16. July Ao. 1307

von 16. Juli 2015

Erzbischof Heinrich trennt am 19. März Ao. 1307 beide Kirchen voneinander und erhebt die Kirche St. Nikolaus in Böllberg selbst zur Pfarrkirche.

Nunmehr bestätigt der Propst des Klosters zum Neuen Werk, Alexander, in seiner Eigenschaft als Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels am 16. Juli Ao. 1307 die Trennung beider Kirchen und die Erhebung der Böllberger Kirche St. Nikolaus zur Pfarrkirche. Zur Unterhaltung der Kirche werden die Klosterbrüder Johannes und Otto abgestellt.

Das Juris Patronatus (Kirchenpatronat) verblieb jedoch beim Zisterzienserinnen-Kloster St. Georg.

Das Kirchenpatronat (Jus oder Juris Patronatus) beinhaltete üblicherweise die Pflicht des Patrons, die Kirche(n) instandzuhalten und das Recht, neue Pfarrer vorzuschlagen bzw. ein Veto gegen bestimmte Personalien einzulegen. Die Ernennung der Amtsinhaber blieb jedoch immer noch dem Landesherrn überlassen.
Der Patron hatte meist auch für die Versorgung der Pfarrer aufzukommen.
Zusätzlich war mit dem Kirchenpatronat ein persönlicher Sitzplatz und das Begräbnisrecht in der jeweiligen Kirche verbunden.