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Warnstreik in Halle bei der KSB AG

Tarifrunde Metall-Elektro-Industrie 2015

Am 30. Januar 2015 findet ein Warnstreik mit Kundgebung vor dem Haupteingang bei der KSB AG in Halle statt.

Warnstreik in Halle bei der KSB AG

Hauptredner wird der Verhandlungsführer der IG Metall in Sachsen-Anhalt, Bezirksleiter Hartmut Meine, sein.[nbsp]

Es geht um eine Erhöhung der Entgelte um 5,5 Prozent bei einer Laufzeit des Tarifvertrages von 12 Monaten, eine neue und bessere Altersteilzeitregelung und einen Tarifvertrag zur Bildungsteilzeit.

Um 9:00 Uhr startet der Warnstreik bei [nbsp]KSB AG in[nbsp]der Turmstraße.

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29.01.2015
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Einbrecher auf frischer Tat gestellt

Ein Zeuge beobachtete gestern gegen 22:50 Uhr in der Köthener Straße einen mit vier Personen besetzten PKW, aus welchem zwei Männer ausstiegen und sich unberechtigt auf ein angrenzendes Firmengelände begaben. Polizeibeamte konnten einen der Männer noch auf dem Gelände feststellen, zwei weitere Männer warteten auf der Rücksitzbank des Audis.[nbsp]

Einbrecher auf frischer Tat gestellt

Auf dem Gelände wurde bei einer anschließenden Absuche eine aufgebrochene Tür festgestellt. Bei den Tätern wurden Einbruchswerkzeuge sowie Diebesgut aus vorangegangenen Straftaten aufgefunden. Die drei Männer aus Polen im Alter von 20 und 35 Jahren wurden vorläufig festgenommen.

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29.01.2015
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Handtasche aus PKW entwendet

Einer Frau wurde gestern gegen 17:30 Uhr im Böllberger Weg die Handtasche aus ihrem PKW gestohlen. Die 42-Jährige parkte den Toyota nur für kurze Zeit, um ihr Kind aus der Kindertagesstätte abzuholen. Als sie zurück zum Fahrzeug kam, war die Scheibe der Beifahrertür bereits eingeschlagen und die Handtasche vom Beifahrersitz entwendet.

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Handtasche aus PKW entwendet

Die Polizei empfiehlt aus diesem Grund, Handtaschen oder andere Wertgegenstände nie im Auto liegen zu lassen – insbesondere nicht für jedermann sichtbar. Diebe schaffen es unter Umständen auch in kürzester Zeit, das Fahrzeug aufzubrechen oder die Scheibe einzuschlagen, um die Sachen entwenden zu können.

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29.01.2015
hallelife.de - Redaktion
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Wetter 3 Tage – Vorschau

Freitag, 30.Januar 2015
Am Freitag lassen die Schnee- oder Schneeregenschauer allmählich nach und die Bewölkung lockert etwas auf. Bei nur noch schwach wehendem Südwestwind liegt die Höchsttemperatur um 3, im Harz bei -3 bis 1 Grad. Auf dem Brocken ist zeitweise mit Sturmböen um 65 km/h (Bft 8) zu rechnen. In der Nacht zum Samstag ist es zunächst locker bewölkt und niederschlagsfrei, bevor von Südwesten zeitweiliger leichter, im Harz auch kräfiger Schneefall aufzieht. Verbreitet wird es glatt. Bei schwachem Südwestwind fällt die Temperatur auf -1 bis -4, im Harz auf -4 bis -7 Grad.[nbsp]

Wetter 3 Tage - Vorschau

Samstag, 31.Januar 2015

Am Samstag zeigt sich weiterhin winterlich-wechselhaftes Wetter. Bei Höchsttemperaturen von 0 bis 3, im oberen Harz um -4 Grad, kann es neben niederschlagsfreien und heiteren Abschnitten einzelne Schneeregen- und Schneeschauer geben. Der Wind weht dabei schwach bis mäßig aus Südwest. In der Nacht zum Sonntag fällt aus wechselnder Bewölkung etwas Schnee. Die Temperatur sinkt auf -2 bis -4, im Oberharz bis -8 Grad. Der Südwestwind weht schwach bis mäßig.[nbsp]


Sonntag, 01.Februar 2015
Am Sonntag treten Schauer auf, die bei Höchsttemperaturen um 2 Grad im Tiefland und im Oberharz kaum über 0, meist als Schnee oder mit Schnee vermischt fallen. Der südwestliche Wind weht meist schwach. In der Nacht zum Montag lassen die Niederschläge nach, örtlich kann es kurze Auflockerungen geben. Die Temperaturen gehen bei weiter schwachem Wind aus Südwest bis West auf -3 bis -5 Grad im Tiefland und bis -8 Grad im Harz zurück.[nbsp]


Deutschlandübersicht:

Donnerstag, 29.01.2015, 11:30 Uhr -[nbsp]
“Ein riesiger Tiefdruckwirbel, der derzeit den Namen MISCHKA trägt, wird sich in den nächsten Tagen über ganz Europa einnisten und für wechselhaftes Winterwetter sorgen. In diesen Tiefdruckwirbel eingelagert sind mehrere kleinräumige Tiefdruckgebiete, die wiederholt Niederschläge nach Deutschland bringen und die fallen teils bis in tiefe Lagen als Schnee. Dabei ist feuchtkalte Luft wetterbestimmend, so dass die Höchstwerte tagsüber knapp über dem Gefrierpunkt liegen, im Bergland herrscht Dauerfrost. Nachts gibt es verbreitet Frost mit entsprechender Glättegefahr.[nbsp]

Am heutigen Donnerstag kommt es verbreitet zu Schnee-, Schneeregen- und Graupelschauern. Bei stärkeren Schauern muss auch im Flachland mit vorübergehender Straßenglätte gerechnet werden. In Lagen oberhalb 400 m ist mit Neuschneemengen zwischen 5 und 10 cm zu rechnen. In den höheren Lagen der Eifel, des Hunsrück, Spessart, der Rhön, des Thüringer Waldes sowie im Schwarzwald sind um 15 cm möglich. Am Alpenrand klingen die Schneefälle weitgehend ab.[nbsp]
Interessant wird die kommende Nacht zum Freitag. Dann wird der Niederschlagsschwerpunkt über der Mitte und dem Süden Deutschlands liegen. In höheren Lagen fallen meist 5 bis 10 cm Neuschnee, im Schwarzwald, am westlichen Alpenrand (vor allem Allgäu) und in den östlichen Mittelgebirgen sind 15 bis 20 cm zu erwarten. Gebietsweise sind sogar bis 25 cm Neuschnee möglich. Hinzu kommen Schneeverwehungen oberhalb von 800 m bei teils stürmischem Wind. Somit ist die Ausgabe einer Unwetterwarnung für diese Gebiete nicht ausgeschlossen. Auch in tiefen Lagen kann uns morgen früh durchaus eine geschlossene Schneedecke erwarten. Abseits der Schneefälle muss verbreitet mit Glätte durch überfrierende Nässe gerechnet werden.[nbsp]

Am Freitag und auch am Wochenende werden weitere Schneefälle erwartet. Die Schwerpunkte der Schneefälle sind momentan noch nicht genau vorherzusagen, dennoch können diese gebietsweise erneut kräftiger ausfallen. “[nbsp]

Das erklärt Dipl.-Met. Johanna Anger von der Wettervorhersagezentrale des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Offenbach zum Wetter der kommenden Tage.[nbsp]

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29.01.2015
hallelife.de - Redaktion
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Rezepte – Einfach und manchmal doch so kompliziert

Rezepte und Arzneimittelverordnungen gehören zum Praxisalltag von Ärzten. Und was eigentlich ein routinemäßig erscheinender Vorgang ist, kann beim Einlösen in der Apotheke für Apotheker und Arzt manchmal zum zeitraubenden Ereignis werden. Dr. Lars Mohrenweiser, Vizepräsident der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt, informierte am 28. Januar 2015 auf einer[nbsp]Fortbildungsveranstaltung für Ärzte über Fragen rund um das Rezept. Eingeladen hatten ihn[nbsp]Ärztekammer und Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt.[nbsp]

Rezepte – Einfach und manchmal doch so kompliziert

Themen wie Substitution, Rabattverträge, Reimporte, Verordnung von nichtverschreibungs-pflichtigen Arzneimitteln und BTM-Rezepte beleuchtete der Praktiker. „Viele Ärzte wissen nicht, dass wir per Gesetz verpflichtet sind, die preisgünstigsten Medikamente abzugeben. Ansonsten werden wir von den Krankenkassen in Regress genommen“, erklärt der Apotheker und promovierte Mediziner. An praktischen Beispielen verdeutlichte er, welche Probleme bei der Verordnung von Reimporten in der Apotheke auftreten können. Viele dieser sind ohne Arztrücksprache nicht lösbar. Wenig bekannt ist zudem, dass manche Reimporte sogar teurer sind als das Original.[nbsp]

An einem Beispiel erläuterte Dr. Mohrenweiser, dass bei der Verordnung eines Antibiotikums ohne Angabe der Dosierung und Einnahmedauer es passieren kann, dass der Apotheker durch Rabattverträge gezwungen wird, 14 verordnete Tabletten des Antibiotikums durch 12 Tabletten des entsprechenden Rabattvertrages auszutauschen. Dr. Mohrenweiser: „Mit einer entsprechenden Begründung (pharmazeutische Bedenken/ Reichweite) darf der Apotheker von diesem Austausch absehen. Hat er die entsprechenden Daten nicht, muss er den Arzt anrufen, um diese Informationen zu erhalten.“ Demzufolge vereinfacht es die Arbeit beider Berufsgruppen, wenn Ärzte zum verordneten Arzneimittel zusätzlich die genaue Dosierung und Einnahmedauer auf dem Rezept vermerken.[nbsp]

Weitere wichtige Themen waren, die seit dem 10.12.2014 in Kraft getretene Substitutions-ausschlussliste, Änderungen in der Betäubungsmittelverschreibungsverordnung (BtMVV) sowie Änderungen in der Arzneimittelverschreibungs-verordnung (AMVV). So verpflichtet die geänderte[nbsp][nbsp]Arzneimittelverschreibungsverordnung die verordnenden Ärzte, ab 1. Juli 2015 zur Angabe einer Telefonnummer auf dem Rezept. Somit wird eine spätere Kontaktaufnahme z.B. durch den Apotheker erleichtert. [nbsp]

Die praxisnahen Erklärungen kamen bei den anwesenden etwa 50 Ärzten sehr gut an, denn es gab zahlreiche Nachfragen. Dr. Lars Mohrenweiser „Ich hoffe, die Ärzte nehmen die Informationen und Tipps rund um das Rezept mit in ihren Praxisalltag. Jede richtig ausgefüllte Verordnung heißt Zeitersparnis auf beiden Seiten, was den Patienten zugutekommt. Wir müssen keine Rückfragen stellen und stören dadurch nicht den Praxisbetrieb.“

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29.01.2015
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Honorarprofessur für Dr. Thomas Müller-Bahlke, Direktor der Franckeschen Stiftungen

Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg verlieh Stiftungsdirektor Honorarprofessur

Die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg hat dem Direktor der Franckeschen Stiftungen, Dr. Thomas Müller-Bahlke, eine Honorarprofessur verliehen. Am Mittwoch, dem 28. Januar 2015 erfolgte die Übergabe der Ernennungsurkunde durch den Rektor der Universität, Prof. Dr. Udo Sträter.

Honorarprofessur für Dr. Thomas Müller-Bahlke, Direktor der Franckeschen Stiftungen

Die Franckeschen Stiftungen sind bereits seit ihrer Gründung eng mit der Universität verbunden. Die Zusammenarbeit in Forschung und Lehre gestaltet sich auch heute vielfältig und lebendig.

Auf dem Stiftungsgelände sind zwei Fakultäten der Universität angesiedelt sowie mehrere interdisziplinäre Wissenschaftszentren. Die Franckeschen Stiftungen betreiben ein Studienzentrum mit zahlreichen Drittmittelprojekten. Thomas Müller-Bahlke hat neben Lehrveranstaltungen zahlreiche Veröffentlichungen zur Geschichte der Franckeschen Stiftungen vorgelegt.

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29.01.2015
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AOK Sachsen-Anhalt auf Wintertour im nova eventis

Familien können Wintersportabzeichen verdienen[nbsp]

Passend zur Wintersportsaison ist die AOK Sachsen-Anhalt im ganzen Land mit der AOK-Wintertour unterwegs. Am Samstag, 31.01.2015 [nbsp]können sich Familien und alle Interessierten in Günthersdorf, im Bereich Eingang Erdgeschoss von nova eventis, von 10 Uhr bis 20 Uhr am AOK-Stand das Wintersportabzeichen verdienen.

AOK Sachsen-Anhalt auf Wintertour im nova eventis

Drei verschiedene Disziplinen stehen dafür zur Auswahl: Beim Biathlon können die Teilnehmer auf einer mobilen Eisbahn versuchen, die Eisstöcke des Gegners aus der Mitte zu verdrängen. Beim Biathlon-Simulator geht es darum, wer die meisten Zielscheiben trifft, während der Skisprungsimulator ein realistisches Skisprung-Erlebnis an einem mobilen Schanzentisch bietet.[nbsp][nbsp][nbsp]

Wer alle drei Module erfolgreich durchläuft, erhält eine Urkunde mit dem AOK-Wintersportabzeichen. Selbstverständlich können die Disziplinen auch einzeln absolviert werden.

„Wir möchten mit dieser Aktion die Menschen für den Wintersport begeistern und dazu motivieren, sich auch in der kalten Jahreszeit sportlich zu betätigen und aktiv zu werden. Als Ansporn ermitteln wir zudem jeden Tag einen Tagesbesten. Wir freuen uns auf viele aktive Teilnehmer“, sagt Michael Schwarze, Regionalsprecher der AOK Sachsen-Anhalt.

Weitere Informationen zur AOK Sachsen-Anhalt unter[nbsp]www.aok.de/sachsen-anhalt

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29.01.2015
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Bundespolizei, Europol, Landeskriminalamt Sachsen und Staatsanwaltschaft Dresden gemeinsam erfolgreich

BPOLD PIR: Am 28. Januar 2015 zerschlugen die Bundespolizei, Europol und das Landeskriminalamt Sachsen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden eine international agierende Bande. Die Einsätze erfolgten in Sachsen, Thüringen, Bayern, Niedersachsen und Hamburg. Dabei vollstreckten über 200 Ermittler sowie Spezialkräfte der Bundespolizei vier Haftbefehle.

Bundespolizei, Europol, Landeskriminalamt Sachsen und Staatsanwaltschaft Dresden gemeinsam erfolgreich

Außerdem wurden 15 Wohnungen und Geschäftsräume mit Unterstützung der Bundeszollverwaltung durchsucht.
Die Beamten zogen Vermögenswerte im fünfstelligen Bereich ein und beschlagnahmten umfangreiches Beweismaterial. Darunter befinden sich gefälschte Pässe, Führerscheine, Kfz – Scheine, Kfz – Kennzeichen,[nbsp]eine nicht geringe Menge Crystal sowie 42 Schuss scharfe Munition und eine geladene Schusswaffe. Dank der internationalen Koordinierung durch Europol verhafteten Fahnder der bulgarischen Kriminalpolizei zeitgleich ein weiteres Bandenmitglied. Die Vollstreckung eines zweiten internationalen Haftbefehls in Holland steht noch aus.

Zusätzlich stellte Europol während der Operation personelle und[nbsp]technische Unterstützung, um eine schnelle, analysierte[nbsp]Datenauswertung des Beweismaterials zu gewährleisten.

Hintergrund:
Seit März 2014 führt die Bundespolizeiinspektion[nbsp]Kriminalitätsbekämpfung Halle die gemeinsamen Ermittlungen mit dem[nbsp]Landeskriminalamt Sachsen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Dresden[nbsp]gegen eine bulgarisch-türkische Tätergruppierung aus Sachsen. Die[nbsp]Ermittlungen ergaben, dass zwei türkische Staatsangehörige, im Altervon 64 und 54 Jahren, in einem Café in Riesa gefälschte polnische und[nbsp]bulgarische Dokumente an Zwischenhändler verkauften. Die Fälscher[nbsp]stellten die Falsifikate in Bulgarien her und boten sie für einen[nbsp]Preis von 2.000 Euro zum Kauf an. Für gefälschte Einreisevisa[nbsp]verlangten sie 3.500 Euro. Die bandenmäßig handelnden Haupttäter[nbsp]stammen aus Deutschland, Bulgarien und den Niederlanden. Im großen[nbsp]Stil organisierten sie Schleusungen auf dem Landweg aus der Türkei[nbsp]nach Bulgarien sowie auf dem Luftweg aus der Türkei nach Deutschland.[nbsp]Die Schleusungswilligen wurden mit gefälschten Dokumenten[nbsp]ausgestattet. Für die Schleusung zahlten sie zusätzlich 7.000 Euro[nbsp]bis 8.000 Euro. Die Beschuldigten gehören einem in Europa agierenden[nbsp]kriminellen Netzwerk an, das mit falschen Dokumenten, Falschgeld und[nbsp]Drogen handelt.

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29.01.2015
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Massiver Schlag der Bundespolizei gegen Hintermänner europaweit agierender Schleuserstrukturen

Potsdam (ots)[nbsp]- Die Bundespolizei durchsuchte am gestrigen Tag in neun Bundesländern 44 Wohnungen und Geschäftsräume.

Bis jetzt konnten bereits zwölf Haftbefehle vollstreckt werden, davon ein Haftbefehl in Bulgarien. Über 500 Bundespolizisten waren im Einsatz, darunter auch verschiedenste Spezialkräfte. Die Ermittler beschlagnahmten umfangreiches Beweismaterial und Vermögenswerte im fünfstelligen Bereich. Hierunten befinden sich unter anderem gefälschte Einreisevisa und Pässe, gefälschte Führerscheine sowie Kfz-Briefe, Falschgeld, Drogen, Waffen und Munition.

Massiver Schlag der Bundespolizei gegen Hintermänner europaweit agierender Schleuserstrukturen

Hintergrund : Der gestrige bundesweite Großeinsatz der Bundespolizei in den Bundesländern Schleswig-Holstein, Hamburg, Niedersachsen, Berlin, Sachsen, Thüringen, Bayern, Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen ist das Ergebnis von fünf voneinander unabhängigen Ermittlungsverfahren. Darüber hinaus erfolgte eine Einbindung von EUROPOL für Vollstreckungsmaßnahmen in Bulgarien und den Niederlanden.

Der Präsident des Bundespolizeipräsidiums, Dr. Dieter Romann:

“Die Bundespolizei stellte im Jahr 2014 über 57.000 unerlaubte Einreisen sowie fast 27.000 unerlaubte Aufenthalte fest. Dabei hat die Bundespolizei über 2100 Schleuser bundesweit festgenommen. Mit den gestrigen zwölf Festnahmen aus fünf verschiedenen Ermittlungsverfahren ist der Bundespolizei in partnerschaftlicher Zusammenarbeit mit den Strafverfolgungsbehörden der Länder wiederholt ein effektiver Schlag gegen die Hintermänner weltweit agierender Schleuserstrukturen gelungen. Auch dieser bundesweite Einsatz belegt: Es geht hier nicht um Fluchthilfe. Hier geht es allein darum, Kasse zu machen – auf Kosten von Menschen. Dieser Erfolg ist das Ergebnis monatelanger akribischer Ermitt-lungsarbeit. Ohne die enorme Fähigkeitspallette der Bundespolizei – von Observationskräften, Ermittlungsbeamten, den Einsatz von Hubschraubern, der Bundesbereitschaftspolizei, verdeckter Einsatztechnik bis hin zur GSG 9 – wäre das nicht möglich.”

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29.01.2015
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Raubstraftat in Sandersleben

Kurz nach 16.00 Uhr betrat ein unbekannter Täter in Sandersleben (Ortsteil von Arnstein, Landkreis Mansfeld-Südharz) ein Geschäft für Schreib und Spielwaren in der Bernburger Straße. Er bedrohte die Verkäuferin mit einem pistolenähnlichen Gegenstand und forderte Bargeld.

Raubstraftat in Sandersleben

Er versuchte die Kasse selbst zu öffnen und stieß die Verkäuferin gegen den Brustkorb. Einige Waren in der Auslage fielen in der weiteren Folge zu Boden. Der Versuch des Täters, die Kasse an sich zu nehmen, scheiterte. Die 58Jährige Verkäuferin flüchtete aus dem Geschäft, ebenso der Täter ohne Beute in Richtung Ascherslebener Straße. Die 58Jährige wurde nicht verletzt, es befanden sich keine weiteren Kunden im Geschäft.

Eine umgehend eingeleitete Suche nach dem Täter verlief negativ.

Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben:

  • ca. 20-30 Jahre alt, ca. 180 cm groß und von sehr schlanker (hagerer) Gestalt

  • bekleidet mit dunkler Hose und dunklem Kapuzenpullover

  • ungepflegte Erscheinung, einheimischer Dialekt

Hinweise nimmt das Polizeirevier Mansfeld-Südharz unter der Rufnummer 03475/6700 entgegen.

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28.01.2015
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Amtliche WARNUNG vor STURMBÖEN und GLÄTTE

Für Stadt Halle (Saale), Saalekreis und MSH

gültig von: Mittwoch, 28.01.2015 16:00 Uhr bis: Donnerstag, 29.01.2015 00:00 Uhr

ausgegeben vom Deutschen Wetterdienst am: Mittwoch, 28.01.2015 15:50 Uhr

Amtliche WARNUNG vor STURMBÖEN und GLÄTTE

In der ersten Nachthälfte werden verbreitet Windböen zwischen 50 und 60 km/h und zeitweise Sturmböen mit Geschwindigkeiten zwischen 65 und 85 km/h (18 und 24 m/s, 34 und 47 kn, Bft 8 und 9) aus Südwest bis West erwartet.[nbsp]

ACHTUNG! Hinweis auf mögliche Gefahren: Es können zum Beispiel einzelne Äste herabstürzen. Achten Sie besonders auf herabfallende Gegenstände.[nbsp]

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Halle (Saale), Saalekreis und MSH

Unwetterwarnung Stufe Orange vor Sturm/Orkan

frischer bis starker Südwestwind, Sturmböen 75-80 km/h zu erwarten, lokal mehr

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Halle (Saale),[nbsp]Saalekreis und MSH

Wetterhinweis wegen Straßenglätte

gültig von:[nbsp]Mittwoch, 28. Januar 2015, 23:00 Uhr[nbsp]gültig bis:[nbsp]Donnerstag, 29. Januar 2015, 11:30 Uhr

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28.01.2015
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Europäischen Erbrechtsverordnung, gültig ab 17. August 2015

Ab dem 17. August 2015 wird die Europäische Erbrechtsverordnung (Verordnung EU Nr. 650/2012, EU-ErbVO) gelten. Diese neue EU-Verordnung regelt, welches Erbrecht auf einen internationalen Erbfall anzuwenden ist.

Europäischen Erbrechtsverordnung, gültig ab 17. August 2015

Gerichte und andere Organe der Rechtspflege in den Staaten der EU (außer im Vereinigten Königreich, Irland und Dänemark) – werden dann nach der EU-Erbrechtsverordnung beurteilen, welches nationale Recht zur Anwendung kommt, wenn ein Erbfall einen Auslandsbezug hat.

Bisher unterliegt nach deutschem Recht (Art 25 EGBGB) die „Rechtsnachfolge von Todes wegen“ dem Recht des Staates, dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes angehörte. War der Erblasser Deutscher, galt also deutsches Erbrecht. Dies ändert sich durch die EU- Erbrechtsverordnung.[nbsp]

Ab dem 17. August 2015 unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte (Art. 21 EU-ErbVO). Dies ist zum Beispiel bei einem Deutschen, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Land der EU hatte, dann das Erbrecht des jeweiligen EU-Landes hat.

Ausländische Regelungen zur gesetzlichen Erbfolge können erheblich von den deutschen erbrechtlichen Regelungen abweichen.[nbsp]

Rechtswahl

Wer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, aber dennoch will, dass sich im Fall seines Todes das Erbrecht des Landes anwendbar ist, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt – wer also beispielweise als Deutscher, der in Italien lebt, will, dass auf seinen Erbfall deutsches Erbrecht anwendbar sein soll und nicht italienisches – der muss künftig eine entsprechende Rechtswahl treffen.

Diese Rechtswahl muss entweder ausdrücklich in einer Erklärung in Form einer Verfügung von Todes wegen – meist ist das ein Testament – erfolgen oder sich zumindest aus den Bestimmungen einer solchen Verfügung von Todes wegen ergeben (Art. 22 EU-ErbVO). Aus Gründen der Rechtssicherheit ist eine ausdrückliche Wahl zu empfehlen.

Anzuwenden ist die neue EU-Verordnung, wenn der Erblasser am 17. August 2015 oder danach verstirbt (Art. 83 Abs. 1 EU-ErbVO). Eine vor dem 17. August 2015 getroffene Rechtswahl, die – zum Beispiel – nach dem Recht des Staates getroffen wurde, dessen Staatsangehörigkeit der Erblasser besitzt (Art. 83 Abs. 2, 3 EU-ErbVO), bleibt aber auch nach dem 17. August 2015 wirksam.

Wo ist der gewöhnliche Aufenthalt?

Den gewöhnlichen Aufenthalt hat jemand dort, wo er sich unter Umständen aufhält, die erkennen lassen, dass er an diesem Ort oder in diesem Gebiet nicht nur vorübergehend verweilt. Dies wird anhand der tatsächlichen Verhältnisse ermittelt; dabei wird festgestellt, wo der Schwerpunkt der sozialen Kontakte zu suchen ist, insbesondere in familiärer und beruflicher Hinsicht. Als nicht nur vorübergehend gilt stets und von Beginn an ein beabsichtigter zeitlich zusammenhängender Aufenthalt von mehr als sechs Monaten Dauer, kurzfristige Unterbrechungen bleiben dabei unberücksichtigt.

Der gewöhnliche Aufenthalt einer Person kann daher bereits mit dem Umzug an einen anderen Ort wechseln. Dies gilt für dauerhaft ins Ausland ziehende Personen, aber auch für solche, die sich nur zeitweise ins Ausland begeben, jedenfalls dann wenn der Aufenthalt dort auf mehr als sechs Monate angelegt ist und der tatsächliche Daseinsmittelpunkt verlagert wird.

Die Ermittlung des gewöhnlichen Aufenthalts kann schwierig sein. Dies gilt etwa, wenn sich jemand nicht dauerhaft an einem Ort aufhält, sondern beispielsweise im regelmäßigen Wechsel eine Zeitlang in einem EU-Land und dann wieder eine Zeitlang in Deutschland lebt und enge soziale Bindungen an beiden Orten hat.

Eine Besonderheit besteht nach Art. 21 Abs. 2 EU-ErbVO dann, wenn sich aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, dass der Erblasser im Zeitpunkt seines Todes eine offensichtlich engere Verbindung zu einem anderen als dem „Aufenthaltsstaat“ hatte. Liegt eine solche en- gere Verbindung offensichtlich vor, ist – ohne Rechtswahl – das Recht dieses Staates anwendbar.

Weitere Neuerungen

Neu durch die Verordnung eingeführt wird das Europäische Nachlasszeugnis, das den Nachweis der Erbenstellung zukünftig im Ausland erleichtern soll, in dem es in allen Mitgliedsstaaten anerkannt werden wird. Dieses ersetzt nicht den deutschen Erbschein und es besteht auch keine Verpflichtung, sich dieses Zeugnis ausstellen zu lassen. Vielmehr stellt das Europäische Nachlasszeugnis eine zusätzliche Möglichkeit für den Erbnachweis dar.

Überlegungen zum eigenen Nachlass

Auch wenn viele Menschen die gedankliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod aus nachvollziehbaren Gründen scheuen, ist es sinnvoll, sich schon heute mit der eigenen Nachlassplanung zu beschäftigen.

Überlegen Sie zum Beispiel, wo Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Überlegen Sie, welche Nachlassverteilung Ihren Wünschen entspricht und ob Sie, damit diese eintritt, eine entsprechende Verfügung von Todes wegen treffen (in der Regel heißt das: ein Testament machen) müssen. Überlegen Sie, ob es in Ihrem Fall nötig ist, die oben beschriebene Rechtswahl zu treffen.

Falls Sie schon ein Testament gemacht haben, prüfen Sie dieses. Ergänzen Sie es gegebenenfalls um eine Rechtswahlklausel. Beachten Sie dabei jedoch, dass Ihre Ergänzung nach dem anwendbaren Recht formgültig ist. Ein formgültiges Testament kann nach deutschem Recht als eigenhändiges oder öffentliches Testament (vor einem Notar) errichtet werden. Für ein eigenhändiges Testament bedarf es einer eigenhändig ge- und unterschriebenen Erklärung, in der bestimmte Daten abgegeben werden müssen (§ 2247 BGB). Die Änderung eines vor dem 17. August 2015 nach deutschen Vorschriften formgültig errichteten Testaments ist auch nach dem 17. August 2015 unabhängig vom gewöhnlichen Aufenthalt nach deutschen Formvorschriften möglich (Art. 27 Abs. 2 EU-ErbVO).

Auch bei der Anwendung eines anderen Erbstatuts bleibt ein einmal formgültig errichtetes Testament formgültig. Errichtet z.B. ein deutscher Staatsangehöriger in Deutschland ein formgültiges Testament, findet dann das jeweilige Erbstatut Anwendung, weil er zu seinem Todeszeitpunkt seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in diesem Land hatte, bleibt das deutsche Testament formgültig.

Wenn Sie unsicher sind: Lassen Sie sich beraten!

Das Wichtigste zuletzt: Nachlassfragen können sehr kompliziert sein. Wenn Sie unsicher sind, zum Beispiel, ob Ihr gewöhnlicher Aufenthalt in einem EU-Land oder in Deutschland ist, was die Neuregelung für Sie ganz konkret bedeutet, oder wenn Sie sonstige Fragen in Bezug auf die Regelung Ihres Nachlasses haben, lassen Sie sich unbedingt von spezialisierten Anwälten oder Notaren beraten![nbsp]

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28.01.2015
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Schlusserben werden nicht automatisch Ersatzerben

Wer in einem Ehegattentestament als Schlusserbe eingesetzt ist, wird ohne entsprechende Bestimmung nicht automatisch auch Ersatzerbe, wenn der überlebende Ehegatte die Erbschaft ausschlägt. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm hervor.

Schlusserben werden nicht automatisch Ersatzerben

Im zugrunde liegenden Fall hatte der Erblasser mit seiner zweiten Ehefrau ein Ehegattentestament errichtet. Darin setzten sich die Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein. Beim Tod des Letztversterbenden sollten die Tochter des Erblassers aus erster Ehe und der Neffe der zweiten Ehefrau zu gleichen Teilen Schlusserben werden.

Nach dem Tod des Erblassers schlug die zweite Ehefrau die Erbschaft aber aus. Die Tochter des Erblassers sah sich daraufhin als Alleinerbin und beantragte einen Erbschein. Der Neffe der zweiten Ehefrau meinte indes, er sei hälftiger Miterbe geworden und widersprach dem Antrag.

Das OLG gab nun der Tochter Recht: Das Testament könne nicht dahingehend ausgelegt werden, dass beide Beteiligten zu Ersatzerben berufen seien. Bei einem Ehegattentestament mit dem hier vorliegenden Inhalt gingen die Eheleute regelmäßig davon aus, dass der Überlebende das Erbe nach dem Tod des Erstversterbenden auch annehme. Schlage er aber aus, könne nicht davon ausgegangen werden, dass der Erblasser den Willen gehabt habe, die Schlusserben auch als Ersatzerben für sein Vermögen einzusetzen, so die Richter. Die Tochter des Erblassers sei daher als dessen alleiniger Abkömmling im Wege des gesetzlichen Erbrechts Alleinerbin geworden (Az.: 15 W 136/13).

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28.01.2015
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Senat wählt Wolfgang Auhagen zum Nachfolger von Birgit Dräger ins Amt des Prorektors

Der Akademische Senat der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (MLU) hat in seiner heutigen Sitzung Wolfgang Auhagen, Professor für Systematische Musikwissenschaft, zum Prorektor und Nachfolger der aus dem Amt scheidenden Pharmazie-Professorin Birgit Dräger gewählt. Er tritt sein Amt zum 1. März 2015 an.

Senat wählt Wolfgang Auhagen zum Nachfolger von Birgit Dräger ins Amt des Prorektors

Mit 17 von 22 abgegebenen Stimmen votierten die Senatoren im ersten Wahlgang für Prof. Dr. Wolfgang Auhagen als neuen Prorektor und folgten dem Vorschlag von Rektor Prof. Dr. Udo Sträter. Prof. Auhagen gehört damit dem Rektorats-Team für die Amtszeit bis 2018 an.[nbsp]

„Ich verstehe das Amt des Prorektors als Koordinierungsstelle für die verschiedenen Diskussionsstränge in der Universität. Mir ist es wichtig, Impulse zu geben und die Fakultäten bei der anstehenden Neugestaltung der Strukturen miteinander ins Gespräch zu bringen”, betont Wolfgang Auhagen.

Wolfgang Auhagen (Jahrgang 1953) ist seit 2003 Professor für Systematische Musikwissenschaft an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Wissenschaftlich arbeitet er unter anderem im Bereich der Musikpsychologie, insbesondere zur Wahrnehmung von Tonalität und Zeiterleben, im Bereich der Akustik mit dem Schwerpunkt Klangfarbenforschung und im Bereich Musikästhetik mit dem Fokus Tonartensymbolik. Seit 2009 ist Wolfgang Auhagen Präsident der Gesellschaft für Musikforschung.[nbsp][nbsp]

In den Jahren 2005 bis 2009 bekleidete Wolfgang Auhagen das Amt des Prodekans der Philosophischen Fakultät II der Universität. Mehrere Jahre (2004-2009) leitete er als Geschäftsführender Direktor das Institut für Musikwissenschaft. Bis zum Amtsantritt als Prorektor ist er seit 2014 Geschäftsführender Direktor der Abteilung Musikwissenschaft des Instituts für Musik der MLU.

Prof. Dr. Birgit Dräger wechselt an die Universität Leipzig, wo sie das Amt der Kanzlerin antreten wird. Sie war seit 2010 Prorektorin für Struktur und Finanzen an der Universität Halle.

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28.01.2015
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Depressionsdiagnose in Halle ziemlich häufig

Depressionen sind nach Erkältungen inzwischen der zweithäufigste Grund für eine Krankschreibung in Deutschland. In Sachsen-Anhalt war statistisch gesehen jeder sozialversicherungspflichtig Beschäftigte oder ALG I-Empfänger (Erwerbsperson) 17,3 Tage krankgeschrieben. Davon entfiel knapp ein Tag auf die Diagnose Depression.

Depressionsdiagnose in Halle ziemlich häufig

In Magdeburg liegt man mit 0,9 depressionsbedingten Fehltagen genau im Landesschnitt. Sachsen-Anhalts Frauen sind mit durchschnittlich 1,2 Tagen deutlich mehr aufgrund dieser Diagnose krankgeschrieben als die Männer mit durchschnittlich 0,7 Tagen.[nbsp] Das geht aus dem Depressionsatlas Deutschland hervor, den die Techniker Krankenkasse (TK) heute vorgestellt hat.

Der Altmarkkreis Salzwedel ist Spitzenreiter bei den depressionsbedingten Krankschreibungen, gefolgt vom Saalekreis (1,5) und dem Landkreis Mansfeld Südharz (1,2). Dann folgen auch schon Halle und der Landkreis Stendal mit je 1,1 Fehltagen beim Vergleich der einzelnen Landkreise. In Magdeburg entfielen nur 0,9 Fehltage auf eine Depressionsdiagnose. Am glücklichsten scheinen die Bewohner vom Börde- und Salzlandkreis (0,5) zu sein. Auch in Dessau und im Landkreis Anhalt Bitterfeld ist die Häufigkeit wegen einer Depression krankgeschrieben zu werden vergleichsweise gering. Hier entfielen nur 0,6 Tage aller Krankschreibungen auf Depressionen.

Jens Hennicke, Leiter der TK-Landesvertretung Sachsen-Anhalt: “Anders als bei anderen Diagnosen wie Erkältungskrankheiten oder Rückenschmerzen sind bei den Depressionen zwar deutlich weniger Menschen betroffen – nur 1,5[nbsp] Prozent (1,6 Bund) bekamen eine solche Krankschreibung. Die, die es trifft, fallen aber sehr lange aus, im Durchschnitt 64 Tage. Das ist viermal länger als bei allen nicht psychisch bedingten Diagnosen. Hier waren die Patienten durchschnittlich 13 Tage krankgeschrieben. Das heißt, es ist eine sehr langwierige Erkrankung für den Patienten, verbunden mit hohen Ausfallzeiten für die Betriebe. Betrachtet man zudem den großen medizinischen Versorgungsbedarf der Patienten, sind Depressionen also auch ein wirtschaftlicher Faktor.”

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28.01.2015
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Fortbildung zum Thema Asylrecht

Unterstützung durch den Aktionsfonds:

MAGDEBURG, MERSEBURG/UM – „Geflüchtete im Saalekreis zu unterstützen und denjenigen Fortbildungsmöglichkeiten zu geben, die sich für Geflüchtete engagieren, ist für mich und die gesamte Landtagsfraktion eine Herzensangelegenheit.

Fortbildung zum Thema Asylrecht

Der Aktionsfonds der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ermöglicht nun gemeinsam mit einer Spende des[nbsp]Merseburger Bündnis gegen Rechts[nbsp]eine Weiterbildung von Engagierten zum Thema Asylrecht und Flüchtlingsarbeit“, so begründet der innenpolitische Sprecher der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Sebastian Striegel, die heutige Scheckübergabe im[nbsp]Grün.Lokal in Merseburg[nbsp]an Kristin Geißler, die sich in Merseburg in der Flüchtlingshilfe engagiert.

Mit 150 Euro unterstützt der[nbsp]Aktionsfonds[nbsp]der Landtagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eine Fortbildung zum Thema „Asylrecht“ in Merseburg. „Wir wollen, dass ehrenamtliche Helferinnen und Helfer mehr Handlungssicherheit bekommen. Fragen zum Umgang mit Ämtern, zur ärztlichen Versorgung, aber auch die Vermittlung von Dolmetscherinnen und Dolmetschern werden bei der von den Engagierten selbst organisierten Fortbildung angesprochen“, erklärt Striegel.[nbsp]

Als Expertin wird bei der Fortbildung am 29. Januar ab 17 Uhr im Internationalen Café (Domstraße 2, Merseburg) Antje Arndt vom[nbsp]Flüchtlingsrat Sachsen-Anhalt[nbsp]alle Fragen beantworten.

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28.01.2015
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Winterferienerlebnis am Flughafen

Der Besucherservice des Leipzig/Halle Airport bietet während der Winterferien in Sachsen-Anhalt und Sachsen[nbsp] montags bis freitags für alle großen und kleinen Airportfans zusätzliche Besichtigungstouren an.

Während der zweistündigen Rundfahrt können die Besucher einen Blick hinter die Kulissen des Airports werfen. Die Tour startet im zentralen[nbsp]Check-in-Bereich am Schalter „Flughafen-Führungen“.

Winterferienerlebnis am Flughafen

Im weiteren Verlauf wird das Airportgeschehen im Zentralterminal und auf dem Vorfeld gezeigt. So können die Tourteilnehmer den Flugbetrieb und das Geschehen rund um die Flugzeuge hautnah miterleben. Bei einem Halt an der Flughafenfeuerwehr erwartet die Besucher eindrucksvolle Technik. Während der gesamten Führung wird Wissenswertes zur Geschichte, Gegenwart und Zukunft des Flughafens Leipzig/Halle vermittelt. Als Höhepunkt dieses Ferienerlebnisses werden die Besucher als „Co-Piloten“ auf eine rasante Busfahrt über eine der Start- und Landebahnen mitgenommen.

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Termine der Ferientouren

Die zusätzlichen Touren finden vom 2. bis 20. Februar jeweils montags bis freitags ab 13:30 Uhr statt. Die Ferientouren können direkt beim Besucherservice des Leipzig/Halle Airports zum Preis von 8,00 Euro pro Person sowie bequem von zu Hause aus online unter der Rubrik „Flughafenführungen – Anfragetool“ gebucht werden.

Für die Teilnahme an einer der Touren sind eine Voranmeldung sowie das Mitführen des Personalausweises (Personen ab 16 Jahre) erforderlich. Voranmeldung unter:[nbsp]

www.leipzig-halle-airport.de/reisende-und-besucher

Tel.: 0341 224 1414 (montags bis sonntags 09:00 bis 17:00 Uhr)

E-Mail:[nbsp]besucherdienst@leipzig-halle-airport.de

Die Flughafen Leipzig/Halle GmbH ist ein Tochterunternehmen der Mitteldeutschen Flug-hafen AG. 2014 wurden 2.331.399 Fluggäste und 910.708 Tonnen Luftfracht registriert. Leipzig/Halle Airport ist damit der zweitgrößte Frachtflughafen in Deutschland.[nbsp]

Der Airport ist an die Autobahnen A 9 und A 14 angebunden und verfügt über einen in das Zentralterminal integrierten Bahnhof. Von Bahnhof und Parkhaus gelangen Passagiere direkt in den Check-in-Bereich.

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28.01.2015
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Erschöpfung: der Körper schlägt Alarm!

Symptome im Rahmen einer Mutter/Vater [&] Kind-Kur behandeln

Schlapp, kaputt, nichts geht mehr von der Hand? Allein schon sich zu “Alltagsarbeiten” nur schwer aufraffen zu können, kann ein Signal dafür sein, an Erschöpfungszuständen zu leiden. Kommen über einen längeren Zeitraum Schlafstörungen, Appetitlosigkeit und rasche Ermüdung hinzu, können diese Erschöpfungszustände körperliche und seelische Störung auslösen.[nbsp]

Erschöpfung: der Körper schlägt Alarm!

Das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. empfiehlt Müttern und Väter, die diese Symptome an sich beobachten, dringend eine Auszeit zu nehmen und sich in einer Mutter/Vater [&] Kind-Kureinrichtung, deren Kurprogramm auf diese Symptome ausgerichtet ist, körperlich und seelisch zu regenerieren, bevor es gänzlich zu einem gefährlichen Burnout kommt.

Denn nur eine intensive Auszeit kann diesen schleichenden Prozess stoppen. Der seelische Ballast aus Alltagsstress, Familiensorgen, Doppelbelastungen und mehr wird einfach zu viel. Wer diesen Hilferuf des Körpers nicht ernst nimmt, dem drohen fatale physische und psychische Folgen.[nbsp]

Im Rahmen einer Mutter/Vater [&] Kind-Kur, die auf Erschöpfungszustände spezialisiert ist, werden diese zielgerichtet behandelt. Betroffene können in geleiteten Gesprächsgruppen oder Einzelgesprächen die Zusammenhänge ihrer Belastung verstehen lernen. Es werden alternative Lösungs- und Handlungsansätze zur Bewältigung der Belastungssituationen erarbeiten.

Auskunft zur Schwerpunktkur erteilt das Mutter-Kind-Hilfswerk e.V. am kostenlosen Info-Telefon 0800 2255100. Infos und Antragsformulare zum Download:[nbsp]www.mutter-kind-hilfswerk.de

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28.01.2015
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Per Haftbefehl gesucht

Der Beteiligte eines Streits meldete sich gestern gegen 22:20 Uhr telefonisch bei der Polizei und verlangte nach Unterstützung. Als die Beamten am Ort des Geschehens am Saalberg eintrafen, stellte sich heraus, dass gegen den 27 Jahre alten Anrufer ein Haftbefehl vorliegt.[nbsp]

Per Haftbefehl gesucht

Nachdem ihm dieser verkündet wurde, begann er nach den Polizisten zu schlagen und zu treten. Getroffen wurden die Beamten von den Angriffen jedoch nicht. Der 27-Jährige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

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28.01.2015
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Mann beschäftig Polizei mehrfach

Eine Anwohnerin der Pfarrstraße beobachtete gestern gegen 16:30 Uhr einen zunächst unbekannten Mann, welcher die Fensterscheiben einer Kirche mit Steinen einwarf und informierte die Polizei. Als Polizeibeamte am Tatort eintrafen, war der Mann bereits in unbekannte Richtung geflüchtet. Während der Anzeigenaufnahme kehrte dieser jedoch zurück und wurde von der Zeugin wiedererkannt.[nbsp]

Mann beschäftig Polizei mehrfach

Daraufhin bedrohte der 47-Jährige die Beamten mit einer erhobenen Bierflasche und setzte bereits zum Wurf an. Einen Angriff konnten die Polizisten allerdings abwenden.

Der Steinewerfer beschäftigte die Polizei gestern gegen 21:00 Uhr noch einmal. Ein Nachbar des Mannes aus der Seebener Straße teilte über Notruf mit, dass aus dem Mehrfamilienhaus mehrere Zimmertüren aus dem Fenster geworfen werden. Vor Ort stellte sich heraus, dass der 47-Jährige sämtliche Türen seiner Wohnung aus dem Türrahmen gehoben und anschließend aus dem Fenster geworfen hat. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Der Mann wurde nach Rücksprache mit einem Notarzt auf freiwilliger Basis in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

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28.01.2015
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Neue Erreichbarkeit des Polizeireviers Halle (Saale)

Ab sofort neue Erreichbarkeit des Polizeireviers Halle (Saale)

Neue Erreichbarkeit des Polizeireviers Halle (Saale)

Im Zuge der Organisationsfortentwicklung des Polizeireviers Halle (Saale) steht ab sofort für Anfragen, Hinweise, Anzeigen u.a. die zentrale Telefonnummer[nbsp]0345/224-2000[nbsp]zur Verfügung, welche die bisher bekannten Telefonnummern der einzelnen Dienststellen ersetzt.

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28.01.2015
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Brand Einfamilienhaus in Petersberg

Kurz nach 03.30 Uhr wurde der Brand eines Hauses in Petersberg, Pappelallee gemeldet. Mehrere Freiwillige Feuerwehren waren im Einsatz, die Kreisstraße 2119 musste im Bereich des Brandortes bis gegen 06.15 Uhr wegen der Löscharbeiten voll gesperrt werden. Der Bewohner des Hauses (62) erlitt eine Rauchgasintoxikation sowie Brandverletzungen 1. und zweiten Grades (im Gesicht und an der Hand) und wird in einem Krankenhaus ärztlich behandelt.[nbsp]

Brand Einfamilienhaus in Petersberg

Weitere Personen befanden sich nicht in dem Einfamilienhaus, welches bis auf die Grundmauern niederbrannte.

Die Polizei hat die Ermittlungen zur Brandursache aufgenommen. Diese richten sich gegen den 62Jährigen Hausbesitzer, es besteht der Verdacht der Brandstiftung. Das Einfamilienhaus sollte heute zwangsversteigert werden. [nbsp][nbsp]

Außerhalb des Gebäudes wurden am heutigen Tag erste Spuren gesichert. Auf Grund des großflächigen Schaumteppichs durch die Löscharbeiten, ist eine Brandursachenermittlung im Gebäude am heutigen Tag noch nicht möglich. Diese wird am Donnerstag erfolgen, auch ein Brandmittelspürhund soll zum Einsatz kommen.

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28.01.2015
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Nachwuchspreis der Medizinischen Fakultät wird an zwei Wissenschaftlerinnen verliehen

Der Wilhelm-Roux-Preis der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität geht in diesem Jahr an zwei junge Nachwuchswissenschaftlerinnen: PD Dr. Julia Schumann (Universitätsklinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin) und Dr. Nadine Bley (Institut für Molekulare Medizin).[nbsp]Beide Wissenschaftlerinnen arbeiten auf dem Gebiet der Signaltransduktion, d.h. sie beschäftigen sich, wie Zellen auf äußere Reize reagieren, diese umwandeln und als Signal in das Zellinnere weiterleiten, wo es zu bestimmten Reaktionen auf die äußeren Reize kommt.

Nachwuchspreis der Medizinischen Fakultät wird an zwei Wissenschaftlerinnen verliehen

Der Wilhelm-Roux-Preis wird seit 2002 vergeben. Er ist ein Modul des Wilhelm-Roux-Programms zur Forschungs- und Nachwuchsförderung der Medizinischen Fakultät. Der Preis richtet sich an jüngere Postdoktoranden und wird unabhängig vom Forschungsgebiet ausschließlich in Abhängigkeit von der Qualität der Forschungsleistung vergeben. Er ist mit 5.000 Euro dotiert. Bisher wurde der Preis insgesamt zehn Mal verliehen.[nbsp]

Die Medizinische Fakultät hat es sich zur Aufgabe gesetzt, ihren Nachwuchs und ihre Forschungsvorhaben durch ein integriertes Programm zu fördern, das Elemente der personengebundenen Nachwuchsförderung und der projektorientierten Forschungsförderung miteinander vereint. Diese Anstrengung soll dazu beitragen, dem wissenschaftlichen Nachwuchs ein attraktives Umfeld für experimentelles Forschen, wissenschaftliche Arbeit und Fortkommen zu schaffen.

Zur Forschungsarbeit von PD Dr. Julia Schumann

Die Zellmembran stellt eine komplexe Struktur dar, die auf einer Vielzahl von Lipid-Lipid- und Lipid-Protein-Interaktionen basiert. Innerhalb der Membran lassen sich[nbsp] verschiedene Membranbereiche unterscheiden, die spezifische zelluläre Funktionen wahrnehmen. Eigene Untersuchungen belegen, dass eine Anreicherung von Zellen mit ungesättigten Fettsäuren mit einer Reihe chemischer und struktureller Veränderungen dieser Membranbereiche einhergeht. In der Folge sind Änderungen in der Signaltransduktion beobachtbar. D.h. die Zellen zeigen Abweichungen in ihrer Reaktion auf äußere Reize. Interessant ist die Universalität des Mechanismus, der sich wahrscheinlich auf eine Vielzahl von Zelltypen übertragen lässt und somit eine breite physiologische Bedeutung besitzt.

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Zur Forschungsarbeit von Dr. Nadine Bley:

Die räumliche und zeitliche Kontrolle der Genexpression spielt eine entscheidende Rolle während der Embryonalentwickung. Fehlregulationen sind maßgeblich an der Entstehung von Tumorerkrankungen beteiligt. Kleine nicht-kodierende RNAs sowie RNA-bindende Proteine (z.B. IGF2BP1) stellen dabei essentielle Modulatoren der Genexpression dar, die die mRNA-Stabilität sowie die Translation und Lokalisierung ausgewählter z.T. onkogener Faktoren kontrollieren. In vorherigen Untersuchungen konnte gezeigt werden, dass diese Proteine während der sog. zellulären Stressantwort, welche z. B. durch veränderte Umweltbedingungen, virale Infektion oder Bestrahlung ausgelöst wird, für die Speicherung von Zieltranskripten essentiell ist. In jüngsten Arbeiten konnte darüber hinaus ein Einfluss von IGF2BP1 auf das Migrations- und Invasionsverhalten von Zellen auf Basis von 3D Kulturmodellen nachgewiesen werden. Der Einsatz von hochauflösenden Fluoreszenzmikroskopie-Techniken im Lebendzellbereich leistet einen essentiellen Beitrag für die genannten Arbeiten. Ziel bisheriger und künftiger Forschungsarbeiten ist es zu klären, inwiefern IGF2BPs einen Angriffspunkt für die gezielte Tumortherapie darstellen.

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28.01.2015
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Universitätsmedizin lud zum Neujahrsempfang ein

Die hallesche Universitätsmedizin konnte zum Neujahrsempfang am 27. Januar 2015 mehr als 120 Gäste begrüßen. Darunter waren der Minister für Wissenschaft und Wirtschaft, Hartmut Möllring, die Staatssekretärin im Sozialministerium des Landes Sachsen-Anhalt, Anja Naumann, der Staatssekretär im Wissenschaftsministerium, Marco Tullner, die Präsidentin der Landesärztekammer, Dr. Simone Heinemann-Meerz, mehr als zehn Land- und Bundestagsabgeordnete, Vertreter von Krankenkassen, Verbänden, Lehrkrankenhäusern und Kooperationspartnern.[nbsp]

Universitätsmedizin lud zum Neujahrsempfang ein

Der Wissenschaftsminister betonte in seinem Grußwort die positiven Entwicklungen der halleschen Universitätsmedizin im vergangenen Jahr. Mit der Zielvereinbarung, die am 29. Januar 2015 zwischen dem Land Sachsen-Anhalt sowie der Medizinischen Fakultät und dem Universitätsklinikum Halle (Saale) unterzeichnet wird, werde die Basis für die Entwicklung in den Jahren 2015 bis 2019 gelegt. Hartmut Möllring versprach den Einsatz des Landes auf Bundesebene für eine bessere Vergütung der Hochschulmedizin-Leistungen, um die Universitätsklinika in Deutschland finanziell besser auszustatten. Mehr als die Hälfte der Universitätsklinika in Deutschland schreibt derzeit rote Zahlen.[nbsp]

Der Ärztliche Direktor, PD Dr. Thomas Klöss, hatte in seiner Rede unter anderem darauf hingewiesen, dass die Ambulanzleistungen nicht adäquat vergütet werden und somit zum Verlust der Universitätsmedizin beitragen. PD Dr. Klöss konnte eine positive Entwicklung bei der Zahl der behandelten Patientinnen und Patienten sowie beim Schwergrad im Jahr 2014. Im vergangenen Jahr sei vieles erreicht worden, dennoch stehe das Universitätsklinikum im laufenden Jahr vor großen Herausforderungen.[nbsp]

Der Dekan der Medizinischen Fakultät, Professor Dr. Michael Gekle, betonte, dass 2014 kein schlechtes Jahr für die Universitätsmedizin gewesen sei. Er verwies unter anderem auf 208 Absolventinnen und Absolventen der Humanmedizin, 32 Zahnmediziner/innen hätten ihre Ausbildung erfolgreich beendet und die Umsetzung des Entwicklungskonzeptes habe begonnen. Zudem sei mit der „Klasse Allgemeinmedizin“ ein Bundessieger im Wettbewerb „Land der Ideen“ gekürt worden. Die Liste der positiven Entwicklungen ließe sich fortsetzen: Fortführung des GRK 1591 nach positiver Begutachtung durch die DFG, Eröffnung der Studienambulanz der Nationalen Kohorte, Baubeginn der Zahnklinik, Etablierung des Klinischen Krebsregisters.

Professor Gekle unterstrich die gesellschaftliche Bedeutung der Universitätsmedizin, die über die Betreuung von Patientinnen und Patienten hinausgeht. Er verwies auf Entwicklungen in den vergangenen Monaten in Deutschland und anderen Ländern, die Intoleranz schürten, Meinungsfreiheit einschränken und die Werte der Aufklärung zurückdrängen wollten. „Die Universitätsmedizin muss Haltung zeigen und sich klar zu Werten wie Meinungsfreiheit, Toleranz und Menschenrechte in einer säkularen Gesellschaft bekennen.“ Er zitierte den Autor und Literaturnobelpreisträger Imre Kertesz: „Die Demokratie kann sich nicht selbst schützen, sie muss sich nach außen verteidigen und im Inneren bewahrt werden.“

Im Anschluss an seine Rede verlieh der Dekan den Wilhelm-Roux-Preis der Medizinischen Fakultät der Martin-Luther-Universität an zwei junge Nachwuchswissenschaftlerinnen: PD Dr. Julia Schumann (Universitätsklinik für Anästhesiologie und operative Intensivmedizin) und Dr. Nadine Bley (Institut für Molekulare Medizin).

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28.01.2015
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Polizeirevier Saalekreis

Verkehrsunfall in Beuna -[nbsp]Geschwindigkeitsmessen [nbsp]in Landsberg -[nbsp]Fahren unter Alkohol in Halle -[nbsp]Diebstahl aus Pkw in Lieskau -[nbsp]Diebstahl aus Garage in Frankleben -[nbsp]Fahren unter berauschenden Mitteln in Merseburg

Polizeirevier Saalekreis

Fahren unter berauschenden Mitteln

Am 28.01.2015 gegen 00.45 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Merseburg, Lauchstädter Straße einen 22 jährigen Opel-Fahrer. Dieser führte sein Fahrzeug unter dem Einfluss berauschender Mittel. Die Weiterfahrt wurde untersagt.

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Diebstahl aus Garage

Wie der Polizei gestern mitgeteilt wurde, drangen in den letzten Tagen unbekannte Täter in eine Garage im Bereich Frankleben. Sportplatz ein. Sie hebelten das Tor auf und durchsuchten den Innenbereich. Bisher ist bekannt, dass ein Krad der Marke MZ (schwarz, rot) sowie Werkzeuge entwendet wurden.

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Diebstahl aus Pkw

In den Abendstunden des 27.01.2015 machten sich unbekannte Täter an einem im Bereich Lieskau, Angerweg abgestellten Pkw Toyota zu schaffen. Sie zerstörten eine Scheibe und durchsuchten den Innenraum. Bisher ist bekannt, dass eine Tasche mit persönlichen Unteralgen entwendet wurde.

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Fahren unter Alkohol

Am 27.01.2015 gegen 21.00 Uhr kontrollierten die Beamten im Bereich Halle, Joachimstalerstraße einen 41 jährigen Opel-Fahrer. Es besteht der Verdacht, dass er sein Fahrzeug unter dem Einfluss von Alkohol führte. Gemessener Wert 2,27 Promille. Die weitere Nutzung des Fahrzeuges wurde untersagt und der Führerschein sichergestellt.[nbsp]

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Geschwindigkeitsmessen

In den Abendstunden des 27.01.2015 führten die Beamten im Bereich Landsberg, Saarbrücker Straße eine Geschwindigkeitsmessung durch. Gemessen wurden ca. 30 Fahrzeuge, davon waren 6 zu schnell. Spitzenreiter ein Pkw VW mit gemessenen 75 km/h (erlaubt 50 km/h). Der Fahrer muss mit einem Punkt und 80 Euro Bußgeld rechnen.

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Verkehrsunfall

Am 28.01.2015 gegen 08.00 Uhr ereignete sich im Bereich der L 178 ein Verkehrsunfall. Eine 19 jährige Audi-Fahrerin befuhr die Landstraße von Beuna in Richtung Frankleben. Auf Höhe der Auffahrt zur A 38 beabsichtigte sie, nach links abzubiegen. Eine 41 jährige Ford-Fahrerin befuhr die Landstraße von Frankleben in Richtung Beuna. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß. Durch den Aufprall wurde die Ford-Fahrerin verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden.

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28.01.2015
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