27. August Ao. 1691

von 27. August 2014

Dafür wurden insgesamt jährlich 2.400 Thaler verwendet.Außerdem reguliert Friedrich III. die Stipendien, Praktika in den Amtsstuben und legt fest, dass Absolventen der Friedrichs-Universität bei der Besetzung von Stellen im Herzogtum Brandenburg-Preußen bevorzugt werden.

Für 10 arme Studenten werden jährlich insgesamt 500 Thaler als Stipendien vergeben.

Die Studenten dürfen bei allen Verhören und Verhandlungen der Regierung, der Kämmerei, dem Kirchengericht, des Schöppenstuhls, der Schulzengerichte, der Vormundschafts- und Amtsgerichte zu Giebichenstein anwesend sein. Außerdem dürfen sie an Beratungen im Rathaus und im Thalhaus teilnehmen. Die Studenten dürfen in den Schreibstuben zugegen sein, insbesondere bei Diktaten zuhören und zusätzlich ist ihnen Einsicht in die Schriftsätze in den Kabinetten und Sekretariaten zu gewähren.

Den Fakultäten werden Auditorii (Hörsäle) zugesprochen. Die theologische und philosophische Fakultät erhält “das beste Gemach auf der Bibliothec” (hier ist wohl die Marienbibliothek gemeint), die Juristen-Fakultät den “mittelsten Saal auf der Wage”, die medizinische Fakultät die “Pfänner Convent-Stube”, die mathematische Fakultät den “obersten Saal auf der Wage”. Für gemeinsame Zusammenkünfte der Fakultäten ist die beste Stube auf der Waage vorgesehen.

Kurfürst Friedrich III. (ab 1701 König Friedrich I. in Preußen) erlässt diese Verordnung vorbehaltlich der Bestätigung durch Seine Kaiserliche Majestät Leopold I..