Verbotsverfahren AfD jetzt einleiten

Verbotsverfahren AfD jetzt einleiten
von 2. Mai 2025

Bundesamt für Verfassungsschutz stuft AfD als gesichert rechtsextremistisch ein – Verbotsverfahren jetzt einleiten – Bund und Land sind gefordert!

 

Zum heute veröffentlichten Gutachten des Bundesamtes für Verfassungsschutz erklärt Cornelia Lüddemann, Fraktionsvorsitzende Bündnis 90/Die Grünen im Landtag von Sachsen-Anhalt: „Das Ergebnis des Verfassungsschutz-Gutachtens kommt nicht überraschend. Gerade als Politikerin in Sachsen-Anhalt erlebe ich regelmäßig die menschenfeindlichen und rassistischen Angriffe der Mitglieder der AfD auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. Immer deutlicher setzt sich die AfD in Wort, Symbolik und Tat als rechtsextremistische Partei in Szene.“

„Friedrich Merz muss als designierter Bundeskanzler dringend die zunehmende Radikalisierung zum Anlass nehmen und mit einem Kabinettsbeschluss das Verbotsverfahren auf den Weg zu bringen. Dazu fordere ich ihn auf.“

Sebastian Striegel, innenpolitischer Sprecher der bündnisgrünen Landtagsfraktion, ergänzt: „Das Frühwarnsystem Verfassungsschutz hat auf Bundesebene extrem lange gebraucht, um die Fakten auf den Tisch zu legen. Umso dringender muss jetzt gehandelt werden. Im Bund und im Land. Das Bundesverfassungsgericht sollte unverzüglich die Chance bekommen, die Verfassungswidrigkeit der AfD zu prüfen und über ein Verbot zu entscheiden. Deshalb muss auch die Landesregierung Sachsen-Anhalts tätig werden. Ein Verbotsverfahren kann auch über den Bundesrat gestartet werden. Hierzu fordere ich die Landesregierung Sachsen-Anhalts auf, eine entsprechende Initiative auf den Weg zu bringen.“