20. April Ao. 1546

von 20. April 2015

Dr. Justus Jonas, der seit 1541 in Halle wirkte und sich mittlerweile als Superintendent (also geistlicher Leiter des hallischen Kirchenkreises) bezeichnete, hatte in Zusammenarbeit mit dem Prediger der Ulrichkirche, Benedictus Schumann, und dem Prediger der Moritzkirche, Mathias Wanckell, in einem Schreiben an den Rat der Stadt die Forderung nach Auflösung der verbliebenen Klöster der Stadt gestellt und andere Maßnahmen zur Sicherung der “reinen Lehre” in Halle angeregt.

Insbesondere sollte der Pfarrer Matz Metz aus dem Pfarrhaus der Kirche Unser Lieben Frauen vertrieben werden.
Der Osterpfennig und andere katholische Abgaben und Zinsen sollten entweder abgeschafft oder aber zur Durchsetzung des Evangeliums verwendet werden.
Der Bürgermeister Caspar Querhammer hatte einige Schriften und Bücher gegen das Evangelium veröffentlicht und sollte diese öffentlich widerrufen.
Des Weiteren sollten Zinsen aus katholischen Lehen verwendet werden, um Stadtkinder und arme Studenten nach Wittenberg auf die Hochschule zu schicken, damit aus ihnen gute evangelische Prediger und Lehrer würden.
Und die verbliebenen Mönche in Halle sollten (ungeachtet ihrer Ordenszugehörigkeit) in einem Kloster zusammengelegt werden, sofern sie alt und gebrechlich seien und ihr Gnadenbrot in Halle erhielten. Gesunde und vermögende Mönche jedoch hätten die Stadt zu verlassen.

All diese Forderungen sollten vom Rat der Stadt auf dem Konvent in Wittenberg vorgebracht werden, zu dem Kurfürst Johann Friedrich zu Sachsen geladen hatte, um die Streitigkeiten zu schlichten.

Aus den Verhandlungen entstand am 20. April Ao. 1546 ein Vertrag, in dem unter anderem folgende Beschlüsse gefasst wurden:

Die Stadt soll dem Erzbischof Johann Albrecht die Huldigung leisten und der Erzbischof soll die Stadt in ihren Rechten und Privilegien bestätigen.

Der Erzbischof soll der Stadt ihre Religionsfreiheit zugestehen und die katholischen Mönche anhalten, nicht gegen die evangelische Lehre aufzutreten.

Die Stadt wird an ihren geistlichen Lehen belassen. Der Pfarrer Metz soll seine Pfarre abtreten und die Stadt verlassen. Die Klöster werden nicht ausgelöst, dürfen aber auch keine neuen Mönche aufnehmen. Wenn dann die Mönche ausgezogen oder gestorben sind, wird der Stadt das Vorkaufsrecht für diese Besitzungen eingeräumt.

Die anderen Punkte der städtischen Forderungen werden im Vertrag nicht erwähnt.

Ansonsten werden noch Abmachungen über zu zahlende Steuerschulden und die Verwendung der erzbischöflichen Gewinne aus den Talgütern getroffen.