Besonderheiten beim Treppenlift-Kauf

Besonderheiten beim Treppenlift-Kauf
von 12. Juli 2023

Diese Umbaumassnahmen können sehr vielfältig sein und müssen je nach Lebenssituation individuell angepasst werden. Wer dauerhaft auf einen Rollator angewiesen ist, bei dem sind andere Kriterien zu berücksichtigen, als bei Menschen, die sich zwar im Raum bewegen können, denen das Treppensteigen jedoch Schmerzen bereitet.

Um die Mobilität dieser Menschen nicht komplett einzuschränken und ihnen sowohl die Möglichkeit zu geben, sich innerhalb der einzelnen Stockwerke zu bewegen, als auch die Wohnung zu verlassen, können Treppenlifte für die Region Halle [&] Sachsen Anhalt einen grossen Gewinn darstellen. Diese werden an die jeweilige Wohnsituation und die individuellen Bedürfnisse angepasst und bieten eine solide Alternative zu dem Umzug in ein betreutes Heim. Und dennoch wird diese Möglichkeit von vielen Betroffenen und deren Angehörigen oftmals gar nicht oder erst zu spät in Betracht gezogen, obwohl sie zu einer erheblichen Entlastung aller Beteiligten führt.

 

Die Sorge um die Kosten

Einer der Gründe für dieses Zögern ist bei vielen die Sorge um die Kosten, die auf sie zukommen. Doch diese Sorge ist in vielen Fällen vollkommen unbegründet, spart man sich zum einen die nicht gerade unerheblichen Kosten für ein Pflege- oder Altersheim, und kann zum anderen von diversen Zuschüssen Gebrauch machen. Auf diese Weise können die Ausgaben für einen Treppenlift erheblich gesenkt werden.

Wer einem Pflegegrad zugeordnet ist, hat etwa die Möglichkeit, einen Pflegekostenzuschuss zu beantragen. Dieser wird bei der entsprechenden Krankenkasse eingereicht und von der Pflegekasse übernommen – und dies tatsächlich bis zu einem Betrag von 4.000 EUR. Bei einem im selben Haushalt lebenden Ehepaar, bei dem beide einen Pflegegrad besitzen, können diese Zuschüsse verdoppelt werden. Und da Treppenlifte bereits ab 4.000 EUR zu erhalten sind, entstehen mitunter keine oder effektiv nur sehr geringe Kosten für einen Treppenlift.

Wer keinem Pflegegrad zugeordnet wurde, für den gibt es andere Stellen, an die er sich wenden kann, um dennoch bezuschusst zu werden. So etwa an die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), die für altersgerechte Umbauen mit 10 % Zuschuss pro Wohneinheit Unterstützung leistet.

Zu diesen und weiteren Stellen, bei denen Zuschüsse für einen Treppenlift in Sachsen-Anhalt und anderen Bundesländern beantragt werden können, informiert die Bundesfachstelle Barrierefreiheit

 

Lieber sitzen oder stehen?

Treppenlifte gibt es in sehr unterschiedlichen Varianten und Ausführungen. Selbstverständlich abhängig vom jeweiligen Hersteller, doch auch vom jeweiligen Treppenlift-Typen. Ein Grossteil der Treppenlifte in Wohnungen und Einfamilienhäusern sind dem Typ der Sitzlifte zuzuordnen. Diese Lifte werden am Treppengeländer oder an der Treppenwand befestigt und bieten die Möglichkeit, im Sitzen die einzelnen Stockwerke zu erklimmen. Per Knopfdruck.

In Mehrfamilienhäusern und in Eingangsbereichen kommen hingegen oftmals Steh- und Anlehnlifte zum Einsatz, die hochgeklappt werden können, sobald sich niemand mehr auf ihnen befindet und die so kaum Platz vereinnahmen.

 

Für Rollstühle und Rollatoren

Diese Varianten eignen sich jedoch nicht für alle Personengruppen. Rollstuhlfahrer und Personen, die dauerhaft auf eine Gehhilfe angewiesen sind, benötigen alternative Treppenlifte. In einem solchen Fall bieten sich entweder Plattformlifte oder auch Hublifte an. Beide können mit dem Rollstuhl und dem Rollator befahren werden und unterscheiden sich hauptsächlich in ihrer Technik. So funktioniert ein Hublift ähnlich einer Hebebühne und wird neben der Treppe oder einem anderen verfügbaren Platz installiert, ein Plattformlift allerdings, wie auch die vorhin beschriebenen Lifte, direkt an der Treppe. Welche dieser Typen gewählt wird, hängt massgeblich vom vorhandenen Platz ab.

Sollte kaum Platz vorhanden sein bzw. die Treppe sehr eng und kurvig, so kann auch ein Rollstuhl-Deckenlift eine geeignete Alternative sein. Für Gebäude mit viel Platz, mehreren Stockwerken und gerade dann, wenn es nicht auf die Kosten ankommt, können auch Homelifte oder Senkrechtaufzüge, die über mehrere Etagen reichen, infrage kommen.

 

Aber welchen Treppenlift sollte man nun wählen?

Bei der Entscheidung für einen Treppenlift sollte man nichts überstürzen und sich immer ausführlich beraten lassen, damit ein Typ und später ein Modell ausgewählt werden können, die auch tatsächlich den eigenen Bedürfnissen und der jeweiligen Wohnsituation angepasst sind. Eine weitere Möglichkeit, sich vorab zu informieren, ist der Treppenlift-Konfigurator für Halle, mit dem man schnell und einfach herausfinden kann, welche Treppenlift-Modelle für einen geeignet sind.

 

Wie steht es mit der Machbarkeit von Treppenlifte?

Ganz klar gibt es jedoch auch einige Kriterien beim Einbau eines Treppenlifts zu beachten. So müssen etwa neben den Brandschutzbestimmungen auch die Bestimmungen für die Offenhaltung des Fluchtweges eingehalten werden. Das bedeutet bei Häusern und Gebäuden mit maximal zwei Wohneinheiten, eine vorgegebene Mindestlaufbreite von 70 cm nach dem Einbau. Es müssen also nach der Montage des Treppenlifts immer noch mindestens 70 cm der Treppe frei bleiben, um diese begehen zu können.

Verfügt das Gebäude noch über eine zweite Treppe, so reduziert sich die vorhandene Breite auf 50 cm. Anders sieht es bei Gebäuden mit mehr als zwei Etagen oder einer Gesamtwohnfläche von über 400m² aus. Hier darf die Mindestlaufbreite von 1 Meter nicht unterschritten werden. Es ist unbedingt notwendig, die Machbarkeit von Treppenliften im Vorfeld abzuklären. Dazu empfiehlt sich auch, eine Checkliste diesem Thema durchzuarbeiten.

 

Sind Treppenlifte überall erlaubt?

Für den Einbau eines Treppenlifts in den eigenen vier Wänden ist keine Baugenehmigung notwendig. Bei öffentlichen Gebäuden sieht dies anders aus. Dort muss ein Antrag auf Einbau eines Treppenlifts gestellt werden. Mehr Informationen dazu erhalten Betroffene bei der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt (https://www.landesrecht.sachsen-anhalt.de/bsst/document/jlr-BauOST2013rahmen) oder des Bundeslandes, in dem der Treppenlift-Einbau vorgenommen werden soll.

 

Und in Mietshäusern?

Doch wie sieht es bei Mietshäusern aus? Muss ein Vermieter einem Treppenlift zustimmen und den Einbau bezahlen? Manfred Haus von Haus Immobilienbewertung Halle / Leipzig sagt:

«Paragraph 554a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) schreibt vor, dass der Mieter die Zustimmung für einen Treppenlift oder andere bauliche Veränderungen für eine behindertengerechte Nutzung des Gebäudes sowie dessen uneingeschränkten Zugang verlangen kann. Der Vermieter kann dies jedoch auch verweigern, wenn eine unveränderte Erhaltung des Gebäudes für ihn zwingend ist.»

Im Einzelfall sollte dies anwaltlich geprüft werden. In jedem Fall kommen Mieter jedoch für den Einbau eines Treppenlifts und dessen Abbau finanziell auf, inklusive der Beseitigung vorhandener Spuren, etwa durch einen Maler. Es sei denn, der Vermieter erklärt sich bereit, die Kosten dafür zu übernehmen. Dies sollte unbedingt frühzeitig abgeklärt werden. Denn schliesslich trägt der Einbau eines Treppenliftes auch zu einer Wertsteigerung des Objekts bei.

 

Probefahrt gefällig?

Eine Investition in einen Treppenlift, gleich welcher Art, ist trotz Zuschüssen und steuerlicher Absetzbarkeit selbstverständlich immer noch eine Entscheidung, die nicht leichtfällig getroffen werden sollte. Nicht nur aus finanzieller Sicht, sondern auch, weil es erforderlich ist, dass ein Treppenlift genau den individuellen Bedürfnissen entspricht. Daher sollte immer eine umfassende Beratung stattfinden. Matthias Korn von der Firma TS Treppenlifte empfiehlt sogar, das Modell, für das man sich entschieden hat, vor dem Kauf einmal vor Ort anzusehen und «probezufahren», um die Funktionalität und den Komfort selbst zu erleben.