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Archiv April 2004
Nachlass für Staatliche Galerie Moritzburg
Die Erben des bildnerischen Nachlasses von Einar Schleef, Gabriele Gerecke und Dr. Hans-Ulrich Müller-Schwefe, werden am 30. April 2004 um 14.00 Uhr in Halle einen Vertrag mit der Staatlichen Galerie Stiftung Moritzburg Halle unterzeichnen. Gegenstand des Vertrages ist die langfristige Überlassung der Kunstwerke Schleefs mit der Perspektive einer Eigentumsübertragung spätestens im Jahre 2024. Das Andenken an Einar Schleef als bildender Künstler soll künftig durch die Moritzburg wissenschaftlich und künstlerisch gefördert werden. Kultusminister Prof. Dr. Jan-Hendrik Olbertz wird zur Vertragsunterzeichnung zugegen sein.
Olbertz rief noch einmal ins Gedächtnis, dass der im Jahre 2001 verstorbene Künstler Einar Schleef nicht nur ein bedeutender Bühnenbildner und Theaterregisseur war, sondern auch als bildender Künstler ein umfangreiches und beachtliches Werk an Zeichnungen, Gemälden, Fotografien und Tagebuch-Bildfolgen hinterlassen hat. “Dieses künstlerische Werk ist noch so gut wie unentdeckt. Einar Schleefs bildnerisches Werk macht ihn zu einer Brückefigur zwischen der Moderne und der zeitgenössischen Kunst. Die Übernahme, wissenschaftliche Erschließung und Präsentation der ca. 4000 Zeichnungen und 140 Gemälde Schleefs eröffnet der Moritzburg die Chance, bei der Stärkung ihres Sammlungsprofils einen weiteren bedeutsamen Schritt voranzukommen. Vor wenigen Wochen hatte die Stiftung einen unbefristeten Leihvertrag mit Hermann Gerlinger über seine weltberühmte Sammlung zu den Malern der “Brücke” abgeschlossen. Biographisches: Einar Wilhelm Schleef, eine der bedeutendsten und markantesten Künstlerpersönlichkeiten der deutschen Nachkriegsgeschichte, auch als der Fassbinder des Ostens bezeichnet, wurde 1944 in Sangerhausen geboren. Er studierte zunächst Malerei, dann Bühnenbild an der Kunsthochschule Berlin-Weißensee. 1971 wurde er als Meisterschüler bei Karl von Appen an der Deutschen Akademie der Künste aufgenommen. Zusammen mit B.K. Tragelehn führte er Regie bei verschiedenen Inszenierungen am Berliner Ensemble. Als er 1976 einen Aufenthalt in Wien dazu nutzte, um in die Bundesrepublik zu reisen, wurde er für republikflüchtig erklärt. In der Folge lebte Schleef als Autor, Maler und Fotograf in Frankfurt am Main und Berlin (West). Er schrieb mehrere Theaterstücke, Hörspiele und Romane, führte aber auch Regie, nach der Maueröffnung auch wieder am Berliner Ensemble, etwa bei Rolf Hochhuths Stück “Wessis in Weimar”. 2001 starb Einar Schleef in Berlin.
Seltene Urzeitkrebse in der Saaleaue
Studierende des 1. Studienjahres des Fachbereichs Biologie der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg starteten unlängst mit ihren wissenschaftlichen Betreuern zu der traditionellen ?Auftakt-exkursion? des Sommersemester 2004 in die Graureiher-Kolonie Collenbey bei Schkopau. Abseits der vogelkundlichen Beobachtungen entdeckte PD Dr. Wolf-Rüdiger Grosse in einem Tümpel am Bahndamm, entlang der Eisenbahnstrecke Halle-Weißenfels, Urzeitkrebse, die als biologische Art bereits 200 Mill. Jahre alt sind und schon in der Urzeit, also zu Zeiten der Dinosaurier, gelebt haben. Das Auftreten der Urzeitkrebse Eubranchipus (Siphonophanes) grubei in den heimatlichen Auen ist eine Sensation. Es kann nämlich passieren, dass die Krebse auch heutzutage über Jahre und Jahrzehnte nicht aufzufinden sind. Sie treten nur dann periodisch auf, wenn für sie günstige Lebensbedingungen herrschen. Fakt ist, dass die Urzeitkrebse in der Landschaft meistens übersehen werden. ?Deshalb kommt der Arterhaltung und dem praktischen Naturschutz eine besondere Bedeutung zu?, erklärt Dr. Grosse vom Institut für Zoologie des Fachbereichs. ?Die Tiere müssen erkannt und bekannt gemacht werden. Nur was der Mensch kennt, schützt er auch. Sonst sind die Krebse, nachdem sie 200 Millionen Jahre überstanden haben, aus den heimischen Auen bald verschwunden?.
Informationen zur Art Eubranchipus ist eine charakteristische Kleinkrebsart zeitweilig existierender Gewässer wie Tümpel und Druckwasserstellen der Auen. Sie gehört zu der Klasse der Kiemenfußkrebse (Branchiopoda) und in die Ordnung der Feenkrebse (Anostraca), wie die Gattung im Deutschen auch genannt wird. Sie sind in ihrer Form seit dem Erdmittelalter (Jura) bekannt und damit eine der ältesten noch lebenden Tierarten in der Region überhaupt. Ihr Körper ist seitlich abgeflacht und ihnen fehlt das Rückenschild der Notostraken. Die bis 30 mm langen Krebse sind transparent und schimmern gelblich bis grünlich. Feenkrebse schwimmen im freien Wasser mit der Bauchseite nach oben (Foto). Die sich ständig bewegenden dünnhäutigen Blattbeine vermitteln dem Beobachter den Eindruck eines durch das Wasser schwebendes Fabelwesen. Durch diese Bewegungen erfolgt der Ortswechsel, die Atmung und Ernährung der Tiere. So filtern sie Mikroorganismen und organische Schwebstoffe aus dem Wasser und transportieren die Nahrung in der Bauchrinne nach vorn zur Mundöffnung. Die Färbung der Feenkrebse ist stark von der Art der Nahrung abhängig. Die Elterntiere sterben bald nach der Paarung und der Eiablage ab. Die Art überlebt als Dauer-Ei mit fester Schale am Gewässergrund über Jahre. Diese Strategie hat der Art möglicher Weise das Überleben über Millionen Fahre ermöglicht. In günstigen Frühjahren kann die Entwicklung von der frisch geschlüpften Naupliuslarve bis zum geschlechtsreifen Tier in wenigen Tagen abgeschlossen sein.
CDU-Fraktion fordert Konsequenzen
Im Zusammenhang mit der Abberufung des ehemaligen Beigeordneten Tepasse fordert die CDU-Stadtratsfraktion auch Konsequenzen gegenüber dem Fachbereichsleiter Recht, Ralf Borries.
Die CDU-Ratsfraktion wirft Borries im Umgang mit dem Vorgang ?Tepasse? eklatante Versäumnisse vor. So hat es der oberste Rechtshüter der Stadtverwaltung monatelang unterlassen, die Oberbürgermeisterin von seiner Anzeige gegen Herrn Tepasse zu unterrichten. Dies stellt einen schweren Verstoß gegen seine Dienstpflichten dar. Somit war es auch nicht möglich vor dem Einleiten eines Strafverfahrens Herrn Tepasse ordnungsgemäß durch die Oberbürgermeisterin anzuhören. Ebenfalls ein ungeheuerlicher Vorgang ist die Tatsache, dass die Oberbürgermeisterin nach Kenntnis der genauen Umstände der Strafanzeige, den Stadtrat weiterhin über den Ursprung der Anzeige im Unklaren ließ. Hier erhärtet sich der Eindruck, dass Tepasse um jeden Preis aus dem Amt entfernt werden sollte. Nach Auffassung der CDU-Fraktionsmitglieder kann es nicht angehen, dass ausgerechnet der Leiter des Rechtsamtes, Recht und Gesetz in solch verwerflicher Weise ignoriert. Die Oberbürgermeisterin wird daher aufgefordert, entsprechend zu handeln. Allein der Umstand, dass mit der Abwahl die Tür für einen Neubeginn aufgestoßen und die schnellstmögliche Neubesetzung der Beigeordnetenstelle möglich gemacht werden muss, hat die CDU-Fraktion zur Zustimmung der Abberufung des Beigeordneten Tepasse bewogen. Denn nur so kann weiterer Schaden von der Stadt abgewendet werden, welcher durch die oben genannten Personen ohnehin schon groß genug ist.
Innenminister Jeziorsky legt Bericht über Veränderungen der Einwohnerzahlen und
Die Landesregierung hat nach Mitteilung von Innenminister Klaus Jeziorsky die Pflicht, dem Landtag spätestens 24 Monate nach Beginn der Wahlperiode (also bis zum 16. Mai 2004) einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen vorzulegen. Dieser heute im Kabinett vorgestellte Bericht dient als Grundlage für die vom Landtag zu regelnde Wahlkreiseinteilung im Land Sachsen-Anhalt. Er stellt die Veränderung der Bevölkerungszahl in den Landkreisen seit dem letzten Wahlkreisbericht (2000) sowie die durchschnittliche Bevölkerungszahl der Wahlkreise fest.
Jeziorsky: ?Das Gesetz zur Änderung parlaments- und wahlrechtlicher Vorschriften von 2001 reduzierte die Anzahl der Wahlkreise für die fünfte Wahlperiode von 49 auf 45. Der vorgelegte Bericht enthält Vorschläge zur Wahlkreisreduzierung und zu Veränderungen von Wahlkreisgrenzen durch Gemeindegebietsumbildungen bzw. Neubildung von Gemeinden. Die Vorschläge zu den Wahlkreisänderungen sind mit den im Landtag vertretenen Fraktionen erörtert worden.? Zunächst wurde anhand der fortgeschriebenen Zahlen der Statistik für die deutsche Bevölkerung am 30.9.2003 die Bevölkerungsentwicklung untersucht. Insgesamt ist in Sachsen-Anhalt seit 1999, dem letzten Berichtsstand, eine Abnahme der deutschen Bevölkerung um 134.536 Personen (- 5,15 %) zu verzeichnen. Aufgrund dieser Bevölkerungsentwicklung beträgt – bei angestrebten 45 Wahlkreisen – die Durchschnittsgröße eines Wahlkreises 55.057 Personen. Nach dem Landeswahlgesetz darf die Bevölkerungszahl eines Wahlkreises von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl nicht um mehr als 20 % nach oben oder unten abweichen. Damit soll erreicht werden, dass möglichst gleich große Wahlkreise gebildet werden. Folgende Wahlkreise mit Abweichungen ab 15 % zum berechneten Wahlkreisdurchschnitt wurden näher untersucht: Wahlkreis 01/Salzwedel – 16,6 % Wahlkreis 09 /Oschersleben – 17,9 % Wahlkreis 34/Sangerhausen – 21,6 % Wahlkreis 45/Querfurt – 19,7 % sowie die Wahlkreise der drei Kreisfreien Städte 10 ? 14 Magdeburg – 17,4 % 28 ? 29 Dessau – 21,3 % 39 ? 43 Halle – 16,9 %. Daraus ergeben sich folgende Vorschläge zur Reduzierung der Wahlkreise von 49 auf 45: Verringerung der Wahlkreise der Kreisfreien Stadt Magdeburg von 5 auf 4 Wahlkreise mit Herauslösung der Verwaltungsgemeinschaft Gommern. Verringerung der Wahlkreise der Kreisfreien Stadt Halle von 5 auf 4 Wahlkreise. Neueinteilung des Gebietes der Landkreise Quedlinburg, Sangerhausen und Merseburg-Querfurt: Wegfall des Wahlkreises 33/Ballenstedt. Neueinteilung der Stadt Dessau und der Landkreise Anhalt-Zerbst und Wittenberg: Wegfall des Wahlkreises 25/Roßlau.
Nach “Kassensturz” Neuverteilung von knapp elf Millionen Euro für “Urban 21”-Pro
Für 14 ausgewählte Kommunen in Sachsen-Anhalt stehen in diesem Jahr zusätzlich knapp elf Millionen Euro für die Umsetzung von Projekten im Rahmen der Landesinitiative “Urban 21” zur Verfügung. Nach Auskunft von Bauminister Dr. Karl-Heinz Daehre handelt es sich dabei um Fördergelder, die ursprünglich für andere Städte reserviert waren, von diesen aber nicht in Anspruch genommen worden sind.
Bei einer zu Jahresbeginn vom Ministerium vorgenommenen Überprüfung der bisherigen Förderung hatte sich herausgestellt, dass zur Halbzeit des Programms von den insgesamt bewilligten 94,3 Millionen erst rund 28,5 Millionen Euro abgerufen wurden. “Dieser Kassensturz hat das Verhältnis von Anspruch und Wirklichkeit wieder auf eine realistische Grundlage gestellt”, sagte Daehre. Der vorübergehende Bewilligungsstopp habe nicht auf eine Kürzung der Fördermittel abgezielt, sondern auf deren effiziente Verwendung. Im Rahmen der Landesinitiative “Urban 21” werden gegenwärtig rund 200 Projekte in 20 Städten gefördert. Die Finanzierung erfolgt zu 50 Prozent aus dem EU-Strukturfonds für Regionalentwicklung, die andere Hälfte müssen Bund, Land und Kommunen beisteuern. Hinweis für die Redaktionen: Zusätzliche projektgebundene Fördergelder stehen für die Kommunen Bad Dürrenberg (227.100 EUR), Eisleben (864.945 EUR), Hettstedt (110.000 EUR), Merseburg (417.000 EUR), Naumburg (285.000 EUR), Bitterfeld (306.977 EUR), Blankenburg (272.900 EUR), Burg (980.000 EUR), Halberstadt (313.000 EUR), Magdeburg (1,6 Mio. EUR), Osterwieck (144.000 EUR), Quedlinburg (2,7 Mio. EUR), Staßfurt (1,4 Mio. EUR) und Tangermünde (1,15 Mio. EUR)
Innenminister Klaus Jeziorsky startet Initiative zur kommunalen Kriminalpräventi
Innenminister Klaus Jeziorsky und die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände des Landes Sachsen-Anhalt, Peter Pfützner für den Städte- und Gemeindebund sowie Ulrich Gerstner für den Landkreistag, haben heute in Magdeburg eine gemeinsame Erklärung zur Intensivierung der kommunalen Kriminalprävention unterzeichnet.
Klaus Jeziorsky: “Sicherheit hat großen Einfluss auf die Lebensqualität der Menschen in unserem Land. Gewährleistet wird Sicherheit nicht nur durch die Polizei, sondern auch durch die Kommunen als örtliche Sicherheitsbehörden. Gemeinsame Aufgaben können nur in enger Abstimmung gemeistert werden. Die heutige Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung bildet daher den Auftakt zu einer noch intensiveren Kooperation von Kommunen und Polizei.” Gleichzeitig stehe die Erklärung für eine Neuausrichtung der kommunalen Kriminalprävention in Sachsen-Anhalt. Denn ein Großteil von Straftaten und kriminalitätsnahen Erscheinungen, wie z. B. Ordnungsstörungen, hätten überwiegend unmittelbaren örtlichen Bezug. Kriminalprävention sei daher insbesondere auf der örtlichen Ebene erfolgversprechend. Jeziorsky: “Die bestehenden kommunalen Aufgaben bieten eine Fülle von Anknüpfungspunkten für Kriminalprävention. Daher stellt die aktuelle Initiative insbesondere die vorhandenen behördlichen Zuständigkeiten in den Mittelpunkt.” Die Initiative gründe sich im Wesentlichen auf drei Säulen: Kriminalprävention als eigener Planungsgegenstand kommunaler Kriminalpolitik Konsequenter Vollzug sicherheitsbehördlicher Aufgaben Intensivierung der Zusammenarbeit von Kommunen und Polizei Intensivierung der kommunalen Kriminalprävention Gemeinsame Erklärung der Kommunalen Spitzenverbände und des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt zur intensiveren Kooperation von Kommunen und Polizei Die Lebensqualität der Menschen in Sachsen-Anhalt wird maßgeblich dadurch geprägt, wie sie ihr unmittelbares Lebensumfeld – insbesondere ihren Wohnort – erleben und wie sicher sie sich dort fühlen. Kriminalität und die Furcht, Opfer von Straftaten zu werden, wirken sich ebenso negativ auf das Sicherheitsgefühl aus wie Vorkommnisse unterhalb der strafbaren Schwelle, die als Störungen empfunden werden. Alle Maßnahmen zur Steigerung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung bedienen deshalb ein grundlegendes Bedürfnis der Menschen in unserem Land. Im Hinblick auf wirtschaftliche Zusammenhänge hat die Gewährleistung der Sicherheit auch bedeutenden Einfluss auf Standortentscheidungen und für die Entwicklung des Tourismus. Einen wichtigen Beitrag dazu leistet die Kriminalitätsbekämpfung. Hier gilt es, mit Nachdruck den Straftaten zu begegnen, die massenhaft begangen werden und somit auch besonders negativ auf die subjektive Sicherheit wirken. So geben z. B. die hohen Belastungszahlen bei Diebstählen und bei Sachbeschädigungen Anlass zur Sorge. Aus der Polizeilichen Kriminalstatistik des Landes Sachsen-Anhalt ist abzulesen, dass überwiegend Jugendliche als Tatverdächtige dieser Delikte festgestellt werden. Beachtenswert ist dabei, dass nur etwa 6% der in Sachsen-Anhalt lebenden jungen Menschen unter 21 Jahren als Tatverdächtige in Erscheinung treten. Von diesen ermittelten Jungtatverdächtigen ist es wiederum nur eine ganz kleine Gruppe (3%), die für eine Vielzahl von Straftaten verantwortlich ist. Gemeinsam ist allen, dass sie die Straftaten fast ausschließlich in ihrem unmittelbaren Wohnumfeld, quasi vor ihrer Haustür, begehen. Ein weiterer Schwerpunkt der Kriminalitätsbekämpfung wird in Sachsen-Anhalt bei besonders sozialschädlichen und von erwachsenen Tatverdächtigen dominierten Phänomenen, wie z. B. der Wirtschafts- und Organisierten Kriminalität, gesetzt. Neben der Bekämpfung der dargestellten Kriminalitätsschwerpunkte ist es erforderlich, dass der Bereich der öffentlichen Ordnung mehr als bisher Beachtung findet, sind doch gerade hier wesentliche Einflüsse auf das Sicherheitsempfinden der Menschen im Land auszumachen. Zu nennen sind insbesondere Verhaltensweisen, die sich kriminalitätsfördernd auswirken und nicht selten Kriminalität nach sich ziehen. Dazu gehören insbesondere die Beeinträchtigung des öffentlichen Raumes durch Vandalismus, Graffiti, Lärm und Schmutz sowie das aggressive Verhalten Einzelner in der Öffentlichkeit. Während die Kriminalitätsbekämpfung mit repressiven Mitteln in der Hand von Justiz und Polizei liegt, kann die breite Palette der Möglichkeiten zur Verhütung von Kriminalität nicht allein Aufgabe dieser Institutionen sein. So kann sich die Polizei bei der Verhütung von Straftaten im Wesentlichen nur mit Maßnahmen befassen, die unmittelbar auf Tatgelegenheiten (situativ) wirken. Beispiele sind verhaltensorientierte Beratung und Empfehlungen zur Sicherungstechnik durch die kriminalpolizeilichen Beratungsstellen, polizeiliche Einsatzmaßnahmen im Vorfeld von Großveranstaltungen, das Erarbeiten von Kriminalitätslagebildern sowie präventive Öffentlichkeitsarbeit. Daneben unterstützt die Polizei mit ihren Kenntnissen und Möglichkeiten die Aktivitäten anderer Präventionsträger. Wichtigste Kooperationspartner sind hier die Landkreise, Städte und Gemeinden sowie die Verwaltungsgemeinschaften, die als Sicherheitsbehörden originär für Gefahrenabwehr sowie für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig und damit zur Zusammenarbeit mit der Polizei verpflichtet sind. Besonders bedeutsam ist die Rolle der Kommunen auch hinsichtlich der Minimierung von Kriminalitätsursachen. Dies betrifft vor allem ihr Tätigwerden in den Bereichen Jugendarbeit, Kultur, Bildung und Städtebau. Alle diese Aufgaben sind seit jeher im Umfeld der Kriminalprävention angesiedelt, die Zusammenhänge sind jedoch zumeist weniger offensichtlich als dies bei situativ ansetzender Kriminalprävention der Fall ist. Die kommunalen Spitzenverbände und das Ministerium des Innern des Landes Sachsen-Anhalt stimmen darin überein, dass die Kommunen und die Polizei zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung angesichts ihrer sich ergänzenden Zuständigkeiten eine Schlüsselfunktion innehaben. Zum Ausbau der kommunalen Kriminalprävention ist aus diesem Grund eine intensivere Abstimmung zwischen den Kommunen und der Polizei anzustreben. Die Einrichtung neuer örtlicher Präventionsgremien steht dabei nicht im Mittelpunkt. Vielmehr soll Kriminalprävention als regulärer und eigener Gestaltungs- und Planungsgegenstand der Kommunen etabliert werden. Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie zur Intensivierung der Kriminalprävention in unseren Kommunen ist es erforderlich, dass Kriminalitätsursachen vor Ort erkannt und behoben werden, Kriminalität entschlossen verfolgt und auch Unordnungszuständen verstärkt entgegengetreten wird. Darum wird folgendes erklärt: Wesentliche Voraussetzungen einer Erfolg versprechenden kommunalen Kriminalprävention sind, dass die Kommunen ihrer Rolle als Sicherheitsbehörden umfassend gerecht werden, die Zusammenarbeit der Kommunen insbesondere mit der Polizei intensiviert wird und die örtlich vorhandenen Möglichkeiten ursachenorientierter Prävention gezielt genutzt werden. Die Erstellung gemeinsamer Lagebilder von Polizei und Kommunen, die neben der Kriminalitätsentwicklung auch sonstige sicherheits- und ordnungsrelevante Probleme auf kommunaler Ebene berücksichtigen, stellen eine geeignete Grundlage für eine wirkungsorientierte Kooperation dar. Die hierzu im Land in einzelnen Kommunen in unterschiedlichen Organisations- und Kooperationsformen geleistete Arbeit ist beachtlich und verdient Anerkennung. Auf diesen positiven Beispielen soll aufgebaut werden. Wirkungen sind insbesondere dann zu erwarten, wenn die Kooperation verbindlich gestaltet ist. Bereits die auf Grund behördlicher Zuständigkeit zu leistenden Aufgaben bieten hier zahlreiche Ansatzpunkte. Zur Verbesserung der Sicherheitslage in diesem Sinn wird empfohlen, dass gemeinsame Schwerpunkte vereinbart und verbindliche Absprachen zu deren Umsetzung getroffen werden. Die unterschiedlichen kommunalen Ressourcen sind dabei zu berücksichtigen. Die kommunalen Spitzenverbände und das Ministerium des Innern sehen in der Umsetzung dieser gemeinsamen Erklärung einen richtungsweisenden Weg zu einer erfolgreichen Kriminalprävention. Pressemitteilung Ministerium des Innern
1.attac-Theaterfestival vom 22.-29.9.04 in Halle/Saale
Am Samstag,den 24.04. traf sich in Kassel die bundesweite Gruppe zur Vorbereitung des attac Theaterfestivals vom 22.-26.09.04 in der Saalestadt Halle. Das vorläufige Programm des Festivals umfasst 15 Workshops u.a. Improvisationstheater, Unsichtbares Theater, Straßentheater nach Boal, Rhythmus, Drehbuch und Maske.
Wir erwarten Theaterbegeisterte aus dem ganzen Bundesgebiet sowie anderen europäischen Ländern. Dieses Festival des politischen Theaters soll zusammenführen und Wut und Kritik an brennenden Themen wie Sozialabbau, Gentechnik und Krieg eine Ausdrucksform geben, die fasziniert und vor allem Spaß macht. In Abendveranstaltungen des Festivals freuen wir uns auf bekannte Gruppen wie das Antagon-Feuertheater und die Berliner Companie. Den Mittelpunkt des Festivals stellt ein Zeltlager auf der Peißnitzinsel dar. Wir wollen zusammenfinden und die Energie, die in jedem steckt, ob Laie oder alter Hase, für die gemeinsame politische Theaterarbeit nutzen. Wir freuen uns auf Teilnehmer aller Altersgruppen, ob erfahren oder einfach neugierig, um im gegenseitigen Austausch lernen und uns weiterentwickeln zu können. Das 1.attac-Theaterfestival vom 22.-24.9.04 in Halle/Saale findet man imInternet unter www.attac.de/halle/theaterfestival Infos unter theaterfestival@attac.de
Runder Tisch gegen Ausländerfeindlichkeit
Der Runde Tisch gegen Ausländerfeindlichkeit in Sachsen-Anhalt traf sich anlässlich seiner 50. Sitzung mit Landesparlamentariern. Dabei wurde eine mögliche Zusammenarbeit zwischen den Landtagsfraktionen und dem Runden Tisch verhandelt. Beide Seiten sprachen sich für die Entwicklung und Umsetzung eines Leitbildes für die Integration von Ausländerinnen und Ausländern in Sachsen-Anhalt aus.
Zugleich wurde die aktuelle Situation von Aussiedlern, Kontingentflüchtlingen, ausländischen Studierenden und Wissenschaftlern, Unternehmern und Menschen, die in Sachsen-Anhalt Schutz vor Verfolgung suchen, diskutiert. Die Vorsitzende des Runden Tisches, Pfarrerin Waltraut Zachhuber, und andere Gremienmitglieder wiesen auf konkrete Probleme, insbesondere bei der Unterbringung von Flüchtlingen, und die strittigen Diskussionen um die so genannte ?Ausreiseeinrichtung? in Halberstadt hin. Bezogen auf die Gesetzeslage und das gesellschaftliche Klima sprach die PDS-Abgeordnete Dr. Petra Sitte von einer ?fragilen Ruhe?. Landtagspräsident und Schirmherr des Runden Tisches, Professor Dr. Adolf Spotka, würdigte die Arbeit des Runden Tisches gegen Ausländerfeindlichkeit in Sachsen-Anhalt als unverzichtbar. Das Gremium erfülle eine Aufgabe, die in dieser Weise allein von der Politik nicht bewältigt werden könne. Gerade deshalb hoffe er, dass der Runde Tisch seine Kontakte zur Politik noch enger gestalte. Mitglieder des Runden Tisches gegen Ausländerfeindlichkeit in Sachsen-Anhalt sind Vertreter von Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden, Jüdischen Gemeinden, Gewerkschaften, Initiativen sowie Vereinen von Ausländerinnen und Ausländern. An der 50. Sitzung des Gremiums nahmen als Vertreter der Landtagsfraktionen teil: Krimhild Fischer (SPD), Guido Kosmehl (FDP), Dr. Petra Sitte (PDS) und Dieter Steinecke (CDU).
Unfallschwerpunkt wird entschärft
Die Verkehrsführung am Knoten Paul-Suhr-Straße/ Murmansker Straße wird jetzt in der Paul-Suhr-Straße durch eine Spurenaufteilung aus südlicher und nördlicher Richtung verändert.
Künftig können Verkehrsteilnehmer aus Richtung Süden über eine separate Linksabbiegespur in die Amsterdamer Straße fahren, ebenso aus Richtung Norden in die Murmansker Straße abbiegen. Die rechte Fahrspur wird für den Rechtsabbiege- und Geradeaus-Verkehr eingerichtet. Die separate Linksabbiegespur soll das Warten im Gleisbereich bei Queren der Straßenbahn verhindern und damit zur Entschärfung eines Unfallschwerpunktes beitragen sowie die Flüssigkeit des Verkehrs gewährleisten. Nach den nötigen Baumaßnahmen ist die neue Verkehrsführung ab Freitag, den 23. April 2004 wirksam.
Ausbildungsabgabe belastet ostdeutsche Städte
Anlässlich der Tagung des Präsidiums des Deutschen Städtetages in Landshut, am 20. April 2004, machte Oberbürgermeisterin Ingrid Häußler deutlich, dass eine Ausbildungsplatzabgabe den Spielraum der Städte noch weiter schmälern würde, den sie brauchen, um mehr Ausbildungsplätze einrichten zu können.
Die Stadt Halle bildet seit Jahren trotz der schwierigen Finanzlage junge Menschen auch über den unmittelbaren Bedarf hinaus aus und bietet damit jungen Leuten eine berufliche Perspektive. ?Den Städten in dieser Situation eine zusätzliche Abgabe aufzuerlegen, erweist sich dem Anliegen gegenüber als kontraproduktiv?, sagte Häußler. Die geplante Abgabe berücksichtige nicht die allgemeinen Leistungen der Stadtverwaltungen bei der Ausbildung junger Menschen und die besondere Situation ostdeutscher Kommunen, in denen vorwiegend Angestellte beschäftigt werden. So werde beispielsweise nach dem beabsichtigten Entwurf die Ausbildung von Beamten nicht mit angerechnet. ?Ausgehend von den Berechnungen des Deutschen Städtetages hätte die Stadt Halle (Saale) jährlich eine Ausbildungsplatzabgabe in Höhe von rund 636 Tausend Euro zu zahlen. Das ist die gleiche Summe, die die Stadt Hannover mit rund 500 000 Einwohnern auch zu zahlen hätte?, stellte Ingrid Häußler fest. Auch der Städtetag kritisierte, dass die Abgabe in erster Linie die ohnehin schwachen Kommunen bestrafen würde, also diejenigen, die aufgrund ihrer Finanzsituation mit dem Rücken zur Wand stünden und nicht mehr Ausbildungsplätze einrichten könnten, auch wenn sie das wollten. Sollte es zur Erhebung einer solchen Abgabe kommen, müssen die Städte nach Auffassung des Städtetages von der Zahlung befreit werden: ?Die Städte leisten als Träger der beruflichen Schulen einen ganz entscheidenden Beitrag für die Funktionsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems in Deutschland. Es wäre daher nicht hinnehmbar, wenn den Städten mit einer Ausbildungsplatzabgabe weitere finanzielle Lasten auferlegt würden,? sagte der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages, Dr. Stephan Articus.