02. August Ao. 1547

von 2. August 2014

Besitzer des Ritterguts war lange Zeit der Deutsche Ritterorden zu St. Kunigund vor Halle, der es bei Auflösung der Komturei an das Kloster zum Neuen Werk übergeben hat. Als Kardinal Albrecht das Kloster zum Neuen Werk einzog und seine Güter dem Neuen Stift zuschlug, gelangte auch Passendorf an das Neue Stift.

Doch schon im Jahre 1531 überlässt das Neue Stift die wüste Dorfstätte Herrn Dr. Christoph Türck, dem Kanzler Kardinal Albrechts.
Dr. Türck bebaut Rittergut und Dorf und kauft noch andere Ländereien dazu. Am 12. April Ao. 1541 fertigt Kardinal Albrecht einen Erbzinsbrief für Dr. Christoph Türck, in welchem ihm seine sämtlichen Besitzungen für sich und seine Nachkommen bestätigt werden. Dazu gehört auch Passendorf.

Da Dr. Christoph Türck keine eigenen Kinder hat, verfügt er in seinem Testament die Übergabe seiner erbzinslichen Besitztümer an seinen nächsten Verwandten, den Kanzler Dr. Caspar Barth.

Der amtierende Erzbischof Johann Albrecht weilt nicht im Lande.
Aufgrund seiner treuen Dienste in den letzten 18 Jahren soll Dr. Caspar Barth seinen neuen Besitz übernehmen können und nicht unter der Abwesenheit des Erzbischofs leiden müssen. Deshalb fertigt das Domkapitel den Erbzinsbrief für Dr. Caspar Barth und setzt den Konsens des Erzbischofs voraus.