Katja's Geschichten

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12. April Ao. 1532

Cardinal Albrechts Bewilligung und Nachlassung dem neuen Stifft zu Halle, daß es eine neue Schäfferey zu Potenitz aufrichten möge.[nbsp]

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Das Vorwerk Gimritz, auf der Südspitze der Peißnitz-Insel (hier noch Potenitz genannt) gelegen und mit allerhand Gütern ausgestattet, wurde ehemals vom Kloster zum Neuen Werk erbaut und existierte vermutlich schon vor 1238. In diesem Jahr ist es im Zusammenhang mit einem Streit zwischen dem Kloster und dem Deutschen Ritterorden erwähnt worden.

12. April Ao. 1532

Im Vorwerk Gimritz ist über mehrere Jahrhunderte Schafzucht betrieben worden, zeitweise sollen hier um 1.000 Tiere gestanden haben.

Als Kardinal Albrecht zur Erbauung seines Neuen Stiftes unter anderem das Kloster zum Neuen Werk und dessen Güter einzog, wurde auch das Vorwerk Gimritz dem Neuen Stift zugeschlagen.

Nun war die Schafzucht auf dem Vorwerk Gimritz wohl nicht so bequem wie gedacht und die Oberen der Stiftskirche haben Kardinal Albrecht gebeten, ihnen die Schafzucht auf der Oberen Peißnitz zu gestatten.
Im Gegenzug übereignen sie dem Kardinal ihr Lehen am Holz im Amt Friedeburg am Stendalischen Holz, dazu den Platz, auf dem das Kloster zum Neuen Werk gestanden hatte, mitsamt der Kohlwiese, dem Werder und dem Weinberg unterhalb des ehemaligen Klosters.
Kardinal Albrecht gibt der Bitte bereitwillig nach.

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12.04.2015
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11. April Ao. 965

Kayser Otto I. schenckt der Kirchen zu Magdeburg Giebichenstein mit der Saltzquelle, das Burgward Rothenburg, samt mehr anderen Gütern.

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Um die Herrschaft über ihr Reich zu festigen und insbesondere die vormals heidnischen Völker unter ihre Botmäßigkeit zu bringen, legten schon die fränkischen Könige Kirchen, Klöster und Stifter in den Grenzlanden an.[nbsp]

11. April Ao. 965

Kaiser Otto I. folgte ihnen in dieser Tradition nach, um sein Reich zu konsolidieren. So hatte er bereits kurz nach seinem Regierungsantritt als Herzog von Sachsen und König des Ostfrankenreiches im Jahre 936 verschiedene Stifter angelegt.

Am 21. September Ao. 937 gründete er das Mauritiuskloster in Magdeburg. In den Folgejahren bedachte Kaiser Otto I. das Mauritiuskloster mit zahlreichen Schenkungen, so dass sich der Wert dieser Besitzungen nach Erhöhung des Klosters zum Erzstift im Jahre 968 auf 9 Tonnen Goldes belaufen haben soll.

Als eine der zahlreichen Schenkungen übereignete Kaiser Otto. I. dem Magdeburger Kloster am 29. Juli Ao. 961 die Orte Giebichenstein, Rothenburg, Breitingen, Bernhardsrode, Nunstedt, Flechtingen, Wasserthal und Adingen sowie den Zehent zu Giebichenstein, Wurzen, Eilenburg, Zörbig, Wettin, Löbejün und Rothenburg mit den umliegenden Ländereien.

Am 11. April Ao. 965 wiederholt Kaiser Otto I. diese Schenkung der Burg Giebichenstein mit der Salzquelle, des Burgwards zu Rothenburg und der bereits genannten Orte.

Mit der erwähnten Salzquelle ist eine direkt bei Giebichenstein gelegene Salzquelle gemeint, vermutlich die, die das Solbad Wittekind speiste. Die hallischen Salzbrunnen werden in dem Dokument nicht erwähnt.

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11.04.2015
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10. April Ao. 1393

Albertus Ertzbischoff zu Magdeburg erlässet dem Closter zum Neuenwerck vor Halle mit Consens des Dom-Capitels, den Mühlenzinß, der alle Jahr aus der Neumühle, Steinmühle, der zu Trote und Belberg, je aus einer Mühlen ein Wispel Rogen auf das Haus Giebichenstein gegeben werden müssen.[nbsp]

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Das Kloster zum Neuen Werk besaß die meisten Mühlen, die sich in oder um die Stadt Halle befanden, bis zu seiner Auflösung im Jahre 1520. Dies waren die Neumühle (über dem Mühlgraben), die Mühle zu Gimritz (heute Gut Gimritz), die Steinmühle (zwischen Burgstraße und Ziegelwiese), die Mühle zu Trotha (gegenüber der Kröllwitzer Papiermühle) und die Mühle zu Böllberg (am Böllberger Wehr, später Hildebrandtsche Mühlenwerke).

10. April Ao. 1393

Mit Ausnahme der Gimritzer Mühle hatte das Kloster für jede der Mühlen ein Wispel Roggen im Jahr an das Amt Giebichenstein zu liefern. Also insgesamt 4 Wispel.
Im Dokument erlässt Erzbischof Albrecht IV. dem Kloster die Lieferung des Getreides, weil die Forderung wohl unrechtmäßig war.

Ein Wispel betrug in alten Zeiten je nach Region zwischen 11,22 hl (Hannover) und fast 25 hl (Sachsen).
Ich vermute, dass sich das Erzbistum Magdeburg eher an den sächsischen Maßen orientierte.

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10.04.2015
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08. April Ao. 1399

Johann Koselitz, Müntzmeisters zu Magdeburg Revers wegen Ausmüntzung neuer Magdeburgischer Pfennige, an Ertzbischoff Albertum zu Magdeburg ausgestellet.

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Bis ins 15. Jh. hinein wurden allgemein[nbsp]Hohlmünzen[nbsp]geprägt, die sich ziemlich schnell abnutzten und daher eingeschmolzen und neu geprägt werden mussten. Um die Kosten dieses Verfahrens zu decken, wurde die sogenannte[nbsp]Münzei erhoben, ein Zoll auf alle ein- und ausgehenden Waren in einem Marktort. Wie das[nbsp]Münzrecht[nbsp]selbst, gehörten auch die Einnahmen aus der Münzei dem Landesherrn, hier also dem Erzbischof.[nbsp]

08. April Ao. 1399

Wenn die Erzbischöfe Geld brauchten, dann vergaben sie oft wiederkäuflich einen Anteil an den Überschüssen aus der Münzei an Privatpersonen. Das heißt, eine Person leiht dem Erzbischof einen bestimmten Betrag Geldes und bekommt dafür einen jährlichen Zins aus einem bestimmten Anteil an der Münzei, bis die Schuld beglichen ist und der Anteil also zurückgekauft wird.[nbsp]

Zum Ende des 14. Jh. hatten die Ratsherren der Stadt Halle einen wesentlichen Teil der Münzei in ihrem Besitz und ließen keine neuen Münzen schlagen, um die Kosten zu vermeiden und die Zinserträge aus diesem Zoll möglichst hoch ausfallen zu lassen.

Durch regen Handel mit auswärtigen Kaufleuten gelangten ohnehin Meißnische Groschen, Prager Groschen und andere fremde Münzen nach Halle und wurden als Zahlungsmittel anerkannt.

Erzbischof Albrecht IV. (1382 – 1403 im Amt) hatte deshalb Streitigkeiten mit dem Rat der Stadt Halle. Er hätte gern mehr Einfluss auf den Wert (Silbergehalt) der umlaufenden Münzen gehabt.

Deshalb schließt Erzbischof Albrecht IV. nun einen Vertrag mit dem magdeburgischen Münzmeister Johann Koselitz über das Schlagen neuer Pfennige.

Johann Koselitz schreibt in seinem Brief genau auf, welche Anweisungen er von Erzbischof Albrecht IV. bekommen hat. Also, dass 40 Schillinge Pfennige so viel wiegen sollen wie eine Mark Magdeburger Gewicht und so viel Silber haben sollen wie 2 Schock 8 Kreuzgroschen (also 128 Kreuzgroschen).

Das müssen wir uns nun übersetzen.

1 Mark entsprach also 128 Kreuzgroschen.

1 Groschen entsprach 3 Pfennigen.

Demnach sollte also so viel Silber verwendet werden, wie üblicherweise in 384 Pfennigen enthalten war.

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Aber:

1 Schilling Pfennige entsprach 32 Pfennigen.

40 Schillinge Pfennige ergeben demzufolge 40 x 32 = 1.280 Pfennige.

Und diese 1.280 Pfennige sollten so viel wiegen wie 1 Mark, also eigentlich wie 384 Pfennige.

Damit legte Erzbischof Albrecht IV. fest, dass der Silbergehalt der Pfennige nur noch ein Drittel des bisher üblichen Gehalts betragen sollte. Er wertete die Münzen erheblich ab.

Mit diesem Vorgehen befand er sich in bester Gesellschaft. In vielen Münzprägen wurde zu dieser Zeit der Silbergehalt der Münzen drastisch verringert.

Aber ist es da noch ein Wunder, dass 3 Jahre später die Handwerker in Magdeburg auf die Barrikaden gingen und das Münzhaus niederbrannten?[nbsp]

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08.04.2015
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07. April Ao. 1522

Des Closters zum Neuen Werck Verkauff der wüsten Capelle S. Lamperti am Korn-Marckte an Hansen von Schönitz.

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Die Kapelle St. Lamprecht hat wohl in etwa auf dem Platz gestanden, wo heute noch die Hirsch-Apotheke zu finden ist. Schon im Jahre 1121 ist die Kapelle von Erzbischof Rotger dem Kloster zum Neuen Werk zugeordnet worden.[nbsp]

07. April Ao. 1522

Leider sind nicht viele Informationen über diese Kapelle vorhanden. Am 24. Dezember Ao. 1458 ist wohl ein Brand ausgebrochen, bei dem das Dach der Lamprecht-Kapelle abbrannte. Danach wurde sie nicht mehr benutzt.

So hat denn Kardinal Albrecht im Jahre 1522 das Gebäude seinem Günstling Hans von Schönitz geschenkt und dem Kloster zum Neuen Werk befohlen, einen Kaufbrief auszustellen.

Hans von Schönitz ließ die Kapelle daraufhin abbrechen und baute aus den Steinen ein stattliches Haus am Markt samt dem Kühlen Brunnen.

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07.04.2015
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06. April Ao. 1241

Ertzbischoff Wilbrands zu Magdeburg Incorporation der Pfarre zu S. Laurentii dem Closter zum Neuen Werck, die Sonder-Sichen ausgenommen.[nbsp]

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Spätestens nach der Errichtung des Klosters zum Neuen Werk (1116) haben sich in der Nähe etliche Leute angesiedelt, die im Zusammenhang mit dem Klosterbetrieb ihren Lebensunterhalt verdient haben. Nach und nach ist die Siedlung Neumarkt angewachsen und wurde erst zum Flecken und später zu einer Landstadt, die sogar Sitz und Stimme auf Landtagen hatte.

06. April Ao. 1241

Erzbischof Wichmann hat den Flecken schon im Jahre 1182 dem Kloster zum Neuen Werk zugeeignet. Zu dieser Zeit hat die Pfarrkirche St. Laurentius schon existiert. Sie ist vermutlich während der Amtszeit von Erzbischof Konrad (1135 – 1142) erbaut worden.

Erzbischof Wilbrand ordnet im Jahre 1241 diese Kirche mit ihrer Pfarre dem Kloster zum Neuen Werk zu.
Zur Pfarrgemeinde soll aber nicht das Siechenhaus (Hospital) in den Bockshörnern (heute Hermannstraße) gehören. Hier wurden unter anderem Lepra-Kranke aufgenommen, die, da sie auch aus der Gemeinde ausgeschlossen waren, offenbar von der Seelsorge ausgenommen wurden.

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06.04.2015
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05. April Ao. 1539

Das Convent des Pauler-Closters, des Ordens der Prediger zu St. Moritz zu Halle, verkaufft das Closter-Holtz, der Lindberg genannt, an E.E. Rath zu Halle.

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Die Mönche des Dominikaner-Klosters St. Pauli zum heiligen Kreuz am Mühlgraben sind von Kardinal Albrecht im Jahre 1520 in das leere St. Moritz-Kloster versetzt worden. Kardinal Albrecht hatte das Dominikaner-Kloster ausgewählt, um dort sein Kollegiatstift anzulegen und die Klosterkirche zum Dom umbauen zu lassen.[nbsp]

05. April Ao. 1539

Die Dominikaner (oder Pauler) gehörten einem Bettelorden an und hatten daher recht wenig eigene Besitzungen. Eine davon war ein Holzfleck auf der Heide bei Bennstedt, der Lindberg (heute Lindbusch) genannt.
Dieses Holz verkaufen die Mönche an den Rat der Stadt für eine Summe von 200 Rheinische Gulden.
Die Hauptsumme wird jedoch umgewandelt in einen jährlichen Zins in Höhe von 10 Gulden und als Stiftung “vom Holze” angesehen. Damit erwirbt der Rat der Stadt zusätzlich zu dem Holzfleck noch regelmäßige Gedächtnisgebete der Dominikaner für die Verstorbenen.

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05.04.2015
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04. April Ao. 1650

Eventual-Huldigung Sr. Churfürstl. Durchl. Friedrichs Wilhelms zu Brandenburg, von denen Ständen des Ertzstiffts Magdeburg geleistet zu Saltza.

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Im Westfälischen Friedensschluss im Jahre 1648, nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges, war Vorpommern an die schwedische Krone abgetreten worden. Um diesen Verlust zu kompensieren, wurde dem Kurfürsten Friedrich Wilhelm von Brandenburg das Erzstift Magdeburg als erbliches Herzogtum zugesprochen. [nbsp]

04. April Ao. 1650

Diese Zuteilung war jedoch an die Bedingung geknüpft, dass Kurfürst Friedrich Wilhelm erst nach dem Tod des noch regierenden Administrators Herzog August von Sachsen-Weißenfels in den Besitz eintreten würde. Bis dahin sollte es noch eine Weile dauern, denn Administrator August starb erst am 04. Juni 1680.

Deshalb kann Kurfürst Friedrich Wilhelm die Huldigung der Stände auch nur für den Fall seiner Regentschaft entgegen nehmen. Daher der Begriff “Eventual-Huldigung”.

Nichtsdestotrotz berief Kurfürst Friedrich Wilhelm schon im Jahre 1650 einen Landtag zu Salza ein und forderte Gehorsam und Loyalität von den Ständen des Erzstifts Magdeburg.
Das hatte seinen Grund. Der Kurfürst wollte zur Sicherung einer eigenständigen Außenpolitik ein stehendes Heer aufbauen und brauchte dafür Geld. Dieses Geld sollte ihm aus Steuereinnahmen zufließen.
Sowohl der Landadel als auch die Städte seiner Besitzungen hatten dem Kurfürsten innerhalb von 5 Jahren 530.000 Taler zu diesem Zwecke zu zahlen.

Mit der Eventual-Huldigung zu Salza wollte Kurfürst Friedrich Wilhelm sicherstellen, dass die Steuergelder sofort und ohne Verzögerung nach einem eventuellen Tod des letzten Administrators des Noch-Erzstifts Magdeburg fließen würden.

Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg versichert die Stände all ihrer Rechte und Privilegien für den Fall seiner Regierungsübernahme.

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04.04.2015
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02. April Ao. 1487

Ernesti Ertzbischoffs zu Magdeburg Verschreibung der Grävenschafft und Müntzey an den Rath zu Halle, gegen 6000 Goldgülden auf einen Wiederkauff.

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Die Münzei war ein Zoll auf alle ein- und ausgehenden Waren und wurde zur Finanzierung des Münzschlagens verwendet. Üblicherweise standen diese Einnahmen dem Landesherrn, also dem Erzbischof, zu.[nbsp]

02. April Ao. 1487

Der Salzgraf wachte im Auftrag des Erzbischofs über die Salzwirker und die Talgerichte; dieses Amt war also etwa vergleichbar mit dem eines Schultheißen. Außerdem wurde dem Salzgrafen auch noch das Amt des Zolleinnehmers und Münzmeisters übertragen. Als Münzmeister bestimmte er, wann in Halle neue Pfennige zu schlagen waren und wachte über die Menge und Qualität.
Erzbischof Günther II. (1403 – 1445 im Amt) hatte nach langen Streitigkeiten mit der Stadt das Privileg, den Salzgrafen zu bestimmen, zurückerobert.

Im Jahre 1428 hatte Erzbischof Günther II. eben dieses Privileg und die Einnahmen aus der Münzei für 9 Jahre an den Rat der Stadt Halle verkauft. Der Stadt wird auch freigestellt, ob sie Münze schlagen lassen will. Diese Vereinbarung wurde immer wieder verlängert.

Nun überträgt auch Erzbischof Ernst (1476 – 1513 im Amt) die Ernennung des Salzgrafen an den Rat der Stadt Halle und überlässt ihm die Einnahmen aus der Münzei. Die Ernennung des Salzgrafen muss jedoch vom Erzbischof immer noch bestätigt werden.
Zusätzlich darf die Stadt bestimmen, ob und wann sie neue Münzen schlagen lässt.

Wie meist üblich, behält sich der Erzbischof das Recht vor, die Privilegien zurückzukaufen.

Fürderhin nahm der Salzgraf jeden Montag von den Torschreibern die Einnahmen aus dem kleinen Zoll ein und rechnete einmal jährlich mit dem Rat der Stadt ab. Von den Einnahmen behielt er 40 Mittelschock (28 Goldgulden, 13 Groschen, 8 Pfennige und 1 Mittelheller) als Gebühr für seine Dienste. Diese Verfahrensweise wurde bis ins Jahr 1645 beibehalten.

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02.04.2015
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01. April Ao. 1303

Ertzbischof Burchardi zu Magdeburg Absonderung der Dörfer Lobeschitz und Podelsee von der Pfarre zu Wettin, und Erhöhung zu einer besondern Pfarre.[nbsp]

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Wettin, etwa 20 km nordwestlich von Halle gelegen, ist eine alte Stadt, die (ebenso wie Halle) von Kaiser Otto I. im Jahre 961 an das Moritzkloster in Magdeburg geschenkt wurde und somit zum Erzbistum Magdeburg gehörte. Wir finden hier noch heute die Stammburg der Wettiner, das Grafengeschlecht, aus dem sich später sächsische Kurfürsten herleiteten.[nbsp]

01. April Ao. 1303

Die heute evangelische Kirche St. Nikolai in Wettin, erbaut im 12. Jh., war um 1300 die Pfarrkirche der Stadt.
Zu der Pfarre haben ehedem auch die Kirchen der Dörfer Lobesitz und Podelsee (bei Neutz) gehört, die von Erzbischof Burchard II. von Wettin abgespalten und zu einer eigenen Pfarre ernannt wurden.

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01.04.2015
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31. März Ao. 1235

Ertzbischoff Burchards Incorporation 1 Hufe Landes zu Glauche, 4 Hufen zu Bruckdorff, 1 Hofes bey dem Closter, und eines Platzes bey S. Martins-Capelle zu Halle, an das Nonnen-Closter Marien-Cammer.

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Das Zisterzienser-Nonnen-Kloster Marienkammer ist schon von Erzbischof Wichmann (1152 – 1192 im Amt) geplant worden, jedoch erst Erzbischof Albertus I. hat das Kloster im Jahre 1231 gestiftet und auf dem Platz des Rittersitzes Volrad erbauen lassen. Die zugehörige Pfarrkirche St. Georg zu Glaucha hatte er vom Kloster zum Neuen Werk durch Tausch erhalten.

31. März Ao. 1235

Das Nonnenkloster existierte bis 1570, als es im Zuge der Reformation an den Rat der Stadt Halle übergeben wurde und das Hospital St. Cyriaci dorthin verlegt wurde.

Dem Kloster wurden viele Güter verkauft oder geschenkt und hier gliedert Erzbischof Burchard I. dem Kloster die genannten Ländereien ein.

Übrigens: Weil sich die Zisterzienser, die sich streng an die Traditionen der Benediktiner hielten, nur von ihrer eigenen Hände Arbeit ernähren wollten und eben nicht auf Kosten abhängiger Bauern, wurden viele Bauern und Handwerker als Laienbrüder in den Orden aufgenommen.
Da viele dieser Laienbrüder vor ihrem Eintritt in ein Kloster verheiratet waren und mit Einwilligung ihrer Ehefrauen ins Kloster gingen, wurden für diese verlassenen Ehefrauen eigens Zisterzienser-Nonnen-Klöster geschaffen, um sie nicht anderen kirchlichen Orden zu überlassen.

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31.03.2015
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29. März Ao. 1412

Hermanns von Czymmern und Tile Schengkens Verkauff des Wegepfennigs in S. Ulrichs-Thore an den Rath zu Halle.[nbsp]

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Der Wegepfennig war ein Zoll, den man zu zahlen hatte, wenn man mit einem Wagen oder Karren in eine Stadt einfahren wollte. Dieser Zoll war dazu gedacht, die Straßen und Wege der Stadt in einem guten Zustand zu halten.[nbsp]

29. März Ao. 1412

Wie auch bei anderen Zöllen und Abgaben üblich, konnten solche Einnahmen an Einzelpersonen zu Lehen übertragen werden.
Das war hier in der Vergangenheit offensichtlich der Fall.

Mit vorliegendem Brief bestätigen Hermann von Zimmern und Thilo von Schenk, dass der Rat der Stadt Halle den Wegepfennig im Ulrichstor von ihnen erworben hat.

Das ist die erste schriftliche Erwähnung des Ulrichstores.

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29.03.2015
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28. März Ao. 1514

Ertzbischoff Alberti zu [nbsp]Magdeburg, gebohrnen Marggrafens zu Brandenburg mit dem Dom-Capitul errichtete Capitulation.

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Nach Erzbischof Ernsts Tod ist in Magdeburg am 30. August Ao. 1513 die Wahl des neuen Erzbischofs durchgeführt worden. Darin wurde einmütig Markgraf Albrecht von Brandenburg zum Erzbischof bestimmt, der bereits Domherr im Magdeburg und außerdem in Mainz und Trier war.[nbsp]

28. März Ao. 1514

Nach dieser Wahl wurden Gesandte nach Rom geschickt, um von Papst Leo X. die Bestätigung des neuen Erzbischofs zu erwirken. Die Gesandtschaft kam nach erfolgreicher Mission am 05. März Ao. 1514 wieder aus Rom zurück.

Inzwischen hatte das Domkapitel zu Magdeburg allem Anschein nach zum ersten Mal im Erzstift eine sogenannte Wahlkapitulation entworfen.
Dies war ein Vertragswerk, in dem die Rechte und Pflichten des Erzbischofs und des jeweiligen Domkapitels festgelegt wurden. Somit bildete es die Verfassung für das entsprechende geistliche Fürstentum.
Solche Wahlkapitulationen waren bis zum Ende des 17. Jh. üblich und wurden erst 1695 vom Papst und 1698 vom Kaiser verboten. Danach wurden nur für die Wahl des Erzbischofs von Mainz noch Wahlkapitulationen gefertigt.

Erzbischof Albrecht (er wurde erst im Jahre 1518 zum Kardinal ernannt) war von der Übergabe der Wahlkapitulation überrascht und wollte sie nicht ratifizieren. Hartnäckige Verhandlungen des Domkapitels und einige Änderungen im Vertrag führten letztendlich doch zur Unterzeichnung am 28. März Ao. 1514.

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28.03.2015
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26. März Ao. 1469

Des Convents der Marien-Knechte Aufnahme der Becker zu Halle in ihre Brüderschaft, und Verschreibung ihrer guten Wercke.[nbsp]

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Schon frühzeitig setzte sich innerhalb der Kirche die Ansicht durch, dass das Himmelreich nur denen zuteil wurde, die gute Werke verrichteten und ihre Sünden büßten. Insbesondere in den Klöstern, die strengen Ordensregeln folgten, meinte man daher, einen Überschuss an guten Werken zu haben.
Diesen Überschuss gedachte man mit Laien zu teilen, die sich in die Kloster-Gemeinschaft einkaufen konnten.

26. März Ao. 1469

Auf diese Weise bildeten sich ganze “Brüderschaften der guten Werke”.

Dieses Vorgehen soll auch der Ursprung der Handwerkszünfte und Innungen sein. Da nicht jede Einzelperson so viel Vermögen hatte, sich in eine Klostergemeinschaft einzukaufen, schlossen sich wohl gleichartige Gewerke zusammen, die auch gemeinsam Andacht übten und untereinander besondere Rechte und Pflichten vereinbarten.
Im Schutze der Innung konnten dann auch Personen von niedrigem Stand und mit wenig Vermögen in den Genuss einer solchen Laienbruderschaft eines Klosters kommen.

Dem jeweiligen Kloster bescherte die Aufnahme einer Innung in die Brüderschaft regelmäßige Einnahmen.

Hier haben nun die Marienknechte oder Serviten, die ihr Kloster in der Galgstraße (heute Leipziger Straße; die Ulrichkirche war die Klosterkirche der Serviten) hatten, die Bäcker-Innung der Stadt Halle in ihre Brüderschaft aufgenommen und sichern der Innung ihre guten Werke zu, insbesondere die Seelmessen für die Verstorbenen und andere Fürbitten.

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26.03.2015
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25. März Ao. 1469

Pabsts Pauli II. Privilegium de non evocando der Stadt Halle, besonders wider die Westphälische Gerichte ertheilet, mit Ernennung der Äbte des Closters S. Petri zu Merseburg, und des Schotten-Closters S. Jacobi zu Erfurt, nebst dem Probst des Closters S. Mauritii zu Halle zu Conservatoribus.

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Der oberste geistliche Richter war in jenen Zeiten der Papst. Wenn jemand in einem geistlichen Rechtsstreit den Papst als Richter anrief und der Fall angenommen wurde, wurde die Gegenseite vor das päpstliche Gericht geladen.[nbsp]

25. März Ao. 1469

Aber der Papst konnte diese Macht delegieren, indem er das Privilegium de non evocando anderen Würdenträgern oder Landesherren verlieh. Dieser hatte dann die Gerichtshoheit.

In solchen Fällen durfte der Streitfall also nicht mehr in erster Instanz vor den Papst gebracht, sondern musste dem privilegierten Gericht vorgelegt werden.

Die Geschichte dieses Briefes beginnt schon im Jahre 1392, als Erzbischof Albrecht IV. der Stadt Halle das Privileg erteilt, dass der Rat und die Bürgerschaft der Stadt vor keine auswärtigen geistlichen Gerichte geladen werden sollen. Allein der Probst des Klosters St. Moritz sei als Richter zuständig und hätte auch gegen die Widersacher gerecht zu verfahren.

Und wenn ein Auswärtiger eine Rechtssache mit den Hallischen auszumachen hätte, möge auch er sich an den Probst zu St. Moritz wenden.

Nun gab es im Jahre 1401 einen Fall, in dem sich jemand an das kaiserliche Hofgericht wandte und Erzbischof Albrecht IV. eingreifen und schlichten musste.

In den folgenden Jahrzehnten wurde der Stadt Halle sowohl vom Kaiser für die weltlichen Gerichte, als auch vom Papst für die geistlichen Gerichte das erwähnte Privileg verliehen.

Hier nun wird insbesondere erwähnt, dass die entsprechende Jurisdiktion an das Kloster zum Neuen Werk bzw. dessen Probst als Erzdiakon des Kirchensprengels abgegeben worden ist und jener für die Stadt Halle den Probst des Moritzklosters als obersten geistlichen Richter bestimmt hat.
Aus diesem Grund hätten auch die westfälischen Gerichte die Stadt nicht vor sich zu laden, sondern sich an die örtliche Gerichtshoheit zu wenden.

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25.03.2015
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01. Februar Ao. 1413

Pabsts Johannis XXIII Bulla, darinnen er der Stadt Halle das Privilegium ertheilet, daß wann nicht die gantze Stadt ins Interdict geleget ist, der Gottesdienst wegen ein und anderes excomminicirten nicht gehemmet werden soll.[nbsp]

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Das Interdikt war eine oft praktizierte schwere Strafe für die Gläubigen im Mittelalter und wurde eigentlich für ein Vergehen gegen Kirchenrecht verhängt.
Der Papst konnte ein Interdikt verhängen, aber auch jeder andere ranghohe kirchliche Würdenträger bis hinab zum Bischof. Dieser Bann galt für ganze Länder, Provinzen, Städte oder Dörfer.

01. Februar Ao. 1413

Alle Arten des Gottesdienstes waren während eines Interdikts untersagt. Man durfte nur noch Kinder taufen und bußfertigen Sterbenden die Absolution erteilen.

Geistliche durften keine Messe lesen oder predigen, Trauungen durften nicht durchgeführt werden, Bestattungen fanden ohne kirchliche Zeremonien und Weihen statt, Glocken durften nicht geläutet werden.

Das Interdikt wurde oft missbräuchlich angewandt, um persönliche Interessen von kirchlichen Würdenträgern durchzusetzen. In der Folge gewöhnten sich die Gläubigen an solche Maßnahmen und nahmen sie nicht mehr ernst.
Pfarrer wurden aufgefordert, trotz des Interdikts Messe zu halten. Wenn sie der Aufforderung nicht Folge leisteten, wurde ihnen nicht selten ihr Einkommen vorenthalten oder sie wurden gar aus dem Ort gejagt. Ein geflügelter Spruch lautete damals: “Pfaffen, wollt ihr singen oder wollt ihr springen?”.

Daraufhin begannen die Päpste, die Strafen zu lockern. Verschiedenen Kirchen und Klöstern wurden Privilegien erteilt, dass sie auch unter dem Interdikt weiter Gottesdienste halten können, allerdings bei verschlossenen Türen und ohne Glockengeläut. Die Messe sollte leise gelesen werden.
Auch wurde bestimmten Personen gestattet, private Messen abzuhalten.

Einige einflussreiche Persönlichkeiten aus Halle hatten nun die Bitte an Papst Johannes XXIII. herangetragen, dass Gottesdienste weiterhin stattfinden dürfen, wenn nur einzelne Personen einem Interdikt unterliegen bzw. exkommuniziert worden sind.
Papst Johannes XXIII. erteilt der Stadt daraufhin dieses Privileg.

Hierüber darf jedoch nicht vergessen werden, dass zu dieser Zeit die gesamte Stadt in Acht und Bann lag, also auch dem Interdikt unterlag. Diese Repressalien rührten noch von der Geschichte um den Salzgrafen Hans von Hedersleben, den die Stadt Halle am 13. September Ao. 1412 unrechtmäßig der Falschmünzerei bezichtigt, zum Tode verurteilt und hingerichtet hatte. Der Vergleich über diesen Vorfall wurde erst am 02. Oktober Ao. 1414 geschlossen, in dem Erzbischof Günther II. versprach, die Stadt von Reichsacht und Bann zu lösen.
Das von Papst Johannes XXIII. am 01. Februar Ao. 1413[nbsp]erteilte Privileg konnte also nur für die Zukunft angewendet werden.

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01.02.2015
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26. Januar Ao. 1543

Cardinal Albertus, Ertzbischoff zu Magdeburg reichet Hans Boyen das Freyguth zu Scherben, so ehemals dem Neuen Stiffte zu Halle gehöret, zu Erbzins-Lehn.

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Zscherben (heute Ortsteil der Gemeinde Teutschenthal) wird in alten Chroniken als Dorf mit Filialkirche und Freigut bezeichnet.
Leider wissen wir heute erschreckend wenig über die Geschichte des Ortes. Die gesamte Dorfchronik wurde am 01. Juni Ao. 1945 vom damaligen Bürgermeister Grätzner verbrannt, kurz bevor der Ort an die Sowjetarmee übergeben wurde.

26. Januar Ao. 1543

Im Jahre 981 wird Zscherben erstmals urkundlich erwähnt. Das Necrologium (Totenregister) der Stadt Magdeburg verzeichnet den Tod des ersten Erzbischofs von Magdeburg, Adalbert, am 20. Juni Ao. 981 auf freiem Feld bei Zscherben.
Im 14. Jh. befand sich das Dorf im Besitz der Herren von Northausen, später im Besitz derer von Burckersrode, von denen es Erzbischof Friedrich III. im Jahre 1463 gekauft und zum Amt Giebichenstein geschlagen hat.

Die Kirche und der Klosterhof, der ursprünglich dem Kloster Memleben zugehörte, fiel im Jahre 1511 an das hallische Kloster zum Neuen Werk und wurde bei Auflösung dessen durch Kardinal Albrecht von seinem Neuen Stift vereinnahmt.

Im vorliegenden Dokument gibt Kardinal Albrecht das Gut mit allen Zubehörungen und Äckern dem Hans Boyen (vermutlich Landadel) zu Lehen.
Hans Boyen hat jährlich am Tag St. Michael (29. September) 5 alte Schock Groschen (1 altes Schock = 20 Groschen; also 5 alte Schock = 100 Groschen) und zwei Pfund Wachs als Erbzins an die Kurfürstliche Kammer zu zahlen. Zusätzlich muss er an einem Tag im Jahr mit vier Pferden und einem Pflug für das Amt Giebichenstein zur Verfügung stehen. Die Gerichtsbarkeit verbleibt beim Amt Giebichenstein.

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26.01.2015
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24. November Ao. 1381

Conrad, Dietrichs, Albrechts und Heinrichs Gebrüder Grafen von Wernigerode Bekäntniß und Verschreibung, daß sie forthin Schloß und Stadt Wernigerode mit seinen Zubehörungen vom Ertzstifft Magdeburg zu Lehn tragen wollen.

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Wir befinden uns in bewegten Zeiten.
Nachdem Papst Clemens V. im Jahre 1309 seinen Sitz nach Avignon verlegt hatte, war Avignon einige Jahrzehnte als Residenz der Päpste anerkannt worden. Im Jahre 1376 kehrte jedoch Papst Gregor XI. nach Rom zurück.

24. November Ao. 1381

Nach dessen Tod im Jahre 1378 wurde der Italiener Bartolomeo Prignano als Urban VI. zum Pontifex erwählt. Das passte den französischen Kardinälen überhaupt nicht ins Konzept. Sie erklärten Urban VI. für unfähig und ernannten den Franzosen Robert Graf von Genf als Clemens VII. zum Papst, der in der Folgezeit als Gegenpapst wirkte.

Markgraf Ludwig von Meißen war auf Drängen des römisch-deutschen Kaisers Karl IV. im Jahre 1373 zum Erzbischof vom Mainz ernannt worden, während das Mainzer Domkapitel Adolf von Nassau zum Erzbischof wählte.
Logischerweise führte dies zu Streitigkeiten, die mit kriegerischen Auseinandersetzungen insbesondere in Thüringen und dem mainzischen Eichsfeld einhergingen. Kaiser Karl IV. und sein Sohn Wenzel standen auf Seiten Ludwigs.
Eine Auflösung des Streits erfolgte jedoch erst nach dem Tod Papst Gregors XI. im Jahre 1378. Der von den französischen Kardinälen eingesetzte Gegenpapst Clemens VII. bestätigte Adolf von Nassau in seinem Amt als Erzbischof von Mainz und König Wenzel, der mittlerweile die Nachfolge seines 1378 verstorbenen Vaters Karl IV. angetreten hatte, erkannte die päpstliche Ernennung an.
Als Papst Urban VI. im Jahre 1381 das gerade frei gewordene Amt des Erzbischofs von Magdeburg an Ludwig von Meißen übergab, verzichtete dieser auf Mainz und forderte die Städte des Erzstifts Magdeburg zur Huldigung auf.

Doch die Städte Magdeburg und Halle leisteten die Huldigung nicht, weil sie sich auf eine alte Gewohnheit beriefen, nach der sie nur denjenigen als Landesherren anerkennen, der das vom Papst verliehene Pallium als Zeichen seiner erzbischöflichen Würde vorweisen könne. Erst als Ludwig die kleineren Städte zur Huldigung zwang und am 15. März Ao. 1381 der Stadt Halle einen Huldbrief erteilte, in dem die Stadt an ihren Freiheiten und Privilegien belassen und die erste Lehnsware erlassen worden war, leistete auch Halle den Treueschwur gegenüber dem neuen Erzbischof. Die Stadt Magdeburg ließ sich Zeit und huldigte Erzbischof Ludwig erst, nachdem auch ihren Bürgern am 25. Juli Ao. 1381 der Huldbrief erteilt wurde.

Damit jedoch hatte der Ärger im Erzstift noch kein Ende.
Die Herren der Grafschaft Wernigerode, die zur Mark Brandenburg gehörte, hatten unter anderem die Burgen Papstorf und Langeln in Besitz. Beide Burgen befanden sich auf dem Territorium des Bistums Halberstadt. Die Grafen von Wernigerode betätigten sich auf diesen beiden Burgen als Raubritter und fügten so Durchreisenden und den umliegenden Ortschaften erheblichen Schaden zu. Dabei müssen sie sich wohl auch den Unmut des Erzbischofs Ludwig zugezogen haben, denn der schickte im November des Jahres 1381 seinen Hauptmann mit Truppen nach Papstorf und Langeln, um den Herren das Handwerk legen zu lassen.
Die Truppen des Erzbischofs hatten Erfolg und zerstörten beide Raubschlösser. Graf Conrad von Wernigerode wurde gefangen genommen. Sein Bruder Dietrich entwischte.

Daraufhin lieferten sich die Grafen von Wernigerode der Gnade des Erzbischofs von Magdeburg aus und boten ihm sogar ihre Stammburg und die Stadt Wernigerode an. Nachdem sich Graf Dietrich gestellt und für die Gefangenen ein Lösegeld in Höhe von 400 Mark erlegt hatte, übernahm Erzbischof Ludwig die Besitzungen und gab sie den besiegten Grafen zu Lehen. Die Herren von Wernigerode müssen auf Papstorf verzichten.

Im vorliegenden Dokument bestätigen die Grafen Conrad, Dietrich, Albrecht und Heinrich von Wernigerode am 24. November Ao. 1381 die Vereinbarung. Sie schwören dem Erzbischof und dem Erzstift Magdeburg ewige Treue und versprechen, nie wieder Feinde des Erzbistums zu werden. Außerdem sagen sie dem Erzbischof ihren Beistand in Notlagen zu und erklären Schloss und Stadt Wernigerode zu offenem Haus und Stadt. Das bedeutet, dass der Lehnsherr – hier der Erzbischof – das Recht hat, jederzeit Besatzung in Schloss und Stadt zu legen, so er das für notwendig hält. So konnten zum Beispiel in einem Kriegsfall durchziehende Truppen dort jederzeit Quartier nehmen und mussten von den Vasallen versorgt werden.
Darüber hinaus versprechen die Grafen für sich und ihre Nachkommen, den Besitz an niemand anders als den Erzbischof von Magdeburg zu verkaufen, sollte dies einmal notwendig oder erwünscht sein.
Zu guter Letzt beteuern die Herren von Wernigerode, auch den Brüdern und Vettern des Erzbischofs Ludwig – also den Markgrafen von Meißen – und deren Nachkommen keinerlei Feindschaft entgegenzubringen.
Der Landesherr sichert den Grafen im Gegenzug Verteidigung und Unterstützung zu, wie allen seinen Untertanen.

Erzbischof Ludwig hatte nicht lange Spaß an seinem neuen Besitz. Zur Fastnacht am 18. Februar Ao. 1382 gab er ein prächtiges Fest im Rathaus zu Calbe. Im Haus des Stadtschreibers gleich nebenan brach ein Feuer aus, welches schnell gelöscht werden konnte. Dennoch gerieten die Festgäste in Panik und strömten gleichzeitig auf die Treppe im Rathaus. Die Treppe brach und viele der Gäste stürzten hinab. So endete der Tanz mit zahlreichen gebrochenen Armen und Beinen.
Erzbischof Ludwig jedoch überlebte den Sturz nicht und wurde in aller Stille in der Caldaunen-Kapelle des Magdeburger Doms beigesetzt.

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24.11.2014
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13. November Ao. 1513

Der Päbstlichen Commissarien, Abt Tilemanns zu Closter Berge und Ludolphs Probsts zu Gottes Gnaden Processus Incorporationis des Compter-Hoffs zu S. Cunegund, und zubehöriger Güter, so das Closter zum Neuenwerck von denen Teutschen-Ordens-Rittern erkaufft, samt inserirten Documenten.

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Die Komturei St. Cunigund des Deutschen Ritterordens neben der Hohen Brücke (heutige Salinehalbinsel, Jungfernwiese), im Jahre 1200 gegründet, erwarb sich im Laufe der Zeit zahlreiche Güter und vermehrte so ihren Reichtum. Das rief natürlich Neider auf den Plan.

13. November Ao. 1513

So wurde den Ordensbrüdern schon frühzeitig ein sittenloser Lebenswandel nachgesagt, zumal sich ganz in der Nähe einige Gasthäuser befanden, in denen Zechbrüder und “liederliche Weibspersonen” verkehrten. Kurzum: es gab beständig Streit.
Zusätzlich waren die hallischen Güter der Komturei immer wieder von Hochwassern betroffen und warfen so sehr wenig Nutzen ab, verursachten im Gegenteil noch erhebliche Kosten.
Nicht zuletzt gab es immer wieder Streitfälle mit dem Kloster zum Neuen Werk, weil die Güter der Komturei und des Kloster ziemlich miteinander verflochten waren. Schon im Jahre 1238 (siehe meinen Eintrag vom 27. Oktober) mussten sich die Ordensbrüder mit dem Kloster vergleichen, weil das Kloster häufig den Fluss staute, um die Mühle zu Gimritz zu betreiben, wodurch der Komturei Wasserschaden entstand.

Die Situation war für den Deutschen Ritterorden also keineswegs ideal.
Nun hatte im Jahre 1507 Herzog Georg zu Sachsen der Ballei (Provinz) des Deutschen Ritterordens in Thüringen den Ort Liesten (Lehesten bei Jena) zu Lehen verkauft. Worauf der Landkomtur der Ballei Thüringen Verhandlungen mit dem Rat der Stadt Halle über den Verkauf der Güter der Komturei St. Cunigund aufnahm.
Hier erhob jedoch der Propst des Klosters zum Neuen Werk Einspruch und machte sein Vorkaufsrecht als Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels geltend. Er wollte es nicht leiden, dass geistliche Güter in weltliche Hände fielen.
Letztlich erwarb die Stadt Halle das Gelände der Komturei auf der Salinehalbinsel und musste die Gebäude niederreißen.

Alle anderen hallischen Güter des Deutschen Ritterordens fielen dem Kloster zum Neuen Werk zu. Die päpstlichen Kommissare bestätigen nun die Aufnahme dieser Güter in den Besitz des Klosters.

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13.11.2014
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04. November Ao. 1494

Ertzbischoff Ernsts zu Magdeburg Confirmation der Verbesserung des geistlichen Beneficii zum Altar S. Thomae der Caland-Brüderschafft in U. L. Frauen-Kirche zu Halle.

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Das Verrichten guter Werke hatte in der christlichen Religion im Mittelalter eine besondere Bedeutung und sicherte die wohlwollende Aufnahme in Gottes Reich. Diese guten Werke bestanden z.B. in Gebeten, Almosen, Bußen und Seelmessen und gehörten zum Alltag in Klöstern.

04. November Ao. 1494

Nun konnte jedoch nicht jeder Christ in ein Kloster eintreten und so fanden sich Brüderschaften aus Laien in vielen Orten zusammen, die sich nach ihren eigenen Regeln versammelten und gute Werke verrichteten.

Eine dieser Brüderschaften war die Kalandbrüderschaft, die schon seit dem 9. Jh. bekannt ist. Wohlhabende Bürger beiderlei Geschlechts konnten in dieser Brüderschaft Aufnahme finden und wurden Fraternitas Calendarum oder auch Kalenderherren genannt.
Der Name Kaland wird auf den lateinischen Begriff “Calendae” – den Ersten des Monats – zurückgeführt, weil sich die Brüderschaft an jedem Monatsersten zu gemeinsamen Gebeten und Beratungen zusammenfand.

Auch in Halle hatte sich eine Kalandbrüderschaft gegründet, die ihre Andacht in der Pfarrkirche Unser Lieben Frauen (damals noch die einzelne Marienkirche) zu halten pflegte. Dieser Kirche stiftete die Brüderschaft einen Altar, der dem Apostel Thomas geweiht war.

Zu dem Altar gehörte gleichzeitig eine Summe Geldes, welche die Brüderschaft spendete, um den Altaristen und die zu haltenden Messen zu finanzieren. Eine solche Stiftung war am 05. Januar Ao. 1458 schon von Erzbischof Friedrich bestätigt worden.

Nun hatte die Kalandbrüderschaft die Summe erhöht und Erzbischof Ernst bestätigt am 04. November Ao. 1494 diese Verbesserung.[nbsp]

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04.11.2014
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01. November Ao. 1361

Theodorici Ertzbischoffs zu Magdeburg Huldebrieff, oder Confirmation der Privilegien der Stadt Halle bey der Huldigung ertheilet.

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Nach dem Tod Erzbischof Ottos (Landgraf Otto von Hessen) hatte das Domkapitel von Magdeburg den bisherigen Bischof von Halberstadt, Markgraf Ludwig von Meißen, als neuen Erzbischof eingesetzt. Dies stieß bei den Ständen auf Unwillen, denn Ludwig war ein junger Herr aus einem mächtigen Fürstengeschlecht und schon die Halberstädter führten Klage gegen seine unnachgiebige Regierung.

01. November Ao. 1361

Und noch jemand war mit der Wahl nicht zufrieden: Kaiser Karl IV. wollte gern seinen Günstling, Bischof Dietrich zu Minden, auf dem magdeburgischen Erzbischofstuhl sehen.
Dieser Dietrich Kagelwit (oder Dietrich von Portitz, wie manche Quellen schreiben), Sohn eines Schneiders aus Stendal, hatte sich durch achtsames Versehen seiner Ämter und sparsame Haushaltsführung bei Kaiser Karl IV. beliebt gemacht und war unter anderem mit diplomatischen Missionen betraut worden.

Kaiser Karl IV. traf nun eine Übereinkunft mit Papst Innozenz VI. und ließ Dietrich zum Erzbischof von Magdeburg berufen.
Am 12. Oktober Ao. 1361 bestätigte Kaiser Karl IV. dem Erzstift seine Privilegien und Erzbischof Dietrich nahm in der Folgezeit in den Städten des Erzstifts die Huldigung ein.

Den Huldebrief für die Stadt Halle hatte Erzbischof Dietrich am 01. November Ao. 1361 verfasst, als er sich noch in Böhmen befand.

In diesem Brief versichert er der Stadt Halle, sie bei ihren Rechten, Freiheiten und Gewohnheiten zu belassen und sie gegen Fürsten und andere Herren zu beschirmen und zu verteidigen.

Der Einzug in Halle und die Einnahme der Huldigung erfolgte offenbar zu einem späteren Zeitpunkt. Leider ist hierzu kein Hinweis vermerkt.

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01.11.2014
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29. October Ao. 1428

Ertzbischoff Günther zu Magdeburg versetzt mit Consens des Dom-Capituls die Salzgrafschafft und Müntzey an den Rath zu Halle auf neun Jahr lang für 2666 Marck 11 Loth Silber.

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Bereits Kaiser Otto III. hatte im Jahre 987 das Münzrecht für das Erzbistum Magdeburg an den Erzbischof als Landesherrn geschenkt. Die Erzbischöfe übertrugen im Rahmen ihres Münzrechts das Amt des Münzmeisters für die Stadt Halle auf den jeweiligen Salzgrafen, den sie auch ernannten.

29. October Ao. 1428

Die Stadt Halle in ihrem Bestreben, sich von der erzbischöflichen Macht zu lösen und den Status als Freie Reichsstadt zu erringen, war natürlich daran interessiert, einen gewissen Einfluss auf den Münzmeister zu haben. Deshalb drang die Stadt darauf, das Recht zu erhalten, den Salzgrafen selbst zu bestimmen und diese Wahl vom Erzbischof nur noch bestätigen zu lassen. Diese Forderung führte zu großem Streit insbesondere mit den Erzbischöfen Albrecht III. (1368 – 1372) und Peter (1372 – 1381). Die Folge dieses Streits war, dass für einige Zeit kein neuer Salzgraf eingesetzt worden war.

Erzbischof Günther hatte vor, diesem Streit ein Ende zu setzen und bestimmte im Jahre 1408 einen neuen Salzgrafen, Hans von Hedersleben. Dieser Salzgraf wurde von der Stadt auf dem Scheiterhaufen hingerichtet. Zur ausführlichen Geschichte verweise ich auf den Eintrag vom 02. Oktober 1414.

Nunmehr versetzt Erzbischof Günther eben dieses Privileg, um das die Stadt bisher so verzweifelt gekämpft hat, gegen Zahlung von 2.666 Mark und 11 Loth Silber für 9 Jahre an den Rat zu Halle. Die Stadt darf nun rechtmäßig einen Salzgrafen ernennen und das Münzrecht ausüben.
Im Dokument erwähnt Erzbischof Günther extra die Genehmigung für das Münzschlagen an die Stadt. Niemand soll die Stadt an ihrem erkauften Recht hindern.
Für den Fall des Rückkaufs dieses Privilegs legt Erzbischof Günther gleich den Preis fest: das Dom-Kapitel darf nach 9 Jahren für die Hälfte des Verkaufspreises, also 1.333 Mark und 6 1/2 Loth Silber, zurückkaufen.

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29.10.2014
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27. October Ao. 1238

Des Teutschen Ordens-Hauses S. Cunigundis zu Halle Vergleich mit dem Closter zum Neuenwerck wegen der Closter-Mühle zu Gimritz, daß solche nebst dem Mühl-Damme, im Stande bleiben, hergegen dem Ordenshause samt dessen Höfen zu Judendorff und Rideburg in selbiger freygemahlen werden sollen.

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Das Kloster zum Neuen Werk hatte schon im 12. Jh. in der Nähe des heutigen Gutes Gimritz eine Mühle erbauen lassen und dafür – wenn notwendig – die Saale stauen lassen.

27. October Ao. 1238

Der Deutsche Ritterorden erwarb einen Platz neben der Hohen Brücke (Jungfernwiese, auf der heutigen Salinehalbinsel), auf dem der Orden im Jahre 1200 die Komturei St. Cunigund mit einer Kapelle und einem Hospital erbaute.

Die Komturei war schon von Natur aus hochwassergefährdet. Wenn jedoch an der Klostermühle der Fluss zusätzlich gestaut wurde, nahmen die Gebäude des Deutschen Ritterordens mit ziemlicher Sicherheit Schaden.

Deshalb hatte die Komturei Klage gegen die Klostermühle zu Gimritz geführt und auf deren Abschaffung gedrungen. Diesem Wunsch wurde nicht stattgegeben. Das Kloster zum Neuen Werk und der Deutsche Ritterorden verglichen sich jedoch dahingehend, dass als Schadensersatz für die Komturei samt ihren Besitzungen im Judendorf und in Reideburg unentgeltlich gemahlen werden sollte in der Klostermühle. Dafür durften Mühle und Mühldamm bestehen bleiben.

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27.10.2014
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02. October Ao. 1414

Guntheri Ertzbischoffs zu Magdeburg Vertrag mit der Stadt Halle, wegen der Geschichte mit dem Saltzgräfen Hansen von Hedersleben.

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Zwischen der Stadt Halle und den Erzbischöfen (namentlich Peter und Albrecht) hatte es Streit gegeben, wer den Salzgrafen einsetzen darf. Der Salzgraf hatte das oberste Amt der Salzwirker inne und wachte über die Talgerichte. Außerdem oblag ihm das Amt eines Münzmeisters und Zolleinnehmers.

02. October Ao. 1414

Ursprünglich vererbte sich das Amt vom Vater auf den Sohn. Etwa um die Mitte des 14. Jh. bürgerte sich ein, dass der Salzgraf von der Stadt ernannt und vom jeweiligen Erzbischof bestätigt wurde. Doch die Erzbischöfe wollten lieber eigene Personalien ernennen. Daher der Streit.

Erzbischof Günther, Graf Günthers XXIX. zu Schwartzburgs zweiter Sohn, wollte diesen Streit zugunsten der Erzbischöfe beenden und ernannte am 01. November Ao. 1408 den hallischen Adligen Hans von Hedersleben zum Salzgrafen.
Vorher hatte es aufgrund des Streits geraume Zeit keinen Salzgrafen gegeben und der Rat der Stadt Halle zeigte sich erbost über die Ernennung. Der Rat führte das Argument ins Feld, dass es der Stadt zustünde, eine Person zu benennen und der Erzbischof nur diese mit dem Amt beleihen durfte.

Hans von Hedersleben übernahm ungeachtet der Situation sein Amt.
Mit seiner Position als Salzgraf war auch gleichzeitig das Amt des Münzmeisters verbunden. In Halle waren seit einigen Jahren keine neuen Münzen geprägt worden. Und das hatte seinen Grund. Zu dieser Zeit wurden noch hauptsächlich Hohlmünzen geprägt, die einem hohen Verschleiß unterlagen und daher immer wieder neu hergestellt werden mussten. Dies verursachte Kosten. Um also die Kosten für die Münzprägung decken zu können, wurde ein Zoll auf ein- und ausgehende Waren erhoben, die sogenannte Münzei. Die Einnahmen aus der Münzei standen dem Landesherrn zu. Wenn der Erzbischof jedoch Geld benötigte, verpfändete er auch schon einmal Anteile an der Münzei. So kam es, dass zu Beginn des 15. Jh. ein großer Teil der Münzei in den Händen des hallischen Stadtrates war und die Ratsherren von den Überschüssen aus der Münzei profitierten. Damit ihr Gewinn nicht geschmälert würde, hatten sie das Neuprägen von Münzen bisher erfolgreich unterbinden können. Es waren durch den regen Handel ja genug auswärtige Münzen im Umlauf.

Der neue Salzgraf und Münzmeister Hans von Hedersleben jedoch setzte sich über das Gebot des Stadtrates hinweg und begann, neue Pfennige zu schlagen. Das wollte man nicht ungestraft hinnehmen.
Die Stadt warf ihm nun Falschmünzerei vor, obwohl die spätere Probe ergab, dass die Münzen sogar gehaltvoller waren als vorgeschrieben. [nbsp]

Am 12. September Ao.1412, zur Zeit des Jahrmarktes, während die Stadt auch das Privileg der Blutgerichtsbarkeit innehatte, nahm die städtischen Häscher Hans von Hedersleben gefangen und das Gericht klagte ihn einen Tag später der Falschmünzerei an. Hans von Hedersleben wurde vom Schultheiß der Stadt zum Tod durch das Feuer verurteilt. All sein Flehen half nicht.
Die öffentlichen Hinrichtungsstätten der Stadt lagen außerhalb der Stadtmauer und Scheiterhaufen wurden gewöhnlich vor dem Oberen Steintor errichtet. Außerhalb der Stadt hatte jedoch der Amthauptmann von Giebichenstein das Sagen und hätte die Vollstreckung des unrechten Urteils verhindern können.
So griff man zu einer List und verbrannte Hans von Hedersleben auf einem kleinen Platz hinter dem Alten Markt, wohin sonst der Unrat aus den Salzkoten geschüttet wurde.

Erzbischof Günther war darüber so erzürnt, dass er die Stadt in Reichsacht, Interdikt und Bann schlagen ließ und mit Krieg überzog.
Da sich auch andere Nachbarn gegen die Stadt wandten, sah sich der Rat der Stadt Halle gezwungen, auf einen Vergleich einzugehen und sich auf Befehl Kaiser Wenzels gegen Zahlung des Schadens in Höhe von 30.000 Gulden und eines Strafgeldes in Höhe von 13.000 Gulden mit Erzbischof Günther auszusöhnen.

Erzbischof Günther bestätigt mit dem oben genannten Dokument, dass die Fehde beigelegt sei und er nichts mehr gegen die Stadt unternehmen werde.

16 Tage nach diesem Brief, am 18. Oktober Ao. 1414 setzte Erzbischof Günther einen neuen Salzgrafen, Hans Schaffstädt, ein.

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02.10.2014
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01. October Ao. 1570

Ertzbischoffs Joachim Friedrichs zu Magdeburg Conceßion des S. Georgen Closters zu Glauche an den Rath zu Halle, zu Anlegung des Hospitals.

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Das Hospital St. Cyriaci wurde im Jahre 1341 an der Stelle errichtet, wo heute die Neue Residenz zu finden ist. Ursprünglich hieß es das Neue Hospital und wurde erst später nach dem Schutzheiligen der Hospitalkapelle benannt.

01. October Ao. 1570

Es war das vierte Hospital der Stadt, neben den Hospitälern St. Antonius (Sondersiechenhaus in den Bockshörnern), St. Johannis (Moritzkloster) und St. Cunegund (Komturei des Deutschen Ritterordens, Salinehalbinsel).

Das Hospital gehörte zur Armenversorgung der Stadt Halle und wurde vom Rat und der gesamten Bürgerschaft gestiftet.

Im Jahre 1529 wurde das Hospital St. Cyriaci in das mittlerweile verlassene Johannis-Hospital im Moritzkloster verlegt, weil Kardinal Albrecht den Bauplatz für seinen Stadtpalast (heute Neue Residenz) brauchte.

Am 28. Juli Ao. 1529 bestätigt der Rat der Stadt Halle, dass er auf einstimmigen Beschluss das ganze Areal, auf dem das Hospital St. Cyriaci steht, bis hinunter zum Klaustor an Kardinal Albrecht übergibt. Die Stadt wird auf eigene Kosten sämtliche Gebäude des Hospitals niederbrechen, alle Materialien wegschaffen und das Hospital an der Stadtmauer bei dem St. Moritz Kirchhof neu einrichten. Dort werden alle notwendigen Gebäude wieder errichtet. Jedoch sollen die Prediger-Mönche, die seit 1520 ebenfalls im Moritzkloster leben, am Ein- und Ausgang in ihr Kloster und ihre Kirche nicht gehindert werden.

Das Hospital findet in der Umgebung des Moritzklosters jedoch nicht den notwendigen Platz, um dem Gebot der Selbstversorgung gerecht werden zu können. Insbesondere[nbsp] war der Ort nicht zu Ackerbau und Viehzucht geeignet.
Deshalb bat der Rat der Stadt den Administrator Joachim Friedrich (die Erzbischöfe wurden in der Zeit der Reformation auch Administratoren genannt), das Hospital in die Gebäude des mittlerweile verlassenen Zisterzienser-Nonnen-Klosters St. Georg zu Glaucha verlegen zu dürfen. Am 01. Oktober Ao. 1570 gibt Administrator Joachim Friedrich seine Erlaubnis.

Im Dokument finden sich weitere Anweisungen:
Die Äcker des Klosters sollten die Stadtschule im ehemaligen Barfüßer-Kloster (heute Universitätsring) unterstützen und die 500 Reichsthaler erwirtschaften, die zur Unterhaltung der Schule jährlich benötigt wurden.
Weiterhin wurden die Erbzinsen des Klosters zur Stiftschreiberei, die Thalgüter zur Fürstlichen Kämmerei und die Einkünfte aus den Weinbergen, Holzungen und Wiesen zum Amt Giebichenstein geschlagen.

Bereits zu Beginn des Jahres 1571 wurde mit dem Bau der neuen Hospitalgebäude begonnen. Einige Gebäude wurden als Wohnungen hergerichtet und Kammern für die Insassen gebaut. Auch Scheunen durften nicht fehlen. Darüber hinaus wurden ein Teich und ein Hopfgarten angelegt.
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Die armen Leute aus dem bisherigen Johannis-Hospital des Moritzklosters zogen am 27. September Ao. 1576 in das Hospital St. Cyriaci in St. Georgen um.

Im Jahr darauf kaufte der Rat der Stadt noch 2 Gehöfte zu dem Hospital hinzu, weil nunmehr auch der Platz des ehemaligen Klosters allein nicht mehr ausreichte.

Für etwa 25 Jahre sollte dieser Platz genügen. Eine große steinerne Scheune wurde im Jahre 1601 errichtet. Das war auch das Jahr, in dem in Philipp Schmids Garten in Oberglaucha eine Quelle entdeckt und eingefasst wurde. Wir kennen sie noch heute als Gesundbrunnen. Von der Quelle aus wurde das heilkräftige Wasser in Röhren bis in den Hof des Hospitals geleitet und dort für das Vieh und die Haushaltung verwandt.

Neue Käufe erfolgten im Jahre 1602. Hier erwarb der Rat der Stadt Halle noch ein Haus, einen Hof und einen Garten hinter dem ehemaligen Kloster und schlug auch diese Besitzungen dem Hospital St. Cyriaci zu.

Letztlich wurde im Jahre 1614 mit Bewilligung des Administrators Christian Wilhelm noch ein zusätzliches Gebäude errichtet.

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01.10.2014
hallelife.de - Redaktion