08. August Ao. 1579

von 8. August 2014

Unter dem römisch-deutschen Kaiser Otto I. der Große (912 – 973) gewannen Kirchenfürsten bei der Verwaltung des Reichs immer größere Bedeutung und Burggrafen wurden auch mit Verwaltungsaufgaben kirchlichen Besitzes betraut.
Durch die Stärkung der Reichskirche konnten die Kirchenfürsten ihre Machtstellung erheblich ausbauen und waren in der Lage, sich in eigentlich königliche Privilegien einzukaufen. Sie wurden so zu Lehnsherren.

So erkaufte Erzbischof Konrad II. (1266 – 1277 im Amt) das Burggrafentum Magdeburg im Jahre 1269 vom Grafen Burkhard zu Mansfeld und machte das Amt somit zu einem Lehen des Erzstiftes. Auch die Stadt Halle fiel unter die Jurisdiktion des Burggrafen.

Im Jahre 1538 kaufte Kurfürst Johann Friedrich I. von Sachsen das Burggrafentum vom Erzstift zurück, um die Position der Protestanten bei der Durchsetzung der Reformation gegen Kaiser Karl V. zu stärken. Federführend in den Schmalkaldischen Krieg 1546/1547 verwickelt, wurde Johann Friedrich I. im Jahre 1547 die Kurfürstenwürde aberkannt und seinem Vetter, Herzog Moritz von Sachsen übertragen.
Nach dem Tod von Moritz im Jahre 1553 wurde sein Bruder August Kurfürst von Sachsen.

Nun lenken wir unseren Blick auf die Grafschaft Mansfeld, deren herrschaftliche Familie durch reichen Kindersegen (und damit verbundene Zersplitterung der Grafschaft in Erbfällen), zahlreiche Kriegszüge und verschwenderischen Lebenswandel bis über die Ohren verschuldet war. Die Gläubiger gingen im Jahre 1566 auf die Barrikaden und forderten eine Schuldenregulierung, die Kaiser Maximilian II. mithilfe einer Kommission durchführen lassen wollte. Kurfürst August von Sachsen erreichte, dass hier Bevollmächtigte aus Kursachsen, dem Erzstift Magdeburg und dem Bistum Halberstadt tätig wurden. Die Grafschaft wurde unter Zwangsverwaltung gestellt.

Um die Grafschaft Mansfeld vollends in seinen Besitz zu bringen, verhandelte Kurfürst August von Sachsen über mehrere Jahre mit Magdeburg und Halberstadt, bis ihm im Ergebnis des Eislebischen Permutationsrezesses am 10 Juni Ao. 1579 die Grafschaft endlich vom Erzstift Magdeburg übergeben wurde. Im Gegenzug trat Kurfürst August das Burggrafentum Magdeburg wieder an das Erzstift ab.

Hier nun bestätigt Kaiser Rudolph II. am 08. August Ao. 1579 die getroffenen Vereinbarungen und fordert seine Vasallen und Untertanen dazu auf, dem Vertrag zu entsprechen und die beiderseits eingeräumten Rechte zu respektieren.
Sollte jemand dieser Verfügung zuwider handeln, wird ein Strafgeld in Höhe von 50 Mark Goldes festgelegt, welches zur Hälfte an des Kaisers Reichskammer zu entrichten wäre und zur Hälfte an die Vertragspartner des Eislebischen Permutationsrezesses ginge.

Ein Permutationsrezess ist ein Vertrag, bei dem Staats- oder Landesregierungen Gebiete oder Rechte miteinander tauschen.