Zur Schulpflicht und Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Kindern an Schulen

Zur Schulpflicht und Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Kindern  an Schulen
von 17. Juni 2022 0 Kommentare

In Vorbereitung des kommenden Schuljahres ist die Anmeldung aller schulpflichtigen Kinder und Jugendlichen, die aus der Ukraine geflüchtet sind, bis zum Beginn der Sommerferien erforderlich.

 

Unabhängig von den in der Ukraine bestehenden Regelungen gelten bezüglich der Schulpflicht die Regelungen des Schulgesetzes des Landes SachsenAnhalt. Das Ministerium für Bildung hat per Erlass Informationen zur Aufnahme von aus der Ukraine geflüchteten Kindern in Grund und an weiterführende Schulen herausgegeben.

 

Hinweise zur Aufnahme in die Grundschule:

Alle aus der Ukraine geflüchteten Kinder, die im Zeitraum vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016 geboren wurden, werden mit Beginn des Schuljahres 2022/2023 schulpflichtig und nehmen nach der Einschulung am 27.08.2022 ihren Schulbesuch in einer Grundschule wahr.

 

Ablauf:

  • Der Schulträger fordert die Personensorgeberechtigten auf, ihre schulpflichtig werdenden Kinder zum Schulbesuch anzumelden.

  • Die Personensorgeberechtigten melden nach Aufforderung durch den Schulträger ihr schulpflichtig werdendes Kind bei der ihrem Hauptwohnsitz zugeordneten öffentlichen Grundschule an. Die Anmeldung soll bis zum 24.06.2022 erfolgen.

  • Soll ein Kind eine Grundschule besuchen, die sich außerhalb des festgelegten Schulbezirkes der nach dem Hauptwohnsitz zuständigen öffentlichen Grundschule befindet, stellen die Personensorgeberechtigten einen Antrag auf Ausnahme. Der Antrag ist an die gemäß Schulbezirk ursprünglich zuständige Grundschule zu richten.

  • Die Grundschule meldet bis zum 30.06.2022 dem Kinder und Jugendärztlichen Dienst des zuständigen Gesundheitsamtes und dem Landesschulamt die angemeldeten Kinder.

  • Es erfolgt dann eine Untersuchung des Kinder und Jugendärztlichen Dienstes des Gesundheitsamtes.

    Mit der Einschulung am 27.08.2022 werden die angemeldeten Kinder in die Grundschule aufgenommen.

Aufnahme_gefluechtete_Schueler_Ukraine_Grundchulen_ukrainisch.pdf (sachsen-anhalt.de)

Aufnahme_gefluechtete_Schueler_Ukraine_Grundschulen.pdf (sachsen-anhalt.de)

 
Hinweise zur Aufnahme an weiterführenden Schulen:

Die Personensorgeberechtigten von Schülerinnen und Schüler, die bis zum 30.06.2012 geboren und im Schuljahr 2021/2022 in einer Grundschule in SachsenAnhalt angemeldet sind, werden durch die derzeit besuchte Grundschule über die zur Auswahl stehenden weiterführenden Schulen, schulübergreifenden Ankunftsklassen und zum Anmeldeverfahren informiert.

Neben einer Empfehlung zum weiteren Schulbesuch erhalten die Personensorgeberechtigen außerdem ein Formular zur Erklärung zum weiteren Schulbesuch, welches bis zum 30. Juni 2022 an der derzeit besuchten Grundschule abzugeben ist.

Voraussetzung für den regulären Übergang an eine weiterführende Schule (Übergang in die 5.Klasse) ist, dass die betreffenden Kinder bereits jetzt an einer Grundschule angemeldet sind

 

Termine:

  • bis 24.06.2022  – Information der Personensorgeberechtigten über die zur Auswahl stehenden weiterführenden Schulen, schulübergreifenden Ankunftsklassen und zum Anmeldeverfahren anschließend Ausgabe der Empfehlung zum weiteren Schulbesuch und des Formulars zur Erklärung an die Personensorgeberechtigten

  • bis 30.06.2022 –  Abgabe der Erklärungen zum weiteren Schulbesuch durch die Personensorgeberechtigten an der derzeit besuchten Grundschule

  • bis 05.07.2022 Übersenden der Erklärungen zum weiteren Schulbesuch im Original durch die Grundschule an das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Eine Kopie ist zu den Schülerunterlagen zu nehmen.

  • bis 08.07.2022  – Namentliche Meldung über die beabsichtigten Aufnahmen von Schülerinnen und Schülern mit Angabe der abgebenden Schulen durch die Schulen in freier Trägerschaft an das Schulverwaltungsamt des zuständigen Landkreises oder der kreisfreien Stadt

  • bis 22.07.2022 Zuordnung der Schülerinnen und Schüler in die aufnehmenden Schulen durch die Schulträger

  • bis 17.08.2022Schriftliche Mitteilung an die Personensorgeberechtigten durch die aufnehmende Schule über die Entscheidung, an welcher Schule die Aufnahme ihres Kindes erfolgt.
  • anschließend  – Abforderung der Schülerunterlagen durch die aufnehmenden Schulen



Aufnahme_gefluechtete_Schueler_Ukraine_weiterfuehrende_Schulen_ukrainisch.pdf  (sachsenanhalt.de)

Aufnahme_gefluechtete_Schueler_Ukraine_weiterfuehrende_Schulen.pdf (sachsenanhalt.de)

 
 
Інформація про обов’язкову шкільну освіту та про зарахування дітей, які вимушено залишили Україну, до початкових та середніх загальноосвітніх шкіл
         

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