Eins, zwei, drei – wie viele sind wir?

von 17. Mai 2022 0 Kommentare

Eigentlich werden die Schäfchen alle zehn Jahre gezählt. Dann kam Corona und das Zählen wurde verschoben. Doch nun ist es so weit. Seit Mitte Mai werden rund zehn Millionen Deutsche aufgefordert, an einer Befragung zur Volkszählung teilzunehmen. Warum aber nur ein Teil der Bevölkerung, obwohl wir doch über 80 Millionen Deutsche sind – also geschätzt, denn wer weiß das schon genau?

 

Und was ist, wenn man sich nicht zählen lassen möchte? Die Experten verraten, wie der Zensus funktioniert, ob man sich weigern kann und wozu das Ganze dient.

Der Zensus

Mit dem Zensus, wie die Volkszählung im Fachjargon heißt, wird nach Auskunft der Experten ermittelt, wie viele Menschen in Deutschland leben, wie sie wohnen und arbeiten. Traditionell war es üblich, alle Einwohner des Landes zu befragen. Um die Zählung etwas einfacher zu gestalten, wird nur noch ein Teil der Bevölkerung befragt und die Ergebnisse werden mithilfe mathematischer Verfahren auf die gesamte Bevölkerung hochgerechnet.

Die Befragung

Dazu werden ab Mitte Mai gut zehn Prozent der Bevölkerung befragt, also etwa 10,3 Millionen Menschen. Diese zufällig per Stichprobe ausgewählten Personen erhalten vom Zensus einen Brief, in dem ein Termin innerhalb der nächsten sieben Tage mit einem sogenannten Erhebungsbeauftragten angekündigt wird. Dieser Ehrenamtler ermittelt dann im Vor-Ort-Termin in einer kurzen, persönlichen Befragung, wie viele und welche Personen an der Adresse wohnen. Ein Großteil der Haushalte erhält laut ARAG Experten zudem einen Code für einen Onlinefragebogen, in dem verschiedene Merkmale abgefragt werden, wie beispielsweise Alter, Staatsangehörigkeit, Bildungsstand oder Erwerbsstatus.

Darüber hinaus werden Bürger, die in Wohnheimen oder Gemeinschaftsunterkünften wohnen, wie z. B. Studentenwohnheime, Justizvollzugsanstalten oder Krankenhäuser, durch die jeweilige Einrichtungsleitung gezählt.

Zusätzlich müssen alle privaten Eigentümer und Verwaltungen von Wohnungen und Gebäuden mit Wohnraum Auskunft beispielsweise zu Nettokaltmieten, Anzahl der Wohnungen oder Heizungsart geben. Betroffene werden angeschrieben.

Mitmachen – Pflicht oder Kür?

Ganz klar Pflicht! Die Experten weisen darauf hin, dass die Teilnahme an der Volkszählung keine freiwillige Angelegenheit ist; es besteht Auskunftspflicht (Paragraf 23, Zensusgesetz 2022). Sollte man zum angekündigten Termin nicht zu Hause und auch kein anderes volljähriges Haushaltsmitglied anwesend sein, erhält man einen Ersatztermin. Wer die Auskunft verweigert, muss je nach Bundesland mit einem Bußgeld von bis zu 5.000 Euro rechnen. Übrigens: Laut einer Verordnung der Europäischen Union (EU) (EG Nr. 763/2008) sind alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, an jedem Anfang eines neuen Jahrzehnts einen Zensus durchzuführen.

Warum die Zählerei?

Der Zensus dient als Planungs- und Entscheidungsgrundlage für Politik, Verwaltungen und Wirtschaft. Auf Basis der Bevölkerungszahlen wird laut Experten unter anderem ermittelt, ob es z. B. genügend Wohnungen, Schulen, Studienplätze oder Altenheime in Deutschland gibt. Ebenfalls werden anhand der Zahlen Wahlkreise eingeteilt und es wird beispielsweise festgelegt, wie Steuermittel verteilt werden.

Was geschieht mit den Daten?

Die Daten werden anonymisiert ausgewertet. Zudem unterliegen alle Interviewer und Mitarbeiter der statistischen Ämter, die für die Erhebung zuständig sind, der gesetzlichen Schweigepflicht und der statistischen Geheimhaltungspflicht. Die Daten der Online-Befragung werden verschlüsselt übermittelt.

Weitere interessante Informationen unter:
https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/

         

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