19. September Ao. 1454

von 19. September 2014

Diese Aufgabe wurde von rechtsgelehrten Notaren erfüllt, die ihre Fähigkeiten durch Prüfungen nachzuweisen hatten.
Die Anzahl der in einer Stadt zugelassenen Notare richtete sich nach den Anforderungen des jeweiligen Ortes. Noch heute werden in der Regel nur so viele Notare bestellt, wie für eine geordnete Rechtspflege notwendig sind.

Zur Regierungszeit Kaiser Friedrichs III. erteilte der kaiserliche Hofpfalzgraf Johannes Truchseß von Beyerrod am 19. September Ao. 1454 dem Rat der Stadt zu Halle das Privileg, 50 öffentliche Notare zu bestellen und zu unterhalten.

Ein Hofpfalzgraf stand dem kaiserlichen Hofgericht vor und war mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. So konnte er den Reichsständen und Städten durchaus einzelne Privilegien zubilligen, Adels- und Wappenbriefe verleihen und z.B. die Ernennung von Notaren delegieren.