Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung rechtskräftig

Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung rechtskräftig
von 12. Dezember 2022 0 Kommentare

Die Verurteilung eines im Februar 1999 geborenen Mannes wegen besonders schwerer Vergewaltigung ist rechtskräftig.

Die 5. Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten am 15.07.2022 unteranderem wegen besonders schwerer Vergewaltigung in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und neun Monaten verurteilt (Az.: 5 KLs 8/22).

Nach den Feststellungen der Strafkammer sei der Angeklagte im April 2022 in Halle einer Frau in deren Haus gefolgt und habe die Frau dort zu Boden gestoßen. Obwohl sich die 76jährige Frau zur Wehr gesetzt habe, sei es ihr nicht gelungen, den Angeklagten wieder aus dem Haus zu drängen. Dann habe sich der Angeklagte an der Frau vergangen. Dabei habe er ihr ein Messer an den Hals gehalten und damit gedroht, sie zu töten. Nach der Tat habe der Angeklagte im Haus der Frau ein Brötchen gegessen und schließlich von der Frau Geld verlangt. Die Frau habe dem Mann daraufhin 30 EUR aus ihrer Geldbörse gegeben.

Die von dem Angeklagten gegen dieses Urteil eingelegte Revision hat der Bundesgerichtshof nunmehr Beschluss vom 29.11.2022 als unbegründet verworfen (6 StR 474/22). Das Urteil des Landgerichts ist damit seit dem 30.11.2022 rechtskräftig.

         

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