Coronabedingte Anpassung der Besuchsregelung in Krankenhäusern

Coronabedingte Anpassung der Besuchsregelung in Krankenhäusern
von 15. Oktober 2022 0 Kommentare

In einer ärztlichen Clusterkonferenz der halleschen Krankenhäuser und des Krankenhauses in Merseburg (Universitätsklinikum Halle (Saale), Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale), BG Klinikum Bergmannstrost Halle, Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau, Diakonie Krankenhaus Halle, Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis) haben die ärztlichen Direktoren gestern den Beschluss gefasst, die Besuchsregelung aufgrund einer aktuellen Verschärfung des Corona-Infektionsgeschehens bis auf weiteres anzupassen.

 

Die folgenden Regelungen treten ab Montag, den 17.10. 2022 in Kraft.

Pro Patient ist dann nur ein Besucher pro Tag in der Zeit von 14.30 bis 18.00 Uhr zugelassen.

Besucher haben einen tagesaktuellen negativen Antigen-Schnelltest vorzuzeigen.

Grund für die Maßnahme sind coronabedingte, erhebliche Personalausfälle sowie ein gleichzeitig hohes Patientenaufkommen. Die Neuregelung dient dem Schutz der Patienten und der Beschäftigten.

Darüber wird gebeten, die jeweiligen Informationen und Regelungen der Krankenhäuser, die am Eingang des Krankenhauses, im Krankenhaus oder auf der Homepage veröffentlicht sind, zu beachten.

Universitätsklinikum Halle (Saale), Krankenhaus St. Elisabeth und St. Barbara Halle (Saale), BG Klinikum Bergmannstrost Halle, Krankenhaus Martha-Maria Halle-Dölau, Diakonie Krankenhaus Halle, Carl-von-Basedow-Klinikum Saalekreis

         

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