.12.2014
hallelife.de - Redaktion
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Weg frei für die Rettungsgasse

Nach einem Unfall sollten Hilfskräfte möglichst schnell an den Unfallort kommen / Behindern Autofahrer den Verkehr, müssen sie mit einer Anzeige rechnen[nbsp]

Autofahrer sollten auf Autobahnen, mehrspurigen Bundesstraßen und im Stadtverkehr daran denken, bei einem Stau eine Rettungsgasse für Polizei und Notarzt zu bilden. Das kann lebensrettend sein: Je schneller die Rettungskräfte an den Unglücksort gelangen, desto größer sind die Überlebenschancen der Unfallopfer.

Weg frei für die Rettungsgasse

Nach Angaben des ADAC ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen je Richtung in der Mitte zu bilden. Das heißt, dass Autos auf der linken Spur an den linken Fahrbahnrand fahren müssen, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.

Bei drei- und vierspurigen Autobahnen verläuft die Rettungsgasse zwischen der linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur. Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen dagegen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.

Der ADAC weist zudem darauf hin, dass Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, mit einem Bußgeld von 20 Euro, bei Verkehrsbehinderung sogar mit einer Anzeige rechnen müssen.[nbsp]

Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es in Österreich, der Schweiz, Slowenien und Tschechien.

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Audios (1)

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29.12.2014
hallelife.de - Redaktion