Nicht Öffnungszeit der Grundschule kürzen sondern Ganztag vorbereiten

Nicht Öffnungszeit der Grundschule kürzen sondern Ganztag vorbereiten
von 9. September 2022 0 Kommentare

Im Kontext des Lehrkräftemangels und der extrem niedrigen Unterrichtsversorgung in Sachsen-Anhalt wurde Bildungsministerin Feußner vor einigen Tagen mit einer Überlegung zur Reduzierung der Stundenzahl der verlässlichen Grundschule zitiert. Die GEW Sachsen-Anhalt mahnt an, nicht einfach die Unterrichtszeit zu kürzen, sondern das Ganztagsschulprogramm der Bundesregierung zu berücksichtigen, es im Land allen Beteiligten zu kommunizieren und intensiv an der Umsetzung zu arbeiten.

 

Einen Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung in der Grundschule und im Hort gibt es im Prinzip in Sachsen-Anhalt jetzt schon. Traditionell gewachsen, jedoch mit einigen Brüchen nach der Wende, u. a. dem, dass die Horte bei den Kommunen bzw. freien Trägern angesiedelt sind und jedes Kind nach der Schule einen Anspruch auf einen Hortplatz hat. Ein Vorteil der Regelungen in Sachsen-Anhalt ist auch, dass alle Erzieher*innen in den Horten und die pädagogischen Mitarbeiter*innen in jedem Fall eine gute fachliche Ausbildung haben.

Aus der unterschiedlichen Trägerschaft für Schule und Hort ergibt sich aber offensichtlich ein entscheidendes Hindernis für die Zusammenarbeit vor Ort und zwischen den Ministerien für Bildung und für Soziales. Die Grundschule umfasst fünfeinhalb Stunden, vorher und danach übernimmt der Hort die Betreuung der Kinder, die dort angemeldet sind. Überschneidungszeiten, u. a. bei Krankheit des pädagogischen Personals, sind nicht vorgesehen. Für die pädagogischen Mitarbeiter*innen in den Schulen und für die Erzieher*innen in den Horten ergeben sich aus der Konstellation Arbeitsverhältnisse in Teilzeit mit Früh- und Spätdienst und oft in mehreren Einrichtungen.

„Die GEW regt an, den Ganztag an Grundschulen jetzt schon ernst zu nehmen und eine bessere Zusammenarbeit zwischen Schulen und Horten zu organisieren. Horterzieher*innen könnten u. a. im Unterricht beaufsichtigen und unterrichtsbegleitende Teilaufgaben übernehmen, pädagogische Mitarbeiter*innen bei einzelnen Unterrichtsstunden, soweit sie eine Lehrbefähigung haben, oder in den Horten aushelfen. Für die Lehrkräfte wäre eine derartige gemeinsame Arbeit eine echte Hilfe und Entlastung“, sagt Eva Gerth, die Vorsitzende der GEW Sachsen-Anhalt.

Eine solche Zusammenarbeit muss natürlich konzeptionell vorbereitet werden, sie könnte jedoch den Übergang in ein ganz oder teilweise gebundenen Ganztagsmodell erleichtern.

Der Vorteil läge auch darin, dass dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden würde, da Reserven aus der Teilzeit der Erzieher*innen ausgeschöpft werden könnten.

Das Geld für den Ganztag aus dem Topf des Bundes fließt erst ab 2026. Bis dahin bedarf es einer besseren Regelung der Zusammenarbeit der Ministerien im Land und einer vollständigen Übernahme der Elternbeiträge für den Hort durch das Land, damit die Horte allen Kindern offenstehen.
Einen Versuch wäre es wert, um schon jetzt und nicht erst ab 2026 bessere Bildung für alle Kinder zu organisieren.

 

Hintergrund:

Die Bundesregierung hat einen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Kinder im Grundschulalter ab 2026 auf den Weg gebracht. Damit setzt sie ein wichtiges Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.

Der Bundesrat hatte den Vermittlungsausschuss zu diesem Vorhaben angerufen, weil die Bundesländer mit der geplanten Finanzierung der Betreuungsplätze nicht einverstanden waren. Nachdem im Vermittlungsausschuss ein Kompromiss gefunden wurde, haben Bundestag und Bundesrat diesem nun abschließend zugestimmt.

Damit tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, wie geplant, zum 1. August 2026 in Kraft. Er gilt zunächst für Grundschulkinder der ersten Klassenstufe und wird in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet. Damit hat ab dem 1. August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen eins bis vier einen Anspruch auf ganztägige Betreuung. Dieser umfasst eine Förderung von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird auf diesen Anspruch angerechnet. Eine Pflicht, das Angebot wahrzunehmen, gibt es selbstverständlich nicht.

Insgesamt stellt der Bund den Ländern für den Ausbau der Ganztagsbetreuung an den Grundschulen bis zu 3,5 Milliarden Euro bereit.

Außerdem beteiligt sich der Bund mit einer Quote von bis zu 70 Prozent am Finanzierungsanteil der Investitionskosten. Ab 2026 wird der Bund sich stufenweise an den Betriebskosten beteiligen – bis hin zu 1,3 Milliarden Euro pro Jahr ab 2030. Ursprünglich war nur eine Beteiligung von bis zu knapp einer Milliarde Euro pro Jahr vorgesehen.

Der Ausbau der Ganztagsbetreuung in der Grundschule ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Die Betreuung außerhalb der Schulzeit ermöglicht nicht nur die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Von einem verlässlichen ganztägigen Betreuungssystem profitieren auch die Grundschulkinder: Sie werden in ihrer sozialen, emotionalen und körperlichen Entwicklung unterstützt. Schülerinnen und Schüler können über die Unterrichtszeit hinaus individuell gefördert werden. Das trägt auch zu mehr Teilhabechancen für Kinder aus sozial schwachen Familien bei.
(Webseite der Bunderegierung)

         

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