01. Mai Ao. 1267

von 1. Mai 2015

Heinrich I. war von 919 bis 936 König des Ostfrankenreiches und hatte aufgrund der häufigen Ungarnüberfälle Mühe, sein Reich erfolgreich zu regieren. Deshalb berief er im November 926 einen Hoftag zu Worms ein und erließ besagte Burgenbauordnung.
In dieser Verordnung wurde festgelegt, dass vorhandene Burgen befestigt und bisherige Versammlungsplätze ummauert werden sollten. Ziel war es, die Wehrfähigkeit der Orte zu erhöhen und den Bewohnern eine Fluchtmöglichkeit vor feindlichen Truppen zu geben.

Die Stadt Wegeleben war mitsamt der Burg im Besitz der Fürsten von Anhalt und wurde von ihnen an das Erzstift Magdeburg übereignet mit der Bedingung, es wieder als Lehen zu erhalten. Erzbischof Konrad II., der in eben diesem Jahre 1267 sein Amt angetreten hatte, entsprach der Bitte.