Kreuzung Seebener/Mötzlicher Straße per Ampelregelung nur noch einseitig befahrbar

Kreuzung Seebener/Mötzlicher Straße per Ampelregelung nur noch einseitig befahrbar
von 25. August 2022 0 Kommentare

In Vorbereitung der Sanierung der Abwässerkanäle durch die Hallesche Wasser und Stadtwirtschaft (HWS) im Bereich Mötzlicher Straße und der dazugehörigen Bauwerke ist die Kreuzung Seebener Straße/Mötzlicher Straße seit heute, 25. August 2022, nur noch per Ampelregelung abwechselnd einseitig befahrbar. Dadurch soll die Last auf das Abwasserbauwerk unterhalb der Kreuzung vorsorglich reduziert werden, welches dringend sanierungsbedürftig ist. Zurzeit laufen die Planungen der Sanierungsmaßnahmen, Baubeginn wird Ende Oktober/November dieses Jahres sein.

 

Bei den Planungen wurde festgestellt, dass sich der bauliche Zustand des unterirdischen Sonderbauwerks des Kanalnetzes im Kreuzungsbereich Mötzlicher Straße/Seebener Straße gravierend verschlechtert hat. Um eventuelle Personen- und Sachschäden zu vermeiden, wird es diese Sicherungssperrung bis zum Baubeginn geben. Es handelt sich hierbei um eine reine Vorsichtsmaßnahme. Die Nutzbarkeit der Kreuzung bleibt durch die Einrichtung mobiler Ampelanlagen weiterhin erhalten. Der Verkehr der Buslinie 25 der Halleschen Verkehrs-AG, ebenfalls ein Unternehmen der Stadtwerke-Halle-Gruppe, wird dadurch nicht beeinträchtigt.

         

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