26. July Ao. 1529

von 26. Juli 2015

Also erwirkte er die Erlaubnis von Papst Leo X., das Neue Stift in ein beliebiges Kloster der Stadt zu verlegen, die Klöster einzuziehen und die Mönche zu versetzen. Daraufhin ließ er das Kloster zum Neuen Werk und die Ulrichskirche abbrechen und nutzte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stiftes. Das Dominikanerkloster St. Pauli zum heiligen Kreuz bestimmte Kardinal Albrecht zum Standort seines Neuen Stiftes und versetzte die Mönche in das Kloster St. Moritz.

Die Klosterkirche ließ Kardinal Albrecht zur Domkirche umbauen.

Von Beginn an stießen die Pläne des Kardinals nicht auf Gegenliebe bei der hallischen Bürgerschaft. Die Reformation fand auch in Halle viele Anhänger, die also keinen Grund für die Errichtung eines weiteren katholischen Stifts in ihrer Stadt sahen, zumal nach und nach die hallischen Klöster ihre Mannen verloren. So teilte man Kardinal Albrecht anfangs mit, dass man in Halle schon genug Kirchen habe und es viel eher an treuen Predigern und Lehrern fehle.

Doch insbesondere im Rat der Stadt gab es noch einige eifrige Katholiken, z.B. die Ratsmeister Wentzel Kurbauch und Caspar Querhammer sowie der Syndikus Philipp Goßmann. Deren Fürsprache bewirkte denn auch einige Vertragsabschlüsse zwischen dem Neuen Stift und dem Rat der Stadt Halle. Einer dieser Verträge beinhaltete sogar die finanzielle Beteiligung des Rates am Bau des Stifts in Höhe von 8.000 Rheinischen Gulden.

Ebenso bestätigte der Rat der Stadt dem Neuen Stift am 26. Juli Ao. 1529, dass die Stiftskirche (der heutige Dom) die Mutter- und oberste Hauptkirche der Stadt sein solle.

Um die Anerkennung der Stiftskirche als oberste Pfarrkirche der Stadt zu manifestieren, wollen die Ratsmänner nach ihrem Ableben dort begraben werden (Das Verbot, Beerdigungen auf den Kirchhöfen innerhalb der Stadtmauer durchzuführen, erfolgte erst später.).

Des Weiteren wollen die Ratsmänner dafür Sorge tragen, dass die Pfarrer der Stiftskirche die vier rituellen Opfer im Kirchenjahr erhielten und die Küster ungehindert von Haus zu Haus ziehen und den Opferpfennig eintreiben können. Der Opferpfennig musste von jedem Einwohner entrichtet werden, der das heilige Sakrament empfangen hat. Im Jahre 1529 war laut Dokument das Opfergeld auf einen alten Pfennig je Person festgelegt. Wer seine Teilnahme am Sakrament verschwieg und den Opferpfennig nicht entrichtete, musste damit rechnen, vom Rat der Stadt mit einer Bußstrafe belegt zu werden.

Im gleichen Dokument versichert der Rat, die beiden Pfarrkirchen St. Gertrude und St. Maria am Markt niederzulegen und zu einer einzigen Kirche, der Marktkirche Unser Lieben Frauen, zu vereinen. Deren Pfarrer sollen Kanoniker im Neuen Stift werden. Die Pfarrkirche St. Ulrich (Hier ist noch die ursprüngliche Kirche dieses Namens gemeint, die zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der Stadtmauer stand.) wird dem Neuen Stift einverleibt.

Die Schulen zu Unser Lieben Frauen und St. Ulrich sollen wieder eingerichtet werden und der Rat verpflichtet sich, für den Unterhalt der Schulmeister und Bediensteten zu sorgen.

Auch die offiziellen Beamten der geistlichen Jurisdiktion sollen aus dem Stadtsäckel versorgt werden.

Zum Schluss wird dem Neuen Stift noch die von Nicolaus Schildberg testamentarisch gestiftete Predigerwohnung in der Nähe des Doms übereignet, die bis dahin als Behausung für den Prediger der Pfarrkirche St. Maria diente. Als Ersatz soll auf dem Pfarrhof von St. Gertrude eine neue Predigerwohnung errichtet werden.