Neues Gesetz schafft Rechtssicherheit bei der Erstellung von Mietspiegeln

Neues Gesetz schafft Rechtssicherheit bei der Erstellung von Mietspiegeln
von 24. Januar 2023 0 Kommentare

Die Landesregierung hat heute den Entwurf eines Gesetzes verabschiedet, das die Zuständigkeit für die Erstellung von Mietspiegeln regelt.

 

Für Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern müssen bis zum 1. Januar 2024 qualifizierte Mietspiegel erstellt werden.

Mit dem Mietspiegelzuständigkeitsgesetz (MietspiegelZustG) soll diese Aufgabe auf die kreisfreien Städte Dessau-Roßlau, Halle sowie die Landeshauptstadt Magdeburg übertragen werden.

Die Klärung der Zuständigkeit ist für die Städte auch deshalb wichtig, da sie Rechtssicherheit benötigen, um die Datenbasis für einen qualifizierten Mietspiegel bei den Vermietern abfragen zu können.

Die mit der Aufgabenübertragung einhergehende Kostenmehrbelastung für die Kommunen wird durch das Land ausgeglichen.

Nach einer rund dreiwöchigen Anhörung des Städte- und Gemeindebundes Sachsen-Anhalt befasst sich das Kabinett erneut mit dem Entwurf des Gesetzes, bevor es vom Landtag verabschiedet werden kann.

 

Die Stadt Halle hat seit dem 01. Juni 2014 keinen gültigen Mietspiegel mehr. Der Mietspiegl aus dem Jahr 2010 hatte seine Gültigkeit mit diesem Datum verloren und kann max nur noch als Orientierungdhilfe dienen.

 

 

         

Noch keine Kommentare

Beginne eine Unterhaltung

Noch keine Kommentare

Du kannst der erste sein der eine Unterhaltung startet.

Only registered users can comment.