Katja's Geschichten

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30. September Ao. 1455

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Wapenbrieff vor Sebastian Hugen, Schultheissen zu Magdeburg ertheilet.

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Erzbischof Friedrich III. erteilt Sebastian Hugen die Erlaubnis, ein Wappen führen zu dürfen.

30. September Ao. 1455

Sebastian Hugen bekleidete das Amt des Schultheißen in Magdeburg und hatte sich durch treue Dienste und redlichen Lebenswandel verdient gemacht.

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Das Wappen soll folgendermaßen aussehen:

Es soll ein Schild in weißer Farbe sein, in dem Schild zwei rote Einhornköpfe und unter den Einhornköpfen eine blaue Lilie. Auf dem Schild soll ein Helm stehen und auf dem Helm ein roter Einhornkopf.

* Johann Christoph von Dreyhaupt führt dieses Dokument als Beweis dafür an, dass entgegen der zu seiner Zeit (um 1740) herrschenden Meinung im Heiligen Römischen Reich nicht nur Kaiser und Römischer König das Recht hatten, Wappen zu erteilen.

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30.09.2014
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29. September Ao. 1304

Des Closters zum Neuen Werck Bekäntniß, daß Johann von Northausen einen Altar samt einer täglichen Früh-Messe in der Kirche S. Gertrudis zu Halle gestifftet, und darzu den Zins von einer Reihe Häuser auf dem Redden-Berge übereignet.

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Die Rede ist hier von der ehemaligen Kirche St. Gertrude auf dem Marktplatz, die wohl schon 1295 erwähnt wird, obwohl sie zu dem Zeitpunkt noch nicht vollständig ausgebaut war.

29. September Ao. 1304

Zur Kirche St. Gertrude gehörten die blauen Türme, die bei Niederlegung und Umbau der Kirchen St. Gertrude und St. Maria im Jahre 1529 – ebenso wie die Hausmannstürme der Kirche St. Maria – stehen blieben und nun Teil der Marktkirche Unser Lieben Frauen sind.

Im Jahre 1303 hat Johann von Northausen, ein Pfänner zu Halle, der Kirche St. Gertruden einen Altar gestiftet, der dem heiligen Andreas gewidmet war und an der Ostseite der Gertrudenkirche stand. Zu dem Altar gab der Pfänner das Geld für eine tägliche Frühmesse und außerdem den Jahreszins aus einigen Häusern auf dem Reddenberg.
Erzbischof Burchard II. und die Bischöfe Albert I. zu Halberstadt, Heinrich III. zu Merseburg, Friedrich zu Brandenburg und Arnold zu Havelberg erteilten reichlichen Ablass zu diesem Altar.

Das Kloster zum Neuen Werk bestätigt in diesem Dokument die Stiftung des Johann von Northausen.

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29.09.2014
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26. September Ao. 1184

Ertzbischoff Wichmann zu Magdeburg übereignet dem neugestiffteten Closter zu S. Moritz zu Halle, die Kirche zu Radewell, samt den Capellen zu Dellnitz, Besen und Wörmlitz, desgleichen die Pfarre zu Nienberg und das Dorff Schlagkwitz.

Das Kloster St. Moritz ist von Erzbischof Wichmann im Jahre 1184 gegründet worden und wurde mit Chorherren des Augustiner-Ordens besetzt. Erzbischof Wichmann rekrutierte die Augustiner-Mönche zum großen Teil aus dem Kloster zum Neuen Werk. Die Pfarrkirche St. Moritz wurde im selben Jahr dem Kloster zugeschlagen.

26. September Ao. 1184

Die Stiftung des Klosters geht auf einen Eintrag im Chronicon Montis Sereni (Chronik von Petersberg) zurück, der sich in einer volkstümlichen Legende erhalten und verbreitet hat.

Der erste Propst des Klosters, Dudo, war ursprünglich auch Mönch im Kloster zum Neuen Werk und wurde am 29. Mai Ao. 1184 in sein neues Amt eingesetzt. Als dieser im Jahre 1193 zum Propst im Kloster zum Neuen Werk ernannt wurde, folgte ihm eben jener Schulmeister Rudolphus nach, der laut o.g. Legende die Ursache für die Gründung des Klosters St. Moritz war.

Das Kloster wurde dem heiligen Moritz geweiht, der auch der Patron des Erzstifts Magdeburg war. Moritz oder Mauritius war mutmaßlich ein in Ägypten geborener Offizier der Thebaischen Legion des römischen Kaisers Maximian (240 – 310). Moritz und seine Legion waren Christen. Kaiser Maximian war auf einem Feldzug nach Gallien und wollte die Legion im Kampf gegen Christen einsetzen. Während der Alpenüberquerung im Wallis meuterten die 6.600 Mann der Legion, weil sie nicht gegen ihre Religionsbrüder kämpfen wollten. Kaiser Maximian ließ daraufhin die Legion dezimieren, d.h. jeden zehnten Mann hinrichten. Als dies die verbliebenen Mannen nicht umstimmen konnte, wurde eine zweite Dezimierung befohlen und letztlich die Vernichtung der gesamten Legion angeordnet. Den Ort, an dem die Hinrichtung der Legion stattfand, kennen wir heute als St. Moritz.
Der Kommandeur der Legion, Moritz, wurde als Märtyrer im 4. Jh. heilig gesprochen und gilt als Schutzpatron des Heeres.

Kaiser Otto I. soll wohl vom Papst Gebeine vom heiligen Moritz als Reliquien erhalten haben. In Magdeburg gründete er dann das Moritzkloster, das im Jahre 968 zum Sitz des Erzbistums ernannt wird.

Doch zurück zum Moritzkloster in Halle.

Das Kloster ist im Laufe der Zeit mit vielen geistlichen und weltlichen Gütern beschenkt worden und war so mit einem reichen Einkommen ausgestattet.

Im Jahre 1519 wurde das Kloster von den Mönchen verlassen und 1520 an Kardinal Albrecht übergeben, um seine Güter zu der Neuen Stifts-Kirche (Domkirche) zu schlagen. Kardinal Albrecht wies den Dominikaner-Mönchen, die bisher im Kloster St. Pauli zum Heiligen Kreuz an der Neumühle lebten, das ledige Gebäude des ehemaligen St. Moritz-Klosters als Wohnstätte zu.

Den Dominikanern hat es aber im Moritzkloster nicht gefallen, zumal die Moritzkirche eine Pfarrkirche der Pfänner war, die sich während der Reformation mehrheitlich zum evangelischen Glauben bekannten und die Mönche häufig verspotteten. Daher sprachen die Dominikaner bei Kardinal Albrecht vor und baten darum, wieder in ihren ursprünglichen Gebäuden leben zu dürfen, die nun ja zum Neuen Stift gehörten. Kardinal Albrecht gewährte ihnen diesen Wunsch im Jahre 1541, kurz bevor er Halle verließ. Damit war das Moritzkloster wieder bis auf das Hospitalgebäude unbewohnt.

In das zum Moritzkloster gehörende Gebäude des Hospitals St. Johannis zog im Jahre 1529 das Hospital St. Cyriaci, dessen Grund und Boden Kardinal Albrecht zur Errichtung seines Stadtpalastes nutzte. Doch auch das Hospital St. Cyriaci zog im Jahre 1570 wieder um und besetzte fortan die Gebäude des mittlerweile verlassenen Zisterzienser-Nonnen-Klosters St. Georg zu Glaucha. Damit war das Moritzkloster endgültig verwaist.

Im vorliegenden Dokument übergibt Erzbischof Wichmann am 26. September Ao. 1184 die Kirche zu Radewell mit ihren Filialen zu Döllnitz, Beesen (Planena und Malderitz eingeschlossen) und Wörmlitz an das neu gegründete Moritzkloster. Des Weiteren wird dem Kloster die Pfarre Nienberg mit ihrem Filial Schlagwitz geschenkt.

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26.09.2014
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23. September Ao. 1467

Churfürst Ernsts und Hertzog Albrechts zu Sachsen Vorschrifft Nicolaus Pflugen an den Rath zu Halle wegen der Juden-Schule ertheilet.

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Schon seit langer Zeit, verbrieft jedoch seit 965, lebten in Halle Juden im sogenannten Judendorf. Dieses Dorf lag zwischen dem Ulrichstor bis zum Mühlgraben hinunter und im Norden bis zur Fleischergasse (heute Fleischerstraße) der Vorstadt Neumarkt teils innerhalb und teils außerhalb der (noch einfach aufgeführten) Stadtmauer.

23. September Ao. 1467

Die Synagoge bzw. Juden-Schule (jüdische Gotteshäuser sind noch heute oft auch Lehrhäuser) stand auf dem Platz neben der alten Ulrichskirche, auf dem später die Reitbahn errichtet wurde.

In Abhängigkeit von den Erzbischöfen, von denen sie mitunter Schutzbriefe erhielten, gehörten die Juden nicht wirklich zu den Bürgern der Stadt Halle. Im Zweifelsfall wurde die Zuständigkeit für die Juden vom Rat der Stadt an das Erzbistum und zurück geschoben. So wurden im Laufe der Jahrhunderte die Juden sowohl von den Erzbischöfen geschröpft als auch von den Bürgern der Stadt verfolgt und umgebracht oder vertrieben, wenn die Schuld an einem Unglück ihnen angelastet wurde. Als 1382 die Pest in Deutschland wütete, beschuldigte man die Juden, Brunnen vergiftet zu haben und lynchte diejenigen, die sich nicht retten konnten. Auch in Halle.

Der Kardinal Nikolaus von Kues, zum päpstlichen Legaten in Deutschland ernannt, forderte im Jahre 1452 in Deutschland die sichtbare Kennzeichnung von Juden, damit sie von den Christen zu unterscheiden wären. Infolge dessen zogen auch die hallischen Juden aus der Stadt weg.

Nicolaus Pflug von Knauthayn, Amtmann zu Leipzig, Borna und Pegau, erbat sich von Kaiser Friedrich III. die verlassenen Juden-Schulen zu Erfurt und Halle, die dieser ihm auch schenkte.
Im genannten Dokument fordern Kurfürst Ernst und Herzog Albrecht von Sachsen (die gemeinsam die Grafschaften Thüringen und Meißen regierten) den Rat der Stadt Halle auf, Nicolaus Pflug von Knauthayn die Inbesitznahme seiner Schenkung zu ermöglichen und damit dem kaiserlichen Willen zu gehorchen.

Der Rat der Stadt wollte dieser Aufforderung nicht folgen und wandte sich an Erzbischof Johannis.
Nach einigem Hin und Her verkaufte Nicolaus Pflug von Knauthayn im Jahre 1468 die Juden-Schule an die Stadt Halle.

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23.09.2014
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21. September Ao. 1530

Kayser Caroli V. Privilegium über zwey Jahrmärckte der Stadt Halle ertheilet.

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Seit uralten Zeiten hatte die Stadt Halle im Jahr zwei Märkte abgehalten, um Salz zu verkaufen und andere Waren dafür einzutauschen. Der eine Jahrmarkt begann am Neujahrstag und der andere am Tage Mariä Geburt (8. September). Beide Jahrmärkte wurden jeweils 8 Tage gehalten.

21. September Ao. 1530

Nachdem Halle jedoch im Jahre 1412 den vom Erzbischof eingesetzten Salzgrafen Hedersleben der Falschmünzerei angeklagt und zum Tod auf dem Scheiterhaufen verurteilt hatte, folgten Kriege und Unruhen gegen die Stadt. Deshalb wandten sich viele reiche Kaufleute von Halle ab und verkauften ihre Waren lieber in Leipzig. So entstand auch in Leipzig eine Markttradition.
Diese konkurrierenden Märkte führten zu großen Streitigkeiten.

Die Stadt Halle ließ sich 1464 von Kaiser Friedrich III. das Privileg des Neujahrsmarktes bestätigen. Leipzig erwirkte im Jahre 1466 ein gleiches Privileg und die Streitigkeiten zwischen beiden Städten zogen sich noch eine ganze Weile hin. Mit der Machtübernahme Erzbischof Ernsts in Halle geriet die Klärung des Streitfalles ins Stocken.

Erst 1530 kümmerte sich Kardinal Albrecht um die Angelegenheit und bat Kaiser Karl V. um ein Privileg für zwei weitere Jahrmärkte in Halle. Dieser erlaubte der Stadt, einen Jahrmarkt um St. Maria Magdalena (22. Juli) und einen um Allerheiligen (01. November) zu halten. Jeder dieser Jahrmärkte sollte 3 Tage vor dem Feiertag beginnen und danach noch 3 Tage dauern. Den Händlern, die den Jahrmarkt besuchten, wurden alle Freiheiten und Sicherheiten im Rahmen der Stadtprivilegien zugesprochen.
Diese Jahrmärkte wurden jedoch nicht umgesetzt. Die Stadt blieb bei ihren Jahrmärkten im Januar und September.

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21.09.2014
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20. September Ao. 1556

Ertzbischoff Sigismundi Entscheidung einiger Gebrechen zwischen den Stadt- und Amts-Müllern in und bey der Stadt Halle.

In alten Zeiten hat es in und um Halle mehrere Mühlen gegeben, die meist dem Kloster zum Neuen Werk gehörten und der Jurisdiktion des Amtes Giebichenstein unterworfen waren. Daher wurden sie generell die Amts-Mühlen genannt.

20. September Ao. 1556

Dem Rat der Stadt Halle gehörten nur drei Mühlen: die Neumühle, später die Mühle zu Gimritz und die Schneidemühle vor dem Schiefertor. Diese Mühlen wurden die Stadt-Mühlen genannt.

Flussabwärts standen also folgende Mühlen:

  1. Die Böllberger Mühle mit einer gewöhnlichen Getreidemühle und einer Ölmühle, in der Pflanzenöle hergestellt wurden.

  2. Die Mühle auf den Pulverweiden mit einer Papier- und Pulvermühle.

    Daher stammt der Name “Pulverweiden”. Eine Papiermühle verarbeitete meist Lumpen, um Papier herzustellen. In einer Pulvermühle wurden Holzkohle, Schwefel und Salpeter gemahlen und gemischt, um daraus Schwarzpulver zu erhalten.

  3. Die Mühle zu Glaucha mit einer gewöhnlichen Getreidemühle, die jedoch nach Errichtung und Inbetriebnahme der Neumühle abgerissen worden ist.

  4. Die Ratsmühle (erst 1569) auf dem Holzplatz vor dem Schiefertor mit einer Schneidemühle.

    Als Schneidemühlen wurden damals Sägewerke bezeichnet. Später wurde hier auch noch eine Walkmühle errichtet, die zur Verarbeitung und Veredelung von Stoffen diente.

  5. Die Neumühle am Mühlgraben mit einer Getreidemühle (als Ersatz für die Glauchaer Mühle), einer Schleif- und Poliermühle, einer Schneidemühle, einer Gewürzmühle und einer Walkmühle.

    In einer Schleifmühle wurden Steine gesägt und geschliffen. Außerdem diente sie zum Schleifen von Glas. Eiserne Geräte wurden in einer Poliermühle auf Hochglanz gebracht.

  6. Die Mühle zu Gimritz (Vorwerk Gimritz auf der Peißnitz) mit einer Getreide- und einer Ölmühle.

  7. Die Steinmühle bei der Ziegelwiese mit einer Getreidemühle, einer Ölmühle und einer Schneidemühle.

  8. Die Mühle zu Trotha mit einer Getreide- und einer Ölmühle sowie einer Schneidemühle.

    Später entstand am gegenüberliegenden Ufer hinter Kröllwitz noch eine Papiermühle, die zu Franckes Waisenhaus gehörte.

Diese Mühlen, alle an demselben Fluss gelegen, beeinflussten einander natürlich. Darüber gab es immer wieder Streit, der durch etliche Jahrhunderte nachzuvollziehen ist.

Nun hatte es zwischen den Amts- und Stadt-Müllern in und um Halle wieder Streit wegen der Höhe der jeweiligen Mühldämme gegeben. Das Problem wurde schon im Jahre 1534 an Kardinal Albrecht herangetragen, doch erst Erzbischof Sigismund fand 1556 eine endgültige Lösung.
Verschiedene bestellte Müller der Umgebung hatten eine Untersuchung der in und um Halle befindlichen Mühlen vorgenommen und die Mängel abstellen lassen. Die Maßnahmen sind in oben genanntem Dokument aufgeführt worden.
Es ging hierbei um die Mühle zu Trotha, die Steinmühle, die Mühle zu Gimritz, die Neumühle und die Böllberger Mühle.

Zwölf Jahre später, im Jahre 1568, erarbeiteten und publizierten Administrator Johann Friedrich und Kurfürst August von Sachsen gemeinsam eine allgemeine Mühlenordnung für das Erzbistum Magdeburg und das Kurfürstentum Sachsen, nachdem sie die Mühlen an Saale, Luppe, Elster und Pleiße besichtigt hatten.

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20.09.2014
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19. September Ao. 1454

Johannis Truchseß von Beyerrod Comitis Palatini und Kaysers Friderici III. Secretarii dem Magistrat zu Halle ertheilte Gewalt, 50 Notarios publicos zu creiren.

Mit Einführung des römischen Rechts auch im deutschen Teil des Heiligen Römischen Reiches im 15. Jh. und der Forderung der geistlichen Gerichtsbarkeit nach schriftlichen Unterlagen ergab sich die Notwendigkeit, Verträge, Gerichtsakten und Protokolle von dazu qualifizierten Personen ausfertigen und beglaubigen zu lassen.

19. September Ao. 1454

Diese Aufgabe wurde von rechtsgelehrten Notaren erfüllt, die ihre Fähigkeiten durch Prüfungen nachzuweisen hatten.
Die Anzahl der in einer Stadt zugelassenen Notare richtete sich nach den Anforderungen des jeweiligen Ortes. Noch heute werden in der Regel nur so viele Notare bestellt, wie für eine geordnete Rechtspflege notwendig sind.

Zur Regierungszeit Kaiser Friedrichs III. erteilte der kaiserliche Hofpfalzgraf Johannes Truchseß von Beyerrod am 19. September Ao. 1454 dem Rat der Stadt zu Halle das Privileg, 50 öffentliche Notare zu bestellen und zu unterhalten.

Ein Hofpfalzgraf stand dem kaiserlichen Hofgericht vor und war mit hoheitlichen Befugnissen ausgestattet. So konnte er den Reichsständen und Städten durchaus einzelne Privilegien zubilligen, Adels- und Wappenbriefe verleihen und z.B. die Ernennung von Notaren delegieren.

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19.09.2014
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18. September Ao. 1531

Des Dom-Capituls zu Magdeburg Schenckung einiger Cleinodien und Heyligthums an die Neue Stifftskirche zu Halle.

Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.[nbsp]Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

18. September Ao. 1531

Also erwirkte er die Erlaubnis von Papst Leo X., das Neue Stift in ein beliebiges Kloster der Stadt zu verlegen, die Klöster einzuziehen und die Mönche zu versetzen. Daraufhin ließ er das Kloster zum Neuen Werck und die Ulrichkirche abbrechen und nutzte die Baumaterialien zum Bau seines Neuen Stiftes. Das Dominikanerkloster St. Pauli zum heiligen Kreuz bestimmte Kardinal Albrecht zum Standort des Chorherren-Stiftes und versetzte die Mönche in das Kloster St. Moritz.

Die Klosterkirche ließ Kardinal Albrecht zur Domkirche umbauen.

Herren des Domkapitels zu Magdeburg schenken der Stiftskirche (heute Dom) zu Halle eine vergoldete Monstranz aus Silber, die das Wunderblut enthält und zwei vergoldete Leuchter aus Silber.
Der Brief des Domkapitels schließt jegliche Rückforderung der Geschenke aus.

Das Neue Stift, von Kardinal Albrecht am 28. Juni 1520 gegründet, war nach dem hohen Dom-Stift zu Magdeburg das ranghöchste Stift im Erzbistum Magdeburg und galt als Mutterkirche in Halle. Dem Stift wurden bis zu seinem Niedergang um 1541 zahlreiche Schätze und Ländereien geschenkt. Kardinal Albrecht hat bei seinem Rückzug nach Mainz im Jahre 1541 einen Großteil der beweglichen Schätze mitgenommen.

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18.09.2014
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17. September Ao. 1382

Graf Ulrichs von Hohnstein Verkauff der Helffte des Schlosses und Städtleins Wippra mit allen Zubehör an Ertzbischoff Fridericum zu Magdeburg vor 450 Marck feinen Silbers.

Friedrich von Hoym, Bischof zu Merseburg, wurde am 23. Februar Ao. 1382 zum Erzbischof von Magdeburg erwählt. Dies war der zweite Anlauf auf das Amt, denn schon 1368 war er vom Magdeburger Domkapitel gewählt worden, musste den Stuhl jedoch auf Befehl Kaiser Karls IV. für Albrecht II., Graf von Sternberg, räumen.

17. September Ao. 1382

Aus seiner Regierungszeit ist nicht viel bekannt, denn sie währte nur 9 Monate. Er soll aber wohl gewirtschaftet haben.
Erzbischof Friedrich II. verstarb nach kurzer Krankheit am 09. November Ao. 1382 in Merseburg und wurde in der dortigen Domkirche begraben.

Die Städte Halle und Magdeburg verweigerten ihm die Huldigung, weil sie sich auf einen althergebrachten Brauch beriefen, wonach sie nur demjenigen Landesherrn huldigen würden, der das vom Papst verliehene Pallium als Zeichen seiner Erzbischof-Würde vorzeigen konnte. Dieses Pallium hatte er nicht erhalten, wiewohl er die päpstliche Bestätigung seines Amtes vorweisen konnte.
Möglicherweise hatten weder er noch das Domkapitel das Geld, um das Pallium zu kaufen. Dafür brauchte es schon ein kleines Vermögen, denn ein Pallium kostete um die 20.000 bis 30.000 Rheinische Gulden.

Am 17. September Ao. 1382 erkaufte Erzbischof Friedrich II. eine Hälfte des Schlosses und Städtchens Wippra von Graf Ulrich von Hohnstein. Wippra war ohnehin erzbischöfliches Lehen.
Diese Hälfte des Besitzes wird mit allen Zubehörungen, Gerichten und Einkünften für 450 Marck Silber an das Erzbistum übergeben. Graf Ulrich von Hohnstein verzichtet für sich selbst und seine Nachkommen auf jegliche künftige Besitzansprüche.

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17.09.2014
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15. September Ao. 1503

Ertzbischoff Ernestus zu Magdeburg erlässet denen Altaristen des Altars S. Erhardi in S. Ulrichs-Kirche zu Halle die Residenz, und wöchentlich 2 von denen 5 Messen, so sie vermöge der Fundation zu halten schuldig gewesen.

Die Ulrichkirche, bereits seit 1213 als Pfarrkirche bekannt, stand zwischen Großer und Kleiner Ulrichstraße dicht an der damaligen Stadtmauer und dem Ulrichstor.

15. September Ao. 1503

Die Kirche war dem Heiligen Ulrich gewidmet, welcher von 890 – 973 lebte und von 923 bis zu seinem Tode Bischof von Augsburg war.

Im Jahre 1531 verlegte Kardinal Albrecht die Pfarre aus St. Ulrich in die Klosterkirche des Serviten-Klosters in der Galgstraße und der Pfarrer von St. Ulrich zog am 20. November 1531 in feierlicher Prozession in seine neue Pfarrkirche. Daraufhin wurde die alte Ulrichkirche abgebrochen und ihre Steine und das Holzwerk zum Bau des Neuen Gebäudes (heute Neue Residenz) verwendet.

Hier ist noch die alte Pfarrkirche St. Ulrich gemeint, in der außer dem hohen Altar noch 6 Mess-Altäre gestanden haben. Solche Altäre sind meist von Bürgern gestiftet worden, die dann insbesondere Gedächtnis- und Seelmessen halten ließen und so für ihr eigenes Seelenheil und das ihrer Familien sorgten und ihre Zeit im Fegefeuer verkürzten.

Peter Subach, Kirchenvorsteher der Ulrichkirche, und seine Gattin Margaretha Subach hatten wohl gemeinsam den Altar zu Ehren des heiligen Erhard gestiftet und mit einem jährlichen Einkommen in Höhe von 40 Gulden ausgestattet.

Am 07. Juni Ao. 1452 bestätigt Erzbischof Friedrich die Stiftung, in welcher die Altaristen verpflichtet werden, in der unmittelbaren Nähe der Ulrichkirche zu wohnen und wöchentlich 5 Seelmessen im Andenken an Peter Subach und seine Familie sowie Margaretha Subachs Familie zu lesen. [nbsp]

Nun aber, am 15. September Ao. 1503 lockert Erzbischof Ernst diese Bestimmungen und erlaubt den Altaristen des Altars St. Erhard, sich ihre Wohnstatt frei zu wählen. Des Weiteren reduziert er die Anzahl der wöchentlich zu haltenden Messen. Die Altaristen brauchen nun nur noch 3 Seelmessen in der Woche lesen.

Margaretha Subach hatte, um ganz sicher zu gehen, dass die Seelen ihrer Familie gut versorgt seien, auch anderen Kirchen und Klöstern der Stadt großzügige Spenden zukommen lassen. Begonnen hat sie damit kurz nach dem Tod ihres Gatten im Januar oder Februar 1440. Erste Aufzeichnungen hierüber datieren vom 14. Februar Ao. 1440.

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15.09.2014
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12. September Ao. 1417

Kaysers Sigismundi Confirmation aller Privilegien, der Stadt Halle.

Hier ist Johann Christoph von Dreyhaupt ein Fehler unterlaufen. Sigismund wurde erst im Jahre 1433 zum römisch-deutschen Kaiser ernannt. Das vorliegende Dokument hat Sigismund in seiner Eigenschaft als römisch-deutscher König (seit 1411) gesiegelt. Das geht aus dem lateinischen Text auch hervor.

12. September Ao. 1417

König Sigismund war zu der Zeit intensiv mit dem Konzil von Konstanz (1414 – 1418) beschäftigt, um die Spaltung der Kirche zu beenden und wieder Glaubenseinheit zu schaffen.

In Halle jedoch hatte sich im Jahre 1412 ein unerhörter Vorgang ereignet: Die Stadt hatte den von Erzbischof Günther II. eingesetzten Salzgrafen, der zugleich Münzmeister war, der Falschmünzerei angeklagt, zum Tode auf dem Scheiterhaufen verurteilt und das Urteil gleich vollstreckt. Die ganze Geschichte ist unter dem Datum vom 01. Juni Ao. 1414 ausführlich beschrieben.

In der Folge dieser unrechtmäßigen Hinrichtung hatte Erzbischof Günther II. die Stadt Halle in Reichsacht und Bann schlagen lassen.
Zusätzlich überzog der Erzbischof die Stadt mit Krieg und Belagerung, ließ zur Erntezeit das Getreide auf dem Halme verbrennen und brachte durch solches Vorgehen den Handel in der Stadt gänzlich zum Erliegen.

Auf Befehl Kaiser Wenzels vom 01. August Ao. 1414 hatte der Rat der Stadt mit dem Erzbischof Verhandlungen aufgenommen, um die Streitigkeiten aus dem Weg zu räumen und wieder Normalität einkehren zu lassen. Gegen eine Zahlung in Höhe von 13.000 Gulden zur Wiedergutmachung erklärte sich Erzbischof Günther II. bereit, die Feindseligkeiten gegen die Stadt Halle einzustellen.

Der Vertrag darüber wurde am 02. Oktober Ao. 1414 geschlossen. Dort versprach Erzbischof Günther auch, die Stadt wieder von Acht und Bann zu befreien.

Es sollte jedoch noch bis zum Jahre 1417 dauern, bis Erzbischof Günther II. wegen einiger Zwistigkeiten mit dem Markgrafen von Brandenburg an König Sigismund herantrat und um Schlichtung bat. Gleichzeitig ließ sich Erzbischof Günther II. mit den weltlichen Hoheitsrechten über das Erzstift Magdeburg beleihen.

Da ihm der König nun einmal sein Ohr geliehen hatte, bat Erzbischof Günther auch um Aufhebung der Reichsacht gegen die Stadt Halle.

König Sigismund lässt daraufhin zwei Dokumente aufsetzen, mit denen er am 12. September Ao. 1417 die Stadt Halle in ihren Privilegien und Freiheiten bestätigt und ihr außerdem das Privileg de non evocando erteilt.

Der oberste weltliche Richter war in jenen Zeiten der König bzw. Kaiser. Wenn jemand in einem weltlichen Rechtsstreit den König als Richter anrief und der Fall angenommen wurde, wurde die Gegenseite vor das königliche Gericht geladen.
Aber der König konnte diese Macht delegieren, indem er das Privilegium de non evocando anderen Würdenträgern oder Landesherren verlieh. Dieser hatte dann die Gerichtshoheit.
In solchen Fällen durfte der Streitfall also nicht mehr in erster Instanz vor den König gebracht, sondern musste dem privilegierten Gericht vorgelegt werden.

Nun hatte also die Stadt Halle in weltlichen Rechtsfragen die Gerichtshoheit erlangt.

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12.09.2014
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10. September Ao. 981

Pabst Benedicti VII. Bulla, darin er in Faveur des Ertzstiffts Magdeburg das Stifft Merseburg caßiret, und in eine Abtey verwandelt, auch Bischoff Gisilarium mit Ertheilung verschiedener Privilegien zum Ertzbischoff zu Magdeburg confirmiret.

10. September Ao. 981

Der erste Erzbischof des neu errichteten Erzbistums Magdeburg, Adalbert, verstarb am 20. Juni Ao. 981 in Zscherben und wurde im Magdeburger Dom beigesetzt.

Sein Nachfolger sollte der Schulmeister Othricus werden. Von den Domherren in Magdeburg erwählt, wollte Othricus die Bestätigung seiner Ernennung zum Erzbischof von Magdeburg bei Kaiser Otto II. erwirken.
Da Kaiser Otto II. zu der Zeit in Italien weilte, machte sich Othricus auf den beschwerlichen Weg und sprach dort bei dem kaiserlichen Kaplan, Bischof Giselher zu Merseburg, vor. Giselher versprach ihm jeden Beistand, bat sich jedoch bei Kaiser Otto II. das Amt des Erzbischofs für sich selbst aus.

Giselher hatte Erfolg und wurde der zweite Erzbischof zu Magdeburg.
Über den Verrat grämte sich Othricus dermaßen, dass er auf dem Heimweg von Italien in Benevent verstarb.

Giselher entstammte einem sächsischen Adelgeschlecht und war durch die Fürsprache des Bischofs Anno von Worms in kaiserliche Dienste gebracht worden. Dort wirkte er als Kaplan und wurde im Jahre 971 – auch wieder auf Annos Empfehlung hin – zum Bischof zu Merseburg ernannt.

Nun war es dazumal unerhört, dass ein Bischof zwei Bistümer besaß. Aus diesem Grund überhäufte Giselher den Papst Benedikt VII. mit Geschenken und erwirkte so die Auflösung des Bistums Merseburg. Das Bistum wurde am 10. September Ao. 981 in eine Abtei des Benediktiner-Ordens umgewandelt und dem Erzbistum Magdeburg angegliedert.
Zudem erhielt Erzbischof Giselher neben der Verleihung des Palliums als sichtbares Zeichen der Erzbischof-Würde noch weitere Privilegien von Papst Benedikt VII. zugestanden. Demnach hatte er das Recht, das Bistum Merseburg nach Gutdünken zu zergliedern.

Nach seiner Rückkehr in heimatliche Gefilde und der Inbesitznahme des Erzbistums Magdeburg fing Giselher sogleich mit der Aufteilung des Bistums Merseburg an. Schkeuditz, Köthen, Wurzen, Pichen, Eilenburg, Löbnitz, Düben, Pegau und Gerichtshain wurden neben Merseburg selbst ebenfalls dem Erzbistum Magdeburg zugeschlagen, die übrigen Besitzungen auf die Bistümer Halberstadt, Zeitz und Meißen aufgeteilt.

In der Folge dieser Zersplitterung haben sich viele ansässige Wenden (Slawen) von Kaiser und Christentum losgesagt und im Jahre 983 die Bistümer Havelberg und Brandenburg verwüstet. Giselher erhielt von Kaiser Otto II. den Auftrag, den Wenden Einhalt zu gebieten und eroberte Brandenburg zurück. Die Wenden wurden zurückgedrängt.

Übrigens wurde nach Giselhers Tod im Jahre 1004 das Bistum Merseburg wieder hergestellt.

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10.09.2014
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08. September Ao. 1520

Des Provincials des Prediger-Ordens Hermann Rabens Consens zu der von dem Cardinal Alberto vorgenommenen Translation des Convents Prediger-Ordens zum Heil. Creutz in das Closter zu St. Moritz.

08. September Ao. 1520

Das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz ist vermutlich um 1271 gegründet worden und beherbergte Mönche des Dominikanerordens für nahezu 300 Jahre.

Der Orden der Dominikaner, der zu den Bettel-Orden gehört, existiert seit 1216 und geht auf den heiligen Dominikus zurück, der um 1170 in Kastilien geboren war und als junger Geistlicher nach Rom gelangte. Dort war er im Auftrag des Papstes Innozenz III. als Wanderprediger wider die ketzerischen Albigenser (mit denen er jedoch auch den theologischen Disput suchte) unterwegs, weshalb der Orden auch Prediger-Orden genannt wird.

Als Kardinal Albrecht beschlossen hatte, in der Stadt Halle ein Chorherren-Stift zu gründen, bat er sich die päpstliche Genehmigung aus, Klöster und Kirchen einzuziehen. Diese Erlaubnis wurde ihm erteilt.

Am 01. Juli Ao. 1518 erhielt er von Papst Leo X. die Freiheit, das Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz zur Errichtung seines Neuen Stifts zu verwenden und die Prediger-Mönche in das bereits verlassene Moritzkloster zu versetzen.

Zwei Jahre später, am 28. Juni Ao. 1520, musste der Konvent der Dominikaner in die Versetzung einwilligen. Die Mönche zogen sogleich in das Moritzkloster um.

Am 08. September Ao. 1520 stimmt der Provinzial des Prediger-Ordens, Hermann Rabe, zwangsläufig dem Umzug zu.[nbsp]
Ein Provinzial ist der Leiter einer Ordensprovinz.[nbsp]

Kardinal Albrecht begann unverzüglich mit der Einrichtung seines Neuen Stifts und ließ die Klosterkirche zur Domkirche umbauen.

Den Dominikanern gefiel es übrigens im Moritzkloster gar nicht. Und so baten sie Kardinal Albrecht nach dem Niedergang seines Neuen Stifts, doch wieder in ihre alte Herberge ziehen zu dürfen. Im Jahre 1541 stimmte Kardinal Albrecht diesem Begehr zu und gestattete den Mönchen auch die Nutzung der Domkirche für ihre Gottesdienste. Er hielt sich ohnehin zu dieser Zeit nicht mehr in Halle auf und hatte sämtliches bewegliches Vermögen des Stifts schon nach Mainz schaffen lassen.[nbsp]

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08.09.2014
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05. September Ao. 1548

Revers E. E. Raths zu Halle wegen Erbauung des Thurms zur Wasserkunst im Saal-Strohme.[nbsp]

Obwohl die Stadt Halle nahe an einem großen Fluss gelegen ist, hat in alten Zeiten bei den Einwohnern Wassermangel geherrscht. So behalfen sich die Bürger mit Schöpfbrunnen oder schöpften Wasser aus der Saale, um es mühevoll zu ihren Häusern zu transportieren.

05. September Ao. 1548

Aufgrund des Wassermangels ist die Stadt mehrfach fast gänzlich ausgebrannt.[nbsp]
Diesem Zustand sollte im 15. Jh. abgeholfen werden.[nbsp]

Im Jahre 1462 konzipierte ein Barfüßer-Mönch eine Wasserkunst, die mit Hilfe von Röhren Wasser aus der Saale in die Stadt leiten sollte. Um jedoch keinen Fehler zu machen, wurde im Jahre 1467 ein Prediger-Mönch ausgesandt, sich in anderen Städten nach Wasserkünsten umzusehen und die Technik zu studieren.[nbsp]

Darauf gründeten wohlhabende Bürger in Halle eine Wassergewerkschaft und brachten den Rat der Stadt dazu, den Bau einer Wasserkunst bei der Neumühle zu bewilligen. Der Turm für die Wasserkunst wurde gebaut und Röhren von dort in die Häuser der Wassergewerkschafter und zu einigen öffentlichen Plätzen gelegt. Im Jahre 1474 rann erstmals Wasser aus einem Röhrenbrunnen auf dem Marktplatz.[nbsp]

Nun war die Wasserkunst neben der Neumühle (über den Mühlgraben an der Mühlpforte) baufällig geworden. Der Kunstmeister von Wittenberg, Matheus Moß, wurde beauftragt, die Wasserkunst instand zu setzen und auszubauen. Dabei bekam die Wasserkunst einen Turm aufgesetzt. Matheus Moß erhielt für seine Arbeit 200 Reichsthaler Lohn.[nbsp]
Weil der Fluss, auch der Mühlgraben, landesfürstliches Eigentum war, musste die Stadt Halle dem Erzbischof Johann Albrecht eine Erklärung ausstellen, den Fluss zu keinem anderen Zwecke als der Wasserentnahme zu nutzen.

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05.09.2014
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04. September Ao. 1693

Privilegium über die Universitäts-Apothecke zum weißen Engel.

Kurfürst Friedrich III. von Brandenburg erteilt dem ehemaligen kurpfälzischen Hof-Apotheker Johann Bernhard Hoffstädt das Privileg, in Halle unter der Jurisdiktion der Universität eine Apotheke anzulegen und zu halten.

04. September Ao. 1693

Johann Bernhard Hoffstädt war vorher in Heidelberg tätig und von dort durch die französische Invasion vertrieben worden.[nbsp]Dem Apotheker wird die Pflicht auferlegt, geeignetes Personal einzustellen und die Medikamente nach den ärztlichen Rezepturen zu fertigen. Verdächtige Sachen soll er nicht ohne Wissen der Ärzte verkaufen.[nbsp]
Gleichzeitig wird ihm Unterstützung und Schutz zugesichert.[nbsp]

Die Apotheke “Zum weißen Engel” wurde als Universitäts-Apotheke angelegt und dürfte der heutigen Engel-Apotheke am Kleinschmieden entsprechen.[nbsp]
Sie wurde nach Hoffstädts Tod von seinem Schwiegersohn, Dr. Coschwitz, übernommen. Nach dessen Tod übernahm wiederum der Schwiegersohn, Dr. Brockmann, die Apotheke.[nbsp]

Dr. Brockmann war auch als Stadtphysicus tätig, also der vom Stadtrat bestallte Arzt, den man mit unserem heutigen Amtsarzt im Gesundheitsamt vergleichen kann. Der Stadtphysicus war für die städtische Gesundheitsvorsorge und Hygiene zuständig und hatte die Aufsicht über die Apotheken sowie Hebammen, Bader und dergleichen. Außerdem nahm er die amtliche Totenschau vor und führte, wenn notwendig, Obduktionen durch.[nbsp]

Bis zum Jahr 1493 hatte es in Halle nicht eine einzige Apotheke gegeben. Medikamente wurden bis dahin von Barbieren, die gleichzeitig als Ärzte fungierten, ausgegeben oder von Krämern verkauft.[nbsp]
Im Jahre 1493 zieht Simon Puster nach Halle und bietet seine Dienste als Apotheker an, woraufhin ihm am 21. März Ao. 1493 das Privileg erteilt wird, eine Apotheke zu betreiben. Dies war die Ratsapotheke, die um 1665 geschlossen wurde.
Die zweite Apotheke in Halle war die “Zum blauen Hirsch”, die im Jahre 1535 eröffnet wurde und noch heute als Marktapotheke vorhanden ist. Kardinal Albrecht verfügte damals mit dem Privileg gleichzeitig, dass in Halle auf ewige Zeiten nicht mehr als zwei Apotheken existieren sollten.[nbsp]
Diese ewigen Zeiten waren schon 20 Jahre später vorbei, als Wolff Holtzwirth die Löwenapotheke gründete, die wir auch heute noch kennen.

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04.09.2014
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02. September Ao. 1353

Thammen von Haldeck zu Lauchstädt, Ritters Verbündnüß mit der Stadt Halle, einander beyzustehen.

Wir befinden uns in unruhigen Zeiten. Nach wie vor gilt das Faustrecht und ein jeder versucht, von der Schwäche der Nachbarn zu profitieren.[nbsp]

02. September Ao. 1353

Im Jahre 1351 bricht der sogenannte Magdeburgische Krieg aus.[nbsp]Diesmal ist es jedoch nicht der Erzbischof, der in Kampflaune an der Stadt nagt, sondern es ist der Landadel, der Magdeburg in die Knie zwingen will und innerhalb von 3 Jahren Kriegskosten in Höhe von 15.000 Marck Silber verursacht.[nbsp]Dabei sind die angerichteten Schäden noch nicht berücksichtigt.[nbsp]Magdeburg erneuert sein Bündnis mit der Stadt Halle für die nächsten 6 Jahre und schließt neue Verträge zu gegenseitigem Beistand mit den Städten Goslar, Braunschweig, Quedlinburg, Halberstadt und Aschersleben.

Auch die Stadt Halle bemüht sich um Bundesgenossen für den Fall eines Angriffs. Gleichzeitig wird die Verteidigungsbereitschaft der Stadt erhöht.[nbsp]

Hier sichert der Ritter Thammo von Haldeck, der in Lauchstädt (heute Goethestadt Bad Lauchstädt) residierte, der Stadt Halle Treue und Beistand zu.[nbsp]
Gleichzeitig bekennt er sich zur Treue gegenüber seinem Herzog Magnus I. von Brunswick (Braunschweig) und seinem Markgrafen Friedrich III. von Meißen. Sollte die Stadt Halle Streit mit diesen Herren haben, verpflichtet sich Thammo von Haldeck zur Neutralität.[nbsp]
In anderen Fällen will er der Stadt gegen ihre Feinde beistehen und erwartet selbigen Beistand auch von der Stadt Halle.[nbsp]

Der Vertrag geht sogar noch weiter und räumt der Stadt Halle ein Vorkaufsrecht am Hause Lauchstädt ein, wenn Ritter Thammo von Haldeck seine Güter veräußern möchte. Ein solcher Verkauf würde sämtliche Zubehörungen und Rechte einschließen, die auf dem Haus liegen.[nbsp]
Dieses Vorkaufsrecht tritt jedoch nicht in Kraft, wenn sein Lehnsherr, der Herzog von Braunschweig, das Lehen einlösen will.[nbsp]
Ritter Thammo verspricht weiterhin, dass er keine Personen beherbergen will, die von der Stadt Halle geächtet wurden. Suchen jedoch Bürger oder Diener der Stadt Zuflucht vor anderen Häschern, so sichert er Unterkunft und Verpflegung zu.[nbsp]

Als Gegenleistung erwartet Ritter Thammo, dass ihm die Stadt im Fall einer Fehde mit 10 gerüsteten Mannen und 10 Schützen zu Hilfe eilt. Für die Verpflegung der Söldner will er sorgen.[nbsp]
Darüber hinaus erbittet er den Beistand der Stadt für den Fall, dass er seine Rechte verteidigen muss.[nbsp]

Ritter Heydenreich von Grävendorf und sein Sohn Friedrich, Ulrich von Hunleben (Holleben) und Hans von Sultz bürgen für Ritter Thammo und hängen ihre Siegel an den Vertrag.

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02.09.2014
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01. September Ao. 1327

Ertzbischoff Otto zu Magdeburg erklähret die von Halle an Ertzbischoff Burchards Tode unschuldig, bekräfftiget ihre Privilegia, und verspricht, sie zu schützen.

Erzbischof Burchard III. aus dem Geschlecht derer von Mansfeld, von 1307 bis 1325 im Amt, muss seinem Naturell nach eher Raubritter denn Geistlicher gewesen sein.[nbsp]

01. September Ao. 1327

Seine Herrschaft war von windigen Geschäften, Vertragsbruch und Erpressungen geprägt.[nbsp]Insbesondere die Städte des Erzbistums hatten so zu leiden, dass es z.B. zu Beginn des Jahres 1315 in Magdeburg zur Gefangennahme des Erzbischofs kam.
Das wüste Treiben des Erzbischofs führte zum Ewigen Bündnis zwischen den Städten Magdeburg und Halle am 05. Februar Ao. 1324. In dem Vertrag schworen sich die Städte Beistand gegen den Erzbischof.
Letztlich wurde Erzbischof Burchard am 29. August Ao. 1325 von einigen verschworenen Städten gefangen gesetzt und am 21. September selbigen Jahres während seiner Haft erschlagen.

Magdeburg und Halle wurden wegen dieses Totschlages in Reichsacht und Bann geschlagen.

Als Landgraf Otto von Hessen im Jahre 1327 zum Erzbischof von Magdeburg ernannt wurde, bemühte sich dieser sofort um die Wiederherstellung der Ordnung in seinen Landen und hatte über die Folgen des Totschlags zu entscheiden. Zunächst erklärte er im Jahre seiner Ernennung die Stadt Halle für unschuldig an der Ermordung des Erzbischofs, zwei Jahre später erreichte er – unter Auflagen – den Widerruf der Acht durch Kaiser Ludwig IV..[nbsp]

Im vorliegenden Dokument vom 01. September Ao. 1327 erklärt er die Stadt Halle für unschuldig, bestätigt sie in ihren Privilegien und sichert der Stadt seinen Schutz zu. Außerdem verspricht er, Gesandte nach Rom zu schicken, um auch den Papst davon zu überzeugen, dass die Stadt Halle unschuldig sei und sie vom Bann zu lösen.[nbsp]

Trotzdem dauerte es noch geraume Weile, bis die Stadt vom Kirchenbann befreit wurde. Erst am 18. Oktober Ao. 1333 hob Erzbischof Otto den Bann gegen die Stadt Halle auf und versprach später nochmals, die Bestätigung des Papstes zu erwirken. Papst Benedictus XII. bestätigte am 01. März Ao. 1335 die Unschuldserklärung Erzbischof Ottos für die Stadt Halle und beauftragte Bischof Dietrich zu Havelberg als päpstlichen Kommissar damit, den Sachverhalt nochmals zu untersuchen und die Stadt Halle freizusprechen.

Papst Johannes XXII. hatte Magdeburg bereits im Jahre 1331 aus dem Bann entlassen.

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01.09.2014
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31. August Ao. 1524

Anderweiter Raths-Schluß wegen des Schosses.

Als Schoß wurde in alten Zeiten eine Abgabe bezeichnet, die eine Bürgerschaft zur Verwendung für die Allgemeinheit zusammen geschossen – d.h. gesammelt – hat. Heute kennen wir den Schoß als Steuer.[nbsp]

31. August Ao. 1524

Ursprünglich wurde der Schoß abhängig vom Grundbesitz entrichtet, später flossen alle Vermögenswerte in die Berechnung ein. Bis zum 16. Jh. hatte ein jeder Bürger und Einwohner der Stadt – so auch in Halle – unter Eid sein Vermögen anzugeben. Darauf wurde dann der Schoß berechnet.[nbsp]
Diesbezüglich sind ungezählte Meineide abgelegt worden; teils wurde das Vermögen niedriger beeidet, um sich arm zu rechnen und so die Abgabenlast zu mindern, teils wurde das Vermögen höher angegeben, um kreditwürdig zu sein bzw. zu bleiben, was jedoch zu einer oft ruinösen Abgabenlast führte.

Um diesen Missbrauch abzuschaffen, wurde in Halle im Jahre 1503 der Eid für den Schoß abgeschafft. Stattdessen legte der Rat der Stadt Regeln für einen allgemeinen Schoß fest.[nbsp]
Jeder Bürger hatte grundsätzlich auf sein Bürgerrecht 10 Groschen Schoß zu entrichten und einen Mann für die Wache und Instandhaltung des Stadtgrabens zur Verfügung zu stellen. Diese 10 Groschen wurden auch Vorschoß genannt, weil sie unabhängig von der Vermögenslage im Voraus zu zahlen waren.[nbsp]

Zudem wurden die Häuser in der Stadt taxiert und ein Hausschoß in Höhe von 1% des Hauswertes festgelegt. Die Besitzer der Salzkothen hatten für jeden Ofen jährlich 3 Groschen 2 Pfennige Herdschoß abzuführen. Wer Thalgüter (also Salzpfannen) besaß, musste als Thalsschoß je Pfanne jährlich so viel zahlen, wie er dafür dem Landesherrn zur Lehnsware erlegte.[nbsp]

Die Bürger, die kein eigenes Haus in der Stadt besaßen, mussten neben dem Vorschoß Nachtwächter- und Grabengeld abführen und zusätzlich eine Handels- und Handwerks-Steuer bezahlen.[nbsp]

Wer seine Abgaben nicht bis zum Drei-Königs-Tag (6. Januar) leistete, verlor sein Bürgerrecht!

Am 31. August Ao. 1524 legte der Rat der Stadt Halle fest, welche Personen von diesen Abgaben befreit sein sollen.[nbsp]
Nach diesem Dokument haben alle Hausbesitzer ihren Hausschoß und das Nachtwächtergeld zu zahlen. Die Bürger, die kein Haus besitzen, sind mindestens den Vorschoß schuldig.[nbsp]

Der jeweils amtierende Rat, die Schreiber, Schöppen, der Salzgraf und der regierende Oberbornmeister waren von der Zahlung des Nachtwächter- und Grabengeldes befreit. Deren Diener jedoch mussten die Abgabe leisten.[nbsp]

Die Torschließer brauchten ihr Hausschoß nicht erlegen, solange sie ihr Amt im Tor versahen.[nbsp]

Von den Gebühren für die Torhüter jedoch soll niemand befreit sein, ob arm oder reich, Rat oder Bürger.

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31.08.2014
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30. August Ao. 1519

Des Convents des Closters S. Moritz zu Halle Uebergabe des Closters samt allen seinen Gütern, an den Ertzbischoff, Cardinal Albertum, mit Consens, daß solche zu der Neuen Stiffts-Kirche zu Halle geschlagen, und derselben incorporirt werden mögen.[nbsp]

Schon Erzbischof Ernst plante die Errichtung eines Stifts in der Kapelle der Moritzburg, setzte den Plan aber nicht in die Tat um.

30. August Ao. 1519

Sein Nachfolger Kardinal Albrecht griff den Gedanken wieder auf, hielt es aber für ungünstig, das Stift direkt in der Moritzburg aufzurichten. Die Festung wäre dadurch möglicherweise angreifbar geworden.

Deshalb bat er sich die päpstliche Genehmigung aus, Klöster und Kirchen in und um die Stadt Halle einzuziehen und sein Chorherrenstift in einem Kloster seiner Wahl einzurichten. Diese Erlaubnis wurde ihm erteilt. Er nutzte das bisherige Dominikaner-Kloster St. Pauli zum heiligen Kreuz und ließ die Klosterkirche zur Domkirche umbauen.

Das Kloster St. Moritz ist von Erzbischof Wichmann vermutlich im Jahre 1184 gegründet worden und wurde mit Chorherren des Augustiner-Ordens besetzt. Erzbischof Wichmann rekrutierte die Augustiner-Mönche zum großen Teil aus dem Kloster zum Neuen Werk. Die Pfarrkirche St. Moritz wurde im selben Jahr dem Kloster zugeschlagen.
Die Stiftung des Klosters geht auf einen Eintrag im Chronicon Montis Sereni (Chronik von Petersberg) zurück, der sich in einer volkstümlichen[nbsp]Legende[nbsp]erhalten und verbreitet hat.

Im Jahre 1519 wurde das Kloster von Kardinal Albrecht eingezogen und am 30. August Ao. 1519 vom Prior des Klosters, Nicolaus Munck, übergeben.[nbsp]
Nicht nur das Kloster selbst wurde nun dem Neuen Stift des Kardinals zugeschlagen, sondern auch dessen sämtliche Güter. Die Mönche zogen aus.

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30.08.2014
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29. August Ao. 1445

Ertzbischoff Friedrichs zu Magdeburg Privilegium der Stadt Magdeburg ertheilet, daß die Bürger nach gemeinen Sächsischen Rechten entschieden werden sollen.

Nachdem Erzbischof Günther II. am 23. März Ao. 1445 verstorben war, wurde seiner Empfehlung gefolgt und der Domherr Graf Friedrich von Beichlingen am 19. April Ao. 1445 einstimmig zum neuen Erzbischof erwählt.

29. August Ao. 1445

Obwohl er bei seinem Amtsantritt noch sehr jung war, hat er wohl weise und friedfertig regiert.

In den Streitigkeiten mit den Erzbischöfen hatten bisher die Städte Magdeburg und Halle fest zusammengestanden und ihre Handlungsweisen miteinander abgesprochen. So war es auch üblich, die Huldigung einem neuen Landesherrn gegenüber in gegenseitiger Absprache vorzunehmen.
Doch dieses Mal leisteten die Magdeburger dem neuen Erzbischof ihre Huldigung, ohne vorher mit den Hallischen beraten zu haben. Die Hallenser, angestiftet von ihrem Stadthauptmann Henning Strobart, zierten sich und legten erst ein Jahr später den Treueeid ab.[nbsp]

Als Erzbischof Friedrich III. feierlich zu Magdeburg begrüßt wurde und der Rat mitsamt den ansässigen Ständen und Innungen dem Landesherrn Treue und Gehorsam geschworen hatte, erteilte ihnen Friedrich einen Huldebrief, in dem der Stadt ihre Privilegien und Freiheiten bestätigt wurden. Außerdem bekannte sich Erzbischof Friedrich III. zur Anwendung des sächsischen Rechts in seiner Diözese.[nbsp]

Am 21. August Ao. 1446 leistete auch Halle dem Erzbischof den Huldigungseid und erhielt ebenfalls das Privilegium, Rechtssachen nach sächsischer Art zu entscheiden.

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29.08.2014
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27. August Ao. 1691

Churfürst Friedrich des dritten zu Brandenburg Rescript an die Magdeburgische Regierung, wegen Aufrichtung der Academie, und Bestellung auch Salarirung der Directorum und Professorum zu Halle.[nbsp]

Der magdeburgischen Regierung wird durch Kurfürst Friedrich III. angezeigt, welche Doktoren und Professoren in welche Fakultäten der Universität eingesetzt werden und wer wieviel Gehalt bekommen soll.

27. August Ao. 1691

Dafür wurden insgesamt jährlich 2.400 Thaler verwendet.[nbsp]Außerdem reguliert Friedrich III. die Stipendien, Praktika in den Amtsstuben und legt fest, dass Absolventen der Friedrichs-Universität bei der Besetzung von Stellen im Herzogtum Brandenburg-Preußen bevorzugt werden.

Für 10 arme Studenten werden jährlich insgesamt 500 Thaler als Stipendien vergeben.[nbsp]

Die Studenten dürfen bei allen Verhören und Verhandlungen der Regierung, der Kämmerei, dem Kirchengericht, des Schöppenstuhls, der Schulzengerichte, der Vormundschafts- und Amtsgerichte zu Giebichenstein anwesend sein. Außerdem dürfen sie an Beratungen im Rathaus und im Thalhaus teilnehmen. Die Studenten dürfen in den Schreibstuben zugegen sein, insbesondere bei Diktaten zuhören und zusätzlich ist ihnen Einsicht in die Schriftsätze in den Kabinetten und Sekretariaten zu gewähren.[nbsp]

Den Fakultäten werden Auditorii (Hörsäle) zugesprochen. Die theologische und philosophische Fakultät erhält “das beste Gemach auf der Bibliothec” (hier ist wohl die Marienbibliothek gemeint), die Juristen-Fakultät den “mittelsten Saal auf der Wage”, die medizinische Fakultät die “Pfänner Convent-Stube”, die mathematische Fakultät den “obersten Saal auf der Wage”. Für gemeinsame Zusammenkünfte der Fakultäten ist die beste Stube auf der Waage vorgesehen.[nbsp]

Kurfürst Friedrich III. (ab 1701 König Friedrich I. in Preußen) erlässt diese Verordnung vorbehaltlich der Bestätigung durch Seine Kaiserliche Majestät Leopold I..

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27.08.2014
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26. August Ao. 1550

Revers des Raths zu Halle, wegen des ausgehängten Korbes an der Stadt-Mauer vor dem Moritz-Pförtlein, zu Bestraffung der Feld- und Garten-Diebe.

In jenen Zeiten ist es immer wieder vorgekommen, dass sich “leichtfertige” Leute an den Gärten, Äckern, Weinbergen und Wiesen in und um Halle gütlich getan haben und somit den Besitzern Schaden zufügten.[nbsp]

26. August Ao. 1550

Um diesen Vorkommnissen Einhalt zu gebieten, hatten der Rat der Stadt Halle und das Amt Giebichenstein beschlossen, vor der Moritzpforte nach Glaucha hin einen an einem Schwengel befestigten Korb aufzurichten. Feld- und Gartendiebe sollten zur Strafe da hinein gesetzt und durch Schwingen des Korbes in den Stadtgraben, der nun Korbteich genannt wurde, ausgeschüttet werden.[nbsp]
Um der Diebe habhaft zu werden, setzen der Rat der Stadt und das Amt Giebichenstein je einen Wächter ein.[nbsp]

In der Bestätigung des Rates der Stadt vom 26. August Ao. 1550 steht ausdrücklich geschrieben, dass dies der einzige Eingriff in die Gerechtsame des Amtes Giebichenstein sein soll und einzig zu dem genannten Zweck.[nbsp]
Diese Zusicherung war nötig, weil der Wächter, den die Stadt einsetzte, auch außerhalb der hallischen Stadtmauer tätig war und dort ja das Amt Giebichenstein in erzbischöflichem Auftrag die Jurisdiktion hatte. Außerdem befand sich der Korb zur Bestrafung der Delinquenten schon außerhalb der Stadt Halle auf dem Gebiet der giebichensteinischen Gerichtsbarkeit.[nbsp]

Übrigens ist der Korbteich im Jahre 1710 auf Befehl König Friedrichs I. in Preußen zugeschüttet worden, damit man einen besseren Zugang von der Stadt Halle nach Glaucha hätte. Gleichzeitig wurde die Moritzpforte abgerissen und statt ihrer ein neues Tor gebaut.[nbsp]
In dieser Zeit wurde der Korb am Ufer des Saalearms Körbersaale errichtet und war durch die Körberpforte zugänglich. Die Körberpforte befand sich in der Stadtmauer etwa auf der Höhe des heutigen Göbelbrunnens, der den Hallmarkt ziert.[nbsp]
Von der Körbersaale sehen wir heute nichts mehr, weil der Saalearm in den Jahren 1893/ 94 mit einer Straße (heutiger Hallorenring) überbaut wurde und dort heute nur noch der Verkehr fließt. Unter der Straße befindet sich ein erst kürzlich sanierter Kanal, der bei Regen als Ablaufkanal dient.[nbsp]

Das Körben als Strafe für Diebe hatte sich irgendwann überlebt. Danach wurde der Korb noch von den Halloren genutzt, um bei Volksfesten vorlaute Burschen zur Belustigung der Umstehenden zu “kärwen”.

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26.08.2014
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25. August Ao. 1524

Grenitz-Scheidung zwischen Krosigk und Ostrau.[nbsp]

Das Dorf Krosigk (heute Ortschaft der Gemeinde Petersberg im Saalekreis) mit Schloss und Rittergut lag etwa 2 Meilen (ca. 15 km) von Halle entfernt an der Magdeburger Landstraße.[nbsp]

25. August Ao. 1524

Schloss Krosigk ist wohl um 1100 von Dedo von Krosigk erbaut worden und lange Zeit Residenz des Geschlechts von Krosigk gewesen. Später wechselten die Lehnsmänner recht häufig.[nbsp]

Im Jahre 1524 ist das Schloss Krosigk im Besitz Friedrichs von Trotha. Zwischen ihm und Veith von Drachstorff, dem Inhaber des Schlosses Ostrau, hatte es wegen der Grenzen zwischen beiden Gemeinden und den Gerichten darüber heftigen Streit gegeben.[nbsp]

Kardinal Albrecht als Erzbischof von Magdeburg und Lehnsherr beider Häuser nimmt nun eine Grenzscheidung vor, um die Angelegenheit zu schlichten.[nbsp]
Bei einem Lokaltermin wird festgelegt, wo Malsteine aufzurichten sind und welche Wege welchem Ort – und damit der jeweiligen Gerichtsbarkeit – zugehören. Alle bisherigen Streitigkeiten sollen mit dieser Grenzscheidung beigelegt sein.

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25.08.2014
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24. August Ao. 1541

Ordnung und Leges des uhralten Schöppenstuhls uff dem Berge vor dem Rolande zue Hall.

Der Schöppenstuhl ist ein Kollegium, das zu den jeweils streitigen Rechtsfällen Beratung erteilt und ein Urteil abfasst. Auftraggeber für den Schöppenstuhl sind die Gerichte, die die entsprechenden Akten mit der Bitte um Urteilsfindung übergeben.

24. August Ao. 1541

Die Mitglieder dieses Kollegiums heißen Schöppen (heute Schöffen). Für den Ursprung dieser Bezeichnung gibt es unterschiedliche Erklärungen. Johann Christoph von Dreyhaupt hält es für wahrscheinlich, dass sich der Name aus dem alten deutschen Wort “scepeno” herleitet, welches “Richter” bedeutete.

Die Schöppen dienten den eigentlichen Richtern, ob nun Graf, Burggraf oder Schultheiß, als Beisitzer und Ratgeber. So ist es in Halle schon im 13. Jh. üblich gewesen, dass ohne Schöppen kein peinlicher Prozess entschieden oder unbewegliches Gut auf einen anderen Besitzer übertragen werden durfte. Dies geht aus Gerichtsbüchern des Jahres 1266 hervor.

Bis zum 15. Jh. durften nur Adlige zu Schöppen ernannt werden, denn nur sie galten wegen ihrer Bildung als schöppenbare Männer. Erst als in Deutschland das Römische Recht übernommen wurde und Rechtsgelehrte an Universitäten ausgebildet wurden, änderte sich diese Tradition und fortan übertrug man das Amt eines Schöppen nur noch an Rechtsgelehrte.

Bereits im Jahre 1541 hatte sich der Schöppenstuhl in Halle eine eigene Ordnung gegeben.
In dieser Schöppenordnung ist festgelegt, dass

  1. ehrliche Christen, die auch rechtskundig sind, zu Schöppen erwählt werden. Es sollen 6 Schöppen sein und sie müssen begüterte Bürger der Stadt Halle sein.
  2. die gewählten Schöppen öffentlich vor dem Roland ihren Amtseid leisten müssen.
  3. die Schöppen ihr Amt gewissenhaft und sorgfältig wahrnehmen und wann immer erforderlich, zu Gericht sitzen sollen. Sie sollen nach bestem Wissen und Gewissen urteilen.
  4. die Schöppen, wenn sie verreisen müssen, rechtzeitig ihre Abwesenheit ankündigen sollen, damit das Gericht die Termine darauf ausrichten kann. Sie sollen pünktlich wieder in der Stadt sein, damit sie an den angesetzten Gerichtstagen teilnehmen können.
  5. es keine feste Bezahlung für die Schöppen gibt, sondern das Urteilsgeld und andere Abgaben an das Gericht auf alle Schöppen aufgeteilt werden.
  6. deshalb einer der Schöppen zum Kämmerer ernannt wird. Er soll die fälligen Abgaben und Urteilsgelder einnehmen, sorgfältig registrieren und den Schöppen Rechenschaft ablegen. In jedem Quartal wird den Schöppen ihr Anteil gegen Quittung ausgezahlt.
  7. ein Schöppe, der dieser Ordnung zuwider handelt oder ohne Grund länger als einen Monat abwesend ist, seines Anteils für den betreffenden Monat verlustig geht.
  8. die Schöppen auch Testamentsvollstrecker sind. Deshalb soll der Kämmerer des Schöppenstuhls die Vermächtnisse einfordern und, wie im jeweiligen Testament verfügt, an die Erben geben oder aber nach mehrheitlichem Beschluss der Schöppen zu milden Sachen verwenden. Die Einnahmen und Ausgaben sind jährlich zu berechnen.
  9. ein Gerichtsschreiber zu beschäftigen sei. Er muss mehrheitlich von den Schöppen anerkannt sein und dann zu den Urteilen und Sitzungen vereidigt werden. Wenn er Urteile an Boten ausgibt und das Urteilsgeld erhält, hat er es treulich an den Kämmerer abzuliefern. Neben dem Schreibgeld, dass er für Auftragsarbeiten erhält, stehen ihm je bürgerlichem Urteil 1 Groschen und je peinlichem Urteil 2 Groschen Urteilsgeld zu.
  10. auch ein Schöppendiener zu halten ist. Dieser soll im Schöppenhaus wohnen, sich um allgemeine Anfragen kümmern, den Boten aufwarten, die auf Urteile warten und das Schöppenhaus sauber halten. Außerdem soll er von den Boten das Urteilsgeld in Empfang nehmen, wie es auf dem Urteil vermerkt ist. Das Geld hat er alsbald dem Kämmerer auszuhändigen.
  11. der Schöppenstuhl für das Begräbnis eines verstorbenen Mitglieds sorgt. Schöppen, Schöppenschreiber und Schöppendiener bekommen in solchem Fall Trauerbinden. Die Familie des Verstorbenen erhält noch für ein halbes Jahr seinen Anteil am Urteilsgeld und am Schöppenbrot.
  12. der Schöppenstuhl dreimal im Jahr ein gemeinsames Essen im Gasthof Frosch halten soll, damit die Schöppen einander besser kennenlernen.


Diese Schöppenordnung wurde am 12. Juni Ao. 1584 von Administrator Joachim Friedrich durch eine Verordnung ergänzt.[nbsp]

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24.08.2014
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23. August Ao. 1469

Erasmi Probsts des Closters zum Neuen Werck Vidimus dreyer Briefe Kayser Friedrichs, eines an Churfürst Ernsten zu Sachsen, des andern an den Rath zu Leipzig, und des dritten an den Rath zu Halle, vom 25. May 1469. darinnen den Neu-Jahrs-Marckt zu Leipzig abzustellen, und solchen dagegen zu Halle zu halten, bey Strafe befohlen wird.[nbsp]

23. August Ao. 1469

Erzbischof Friedrich III. zu Magdeburg geriet mit dem Kurfürsten Friedrich II. zu Sachsen in Streit und so bekämpften sich beide, worunter die Städte Halle und Leipzig zu leiden hatten.
In Halle hatte es seit Jahrhunderten den Brauch zweier öffentlicher Jahrmärkte gegeben; einer zu Neujahr und einer zu Maria Geburt (08. September).
Erzbischof Friedrich hatte den Neujahrsmarkt in Halle um 8 Tage nach Neujahr auf den 08. Januar verlegen lassen. Darüber beklagte sich Kurfürst Friedrich II., weil er damit die Gerechtsame der Stadt Leipzig verletzt sah. Letztlich forderte er die gänzliche Abschaffung des Neujahrsmarktes zu Halle, um Leipzig einen Handelsvorteil zu verschaffen.
Die Stadt Halle wandte sich daraufhin an Kaiser Friedrich III. und ließ sich am 25. Mai Ao. 1464 über den Neujahrsmarkt ein Privilegium erteilen.

Ein zweites Mal ließ sich die Stadt Halle das Privileg am 25. Mai Ao. 1469 bestätigen, während der Stadt Leipzig der Neujahrsmarkt bei Strafe verboten wurde.[nbsp]

Nun sind Vertreter des Rates der Stadt Halle und der Innungen vor Erasmus, dem Propst des Klosters zum Neuen Werk und gleichzeitig Erzdiakon des hallischen Kirchensprengels, erschienen und haben ihm drei gesiegelte Briefe von Kaiser Friedrich III. vorgelegt. Einer dieser Briefe war am 20. Mai Ao. 1469 an Kurfürst Ernst von Sachsen gerichtet, ein weiterer am 25. Mai Ao. 1469 an den Rat der Stadt Leipzig. In diesen beiden Briefen wird der Stadt Leipzig bei Strafe geboten, den Neujahrsmarkt zu Leipzig wieder stillzulegen und die Stadt Halle an ihren althergebrachten Freiheiten zu belassen. In diesem Fall bezieht sich Kaiser Friedrich III. auf die Freiheit, einen Neujahrsmarkt abzuhalten. Leipzig soll den hallischen Neujahrsmarkt nicht behindern.[nbsp]
Ein dritter Brief ist an den Rat der Stadt Halle gerichtet und bestätigt diesen am 25. Mai Ao. 1469 in seinen Rechten.[nbsp]

Propst Erasmus lässt die Briefe prüfen und bestätigt deren Echtheit.[nbsp]
Die Vertreter der Stadt Halle bitten daraufhin den Propst, von diesen Briefen eine Abschrift fertigen zu lassen, weil die Briefe zur Durchsetzung der hallischen Rechte häufig gebraucht würden und man befürchten müsse, sie könnten beim Transport durch Regen, Wasser oder Unwetter beschädigt oder gar zerstört werden.[nbsp]
Propst Erasmus entspricht der Bitte und beauftragt den vom Erzbischof bestellten und vereidigten Schreiber Blasius Cruße mit der Fertigung der Abschriften.[nbsp]
Derselbe fertigt und bezeugt die Abschriften und Propst Erasmus lässt die Abschriften wiederum prüfen, bevor er sie am 23. August Ao. 1469 mit seinem Siegel beglaubigt.

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23.08.2014
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