01. August Ao. 1341

von 1. August 2015

Die Grafen von Barby führen ihren Namen auf die Burg Barby zurück, die sich seit dem 12. Jh. im Besitz der Grafen von Arnstein befand.

Das Grafengeschlecht von Barby ist nicht zu verwechseln mit dem uradeligen Geschlecht von Barby, dessen Stammväter anfangs Erbherren zu Jerichow waren.

Vorliegendes Dokument schlichtet am 01. August Ao. 1341 Streitigkeiten der Stadt Halle mit dem Grafen Albrecht von Barby. Über die Natur des Streits werden leider keinerlei Aussagen getroffen. Vermutlich ging es um die Hoheit über gewisse Besitzungen. Es müssen in den vergangenen Jahren Kriegshandlungen stattgefunden haben, denn im Dokument sollen alle “Schäden aus den Kriegen” vergeben und vergessen sein.

Als Zeugen und Bürgen für den Vertrag traten für den Grafen Albrecht von Barby die edlen Herren Wiprecht von Cerwist und Hinz von Mosigkau (Voigt von Barby) auf. Für die Hallischen zeugten und bürgten Hans Tobias, Hans Drossan und Hans Beyger.