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„Interaktiver Haushalt 2017/18“ ab sofort online

Ab sofort können alle Interessierten Einblick nehmen in die wichtigsten Haushaltsbereiche des aktuellen Doppelhaushaltes für die Jahre 2017 und 2018 – online auf den Internetseiten des Finanzministeriums (www.mf.sachsen-anhalt.de).

„Interaktiver Haushalt 2017/18“ ab sofort online

Anfangs wird der Interaktive Haushalt einfach über die Startseite erreichbar sein. Fest eingerichtet wird in der Rubrik „Finanzen“ die Unterrubrik „Haushalt“, in der dann der Hinweis zum „Interaktiven Haushalt“ zu finden ist. Wer im Netz surft, sollte gern auch mal am interaktiven Haushalt Station machen. Danach, so hofft Finanzminister André Schröder, ist das oft zu hörende Vorurteil, Finanzpolitik sei eher öde, Geschichte…

Interessierte User bekommen neben den wichtigsten Einnahmequellen und den wichtigsten Ausgabeposten des Landes Sachsen-Anhalt unter anderem auch etliche Steuerarten erklärt und deren Anteil am Steueraufkommen des Landes aufgezeigt. Genauso wird erkennbar, in welche – für die Landesentwicklung entscheidenden Bereiche – wie viele Millionen Euro fließen.

Der „Interaktive Haushalt“ ermöglicht auf leichte Weise Zugang zum Landeshaushalt, ohne dass man sich auf die mehr als 7.000 Einzelposten im Landeshaushalt einlassen muss. Die weiterführenden Details der Haushaltsplanung sind, über einen Link, in den Haushaltsplänen mit allen Einzelplänen ablesbar.

Finanzminister André Schröder:

„Ich ermuntere alle, sich mit dem Interaktiven Haushalt zu beschäftigen, vielleicht entdeckt mancher eine ganz neue Lust auf Zahlen. Probieren Sie es einfach aus und lassen Sie uns Ihren Eindruck wissen: Schreiben Sie uns, wenn es Ihnen gefallen hat, schreiben Sie uns aber auch, wenn Sie Verbesserungen für nötig halten!“

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30.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Die Übertragung der Altersgrenzen aus dem Rentenrecht in das Beamten- und Richterrecht des Landes Sachsen-Anhalt -[nbsp]Die Schaffung einer landesgesetzlichen Vollregelung im Beamtenversorgungsrecht – Die Übertragung der von den Tarifvertragsparteien beschlossenen linearen Erhöhungen zeit- und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger sowie die Wiedereinführung einer jährlichen Sonderzahlung

Gesetz zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften

Artikel 1 und 10: Anhebung der Altersgrenzen im Beamten- und Richterrecht

Anhebung der Regelaltersgrenze auf die Vollendung des 67. Lebensjahres

Beschlossen ist ein Übergangszeitraum in 2-Monats-Schritten, bis die endgültige Anhebung der Lebensarbeitszeit für Beamtinnen und Beamte erreicht ist.

Besondere neue Altersgrenzen gelten für den Polizeivollzugsdienst, für die Feuerwehr und den Justizvollzugsdienst. In Anknüpfung an die Laufbahnbefähigung für das 1. bzw. 2. Einstiegsamt der Laufbahngruppe 2 gilt hier als Altersgrenze das vollendete 61. sowie 62. Lebensjahr.

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Artikel 1: Weitere Änderungen im Beamtenrecht

Rehabilitation vor Versorgung

Die Vorschrift zur Durchführung von Rehabilitationsmaßnahmen wird neu gefasst, um sicherzustellen, dass eine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand die letzte aller Möglichkeiten ist.

Pflege und/oder Kinderbetreuung

Die Regelung zur Beurlaubungs- und Teilzeitbeschäftigung von Beamtinnen und Beamten bei Eintritt eines Pflegefalls bzw. zur Kinderbetreuung wird in Anlehnung an das Pflegezeitgesetz neu strukturiert. Außerdem wird das Familienpflegezeitgesetz systemgerecht in das Beamtenrecht übertragen.

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Qualifizierung

Es wird eine Beurlaubungsmöglichkeit ohne Besoldung zum Erwerb einer neuen Laufbahnbefähigung oder der Zugangsvoraussetzung zu einem höheren Einstiegsamt bzw. zur Ableistung einer notwendigen Probezeit geschaffen.

Schmerzensgeldansprüche

Mit der neuen Regelung übernimmt der Dienstherr in Ausfüllung seiner Fürsorgepflicht (und unter bestimmten Voraussetzungen) künftig Schmerzensgeldansprüche von Beamtinnen und Beamten, die in Ausübung ihres Dienstes oder wegen ihrer Eigenschaft als Beamtin oder Beamter Opfer einer Gewalttat geworden sind.

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Artikel 4

Übernahme Tarifergebnis/Wiedereinführung einer Jahressonderzahlung

Das Tarifergebnis für die Tarifbeschäftigten im Öffentlichen Dienst von Februar 2017 wird auf den Besoldungsbereich übertragen. Die Beamtinnen, Beamten, Richterinnen und Richter (23.867 = Ende 2016) erhalten demnach rückwirkend zum 1. 1. 2017 eine Besoldungserhöhung von 2 % (jedoch mindestens 75 €) sowie eine weitere Erhöhung zum Stichtag 1.1.2018 um 2,35 %. Die Anwärtergrundbeträge erhöhen sich jeweils zum 1.1.2017 und 1.1.2018 um 35 €.

Es wird weiter eingeführt eine Jahressonderzahlung im Monat Dezember in Höhe von 3 % des monatlichen Grundgehaltes für Beamtinnen, Beamte, Richterinnen und Richter. Für die Besoldungsgruppen A 4 bis A 8 beträgt diese Jahressonderzahlung mindestens 600 €, für alle übrigen Besoldungsgruppen 400 €. Anwärterinnen, Anwärter, Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten eine Sonderzahlung von 200 €.

Auch die etwa 8.500 Versorgungsempfänger profitieren genauso von diesen Regelungen wie die über 600 Beamtinnen und Beamten, die sich gegenwärtig in der Freistellungsphase ihrer Altersteilzeit befinden.

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Artikel 4

Schulleiter an GS/Lehrkräfte an Gymnasien, BBS und Förderschulen

Schulleiter und ihre Stellvertreter an Grundschulen, aktuell im Amt der Besoldungsgruppe A 12 mit Amtszulage, werden in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.

Die Einstiegsämter für die Lehrkräfte mit einer Lehrbefähigung nach DDR-Recht in den Schulformen Gymnasium, Berufsbildende Schule und Förderschule werden gestrichen. Die bisherigen Amtsinhaber werden von einem Amt der Besoldungsgruppe A 12 in ein Amt der Besoldungsgruppe A 13 übergeleitet.

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30.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Thomas/Keindorf: CDU stärkt das Handwerk nachhaltig

Der wirtschaftspolitische Sprecher, Ulrich Thomas, und der Sprecher für berufliche Bildung der CDU-Landtagsfraktion von Sachsen-Anhalt,[nbsp]Thomas Keindorf, haben die Einführung der Meistergründungsprämie und von Praktikumsgutscheinen als wichtigen Beitrag zur Stärkung des Handwerks in Sachsen-Anhalt bezeichnet.[nbsp]

Thomas/Keindorf: CDU stärkt das Handwerk nachhaltig

„Zur Stärkung des Meisterberufs bedarf es keiner Schaufensteranträge, wie von der Opposition auf der vergangenen Landtagssitzung. Wir müssen wieder mehr Lust auf das Handwerk vermitteln und unser Augenmerk auf die Fachkräfteproblematik sowie die Unternehmensnachfolge legen. Es freut mich sehr, dass dies inzwischen auch andere Fraktionen erkannt haben“, so Thomas. [nbsp]

Der Sprecher für berufliche Bildung Thomas Keindorf ergänzt: „Wer mich kennt, weiß, dass ich die Interessen des Handwerks auch in der Politik mit Nachdruck vertrete. Neben der Stärkung der Berufsschulen hat die CDU-Landtagsfraktion für die Einführung der Meistergründungsprämie gesorgt, die uns in der Höhe bundesweit zum Vorreiter gemacht hat. Vorwürfe, wie von der AfD, wir würden das Handwerk vernachlässigen, entbehren somit jeglicher Grundlage.“

Mit dem dualen Ausbildungssystem verfüge Deutschland über eine einmalige Berufsausbildung, die weltweit oft kopiert werde. Diese Berufsausbildung sichere die Qualität und [nbsp]die Innovationsfähigkeit des deutschen Handwerks. Nun komme es darauf an, Schulabgänger verstärkt für einen Handwerksberuf zu gewinnen. Thomas verwies weiterhin auf die parlamentarische Initiative der Koalitionsfraktionen zum Bürokratieabbau.

„Auch in diesem Punkt meinen wir es ernst. [nbsp]Die Unternehmen sollen sich wieder mehr um ihre Kunden, als um Behörden und Ämter kümmern. Wir wollen daher deutliche Vereinfachungen im Landesrecht erreichen“, so Thomas abschließend.[nbsp]

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30.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Bundespolizei ermittelt Rucksackdieb

Am Dienstag, dem 29. August 2017 ermittelte die Bundespolizei einen Dieb. Dieser entwendete dem 21-jährigen Geschädigten seinen Rucksack im Hauptbahnhof Halle. Den Rucksack hatte der Eigentümer auf einer Bank in der Bahnhofshalle abgestellt. Der Geschädigte selbst lief im Hauptbahnhof umher.

Bundespolizei ermittelt Rucksackdieb

Als er zu der Bank zurückkam, war sein Rucksack weg. Kurz darauf sprach ihn ein Mann an und übergab ihm seinen Rucksack. Anschließend verschwand der “Finder” recht zügig. Bei der Nachschau in seinem Rucksack, bemerkte der Geschädigte, dass zwei Handys und ein Laptop fehlen. Die Schadenshöhe bezifferte er auf 830 Euro. Er begab sich zur Dienststelle der Bundespolizei und gab gegen 22.00 Uhr eine Anzeige auf. Eine Streife der Bundespolizei befragte daraufhin Reisende im Hauptbahnhof. Tatsächlich hatte eine Zeugin gesehen, wie der gesuchte Mann den Rucksack an sich nahm. Dieser Mann befand sich sogar noch im Hauptbahnhof.

Die Bundespolizisten nahmen den 32-Jährigen mit zur Dienststelle, stellten seine Identität fest und durchsuchten ihn nach dem Diebesgut. Dieses wurde jedoch nicht aufgefunden. Der Mann konnte die Dienststelle daraufhin wieder verlassen. Durch eine anschließend durchgeführte Kameraauswertung ermittelten die Bundespolizisten dann aber, dass der 32-Jährige mit dem Rucksack den Bahnhof verließ und kurz darauf zurückkam. Es besteht der dringende Tatverdacht, dass er die beiden Handys und den Laptop aus dem Rucksack genommen hat. Den Rucksackdieb erwartet daher eine Strafanzeige wegen Diebstahls. Die Ermittlungen dauern an. Auch aufgrund dieses aktuellen Sachverhaltes weist die Bundespolizei erneut daraufhin, dass das Reisegepäck niemals unbeaufsichtigt gelassen werden sollte.

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30.08.2017
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Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Großes Tattoo kein Hindernis für Polizeidienst -[nbsp]Scheidungskosten nicht mehr abziehbar -[nbsp]Krankenhaus muss Namen vom Arzt nicht mitteilen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

+++ Großes Tattoo kein Hindernis für Polizeidienst +++

Das Land Nordrhein-Westfalen darf laut ARAG einen Bewerber für den Polizeidienst nicht allein deswegen ablehnen, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms eine großflächige Tätowierung hat. Zugleich wurde das Land verpflichtet, den Bewerber zum weiteren Auswahlverfahren für die Einstellung in den gehobenen Polizeivollzugsdienst zuzulassen (VG Düsseldorf, Az.: 2 L 3279/17).

+++ Scheidungskosten nicht mehr abziehbar +++

Scheidungskosten sind laut ARAG nicht mehr als außergewöhnliche Belastung abziehbar. Mit einem kürzlich bekannt gewordenen Urteil hat der Bundesfinanzhof klargestellt, dass die Kosten eines Scheidungsverfahrens unter das neu eingeführte Abzugsverbot für Prozesskosten fallen (Az.: VI R 9/16).

+++ Krankenhaus muss Namen vom Arzt nicht mitteilen +++
Ein Krankenhaus muss laut ARAG einem Patienten die Namen und Anschriften der an seiner Behandlung beteiligten Ärzte nur dann mitteilen, wenn der Patient ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweist (OLG Hamm, Az.: 26 U 117/16).

Langfassungen:

Großes Tattoo kein Hindernis für Polizeidienst

Der Antragsteller hatte sich für die Einstellung in den Polizeidienst in Nordrhein-Westfalen beworben. Das zuständige Landesamt hat ihn vom Auswahlverfahren ausgeschlossen, weil er auf der Innenseite seines linken Unterarms einen Löwenkopf tätowiert hat (20 mal 14 cm). Gegen das Motiv als solches hat das Land Nordrhein-Westfalen keine Bedenken, berief sich jedoch auf einen Erlass des Innenministeriums, wonach großflächige Tätowierungen im sichtbaren Bereich einen absoluten Eignungsmangel des Bewerbers darstellen. Sichtbar sind Körperstellen, die beim Tragen der Sommeruniform der Polizeibeamten erkennbar sind, also etwa die Unterarme. Tätowierungen, die die durchschnittliche Größe eines Handtellers überschreiten, sind unabhängig vom Motiv an diesen Körperstellen unzulässig. Ziel des Erlasses war, dass die Legitimation und Autorität von Polizeibeamten durch solche Tätowierungen nicht beeinträchtigt werden sollen. Das Gericht hält diese Verwaltungspraxis für rechtswidrig. Dem Argument, dass Polizeibeamten aufgrund ihrer großflächigen Tätowierungen das erforderliche Vertrauen nicht mehr entgegengebracht werde, fehle es an belastbaren Erkenntnissen. Die generelle Zunahme von Tätowierungen gerade an den Armen deute eher auf einen gesellschaftlichen Wandel hin. Diesen müsse der Dienstherr bei der Einstellung junger Bewerber in den Blick nehmen, erklären ARAG Experten (VG Düsseldorf, Az.: 2 L 3279/17).

Scheidungskosten nicht mehr abziehbar

Seit der Änderung des § 33 Einkommensteuergesetz (EstG) im Jahr 2013 können Aufwendungen für die Führung eines Rechtsstreits (Prozesskosten) grundsätzlich nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgezogen werden. Läuft der Steuerpflichtige allerdings Gefahr, ohne die Aufwendungen seine Existenzgrundlage zu verlieren und seine lebensnotwendigen Bedürfnisse in dem üblichen Rahmen nicht mehr befriedigen zu können, gilt nach Auskunft der ARAG Experten eine Ausnahmeregelung. Auf diese Ausnahmeregelung berief sich die Klägerin und machte in ihrer Einkommensteuererklärung Aufwendungen für ein Scheidungsverfahren als außergewöhnliche Belastung geltend. Der Bundesfinanzhof (BFH) sah diese Voraussetzungen nicht als gegeben an. Der Ehegatte wende die Kosten für ein Scheidungsverfahren regelmäßig nicht zur Sicherung seiner Existenzgrundlage und seiner lebensnotwendigen Bedürfnisse auf. Hiervon könne nur ausgegangen werden, wenn die wirtschaftliche Lebensgrundlage des Steuerpflichtigen bedroht sei. Eine solche existenzielle Betroffenheit liege bei Scheidungskosten nicht vor, selbst wenn das Festhalten an der Ehe für den Steuerpflichtigen eine starke Beeinträchtigung seines Lebens darstelle (BFH, Az.: VI R 9/16).

Krankenhaus muss Namen vom Arzt nicht mitteilen

Die Klägerin wurde 2012 mehrfach wegen wiederholter Beschwerden an der Wirbelsäule operiert. Nachdem sie durch anderweitige Behandlungen den Eindruck eines Behandlungsfehlers gewonnen hatte, verlangte sie vom Krankenhaus die Herausgabe aller Behandlungsunterlagen und die Mitteilung der Namen und Anschriften der an ihrer Behandlung beteiligten Ärzte. Während das Krankenhaus ihr die Behandlungsunterlagen zur Verfügung stellte, weigerte es sich, ihr ergänzend die gewünschten Daten zu den behandelnden Ärzten mitzuteilen. Daraufhin zog die Frau vor Gericht. Doch auch die Richter waren der Ansicht, dass ein Patient nur dann eine solche Auskunft verlangen kann, wenn er ein berechtigtes Interesse an diesen Daten nachweise. Dazu müsse er darlegen, dass diese als Anspruchsgegner wegen eines Behandlungs- oder Aufklärungsfehlers oder als Zeugen einer Falschbehandlung in Betracht kommen könnten. Im vorliegenden Fall verlangte die Patientin jedoch pauschal generelle Auskünfte. Zudem gehen nach Ansicht der ARAG Experten bereits so viele Informationen aus den Behandlungsunterlagen hervor, dass sie theoretisch für eine Klage ausreichen würden (Oberlandesgericht Hamm, Az.: 26 U 117/16).

Download der Texte:

http://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/

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30.08.2017
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Stadtbad in Halle: Turmführung zum Tag des offenen Denkmals

Alle Stadtbad-Fans, die schon immer mal auf den frisch sanierten Turm des Stadtbades steigen wollten, haben zum Tag des offenen Denkmals am Sonntag, 10. September, die Möglichkeit dazu. Die Mitarbeiter der Bäder Halle GmbH und Mitglieder des Fördervereins führen vormittags, 9 Uhr sowie 10 Uhr und nach dem Mittag von 13 bis 16 Uhr jeweils zur vollen Stunde, Interessierte auf das Dach, von welchem ein grandioser Ausblick genossen werden kann.

Stadtbad in Halle: Turmführung zum Tag des offenen Denkmals

Da nur eine begrenzte Anzahl an Personen hinauf geführt werden kann, melden sich Interessierte bitte per E-Mail an info@baden-in-halle.de mit ihrer Wunschzeit an. Auch am Empfang der Stadtwerke Halle in der Bornknechtstraße 5 kann man sich in Listen mit Wunschzeit eintragen. Für den Aufstieg ist festes Schuhwerk nötig.[nbsp]

Das Stadtbad Halle (Saale) ist ein Stadtbild prägendes Bauwerk. Der die gesamte Baugruppe überragende und in nördlicher Richtung weithin sichtbare Turm erinnert an den des alten Rathauses und die Hausmannstürme der Marktkirche. Sein eigentlicher Zweck war der eines Wasserturms, als Ausgleichsbehälter regulierte er den Wasserdruck im Bad. Seit 30. Juni 2016 glänzt die frisch sanierte rote Kupferkuppel des Stadtbad-Turmes als neues Wahrzeichen von Halle wieder wie vor 100 Jahren nach Plänen des damaligen Architekten Wilhelm Jost.[nbsp]

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30.08.2017
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Endspurt für komplexe Sanierung der L 72 und der L 152 bei Sandersleben

Nach einer Bauzeit von gut einem Jahr kann am Donnerstagnachmittag (31.8.) die grundhaft sanierte Landesstraße (L) 72 von Sandersleben (Landkreis Mansfeld-Südharz und Salzlandkreis) bis zur Kreuzung mit der L 85 (alte B 6) für den Verkehr komplett freigegeben werden.

Endspurt für komplexe Sanierung der L 72 und der L 152 bei Sandersleben

„Damit sind die Arbeiten am zweiten, fünf Kilometer langen, Teilstück des anspruchsvollen Vorhabens planmäßig abgeschlossen“, sagte Sachsen-Anhalts Verkehrsminister Thomas Webel. „Wir investieren rund 2,6 Millionen Euro in diese wirklich komplexen Sanierungsarbeiten“, so der Minister.Die Fertigstellung des Abschnittes der L 72 sei Voraussetzung, um nun den dritte und letzte Bauabschnitt in Angriff nehmen zu können, erläuterte Webel.

So beginnen am Montag, dem 4. September, die Bauarbeiten zur Sanierung der L 152 von Sandersleben bis zur Kreuzung mit der L 151 (Abzweig Belleben). Auf dem 1,3 Kilometer langen Abschnitt wird die Fahrbahndeckschicht erneuert. Während der Baumaßnahmen, die Ende September 2017 abgeschlossen sein sollen, muss die L 152 in diesem Bereich voll gesperrt werden. Die Umleitung erfolgt über die frisch sanierte L 72, die L 85 (alte B 6, Schackstedt, Alsleben) und die L 151 (Belleben, Gerbstedt).

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30.08.2017
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Kleintransporter mit Werkzeug in Heide-Nord gestohlen

Im Zeitraum von Montag, gegen 18.00 Uhr bis heute gegen 05.45 Uhr wurde in Heide-Nord ein Kleintransporter vom Parkplatz durch unbekannte Täter entwendet.[nbsp]

Kleintransporter mit Werkzeug in Heide-Nord gestohlen

Am Fahrzeug sind amtliche Kennzeichen des Saalekreises, es gibt keine Beschriftung des weißen Fahrzeuges. Das Fahrzeug ist gefüllt mit hochwertigen Werkzeugmaschinen Pressen, Sägen usw. Dementsprechend hoch ist der Schaden für einen Unternehmer aus dem Saalekreis. Der Fahrzeugführer und Nutzer des Kleintransporters wohnt in Heide-Nord.

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30.08.2017
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BUND veröffentlicht „Elbevision“ für das Jahr 2050

Magdeburg: Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beschreibt in seiner heute veröffentlichten Vision „Die Elbe im Jahr 2050 – Bericht aus der Zukunft“, welche positiven Effekte eine Renaturierung der Flusslandschaft für die Natur, die Menschen und die Wirtschaft in der Region haben könnte. Bis zum Jahr 2050 könnte demnach durch eine naturnahe Entwicklung der Flusslandschaft Elbe die Region wiederbelebt werden.[nbsp]

BUND veröffentlicht „Elbevision“ für das Jahr 2050

Der schon jetzt erfolgreiche Elbe-Tourismus dient dabei als Anknüpfungspunkt. Weiteres Potential böte beispielsweise die Wiederentdeckung von traditionellem Handwerk, die Elbe-Fischerei und die Vermarktung von regionalen Spezialitäten. Mit der Vision denkt der BUND das kürzlich von Bund und Ländern beschlossene Gesamtkonzept Elbe weiter und zeigt, welche Chancen und Möglichkeiten die konsequente Umsetzung von Umweltvorgaben für die regionale Entwicklung birgt.

„Landschaften mit intakter Natur und Artenvielfalt können die Triebfeder für eine nachhaltige Wirtschaftsentwicklung in strukturschwachen Regionen sein“, sagte der BUND-Vorsitzende Hubert Weiger. „Wildnis und naturnahe Kulturlandschaften sind in Deutschland ein knappes Gut. Schon jetzt sind natürliche Flusslandschaften nicht nur Erholungsorte für Touristen, sondern auch attraktiv für das Leben und Wirtschaften in ländlichen Regionen.“

BUND-Elbevision – der Blick in die Zukunft zeigt: 2050 ist die Elbe eine weitläufige Auenlandschaft. Deiche sind ins Hinterland verlegt, Deckwerke und Buhnen am Ufer zurückgebaut. Die natürlichen Rückhalteräume nehmen große Wassermassen auf – aus gefährlichen Hochwassern werden risikoarme Breitwasser. Das Wasser wird im Boden gespeichert und in Trockenperioden wieder abgegeben. Davon profitiert die Landwirtschaft ebenso wie die Artenvielfalt in den Elbe-Regionen.

Selten gewordene Vogelarten wie Kiebitz, Uferschnepfe, Brachvogel oder Bekassine sind wieder regelmäßig anzutreffen. Wanderfische wie der Stör und viele andere Fischarten kehren in das strukturreiche Gewässer zurück und mit ihnen ein fast ausgestorbener Beruf: der Flussfischer. Der nachhaltige Tourismus boomt. Besucher von nah und fern genießen die einmalige Natur und die hochwertigen landwirtschaftlichen Produkte.

Die hohe Lebensqualität an der Elbe bringen nicht nur Gäste, sondern auch neue Bewohner wieder dauerhaft in die Region. Sie sind in der nachhaltigen Landwirtschaft oder dem Fremdenverkehr beschäftigt. Elbetypische Produktmarken transportieren das richtungsweisende Image der neuen Flusslandschaft. Regionale Wirtschaftskreisläufe treffen auf innovative Vermarktungsstrategien. Die digitale Start-up Szene hat die idyllischen Orte in der stillen Naturkulisse für sich entdeckt und findet hier Platz und Ruhe zur kreativen Arbeit.

Die Elbevision zeigt, dass sich Artenvielfalt, Hochwasserschutz und wirtschaftliche Entwicklung nicht ausschließen, sondern bedingen. „Die Schönheit von Natur und Landschaft ist das Fundament einer wirtschaftlichen Erfolgsstory; sie zieht schon jetzt jedes Jahr hunderttausende Menschen an. Mit dem ökologischen Ansatz unserer Elbevision werden Natur- und Hochwasserschutz, demografische und nachhaltige wirtschaftliche Entwicklung in den Regionen entlang der Elbe gewinnbringend vereint“, sagte Weiger.

Alle Elbe-Akteure seien dazu eingeladen, sich in die Umsetzung der Elbevision 2050 einzubringen. Eine erste Gelegenheit bietet der 9. Elbe-Kirchentag am 2. September in Lutherstadt Wittenberg, auf dem u. a. die kostenlosen Leistungen von naturbelassenen Flüssen im Mittelpunkt stehen werden. Der BUND wird weiterhin bei Veranstaltungen das Gespräch mit Entscheidern und mit der Politik suchen und plant auf Veranstaltungen die breite Öffentlichkeit in die Debatte einzubeziehen.

Weitere Informationen:
Die BUND-Elbe-Vision finden Sie unter: www.bund.net/elbevision/

Hintergrund und Fakten finden Sie unter: www.bund.net/elbevision-hintergrund/

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30.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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FSJ: Freiwillige Arbeit zum Nutzen aller

Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer zum freiwilligen sozialen Jahr

Derzeit beginnen viele Schulabgänger mit dem Studium an einer Hochschule oder mit einer Ausbildung im Betrieb oder an einer Fachschule. Einige der jungen Menschen schließen sich auch den Streitkräften an und beginnen eine Ausbildung bei der Bundeswehr – und das, obwohl die allgemeine Wehrpflicht in Deutschland seit 2011 auf den Spannungs- oder Verteidigungsfall beschränkt ist. Auch wer sich bei einer Einberufung zum Zivildienst gemeldet hätte, kann diesen heute noch leisten – als freiwilliges soziales Jahr (FSJ). ARAG Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer beantwortet die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.

FSJ: Freiwillige Arbeit zum Nutzen aller

Herr Klingelhöfer! Was ist das FSJ?

RA Tobias Klingelhöfer: Es ist ein sozialer Freiwilligendienst für Jugendliche und junge Erwachsene. Im Bereich der evangelischen Kirche wird es auch als Diakonisches Jahr bezeichnet. Die rechtlichen Rahmenbedingungen für das FSJ sind in Deutschland im Jugendfreiwilligendienstegesetz (JFDG) geregelt.

Wer kann sich als Freiwilliger melden?

RA Tobias Klingelhöfer: Das können alle jungen Menschen, die die Regelschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Wer führt das FSJ durch?

RA Tobias Klingelhöfer: Als Träger für das FSJ sind Wohlfahrtsverbände, Religionsgemeinschaften sowie Bund, Länder und Gemeinden zugelassen. Diese schließen mit dem Freiwilligen einen Vertrag. Einsatzstelle kann z.B. ein Krankenhaus sein, ein Alten- oder Pflegeheim, ein Kindergarten oder eine Einrichtung für Menschen mit Behinderung.

Die Einsatzstellen sind also ausschließlich soziale Einrichtungen?

RA Tobias Klingelhöfer: Nicht unbedingt. Ein freiwilliges soziales Jahr kann unter Umständen auch in einem Museum, einem Theater, einem Sportverein oder einem Jugendclub abgeleistet werden. Damit junge Menschen ihre technischen Fertigkeiten und Fähigkeiten im Umgang und in der Anwendung von neuen Medien in den Dienst von gemeinnützigen Einrichtungen stellen und diese bei der Umsetzung von digitalen Projekten und der Vermittlung von Medienkompetenz unterstützen, wurde 2016 das “FSJ_digital” in Rheinland-Pfalz offiziell eröffnet. Auch in anderen Bundesländern – so zum Beispiel beim DRK Sachsen-Anhalt – gibt es vergleichbare Projekte. So können jetzt auch Computer-Nerds ein FSJ sinnvoll gestalten. Wichtig ist, dass die Einrichtung nicht auf finanziellen Gewinn aus ist, sondern gemeinwohlorientiert arbeitet.

Wie lang ist die Arbeitszeit während des Dienstes im FSJ?

RA Tobias Klingelhöfer: Die richtet sich nach den Gegebenheiten der Einsatzstelle, ist allerdings durch die in öffentlichen Tarifen festgelegten Arbeitszeiten begrenzt. In der Regel sind es also etwa 39 Wochenstunden.

Dauert das FSJ immer ein Jahr, also zwölf Monate?

RA Tobias Klingelhöfer: Nein, es dauert mindestens sechs und höchstens 18 Monate. Der Dienst kann ausnahmsweise bis zu einer Dauer von 24 Monaten geleistet werden, wenn dies im Rahmen eines besonderen pädagogischen Konzepts begründet ist. Der Beginn wird von den jeweiligen Trägern festgelegt. Die Anfangszeiten liegen in der Regel zwischen August und Oktober eines jeden Jahres. Einige Träger bieten aber auch die Möglichkeit eines Quereinstiegs.

Gibt es auch die Möglichkeit eines Einsatzes im Ausland?

RA Tobias Klingelhöfer: Ja, das FSJ kann auch im Ausland abgeleistet werden. Allerdings gibt es seit der Aussetzung der Wehrpflicht für das – im Gesetz noch vorgesehene – FSJ im Ausland keine Förderung mehr vom Bund. Bis dahin war es möglich, das FSJ Ausland als Wehrersatzdienst zu leisten. Stattdessen hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend einen neuen Internationalen Jugendfreiwilligendienst (IJFD) ins Leben gerufen. Die Träger erhalten für den IJFD zwar Zuschüsse vom Staat, die aber oft nicht zur Deckung der Kosten reichen. Die meisten Träger bitten daher die Freiwilligen, sich an den Kosten des ihres Einsatzes zu beteiligen.

Arbeiten die Freiwilligen völlig umsonst oder gibt es eine Vergütung?

RA Tobias Klingelhöfer: Der Träger muss für Unterkunft (wenn nötig) und Verpflegung sorgen. Sie werden, wenn nicht gestellt, dann finanziell vergütet. Darüber hinaus können die FSJler auch noch etwas Geld verdienen, denn sie erhalten für ihren freiwilligen Dienst einen Taschengeldbetrag. Dieser variiert aber stark von Träger zu Träger und manchmal auch zwischen den Einsatzstellen beim selben Träger. Das JFDG limitiert die Höhe des Taschengelds auf einen Betrag von sechs Prozent der in der allgemeinen Rentenversicherung geltenden Beitragsbemessungsgrenze (§ 159 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch). Freiwillige unter 25 Jahren können auch noch Kindergeld beziehen.

Welche Verpflichtungen geht ein Freiwilliger beim FSJ noch ein?

RA Tobias Klingelhöfer: Das JFDG sieht eine pädagogische Begleitung der FSJler vor, welche durch den Träger geleistet wird. Neben der individuellen Betreuung der Teilnehmer gehört hierzu insbesondere die Seminararbeit. Wer sich dazu entschließt, ein FSJ zu absolvieren, ist dazu verpflichtet, an den angebotenen Seminaren teilzunehmen.

Wo finden Interessierte weitere Informationen oder eine Freiwilligenstelle?

RA Tobias Klingelhöfer: Alle nötigen Informationen hat das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben auf seiner Homepage zusammengestellt. Dort findet sich unter anderem auch eine Stellenbörse mit interessanten Angeboten.

Herr Klingelhöfer, wir danken Ihnen für dieses Gespräch!

Download des Textes unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

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30.08.2017
hallelife.de - Redaktion
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Lkw-Fahrer mit fast drei Promille unterwegs

[nbsp]Heute, gegen 03.00 Uhr wurde in Halle-Neustadt ein LKW, zugelassen in Berlin zwecks Kontrolle angehalten.

Lkw-Fahrer mit fast drei Promille unterwegs

Der 36-jährige Fahrzeugführer, wohnhaft in Berlin, fiel sofort durch seinen Atemalkoholgeruch auf. Die Messung vor Ort ergab 2,97 Promille. Damit war für den Mann natürlich die Fahrt in Halle beendet. Der Führerschein wurde sichergestellt.

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30.08.2017
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“Engel für einen Tag” – Einladung zum Freiwilligentag

Mit einer Puzzleaktion verknüpfte die Freiwilligen-Agentur heute auf dem Marktplatz, die[nbsp]Einladung an alle Hallenser zum Freiwilligentag 2017.

Am 16. September findet bereits zum 13. Mal, gefördert von der Stadt Halle (Saale), der Freiwilligentag in Halle statt. Unter dem Motto “Engel für einen Tag” sind alle Bürgerinnen und Bürger eingeladen, sich einen Tag lang tatkräftig für ihre Stadt zu engagieren und gemeinsam mit anderen etwas zu bewegen. Die Stadt Halle (Saale) fördert die Veranstaltung.

Um noch mehr Menschen auf dieses stadtweite Ereignis aufmerksam zu machen, gab es heute diese öffentlichen Puzzle Aktion auf dem Marktplatz. Mit einem großen Puzzle, das von 35 Menschen auf einer Fläche von 3×5 Metern zusammengesetzt wurde, rückte man den Freiwilligentag nochmals ins Licht der Öffentlichkeit.

Der Schirmherr des Freiwilligentags, Halles Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand, war ebenso bei der Aufrufaktion anwesend.

Alle Informationen zum Freiwilligentag finden Sie unter www.freiwilligentag-halle.de.

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Einsatzorte 13. Freiwilligentag 2017 in Halle (Saale)

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30.08.2017
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Bürgerbegehren zur Scheibe A in Halle-Neustadt kann durchgeführt werden

Das Bürgerbegehren zur Hochhausscheibe A in Halle-Neustadt kann am 24. September durchgeführt werden. Zu diesem Schluss kam das Landesverwaltungsamt nach erfolgter Anhörung und intensiver Prüfung der darin vorgebrachten Argumente.[nbsp]

Bürgerbegehren zur Scheibe A in Halle-Neustadt kann durchgeführt werden

Allerdings ist diese Entscheidung nicht ohne erhebliche Bedenken getroffen worden. Neben möglichen formalen Fehlern fehlt weiterhin ein plausibler und für den Bürger nachvollziehbarer Variantenvergleich bezüglich der Scheibe A. Die Behauptung, die Unterbringung der Verwaltungsmitarbeiter nach Sanierung in der Scheibe A erfolge kostendeckend, ist nicht hinreichend und für den Bürger nachvollziehbar belegt.

Dennoch hat das Landesverwaltungsamt seine erheblichen Bedenken zurückgestellt und aus Opportunitätsgründen von einer Beanstandung des Stadtratsbeschlusses, der die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens feststellt, abgesehen.

„Eine Klärung dieser Rechtsfragen würde unweigerlich auf einen langwierigen Rechtsstreit hinauslaufen. Wir wollen diesen Rechtsstreit nicht auf den Rücken der Bürgerinnen und Bürger führen. Über 7700 Bürgerinnen und Bürger haben für die Durchführung dieses Bürgerentscheides votiert. Einen städtebaulichen Missstand beseitigen zu wollen, Verwaltungssitze zu konzentrieren und damit über lange Sicht eine Kosteneffizienz erzielen – all das sind begrüßenswerte Denkansätze, die wir nicht in Frage stellen wollen.“, erläutert der Leiter des Referates Kommunalaufsicht Michael Wersdörfer die Entscheidung des Landesverwaltungsamtes.

Das Landesverwaltungsamt geht aber davon aus, dass bei der Umsetzung des Bürgerentscheids, sollte dieser mehrheitlich zustande kommen, die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachtet werden. Da es sich hier laut Initiatoren des Bürgerentscheides um einen Grundsatzbeschluss handelt, ist der Stadtrat aufgefordert, in den jeweils durch ihn zu treffenden Umsetzungsbeschlüssen diese Grundsätze zu beachten. Der städtische Haushalt darf nicht zusätzlich belastet werden. Zudem erwartet das Landesverwaltungsamt, dass künftig die Ladungsvorschriften des Kommunalverfassungsgesetzes gehalten werden.

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Hintergrund:

Der Stadtrat hatte sich schon seit längerem mit der Idee befasst, eine der Hochhausscheiben als konzentrierten Verwaltungsstandort zu nutzen. Während des Abstimmungsprozesses hat der Halle-Neustadt Verein e.V. ein Bürgerbegehren initiiert. Am 21.06.2017 hat der Stadtrat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens beschlossen. Aufgrund einer vergaberechtlichen Frage wurde der Vorgang dem LVwA vorgelegt. Die Prüfung der vorgelegten Unterlagen ergab erhebliche rechtliche Bedenken an dem Beschluss. Im Rahmen einer Anhörung wurde der Stadt die Möglichkeit eingeräumt, bis zum 18.08.2017 die Argumente vorzutragen, die gegen eine Beanstandung sprechen. In Auswertung des Vortrages wurde unter Zurückstellung der rechtlichen Bedenken von einer Beanstandung abgesehen, um die Durchführung des Bürgerentscheids zu ermöglichen.[nbsp]

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Besichtigung Hochhaus-Scheibe A

https://www.hallelife.de/nachrichten/halle-saale/aktuelles/news/items/besichtigung-der-hochhaus-scheibe-a.html

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BÜRGERENTSCHEID AM 24. SEPTEMBER 2017

Hat die Stadt eine Scheibe – ja oder nein?

https://www.hallelife.de/nachrichten/halle-saale/aktuelles/news/items/hat-die-stadt-eine-scheibe-ja-oder-nein.html

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RINGEN UM SCHEIBE A

Gravierende Rechtsverstöße: Landesbehörde stoppt Bürgerentscheid

https://www.hallelife.de/nachrichten/halle-saale/aktuelles/news/items/gravierende-rechtsverstoesse-landesbehoerde-stoppt-buergerentscheid.html

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30.08.2017
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Förderverein Zukunft Stadtbad Halle e.V. in der Vorauswahl “DEUTSCHER NACHBARSCHAFTSPREIS 2017”

Von der Stadt Halle nominiert, steht der Förderverein Zukunft Stadtbad seit dem 29.8.2017 in der Vorauswahl für den[nbsp]Deutschen Nachbarschaftspreis 2017. Die Resonanz auf war überwältigend. Über 1.300 nachbarschaftliche Projekte haben sich in nur 7 Wochen beworben. 66 nominierten Projekte sind in die Vorauswahl gekommen, darunter der Förderverein Zukunft Stadtbad Halle e.V.[nbsp]

Förderverein Zukunft Stadtbad Halle e.V. in der Vorauswahl

Der Förderverein dankt der Stadt Halle für die Nominierung und der Jury der[nbsp]nebenan.de[nbsp]Stiftung und das damit entgegengebrachte Vertrauen in die Arbeit des Vereins – es spiegelt auch die Bedeutung des Stadtbades für die Hallenser wider, die es als aktive Sportstätte, historisches Kulturdenkmal und Ort der Begegnung hat, so der Verein.

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Der Preis

„Der Deutsche Nachbarschaftspreis würdigt erfolgreiche Beispiele, wie Nachbarn Brücken zwischen Kulturen[nbsp]und Generationen bauen und sich dabei miteinander und füreinander engagieren. Sie leisten so einen wichtigen[nbsp]Beitrag für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft“, so der Bundesminister des Innern und Schirmherr des Deutschen Nachbarschaftspreises, Dr. Thomas de Maizière.

Die[nbsp]nebenan.de[nbsp]Stiftung vergibt 2017 erstmals den Deutschen Nachbarschaftspreis, um lokalen Initiativen und Projekten eine Sichtbarkeit zu ermöglichen und ihren Beitrag für eine lebendige Nachbarschaft zu feiern. Der Preis zeichnet Engagement mit Vorbildcharakter aus und motiviert Nachbarn deutschlandweit, sich vor ihrer Haustür, in ihrer Straße und ihrem Viertel für ein gutes lokales Miteinander einzusetzen.”

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Der Auswahlprozess

Eine unabhängige Expertenjury wird in den nächsten Tagen unter allen Nominierten 16 Landessieger[nbsp]küren, die am 13. September 2017 in Berlin ausgezeichnet werden und ein Preisgeld von 2.000 Euro[nbsp]für ihr jeweiliges Projekt erhalten. Alle Landessieger bekommen zudem die Chance auf die Auszeichnung[nbsp]zum Bundessieger.

Eine weitere Jury wird unter allen Landessiegern drei Bundessieger (1. Platz 15.000 Euro, 2. Platz 7.000 Euro und 3. Platz 5.000 Euro) bestimmen. Diese werden auf der Preisverleihung am 13. September 2017 bekannt gegeben. Der Deutsche Nachbarschaftspreis ist mit insgesamt über 50.000 Euro dotiert, die nachbarschaftlichem Engagement direkt zugutekommen.”

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SPENDENAKTION UND MITTELÜBERTRAG

Die Spendenaktion für die Fenster der Frauenhalle ist beendet und die Baumaßnahmen in vollem Gange. Durch die Spenden kann der Förderverein[nbsp]der Bäder Halle GmbH[nbsp]35.015,00 EUR für die Sanierung[nbsp]der 12 Kuppel-Fenster überweisen. Zuvor wurde eine “Vereinbarung zur Weitergabe und Verwendung der[nbsp]zweckgebundenen Spende” von der Stadt, der Bäder Halle GmbH und dem[nbsp]Förderverein unterzeichnet.[nbsp]Der Stadtrat wird hoffentlich zunächst die Annahme der Spenden beschließen (Mittwoch 30.8.2017), da[nbsp]eine Spende über 1.000,00 EUR einen Stadtratsbeschluss bedarf. Wir sind sehr zuversichtlich, dass der Stadtrat in seiner August-Sitzung der Beschlussvorlage zustimmt.

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Förderverein Zukunft Stadtbad Halle e.V.

www.zukunftstadtbadhalle.de
[nbsp]www.facebook.com/pages/Zukunft-Stadtbad/453475674675530

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29.08.2017
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Entspannter durch den Familienalltag – Elternworkshop

Elternworkshop – Entspannter durch den Familienalltag ab 14. September

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Entspannter durch den Familienalltag - Elternworkshop

Viele Eltern fragen sich:

  • Warum hört mein Kind nicht?

  • Warum reagiert mein Kind so?

  • Was kann ich jetzt bloß tun?

Gehen Ihnen auch manchmal solche Fragen durch den Kopf? Dann sind Sie in unserem AWO Elternworkshop genau richtig. Ab 14. September 2017, donnerstags von 9:30 – 11:30 Uhr, startet wieder ein neuer Elternworkshop (10 – 12 Termine). Hier bekommen Sie praktisches Handwerkszeug für den Erziehungsalltag vermittelt, tauschen sich mit anderen Eltern aus, bauen Stress im Erziehungsalltag ab oder probieren Neues aus.

Anmeldungen sind telefonisch unter 0345 503960 oder per Mail[nbsp]eb@awo-halle-merseburg.de[nbsp]möglich.

Weitere Informationen auch unter:[nbsp]http://www.awo-halle-merseburg.de/angebote/beratung-und-unterstuetzung/erziehungsberatung/erziehungsberatungangebote/elternwerkstatt

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29.08.2017
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Stadtführungstipps für das Wochenende

Wo Justitia zu Hause ist – Führung durch das Landgericht -[nbsp]Wo Justitia zu Hause ist – Führung durch das Landgericht -[nbsp]Airport-Tour am Flughafen Leipzig-Halle

Stadtführungstipps für das Wochenende

Visite in Halles prunkvollem Landgericht

Am Sonnabend, 2. September 2017, um 14:00 Uhr, bietet die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH Interessierten mit der Führung „Wo Justitia zu Hause ist“ einen exklusiven Blick in Halles Landgericht. Besucher erfahren viele Details zur Baugeschichte des Landgerichts – dem aufwändigsten gestalteten Zivilgericht um die Jahrhundertwende im damaligen Preußen.

Karten sind in der Tourist-Information zum Preis von 8,00 Euro / 6,00 Euro ermäßigt erhältlich. Treffpunkt ist am Landgericht, Hansering 13.

Jeden ersten Sonnabend im Monat wird der Rundgang durch das Landgericht geboten. Der nächste Termin ist am 7. Oktober 2017, 14:00 Uhr.

Frauenzimmer machen Halle unsicher

Am Sonntag, 3.[nbsp]September 2017, um 15:00 Uhr lädt die Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH (SMG) in Kooperation mit dem Courage e.V. zu dem kostümierten Rundgang „Geschichte(n) rund um FrauenZimmer“ in das 19.[nbsp]Jahrhundert ein.

Über den Werdegang berühmter Hallenserinnen wie Dorothea von Erxleben, der Schwedin Elsa Brändström oder der Schriftstellerin Therese von Jakob Robinson berichten Frauen des Courage-Vereins in historischen Kleidern mit Reifröcken und Rüschen. Dabei binden die „Frauenzimmer im Kostüm“ geschickt die Sehenswürdigkeiten Halles in die Spurensuche der großen Damen der Geschichte ein und führen zu den Wirkungsstätten der Power-Frauen.

Karten sind zum Preis von 9,00[nbsp]Euro / 7,00 Euro ermäßigt in der Tourist-Information erhältlich. Der Treffpunkt ist vor dem Marktschlösschen. Um eine Voranmeldung wird gebeten.

Airport-Tour am Flughafen Leipzig-Halle

Am Sonntag, 3. September 2017, 14:00 Uhr, startet die Flughafen-Tour über Deutschlands zweitgrößten Luftfracht-Flughafen Leipzig-Halle. Der zweistündige Rundgang mit Busfahrt führt über das Flughafengelände vom Check-In-Bereich, zur Flugzeug- und Frachtabfertigung, weiter zu einer der drei Feuerwachen des Flughafens und schließt mit einer rasante Busfahrt über die Start- und Landebahn.

Treffpunkt ist im Check-in-Bereich im Zentral-Terminal. Besucher müssen ein gültiges Personaldokument bereithalten. Eintrittskarten gibt es zum Preis von 12,00 Euro / 8,00 Euro ermäßigt in der Tourist-Information Halle (Saale).[nbsp]

Informationen, Reservierung Stadtführungen:

Tourist-Information Halle (Saale) im Marktschlösschen

Tel.: 03 45-122 99 84 / E-Mail: touristinfo@stadtmarketing-halle.de / www.halle-tourismus.de
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr.: 9:00 – 19:00 Uhr / Sa. und So.: 10:00 – 16:00 Uhr

Terminübersicht Führungen von Fr, 1. bis So, 3. September 2017

Freitag, 1. September

11:00 und 13:30 Uhr

Altstadtbummel

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 8,00 € / 6,50 € erm. (mind. 4 Personen)

14:00, 15:00 und 16:00 Uhr

Hoch hinaus auf die Hausmannstürme

Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche

Preis/Person: 6,00 € / 4,50 € erm. (nur Kinder bis 14 J.)

(mind. 3 Personen, max. 10 Personen)

20:00 Uhr

Musikalischer Rundgang für Nachtschwärmer

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 11,00 € / 9,00 € erm. (mind. 8 Personen)

Sonnabend, 2. September

10:00 bis 15:00 Uhr

Individueller Aufstieg auf die Hausmannstürme

Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche

Preis/Person: 3,00 €

11:00 und 13:30 Uhr

Rundfahrt mit der Straßenbahn

Treffpunkt: Kleinschmieden

Preis/Person: 13,00 € / 11,00 € erm. (mind. 13 Personen)

13:30 Uhr

Altstadtbummel

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 8,00 € / 6,50 € erm. (mind. 4 Personen)

14:00 Uhr

Wo Justitia zu Hause ist – Führung durch das Landgericht

Treffpunkt: Hansering 13

Preis/Person: 8,00 €/ 6,00 € erm. (mind. 10 Personen)

Sonntag, 3. September

10:00 bis 15:00 Uhr

Individueller Aufstieg auf die Hausmannstürme

Treffpunkt: Hausmannstürme der Marktkirche

Preis/Person: 3,00 €

11:00 Uhr

Altstadtbummel

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 8,00 € / 6,50 € erm. (mind. 4 Personen)

14:00 Uhr

Geheimer Schatz: Wasserturm Nord

Treffpunkt: Eingang Wasserturm, Paracelsusstraße

Preis/Person: 6,00 € / 4,50 € erm.

14:00 Uhr

Airport-Tour Flughafen Leipzig Halle

Treffpunkt: Check-In, Zentralterminal

Preis/Person: 12,00 € /8,00 € erm.

15:00 Uhr

Geschichte(n) rund um FrauenZimmer

Treffpunkt: Marktschlösschen

Preis/Person: 9,00 €/ 7,00 € erm. (mind. 4 Personen)

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29.08.2017
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22. Jugendmusikfest – Junge Musiker spielen ganz groß auf

Das 22. Jugendmusikfest Sachsen-Anhalt gastiert mit 22 Veranstaltungen in 15 verschiedenen Orten Sachsen-Anhalts. „Missa Papae Marcelli“ gibt in Halle den Startschuss für das Nachwuchs-Festival.[nbsp]

22. Jugendmusikfest - Junge Musiker spielen ganz groß auf

Jung, vielstimmig, mitreißend: Vom 8. September bis zum 3. Oktober bereitetdas Jugendmusikfest Sachsen-Anhalt dem musikalischen Nachwuchs bereits zum 22. Mal die Bühne. Unter dem Slogan „Viva la Musica!“ werden u.a. Kirchen, Konzertsäle und Theater zur Kulisse für besondere Klangerlebnisse. Die insgesamt 15 Veranstaltungsorte erstrecken sich über das gesamte Landesgebiet – vom nördlichen Sandau bis nach Wittenberg im Osten und Blankenburg im Westen Sachsen-Anhalts. „Das ist ein in Deutschlands einzigartiges Fest, in dem landesweit Jugendliche auftreten und die Potenz der Musikbildung und Musikpflege präsentiert wird“, hob der Geschäftsführer des Landesmusikrats, Dietmar George, auf der heutigen Pressekonferenz den besonderen Charakter der Veranstaltung hervor. Bei der Umsetzung des vielfältigen Programms stünden dem Landesmusikrat viele Partner in den jeweiligen Veranstaltungsorten zur Verfügung, wie Fördervereine von Kirchen oder Gemeinden.

Das Eröffnungskonzert ist bereits einer der Höhepunkte auf dem Veranstaltungsplan: In der Konzerthalle Ulrichskirche in Halle ertönen unter dem Titel „Missa Papae Marcelli“ u.a. die gleichnamige Messe von Giovanni Pierluigi da Palestrina und „A Little Jazz Mass“ von Bob Chilcott. Weitere Schwerpunkte sind die Auftritte des renommierten Jugendjazzorchesters Sachsen-Anhalt, die traditionsreichen „In capella“-Konzerte in verschiedenen Kirchen Sachsen-Anhalts sowie die Solistenkonzerte, bei denen Preisträger des Landes- und Bundeswettbewerbs „Jugend musiziert“ gemeinsam mit dem Philharmonischen Kammerorchester Wernigerode auftreten. Den Schlussakkord des 22. Jugendmusikfests setzt das Konzert „Makin’ Jazz“ im Kloster Michaelstein, bei dem Jazzcombos die Ergebnisse ihres Workshops präsentieren.

Im Rahmen einer ganz besonderen Kooperation steht zudem das bekannteste Werk von Antonio Vivaldi, „Die vier Jahreszeiten“, auf dem Programm: Das Kammerorchester bilden zu gleichen Teilen Schüler des Landesgymnasiums der Latina August Hermann Francke und Musiker aus dem Lutos?awski Youth Orchestra Polen.

Beim Jugendmusikfest Sachsen-Anhalt können sich Kinder und Jugendliche bis zum 26. Lebensjahr in einem eigenen Landesfestival präsentieren, dabei werden sie teils von Berufsmusikern unterstützt. Die Schirmherrschaft hat in diesem Jahr Gabriele Brakebusch, Präsidentin des Landtags von Sachsen-Anhalt, übernommen.

Das Jugendmusikfest wird gefördert vom Land Sachsen-Anhalt und erhält in diesem Jahr Unterstützung von Lotto Sachsen-Anhalt, der ÖSA – Öffentliche Versicherungen Sachsen-Anhalt, Ströer Media und ist Kulturpartner von MDR KULTUR. Besonderer Dank gilt allen Partnern und Freunden vor Ort, ohne deren Hilfe das Jugendmusikfest nicht realisiert werden könnte.

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29.08.2017
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Selbst.ständig.Frau – Eine Fotoausstellung von Ricarda Braun

Warum machen Frauen sich selbstständig? Welche Wege sind sie gegangen? Was bewegte sie dazu, sich in die Selbstständigkeit zu wagen, trotz aller Risiken und Unsicherheiten?

Selbst.ständig.Frau - Eine Fotoausstellung von Ricarda Braun

Ricarda Braun hat selbstständige Frauen aus Halle fotografiert und befragt. Mit den Portraits möchte sie den Betrachter selbst Antworten finden lassen. Sie zeigt die Vielfältigkeit der Wege und Möglichkeiten auf und macht Mut, auf den eigenen Lebensweg zu schauen.

Nur ein Drittel aller Einzelunternehmer, die neu gegründet haben, sind weiblich. Woran liegt das? Die Ursache liegt zum einen darin, dass Selbständigkeit in typischen Männerberufen eher verbreitet ist als in Frauenberufen. Zum anderen trauen sich Frauen weniger zu, überschätzen sich aber auch weniger. Frauen gründen zu 60 Prozent als Ein-Frau-Betrieb. Frauen muss man eher zur Selbständigkeit ermutigen, Männer dagegen häufiger auf den Boden zurückholen. Letztere sind oft so eingenommen von ihrer Idee, dass sie ihre Chancen nicht realistisch einschätzen.

Zum Zeitpunkt der Gründung eines eigenen Unternehmens verfügen Frauen meist über weniger Führungserfahrung als Männer. Dieser Mangel wird gewöhnlich rasch überwunden. 90 Prozent der Frauen, so die Analysen, gingen sehr bewusst an ihre Businesspläne heran. Frauen wollen eben erst expandieren, wenn sie schwarze Zahlen schreiben, statt vorschnell Schulden zu machen.

Das größte Hindernis zur Selbständigkeit ist für viele Frauen die Familie. Interessanterweise leben selbstständige Frauen generell häufiger mit Kindern im Haushalt als abhängig beschäftigte Frauen. Kinder beeinflussen den Schritt in die Selbstständigkeit positiv. Untersuchungen zeigen, dass insbesondere sehr junge Kinder die Selbstständigkeitsneigung von Frauen bestärken. Zum einen können selbständige Frauen durch die flexiblere Arbeitszeitgestaltung die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit autonom gestalten. Zum anderen ist der Schritt in die Selbstständigkeit nach einer familienbedingten Erwerbsunterbrechung oftmals die einzige oder aber attraktivere Möglichkeit, wieder in das Berufsleben einzusteigen.

Nicht selten müssen junge Unternehmerinnen trotz allem Bemühen die Erfahrung machen, dass sich die Familie schnell vernachlässigt fühlt und rebelliert. Wenn der Staat also Unternehmerinnen fördern will, muss er bei der Familienpolitik anfangen. Selbständigkeit ist familienfreundlich – eigentlich. Doch es kann auch zum Problem werden. Nämlich dann, wenn sie sich aus Rücksicht auf die Familie nur in Teilzeit selbständig machen und kaum Geld damit verdienen. Für diese Frauen ist jedoch die Selbständigkeit oft die einzige Möglichkeit, überhaupt erwerbstätig zu bleiben, für Mütter oft der einzige Weg, überhaupt im Beruf zu bleiben.

Netzwerke spielen für den Erfolg einer Gründung und die unternehmerischen Tätigkeiten eine wesentliche Rolle. Da viele Frauen neben ihren beruflichen ebenfalls familiären Verpflichtungen nachkommen müssen, werden geeignete Netzwerke bewusster ausgewählt.

Die Ausstellung ist während der Öffnungszeiten des Ratshofes in der Zeit vom 05.09.2017 bis 28.09.2017 zu sehen!

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29.08.2017
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Ergänzung: Diebstahl in Teutschenthal – Haftbefehl verkündet

Die Festgenommenen wurden heute einem Richter vorgeführt, der gegen beide Haftbefehl erließ und verkündete. Mittlerweile befinden sich die Männer in einer JVA.

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Ergänzung: Diebstahl in Teutschenthal - Haftbefehl verkündet

Meldung:[nbsp]Diebstahl in Teutschenthal

In den Abendstunden des 28.08.2017 machten sich unbekannte Täter im Bereich Teutschenthal, Straße der Einheit an mehreren Fahrrädern zu schaffen. Aufmerksame Bürger informierten die Polizei. Die Beamten stellten fest, dass die 27- und 35-jährigen Hallenser dabei waren, fremde Fahrräder in einen Kleintransporter zu verladen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges wurde weiteres Diebesgut aus umliegenden Garagen festgestellt. Dieses konnte den Eigentümern wieder übergeben werden. Die Täter wurden vorläufig festgenommen. Die Ermittlungen dauern an.

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29.08.2017
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Wohnungsbrand in Sangerhausen

Sangerhausen – In einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in der Oberröblinger Straße hat es am Nachmittag gegen 16:20 Uhr aus bislang unbekannten Gründen gebrannt.[nbsp]

Wohnungsbrand in Sangerhausen

Personen waren nicht anwesend, es wurde niemand verletzt. Die Feuerwehr hat den Brand gelöscht. Ermittlungen zur Brandursache wurden aufgenommen.

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29.08.2017
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Verkehrsunfall mit Personenschaden in Mansfeld

Mansfeld – Ein Motorrad prallte heute um 15:07 Uhr auf der Friesdorfer Hauptstraße gegen einen in Richtung Rammelburg fahrenden Opel. Zuvor überholte der Kawasakifahrer in Fahrtrichtung Friesdorf einen LKW und kollidierte dann mit dem Opel im Gegenverkehr.[nbsp]

Verkehrsunfall mit Personenschaden in Mansfeld

Der 48-jährige Kradfahrer kam schwer verletzt per Hubschrauber in eine Klinik. Die Fahrerin des PKW blieb unverletzt. Beide Fahrzeuge mussten durch Abschleppdienste geborgen werden. Zur Schadenhöhe liegen noch keine Angaben vor.

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29.08.2017
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Fest der Generationen auf dem Marktplatz

Der erste September rückt immer näher, denn da startet auf dem Marktplatz in Halle, ab 14 Uhr, das traditionelle Fest der Generationen des Arbeiterwohlfahrt-Regionalverbandes Halle Merseburg e.V.

Fest der Generationen auf dem Marktplatz

Neben einem Beratungsangebot zu den Einrichtungen der AWO erwartet die Besucher bis 18 Uhr ein vielfältiges Programm. So lädt ein Flohmarkt zum Stöbern ein und beim Kinderschminken verwandeln sich die Kleinsten in fantasievolle Gestalten. Kreativangebote und die Kinderdruckwerkstatt wecken den inneren Künstler und bei der AWO-Rallye locken tolle Preise. Hüpfburgen, eine Experimentierstrecke und ein Mitmachzirkus machen das Fest zu einem Erlebnis für Groß und Klein. Ein buntes Bühnenprogramm rundet die Veranstaltung ab. Und natürlich ist auch das AWO-Café vor Ort.

Folgende Einrichtungen wirken beim Fest der Generationen mit:

  • AWO SPI Mehrgenerationenhaus Pusteblume

  • AWO RPK gGmbH Halle

  • AWO Psychiatriezentrum Halle

  • Landesjugendwerk der AWO

  • AWO International

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29.08.2017
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Gesund Joggen lernen

Kaum ein Sport braucht so wenig Vorbereitung wie das Laufen. Jederzeit und überall können Jogger starten. Also Turnschuhe an – und los? Lieber nicht, denn auch beim Laufen gilt es, Fehler zu vermeiden. Anfänger können bei der AOK-Laufschule richtig und gesund Joggen lernen. Das kostenfreie Angebot steht allen Interessierten offen.

Gesund Joggen lernen

„Falsches oder zu schnelles Joggen kann ernste gesundheitliche Folgen für Gelenke und das Herz-Kreislauf-System haben, besonders bei Anfängern“, sagt Rainer Zörner, Gesundheitscoach bei der AOK Sachsen-Anhalt. „Unsere Experten zeigen den Teilnehmern, wie sie die Ausdauer steigern und den Muskelstoffwechsel optimieren können. Bei wöchentlichen Treffs geben sie individuelle Tipps und unterstützen beim Training. So entwickeln die Läufer Ausdauer und Kraft, ohne dass sie sich überfordern.“ Das Ziel ist es, gelenkschonend aber effektiv fünf Kilometer ohne Pause laufen können.

Mit der Laufschule will die AOK Sachsen-Anhalt Menschen einerseits zum Laufen und zur sportlichen Betätigung motivieren, andererseits aber auch unter fachlicher Anleitung gesund an diesen Sport heranführen.

Ab 07.09.2017 wird die AOK-Laufschule in Halle wiederaufgenommen. Interessierte Läufer treffen sich dann immer donnerstags um 18.00 Uhr, mit AOK-Trainer Frank Majewski vor der AOK, Robert-Franz-Ring 14-16 in Halle. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Weitere Informationen zu Laufangeboten der AOK Sachsen-Anhalt gibt es unter www.aok.de/wirlaufen.[nbsp]

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29.08.2017
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Jährlich 51 Millionen Euro für Frühe Hilfen

Bundesfamilienministerium unterstützt Länder und Kommunen dauerhaft mit jährlich 51 Millionen Euro für Frühe Hilfen

Dr. Katarina Barley und Petra Grimm-Benne unterzeichnen Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen Schwangere und Familien mit kleinen Kindern können auch künftig auf Frühe Hilfen bauen.

Jährlich 51 Millionen Euro für Frühe Hilfen

Bundesfamilienministerin Dr. Katarina Barley unterzeichnete gestern beim Besuch einer Kinderklinik in Halle gemeinsam mit Sachsen-Anhalts Sozialministerin Petra Grimm-Benne die Verwaltungsvereinbarung zur Bundesstiftung Frühe Hilfen. Damit stellt der Bund künftig Ländern und Kommunen Geld für den Ausbau der Netzwerke Frühe Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien mit Kindern bis zum dritten Lebensjahr zur Verfügung.

Dr. Katarina Barley: „Ich freue mich, dass mein Ministerium von nun an dauerhaft 51 Millionen Euro für eine so wichtige Aufgabe bereitstellen kann. Jeder Euro für einen präventiven Kinderschutz ist gut investiertes Geld. Ich wünsche mir, dass überall in Deutschland Eltern mit Kleinstkindern, deren Lebenslagen besonders belastet sind, von Anfang an einen guten Zugang zu Frühen Hilfen erhalten.“

Petra Grimm-Benne, die aktuell den Vorsitz der Jugend- und Familienministerkonferenz hat, betont: „Uns ist es wichtig, Familien frühzeitig über die Unterstützungsangebote der Frühen Hilfen zu informieren. Hier in Halle ist dies besonders gut gelungen. Rund um die Geburt in der Klinik erhalten Eltern bei Bedarf das Angebot, im ersten Lebensjahr des Kindes von einer Familienhebamme begleitet zu werden.“

Mit der im Bundeskinderschutz geregelten Bundesinitiative Frühe Hilfen sind seit 2012 in nahezu allen Kommunen Netzwerke Frühe Hilfen entstanden. Dies zeigt die vom Nationalen Zentrum Frühe Hilfen durchgeführte Evaluation. In 86 % der geförderten Kommunen gibt es Angebote von Familienhebammen oder FamilienGesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen. In gut dreiviertel aller geförderten Kommunen sind Geburtskliniken in die Netzwerke Frühe Hilfen eingebunden. Die nun gemeinsam von Bund und Ländern unterzeichnete Verwaltungsvereinbarung ermöglicht, die in den vergangenen Jahren aufgebauten Angebote der Frühe Hilfen zur Unterstützung für Familien dauerhaft zur Verfügung zu stellen.

Weitere Informationen zur Bundesinitiative Frühe Hilfen finden Sie hier: https://www.fruehehilfen.de.

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29.08.2017
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Meldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl in Teutschenthal -[nbsp]Geschwindigkeitskontrollen in Braunsbedra, Leuna, Querfurt und Peißen -[nbsp]Diebstahl vonWerkzeug aus Wohnhaus in Milzau – Verkehraunfälle in Schkopau, Merseburg und Wils

Meldungen aus dem Saalekreis

Diebstahl

In den Abendstunden des 28.08.2017 machten sich unbekannte Täter im Bereich Teutschenthal, Straße der Einheit an mehreren Fahrrädern zu schaffen. Aufmerksame Bürger informierten die Polizei. Die Beamten stellten fest, dass die 27 und 35 jährigen Hallenser dabei waren, fremde Fahrräder in einen Kleintransporter zu verladen. Bei der Durchsuchung des Fahrzeuges wurde weiteres Diebesgut aus umliegenden Garagen festgestellt. Dieses konnte den Eigentümern wieder übergeben werden. Die Täter wurden vorläufig festgenommen. Die Ermittlungen dauern an.

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Geschwindigkeitskontrolle

In den Nachmittagsstunden des 28.08.2017 führten die Beamten im Bereich Braunsbedra, Merseburger Straße eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Gemessen wurden ca. 670 Fahrzeuge, davon waren 20 zu schnell. Spitzenreiter eine PKW Fiat mit gemessenen 72 km/h (erlaubt 50 km/h). Der Fahrer muss mit 35 Euro Verwarngeld rechnen.

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Diebstahl Werkzeug

In der Nacht vom Montag zum Dienstag drangen unbekannte Täter in ein unbewohntes Wohnhaus im Bereich Milzau, Kriegstedter Straße ein. Sie hebelten eine Tür auf und durchsuchten die Innenbereiche. Bisher ist bekannt, dass diverse Werkzeuge entwendet wurden.

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Geschwindigkeitskontrolle

In den Vormittagsstunden des 29.08.2017 führten die Beamten im Bereich Peißen, Saarbrücker Straße eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Gemessen wurden ca. 50 Fahrzeuge, davon waren 6 zu schnell. Spitzenreiter eine PKW BMW mit gemessenen 77 km/h (erlaubt 50 km/h). Der Fahrer muss mit 80 Euro Bußgeld und einem Punkt rechnen.

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Geschwindigkeitskontrolle

In den Vormittagsstunden des 29.08.2017 führten die Beamten im Bereich Querfurt, Lederberg eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Gemessen wurden ca. 550 Fahrzeuge, davon waren 83 zu schnell. Spitzenreiter eine PKW Ford mit gemessenen 53 km/h (erlaubt 30 km/h). Der Fahrer muss mit 35 Euro Verwarngeld rechnen.

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Geschwindigkeitskontrolle

In den Vormittagsstunden des 29.08.2017 führten die Beamten im Bereich Leuna, Friedrich-Ebert-Straße eine Geschwindigkeitskontrolle durch. Gemessen wurden ca. 95 Fahrzeuge, davon waren 5 zu schnell. Spitzenreiter eine PKW VW mit gemessenen 73 km/h (erlaubt 50 km/h). Der Fahrer muss mit 35 Euro Verwarngeld rechnen.

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Verkehrsunfall

Am 29.08.2017 gegen 06.00 Uhr ereignete sich im Bereich Schkopau ein Verkehrsunfall. Ein 59 jähriger VW-Fahrer befuhr die Korbethaer Straße in Richtung B 91. Zeitgleich befuhr ein 57 jähriger Radfahrer den Radweg entlang der B 91. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß. Durch den Aufprall wurde der Radfahrer verletzt. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden.

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Verkehrsunfall

Am 29.08.2017 gegen 10.00 Uhr ereignete sich im Bereich Merseburg ein Verkehrsunfall. Ein 87 jähriger Ford-Fahrer befuhr die Melchior-Brenner-Straße in Richtung Weiße Mauer. Zeitgleich befuhr ein 60 jähriger BMW-Fahrer die Straße Weiße Mauer. Im Kreuzungsbereich kam es zum Zusammenstoß. An den Fahrzeugen entstand Sachschaden.

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Verkehrsunfall

Am 29.08.2017 gegen 05.45 Uhr ereignete sich im Bereich Merseburg ein Verkehrsunfall. Ein 57 jähriger Opel-Fahrer befuhr die L 172 zwischen Knapendorf und Merseburg. Plötzlich querte ein Reh die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Tier verendete an der Unfallstelle.

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Verkehrsunfall

Am 28.08.2017 gegen 20.45 Uhr ereignete sich im Bereich Wils (Salzatal) ein Verkehrsunfall. Ein 44 jähriger Audi-Fahrer befuhr die L 156 zwischen Schochwitz und Wils. Plötzlich querte ein Reh die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß. Am Fahrzeug entstand Sachschaden. Das Tier verendete an der Unfallstelle.[nbsp]

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29.08.2017
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