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2007

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14. Januar Ao. 1705

Statuta der Stadt Neumarckt vor Halle, von Sr. Königl. Maj. König Friedrich den I. in Preussen allergnädigst confirmirt.

Der Ort Neumarkt ist im Jahre 1182 von Erzbischof Wichmann dem Kloster zum Neuen Werk zugeschrieben worden und gilt mindestens seit dieser Zeit als Flecken.

14. Januar Ao. 1705

Obwohl oft als frühere Vorstadt der Stadt Halle bezeichnet, ist Neumarkt in den Büchern des Amtsbezirks Giebichenstein schon lange als Landstadt geführt worden. Neumarkt hatte einen eigenen Magistrat, eigene Innungen und Zünfte.
Seit 1531 führt Neumarkt ein eigenes Wappen. Möglicherweise wurde dem Ort in dieser Zeit von Kardinal Albrecht auch das Stadtrecht verliehen. Darüber jedoch gibt es zur Stunde keine genaue Erkenntnis.

Das Rathaus von Neumarkt wurde im Jahre 1538 auf der Stelle der 1465 abgebrannten Kapelle St. Andreas erbaut. In der Nacht vom 6. auf den 7. November 1727 brannte das Rathaus bis auf die Kellerräume ab und wurde im Jahre 1729 neu erbaut.

In dem vorliegenden Dokument bestätigt König Friedrich I. der giebichensteinischen Amtsstadt Neumarkt die ihm vorgelegten Statuten und Ordnungen.
Hier werden Bürgerrechte und -pflichten geregelt, Handelsbräuche bestimmt, die Rats-, Straf- und Feuerordnung aufgerichtet.

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14.01.2014
hallelife.de - Redaktion
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12. Januar Ao. 1286

Ertzbischoff Erici zu Magdeburg Verschreibung über hundert Marck in der Müntzey an den Rath zu Halle.

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Erzbischof Erich war ein jüngerer Sohn des Markgrafen Johann I. von Brandenburg, der geistlichen Laufbahn verschrieben und von 1283 bis 1295 im Amt.

12. Januar Ao. 1286

Nach dem Tod des Vaters übernahm hauptsächlich sein älterer Bruder Otto IV. die Regierung der Mark Brandenburg. Die anderen Brüder Johann II. und Konrad I. fungierten als Mitregenten.
Otto IV. strebte die Ernennung Erichs zum Erzbischof schon im Jahre 1277 nach dem Tod Erzbischof Konrads II. an, um den Einflussbereich der Markgrafen zu erweitern.
Ein zweiter Kandidat für das Amt war Graf Busso von Querfurt. Es entstand großer Streit, der dann durch die Ernennung des Grafen Günther I. von Schwalenberg beigelegt wurde.
Die Brandenburger waren mit der Wahl nicht zufrieden und überzogen das Erzbistum mit Krieg.

Erzbischof Günther resignierte ein Jahr später und Bernhard von Wölpe wurde zu seinem Nachfolger bestimmt. Den Brandenburgern passte auch diese Personalie nicht und so ging das Hauen und Stechen weiter. Dies war Erzbischof Bernhard zuviel und er trat im Jahre 1282 von seinem Amt zurück.

Nun endlich erwählte das Domkapitel zu Magdeburg Erich zum Erzbischof. Die Wahl wurde von Papst Martin IV. bestätigt und Otto IV. hatte seinen Willen.

Wenn auch die Magdeburger zunächst dem neuen Erzbischof mit Hass begegneten, verstand er es doch, die Stadt durch Zugeständnisse und Privilegien auf seine Seite zu ziehen. Jedoch gab es während seiner Regierungszeit immer wieder Fehden, auch mit Vasallen des Erzstifts.

Bei diesen Fehden waren ihm auch Bürger der Stadt Halle zu Diensten. Als Ersatz für im Dienst erlittenen Schaden überschreibt Erzbischof Erich der Stadt 100 Mark.

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12.01.2014
hallelife.de - Redaktion
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11. Januar Ao. 1144

Pabst Lucii II. Bulla confirmatoria, in welcher er dem Closter S. Iohannis Baptistae zu Berge vor Magdeburg alle seine Güter confirmiret, und dem Convent die freye Wahl eines Abtes verstattet.

Kaiser Otto I. hatte am 21. September 937, damals noch König des Ostfrankenreiches, das Benediktiner-Kloster St. Petri und Mauritii in Magdeburg gegründet und alle Anstrengungen unternommen, um daraus ein Erzbistum zu machen.

11. Januar Ao. 1144

Dies gelang ihm erst im Jahre 968. Als erster Erzbischof wurde Adalbert eingesetzt.

Nun sollten die dort beheimateten Klosterbrüder mit ihrem Abt Richard weichen und bekamen das neu erbaute Kloster St. Johannis des Täufers auf dem Berge vor Magdeburg vom Kaiser zugesprochen.
Kaiser Otto I. ließ dem Kloster einen guten Teil seiner bisherigen Güter und schenkte ihm im Jahre 970 noch einige Dörfer hinzu.

Im Jahre 1144 bestätigt Papst Lucius II. diesem Kloster nun alle seine Güter (in der Urkunde sind eine Vielzahl Orte aufgeführt) und erlaubt den Benediktinern die freie Wahl ihres Abtes.

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11.01.2014
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10. Januar Ao. 1519

Pabsts Leonis X. Bulla, darinnen er das Neue Stifft zu Halle confirmiret, und verwilliget, daß Cardinal Albertus solches in das Prediger-Closter verlegen, die Prediger-Münche aber in ein ander Closter versetzen möge.

Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

10. Januar Ao. 1519

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Also erwirkte er die Erlaubnis von Papst Leo X., das Neue Stift in ein beliebiges Kloster der Stadt zu verlegen, die Klöster einzuziehen und die Mönche zu versetzen. Daraufhin ließ er das Kloster zum Neuen Werk und die Ulrichkirche abbrechen und nutzte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stiftes. Das Dominikanerkloster St. Pauli zum heiligen Kreuz bestimmte Kardinal Albrecht zum Standort seines Neuen Stiftes und versetzte die Mönche in das Kloster St. Moritz.

Die Klosterkirche ließ Kardinal Albrecht zur Domkirche umbauen.

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10.01.2014
hallelife.de - Redaktion
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01. Januar Ao. 1731

Reglement vor die Universität zu Halle.

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Sowohl die Professoren als auch die Studenten der im Jahre 1694 gegründeten Königlichen Friedrichs-Universität zu Halle gerieten in der Stadt aus den unterschiedlichsten Gründen regelmäßig in Schwierigkeiten. Deshalb sah sich Friedrich Wilhelm I. in Preußen genötigt, zusätzlich zu schon bestehenden Verordnungen besondere Vorschriften zu erlassen, die in oben genanntem Dokument veröffentlicht wurden.

01. Januar Ao. 1731

Die Bestimmungen betreffen sowohl den Universitätsbetrieb als auch die Bürger der Stadt Halle:

  • Professoren werden verpflichtet, sich weiterzubilden und öffentliche Dispute zu halten. Sie dürfen keine anderen Ferien als die allgemeinen Feiertage und die Leipziger Mess-Ferien haben. – Die Leipziger Jahrmärkte wurden zu Ostern und zu Michaelis am 29. September gehalten. In diesen Zeiten waren Mess-Ferien. Eigentlich bedeutete dies ursprünglich, dass während dieser Zeit Gerichtsverfahren ausgesetzt wurden.

  • Akten innerhalb des Universitätsbetriebes sollen nicht länger als 4 Wochen aufgehalten werden. Referenten, die sich nicht daran halten, werden bestraft.

  • Arbeiten und Schriften anderer Professoren oder Doktoren darf bei Strafe nicht verächtlich gemacht werden.

  • Jeweils zu Ostern und zu Michaelis (29. September) ist ein Verzeichnis der Lektionen für das kommende Halbjahr zu veröffentlichen.

  • Studenten sollen üblicherweise nicht mit Geldstrafen belegt werden. Ihre Vergehen sollen mit Karzer oder Schulverweis geahndet werden. Der Schulausschluss konnte zeitlich begrenzt oder aber der Student gänzlich der Universität verwiesen werden.

  • Studenten dürfen nicht zum Heiraten gezwungen werden. Prediger, die dennoch solche Ehen schließen, werden aus dem Dienst entlassen.

  • Zweimal in der Woche soll Gerichtstag gehalten werden. Die Akademie-Schreiber haben Protokoll zu führen und jeweils Bericht zu erstatten.

  • Neuankömmlinge haben sich binnen 14 Tagen für den Studienbetrieb einzuschreiben. Aufwiegler sind aus der Studentschaft zu entfernen und zu bestrafen. Bei kleineren Vergehen soll der Delinquent zur Besserung angehalten[nbsp] und erst bestraft werden, wenn er sich nicht gefügig zeigt.

  • Studenten darf kein Kredit gewährt werden. Man darf ihnen höchstens 5 Reichstaler leihen. Haus- und Tischwirte dürfen die Zahlungsfrist für die Mieten auf ein Vierteljahr verlängern. Professoren dürfen nicht als Bürgen auftreten.

  • Weinschänken und Gastwirte dürfen nach 23 Uhr keine Gäste mehr aufnehmen oder Alkohol ausschenken.

  • Das Nichteinhalten dieser Vorschriften hätte übrigens die königliche Ungnade nach sich gezogen. Keine schöne Vorstellung damals.

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01.01.2014
hallelife.de - Redaktion