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Eigene Domain für die Saalestadt?

Die Vergabe von neuen Top Level Domains im vergangenen Herbst war so etwas wie ein Neustart für das Internet. Hunderte neue Domainendungen sind freigeschaltet worden. Eine regionale Domainendung für Halle ist bisher nicht mit dabei.[nbsp]Für Webseitenbetreiber stehen jede Menge neue Begriffe als Domainendung zur Auswahl.[nbsp]

Eigene Domain für die Saalestadt?

Statt immer nur .com, .info und .de können nun Domains mit Endungen wie .bike, .party oder .computer registriert werden. Die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers (ICANN) hat viele Begriffe zur Erweiterung des Namensraumes im Internet zugelassen. Welche Domains verfügbar sind, lässt sich hier prüfen.

Geo-Endungen haben großes Potenzial

Besonders beliebt sind Geo- bzw. regionale Endungen. Halle mischt bei diesen bislang nicht mit. Ende April informierten sich die Mitglieder des Wirtschaftbeirates der Stadt Halle über Top Level Domains für Städte und Regionen im Stadthaus Halle. Referent der Sitzung war Prof. Wolfgang Kleinwächter, Vorsitzender Medienstadt Leipzig e. V. und Mitglied des Direktoriums der ICANN. Ist dies ein Vorstoß für die Domainendung .halle? Bei der Vergabe neuer Top Level Domains nutzten auch einige deutsche Städte und Regionen die Möglichkeit, Geo-Endungen zu registrieren. Das Ruhrgebiet hat sich die Endung .ruhr gesichert, und Berlin die Endung .berlin. Auch die Endungen .bayern, .saarland und .nrw sind dann möglich, ebenso wie .hamburg und .koeln. Die Regionen und Städte können sich mit den neuen Endungen als Marke im Internet positionieren. Für Unternehmen und Dienstleister wird es leichter, ihre regionale Verbundenheit auszudrücken. Diese spielt trotz globaler wirtschaftlicher Vernetzung eine wichtige Rolle im Wettbewerb um Kunden.

Neue Domains nur in Westdeutschland

Unter den neuen regionalen Domainendungens sind kein einziges ostdeutsches Bundesland und keine ostdeutsche Stadt vertreten. Das Bewerbungsverfahren ist kompliziert und teuer. Für die geografischen Endungen verlangt die ICANN eine Bewerbungsgebühr von 185 000 Dollar. Außerdem muss die Gebietskörperschaft die Bewerbung förmlich unterstützen. In Bayern gelang die Finanzierung über eine Ausschreibung der Landesregierung. Bei dieser setzte sich die Bayern Conncet GbmH durch. Laut einem Bericht der Süddeutschen Zeitung wird das Land Bayern prozentual am Gewinn durch den Verkauf der neuen Domains beteiligt. Sachsen-Anhalt verzichtete wie die anderen ostdeutschen Bundesländer auf eine Bewerbung um eine regionale Domainendung. Zu welchem Ergebnis die Mitglieder des Wirtschaftbeirates der Stadt Halle während ihrer Sitzung gekommen sind, ist bislang noch nicht bekannt. Eine entsprechende Bewerbung wurde jedenfalls noch nicht bei der ICANN eingereicht. Daher wird es auch in absehbarer Zeit keine Domainendung namens .halle geben.

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18.05.2015
hallelife.de - Redaktion
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Wie steht es eigentlich um die Gebrauchtwagenpreise in Halle?

Wenn Sie ein gebrauchtes Fahrzeug in Zahlung geben wollen, dann fragen Sie sich natürlich, wie es um die Gebrauchtwagenpreise in Halle bestellt ist. Denn natürlich möchten Sie für Ihren Wagen noch einen möglichst hohen Betrag ausgezahlt bekommen.[nbsp]

Wie steht es eigentlich um die Gebrauchtwagenpreise in Halle?

Kein leichtes Unterfangen, denn eine große Zahl Autohändler hat genau das Gegenteil im Sinn und möchte Sie mit möglichst kleinen Beträgen abspeisen. Vermeiden Sie das Risiko und finden Sie direkt zu Ihrem seriösen Autohändler in Halle.

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Wie kommen Gebrauchtwagenpreise in Halle eigentlich zustande?

Der Preis für einen Gebrauchtwagen bestimmen viele Faktoren, die allesamt ganz realistisch nachvollziehbar sind. Es geht hier nicht um Schätzen oder um guten Willen, sondern um die reinen Tatsachen. Werden diese berücksichtigt, dann kommen in der Regel höchst attraktive Summen zustande, die Ihnen den Autoverkauf sehr angenehm machen. Gebrauchtwagenpreise in Halle sind dennoch sehr unterschiedlich, denn bei der Feststellung der genannten Fakten wird gern versucht, zu schummeln.

Als verlässlicher Partner für den Autoankauf ermitteln wir nach geltenden Statistiken den aktuellen Wert Ihres Fahrzeuges und berücksichtigen dabei natürlich auch eventuelle Sonderausstattungen, die den Wert des Wagens heben. Im Gegenzug müssen wir natürlich auch eventuelle Schäden genauer unter die Lupe nehmen, denn auch diese spielen für die faire Wertermittlung eine tragende Rolle. Sind alle Fakten ermittelt, dann bekommen Sie den aktuellen Wert Ihres Wagens mitgeteilt und können sich dann frei für ein Geschäft mit uns oder dagegen entscheiden.

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Etwas höhere Gebrauchtwagenpreise in Halle bekommen?

Wir wissen natürlich, dass Sie auf möglichst hohe Preise spekulieren und wir wollen ganz klar, dass Sie und wir zufrieden aus einem Geschäft herausgehen können. Darum kommen wir Ihnen mit unseren Preisen möglichst weit entgegen und legen nach Möglichkeit auch gern noch etwas mehr „drauf“, als die meisten unserer Mitbewerber. Allein diese Option sollte Sie nun durchaus schon bewogen haben, sich einmal mit Ihrem Fahrzeug bei uns vorzustellen. Machen Sie den Test! Sie können Ihr Fahrzeug bei uns völlig kostenlos und unverbindlich einschätzen lassen. Völlig ohne Risiko!

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13.05.2015
hallelife.de - Redaktion
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Die Digitalisierung macht der Druckbranche zu schaffen

Das große Geschäft mit der Printwerbung ist vorbei. Weltweit sinkt aufgrund der zunehmenden Digitalisierung die Nachfrage nach gedruckter Werbung. Gute Umsätze im Printbereich verspricht allenfalls die Verpackungsindustrie. Vor allem bedruckte Materialien wie Pappe, Metall und Glas sind gefragt.[nbsp]

Die Digitalisierung macht der Druckbranche zu schaffen

Ein Grund dafür ist der boomende E-Commerce. Die Digitalisierung macht der Druckbranche das Leben schwer. Wie die Ergebnisse des Reports „drupa Global Insights“ zeigen (als PDF-Datei hier einsehbar), melden 46 Prozent der befragten Führungskräfte aus der internationalen Druckindustrie einen Rückgang der Nachfrage nach konventionellen, nicht digital gedruckten Produkten. Positive Tendenzen sieht die Branche hingegen beim Verpackungsdruck. Hier erweist sich der E-Commerce als Wachstumsbeschleuniger. Eine steigende Nachfrage zeigt sich jedoch nur bei Papp-, Metall- und Glasdruckverfahren. Beim Verpackungsdruck auf Papier ist die Nachfrage weiterhin rückläufig.

Große Chancen warten im Internet

Eng wird es auf dem Druckmarkt vor allem für sogenannte Akzidenzdruckereien – also Unternehmen, die sich auf Drucksachen in geringer Auflage spezialisiert haben und vom Werbegeschäft abhängig sind. Abhilfe schafft hier nur eine Ausdehnung des Produktportfolios. Und auch an web-basierten Services führt kein Weg vorbei. Das Geschäft von morgen basiert auf Web-to-print-Dienstleistungen. Wie ein solches Angebot aussehen kann, zeigt die Online-Druckerei Xposeprint, bei der Privat- und Businesskunden bequem übers Internet in Kleinauflage ab 100 Stück Broschüren drucken lassen können. Der Status des Online-Geschäfts war auch Thema auf dem Online Print Symposium im März 2015. Unter Fragestellungen wie „Gibt es Umsatz nur noch online?“ beleuchteten Experten der Branche die Lage des Druckgeschäfts im Zeichen der Digitalisierung. Sie kamen zu dem Schluss, dass die Branche noch lange von der Koexistenz des Online- und Offline-Geschäfts profitieren werde. Große Chancen bieten die neuen technischen Möglichkeiten zudem für Markteinsteiger. Nie ließen sich E-Commerce-Lösungen besser, preiswerter und schneller umsetzen. Gerade für junge, innovative Unternehmen bietet sich hier ein Sprungbrett. Etablierte Unternehmen hingegen müssen aufpassen, den digitalen Wandel nicht zu verschlafen.

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12.05.2015
hallelife.de - Redaktion
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Frühjahrsputz bei Versicherungen

Verbraucherzentrale prüft individuellen Versicherungsbestand

Pro Jahr gibt jeder Bürger in Deutschland über 2.000,- Euro für Versicherungen aus. Dabei sind die meisten Verbraucher oft zu teuer oder auch falsch versichert, so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Frühjahrsputz bei Versicherungen

Selbst die empfohlene Trennung von Versicherungsschutz und Geldanlage/Altersvorsorge ist selten gewährleistet. Zu viele, teilweise in Kombination mit dem Vermögensaufbau verbundene, Versicherungspolicen oder eine zu geringe finanzielle Absicherung für die Gefahren des Lebens sind oft in den Unterlagen der Verbraucher zu finden. Auch wenn derpassende Versicherungsschutz[nbsp]gegeben ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass es dabei nicht noch weiteres Einspar- bzw. Optimierungspotential gibt.

Gerade wenn sich Lebensumstände ändern, weil z.B. der Start ins Berufsleben erfolgt oder eine Familie gegründet wird, besteht aus Sicht der Verbraucherzentrale Handlungsbedarf, um dann den individuell notwendigen Versicherungsschutz anzupassen.
Für die jeweilige Versicherungssparte gibt es eine Vielzahl unterschiedlichster Angebote, nicht nur bei den Versicherungsleistungen und -bedingungen, sondern auch im Preis.

Für die meisten Verbraucher dürfte deshalb die Tarifvielfalt nur schwer zu verstehen und zu vergleichen sein. Ein verlockendes Angebot muss nicht unbedingt passend und gut sein. Wichtig ist vor allem, dass man für den Fall der Fälle ausreichend abgesichert ist, um die finanziellen Folgen schädigender Ereignisse so gering wie möglich zu halten.

In der Regel kann der passende Versicherungsschutz nur noch[nbsp]mittels eines computergestützten Versicherungsvergleichs[nbsp]ermittelt werden, der die individuellen Gegebenheiten berücksichtigt und eine entsprechendes Preis-/Leistungsverhältnis in Form einer Marktübersicht liefert.

Tipp

Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. bietet dazu persönliche Versicherungsberatungen an, bei denen der Versicherungsbestand geprüft, Lücken im Versicherungsschutz aufzeigt und eine individuell passende Lösung mit Hilfe computergestützter Versicherungsvergleiche ermittelt wird. Im Ergebnis dieser Beratung weiß der Verbraucher dann, ob bei ihm Handlungsbedarf- bzw. Einsparpotential besteht, um bedarfsgerecht versichert zu sein.

Verbraucher, die ihren Versicherungsbestand prüfen lassen möchten, können einen Termin zur persönlichen Versicherungsberatung in den Beratungsstellen[nbsp]Dessau,[nbsp]Halle[nbsp]und[nbsp]Magdeburg[nbsp]vereinbaren.

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12.05.2015
hallelife.de - Redaktion
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CeBIT 2015 – Die Highlights

Auch in diesem Jahr wurden auf dem Messegelände in Hannover wieder Technikbegeisterte aus 70 verschiedenen Ländern zur CeBIT empfangen. Die laut Veranstalter weltweit größte Messe für Informations- und Kommunikationstechnik öffnete vom 16. bis 20. März 2015 die Türen für insgesamt rund 221.000 Besucher.[nbsp]

CeBIT 2015 – Die Highlights

Unter dem Motto “D!Conomy – die digitale Transformation ist da” stellte die CeBIT, zusammen mit 3.400 Ausstellern, die Bedeutung der zunehmenden Digitalisierung für Wirtschaft und Gesellschaft dar. Auch die CeBIT selbst befindet sich im Wandel. Die vor einigen Jahren noch sehr auf den B2C-Bereich (business to client) fixierte Messe spezialisiert sich heutzutage vor allem auf Lösungen von Unternehmen für Unternehmen (B2B). Dass damit nicht mehr die breite Masse angesprochen wird, zeigt eine Statistik der Besucherzahlen der letzten sieben Jahre. Noch in 2008 kamen rund 495.000 Technikbegeisterte zur CeBIT. Nicht einmal der starker Videokonferenzauftritt von Edward Snowden oder die Eröffnung durch Bundeskanzlerin Merkel konnten etwas daran ändern, dass die Zahl der Besucher bis 2015 um über 50 Prozent zurückging.

Auf den Spuren von Marty McFly

Auch in diesem Jahr gab es wieder den einen oder anderen “Wow-Effekt” zu bestaunen. Neben einem Fernseher-Kühlschrank und einem 3D-Schokoladendrucker machte auch der Segway-Konkurrent IO Hawk auf sich aufmerksam. Das elektrisch betriebene Waveboard steuert man durch minimale Gewichtsverlagerungen ohne Lenker und mit dynamischen Stabilitätsreifen durch die Gegend. Sehr zur Enttäuschung vieler “Zurück in die Zukunft”-Fans funktioniert die Fortbewegung gänzlich ohne Reibung leider noch immer nicht. Trotzdem kommt man mit dem maximal 10 km/h fahrenden Gerät einem Schwebegefühl sehr nahe. In Deutschland gewann das Hovertrax von Solowheel vor allem durch die Spielshow “Schlag den Raab” an Bekanntheit.

Kundenberatung 2.0

Während der Anteil der Aussteller mit Endverbrauchern als Zielgruppe auf der CeBIT 2015 eher gering ausfiel, kamen Besucher mittelständischer Unternehmen voll auf ihre Kosten. Ein Highlight aus der B2B-Technik war zum Beispiel ein Produkt zur Vereinfachung von Online-Kundenanfragen. Die Kommunikationsexperten von ESTOS stellten dazu eine auf der Open-Source-Technolgie WebRTC basierende Lösung vor, die es Unternehmen erlaubt Kunden direkt auf ihrer Homepage über Text-Chat oder Audio- und Video-Chat zu beraten. Die vereinfachte Kommunikation zwischen Anbieter und Endverbraucher sollte vor allem für Unternehmen, die unter niedrigen Bewertungen im Bereich Kundenservice leiden, interessant sein. Denn schlecht beratene Kunden assoziieren den fehlenden Service gern mit dem Thema Abzocke. Einer Umfrage der Online Marketing Beratungsfirma Reachlocal zufolge besitzen sogar nur 37 Prozent aller KMUs in Deutschland eine eigene Website. Mit diesem Phänomen beschäftigen sich viele Blogs, denn die Homepage ist für die meisten Kunden die erste Anlaufstelle für Rückfragen zu einem Produkt. Ob sich dieser Anteil im nächsten Jahr verbessert hat, und welche Neuerungen in der Kundenberatung dann bereit stehen, erfährt man vom 14. bis 18. März auf der CeBIT 2016.

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12.05.2015
hallelife.de - Redaktion
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Erbverzicht hat auch für Kinder Folgen

Ein Erbverzicht kann auch für die Kinder des Verzichtenden Folgen haben. So zum Beispiel in einem aktuell entschiedenen Fall: Die Eltern des Erstbeteiligten errichteten ein gemeinschaftliches Testament mit Pflichtteilsstrafklausel, in dem sie den Überlebenden zum befreiten Vorerben und zwei ihrer Kinder zu gleichen Teilen als Nacherben einsetzten.[nbsp]

Erbverzicht hat auch für Kinder Folgen

Nach dem Tod des Vaters schlossen die überlebende Mutter mit dem Erstbeteiligten und der bedachten Schwester einen notariellen Vertrag, in dem die Schwester ihr Nacherbenrecht auf den Erstbeteiligten übertrug und erklärte, auch auf ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht zu verzichten. Als die Schwester verstarb, hinterließ sie zwei Kinder.

In der Folgezeit haben die Beteiligten um die ihr zustehenden Erbrechte nach dem Tod der Mutter als Erblasserin gestritten. Das Gericht entschied, dass der Erstbeteiligte Alleinerbe war, denn durch den notariellen Vertrag habe die Schwester auf ihr gesetzliches Erb- und Pflichtteilsrecht und auch auf das ihr durch das gemeinschaftliche Testament zugewandte Erbrecht verzichtet.

Nach Auskunft der ARAG Experten erstreckte sich der Zuwendungsverzicht der Schwester auch auf ihre Abkömmlinge. Die nach dem Gesetz mögliche andere Bestimmung sei im Verzichtsvertrag nicht getroffen worden. Damit sei der Erbteil der Schwester beim Tod der Erblasserin dem Erstbeteiligten angewachsen (OLG Hamm, Az.: 15 W 503/14).

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07.05.2015
hallelife.de - Redaktion
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Konsum und Kaufkraft in Halle und Umgebung

Über das Konsumverhalten der Deutschen werden in regelmäßigen Abständen aufschlussreiche Studien veröffentlicht. Aus den Ergebnissen lässt sich beispielsweise ableiten, wie viel Geld der durchschnittliche Bundesbürger in seiner Wohnung bunkert, wie viel und für was er seinen Verdienst ausgibt und wie hoch seine Kaufkraft ist. Sachsen-Anhalt nimmt in diesen Statistiken eine Sonderstellung ein. Leider nicht im positiven Sinne.

Konsum und Kaufkraft in Halle und Umgebung

Konsumiert wird heutzutage vor allem im Internet. Es gibt kaum noch etwas, was man nicht online bestellen kann. Und selbst die Zirkulation von Coupons und Gutscheinen funktioniert über das World Wide Web besser als in der realen Welt. Die Einfachheit ist in dieser Beziehung der Schlüssel: Mehr als einen Mausklick oder eine Berührung des Touch-Displays ist nicht vonnöten, um ein neues Auto zu kaufen, in ein schickes Hotel einzuchecken oder einen Gutscheincode für das neue Europaplay Casino einzulösen. Um aber on- beziehungsweise offline einkaufen zu können, muss zunächst einmal die dazu nötige Kaufkraft vorhanden sein. Und die ist in unserer Region statistisch gesehen geringer als im Rest der Republik. Liegt das etwa immer noch am Ost-West-Gefälle?

Kaufkraft im Vergleich: Sachsen-Anhalt hat Nachholbedarf

Dem Durchschnittsbürger in Halle steht weniger Geld zur Verfügung als seinem Hamburger Pendant. In den vergangenen Jahren lag unser Bundesland Sachsen-Anhalt in der Kaufkraftstatistik entweder auf dem letzten oder vorletzten Platz, während die Hanseaten die Liste anführen. Die Differenz ist dabei nicht gerade klein: Gemessen an dem Kapital, das dem einzelnen Bürger jährlich zur Verfügung steht, beträgt sie knapp 6000 Euro. Die Analyse der aktuellen Kaufkraftunterschiede zwischen den Bundesländern belegt die noch immer vorhandene Divergenz zwischen den neuen und den alten Bundesländern. Außerdem ist die Überschuldung hier recht hoch. Die gute Nachricht ist, dass die Kaufkraft weiterhin im Wachstum begriffen ist. Nur geht das bei uns vergleichsweise langsam vonstatten.

Und wie sieht es innerhalb Sachsen-Anhalts und spezielle in Halle aus? Im Landesranking ist Halle im Mittelfeld aufgestellt, während Landkreise wie Ohrekreis und Saalkreis ganz oben in der Kaufkraftrangliste stehen. Das Schlusslicht bildet Sangerhausen.

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30.04.2015
hallelife.de - Redaktion
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Gute Nachrichten für Verbraucher

Die Kreditzinsen blieben 2014 angenehm günstig und es ist bereits jetzt abzusehen, dass sich 2015 nichts daran ändern wird. Für Kreditsuchende ist das eine sehr positive Nachricht, die jedoch nicht vergessen machen darf, dass die Sparmöglichkeiten dadurch umso schlechter werden.

Gute Nachrichten für Verbraucher

Die derzeitige Kreditlage ist somit ein zweischneidiges Schwert. Aus Sicht vieler Verbraucher überwiegen die Vorteile ganz klar, denn der Bedarf nach attraktiven Krediten ist deutlich größer als die Suche nach Sparmöglichkeiten. Auf der Vergleichsplattform Smava werden individuelle Angebote ermittelt; diese zeigen, welche Auswirkungen der niedrige Leitzins auf den Kreditmarkt hat. Laut Aussage der EZB ist in absehbarer Zeit keine Anhebung des Zinses geplant, sodass Immobilienfinanzierungen und Co. auch künftig sehr günstig bleiben werden.

Gezielt mit Krediten arbeiten

Die Auswirkungen des Zinsniveaus betreffen nicht nur den Kontostand, sondern auch die Wahrnehmung von Krediten in der Öffentlichkeit. Da Kredite so günstig erhältlich sind, haftet ihnen schon fast ein positiver Charakter an. Denn in vielen Fällen sind sie tatsächlich ein schlaues und wirkungsvolles Mittel, um die Finanzlage zu verbessern, etwa bei Umschuldungen alter Bestandskredite. Diese sind in der Regel deutlich höher verzinst und ein neuer Ablösekredit hilft dabei, auf lange Sicht wertvolles Geld zu sparen. Und das ist nur eines von vielen Beispielen: Bei manchen Krediten ist der Effektivzins niedriger als die Verzinsung, die man auf Direktbankkonten erhält. Einen Kredit aufzunehmen und einfach auf dem Konto arbeiten zu lassen, ist deswegen eine weitere Möglichkeit, den Markt zu seinen Gunsten auszunutzen.

Vergabekriterien sind unverändert

Beim Kreditantrag ist jedoch zu beachten, dass die Vergabekriterien dieselben sind wie noch vor einigen Jahren. Der niedrige Zinsstand hat also nicht dazu geführt, dass die Banken die Kriterien zur Vergabe herabgesetzt haben. Eine gute Bonität ist somit immer noch die Voraussetzung, um die oben genannten Ideen umzusetzen. Dabei gilt: So verlockend viele Kredite auch sind, so wichtig ist die Disziplin, das Geld im geplanten Rahmen einzusetzen, da bei großen Summen ansonsten schnell eine Negativspirale einsetzen kann. Sich aus dieser zu befreien, ist nicht einfach – im Sinne gesunder Finanzen sei deswegen geraten, mit Bedacht vorzugehen und Kredite lediglich mit klarem Zahlungsplan anzugehen; eine schnelle Tilgung hat dabei oberste Priorität.

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30.04.2015
hallelife.de - Redaktion
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Sofortkredit statt Dispo ausreizen

Ein Gebrauchtwagen, ein Handy oder einfach die Einkäufe bis zum Ende des Monats: Mit einem Dispokredit lassen sich je nach Kreditlimit finanzielle Engpässe problemlos überbrücken. Obwohl auf dem Girokonto gähnende Leere herrscht, spuckt der Geldautomat ohne Fragen einfach weiter Geld aus. Das mutet nicht wie ein Kredit an, ist aber einer – und mit Zinsen im zweistelligen Prozentbereich nicht gerade der günstigste.

Sofortkredit statt Dispo ausreizen

Bei kurzfristiger Geldnot oder zur Umschuldung ist ein Sofortkredit die bessere Lösung. Denn das Überziehen des Girokontos lohnt sich vor allem für eine Partei: die Bank. Für den Dispo müssen Kunden nämlich bis zu 16 Prozent bezahlen. Im Vergleich dazu sind die Zinsen auf dem Markt momentan so günstig wie nie. Auf einen Kredit zurückzugreifen ist deshalb finanziell rentabler, als das Girokonto zu überziehen. Wer bereits in der Dispofalle steckt und sich von Monat zu Monat bis zum Kreditlimit durch den Alltag kämpft, kann eine Umschuldung in Betracht ziehen.

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Sofortkredit bei finanziellem Engpass

Wenn man von hohen Dispozinsen betroffen ist und diesen finanziellen Spielraum nutzt, muss man deshalb nicht gleich das Konto kündigen. Man sollte dann lediglich versuchen, das Überziehen des Girokontos zu vermeiden. Steht trotzdem eine größere Anschaffung an oder reicht das Geld einfach nicht bis zum Ende des Monats, kann ein Sofortkredit die Lösung sein. Im Vergleich zu den zweistelligen Zinsen für den Dispokredit schlagen bei einem Sofortkredit der norisbank zum Beispiel nur zwischen 3,7 und 7,8 Prozent Zinsen zu Buche. Dieser Weg ist somit der wesentlich günstigere. Aber was, wenn man bereits den Dispokredit fest einplant, um es bis zum Monatsende zu schaffen?

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Umschuldung gegen die Dispofalle

Hier kann ein Ratenkredit ebenfalls Abhilfe schaffen. Dabei wird das fehlende Geld auf dem Girokonto als Kreditsumme beantragt. Mit den Geldmitteln eines Kreditinstituts wird dann der fällige Betrag auf dem Girokonto ausgeglichen. Mit einem Wechsel von einem Raten- zu einem Dispokredit können tausende Euro eingespart werden.

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29.04.2015
hallelife.de - Redaktion
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Alles dran am Fahrrad?

Beleuchtung, Bremsen, Klingel: Das sind Komponenten am Rad, die öfter mal gecheckt werden sollten. Was ein modernes, verkehrstaugliches Fahrrad – mit Muskelkraft betrieben oder elektrisch unterstützt – so alles braucht, sagen ARAG Experten. Und erklären, warum Fahrradhelme wichtig sind.

Alles dran am Fahrrad?

Beleuchtung: Dynamo oder Akku?

Die zulässige und notwendige Beleuchtung am Fahrrad ist hingegen absolute Pflicht und in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) penibel geregelt. Am 1. August 2013 ging ein Aufatmen durch die Reihen der Radler in Deutschland – leichtgängige Akku- oder Batterielampen waren bis dahin nämlich tabu. Es herrschte Dynamo-Pflicht. Nun dürfen Fahrräder statt der herkömmlichen Dynamo-Lichter auch Akku- oder Batterielampen haben. Batterielampen brauchen zehn Lux Mindestbeleuchtungsstärke und eine Kontrollleuchte für den Batteriezustand. Elektrofahrräder können den Strom fürs Licht aus ihrem Akku speisen. Ob Akku- oder Dynamo-Leuchte: Der Strahler muss mit dem Fahrradrahmen fest verbunden sein; eine Stirnleuchte reicht also nicht aus! Laut StVZO müssen Fahrräder darüber hinaus an der Rückseite mit einer Schlussleuchte für rotes Licht, deren niedrigster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht weniger als 250 mm über der Fahrbahn befindet, mindestens einem roten Rückstrahler, dessen höchster Punkt der leuchtenden Fläche sich nicht höher als 600 mm über der Fahrbahn befindet, und einem mit dem Buchstaben “Z” gekennzeichneten roten Großflächen-Rückstrahler ausgerüstet sein. Die Schlussleuchte sowie einer der Rückstrahler dürfen in einem Gerät vereinigt sein. Fahrradpedale müssen mit nach vorn und nach hinten wirkenden gelben Rückstrahlern ausgerüstet sein. Die Längsseiten des Fahrrades müssen nach jeder Seite mit mindestens zwei um 180 Grad versetzt angebrachten, nach der Seite wirkenden gelben Speichenrückstrahlern an den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades oder ringförmig zusammenhängenden retroreflektierenden weißen Streifen an den Reifen oder in den Speichen des Vorderrades und des Hinterrades kenntlich gemacht sein.

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Zwei unabhängig zu betätigende Bremsen[nbsp]

Anders als die Beleuchtung sind die Bremsen eines Fahrrades wenig reguliert. Das einzige Erfordernis, das an sie gestellt wird, ist: Man braucht zwei davon – und man muss damit bremsen können. Mit befestigten, aber funktionslosen Bremsen (gerissene Kabel, abgefahrene Bremsklötzchen) darf man also nicht auf die Straße. Bei der Art der Bremse hat man die freie Wahl: Rücktrittbremse, Felgenbremse, Cantilever-, V-, Scheibenbremse oder Seitenzugbremse- alles und auch jede Kombination ist erlaubt. Selbst mit historischen Stempelbremsen darf man weiterbremsen. Bremsen müssen nicht einheitlich verbaut werden, sie müssen lediglich funktionieren und gut bedienbar sein. Dazu ist es unumgänglich, dass die beiden Bremsen unabhängig voneinander zu betätigen sind.Laute Klingel[nbsp]Die Klingel am Fahrrad muss hell klingend – also laut – sein. Sie ist zwar nicht dazu da, Autofahrer anzuklingeln, sondern dafür gedacht, Fußgänger und andere Radfahrer auf gemeinsam genutzten (Rad-)Wegen vorzuwarnen, statt sie lautlos beim Überholen zu erschrecken. So sehr sich mancher Radler auch wünscht, bisweilen auch den Autoverkehr auf sich aufmerksam machen zu können – legal ist dies kaum möglich. Hupen an Fahrrädern sind laut ARAG Experten verboten. Erlaubt sind jedoch “chinesische Fahrradglocken”. Das sind große, schwere Klingeln, die beim Betätigen den Glockenkörper um sich selbst drehen und dadurch einen recht lauten und längeren Klingelton erzeugen als gewöhnliche Fahrradklingeln.

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Fahrradhelm bleibt freiwilliger Schutz[nbsp]

Helme zum Schutz vor Kopfverletzungen gehören noch nicht zur gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtausstattung, um ein als verkehrstauglich geltendes Fahrrad fahren zu dürfen. Kommt es ohne Helm zum Unfall, trifft den Fahrradfahrer auch keine Mitschuld, nur weil er auf das Tragen eines Fahrradhelms verzichtet hat. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil klargestellt. Geklagt hatte eine Frau, die mit dem Rad zu Fall gekommen war, weil eine Pkw-Fahrerin die Fahrertür ihres Wagens geöffnet hatte, ohne auf den von hinten anrollenden Verkehr zu achten. Bei dem Sturz erlitt sie erhebliche Kopfverletzungen, zu deren Ausmaß das Nichttragen eines Fahrradhelms beitrug. Sie verlangte daraufhin von der Autofahrerin und deren Haftpflichtversicherung Ersatz der entstandenen Schäden. Die Vorinstanz sah bei ihr wegen des fehlenden Helms jedoch ein Mitverschulden von 20 Prozent und gab ihrer Klage nur teilweise statt. Der BGH sah die Sache nun anders: Auch ohne gesetzliche Helmpflicht könne einem Geschädigten zwar ein Mitverschulden anzulasten sein – und zwar dann, wenn er diejenige Sorgfalt außer Acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflege. Zum Unfallzeitpunkt sei das Tragen von Helmen nach allgemeinem Verkehrsbewusstsein für den eigenen Schutz aber noch nicht erforderlich gewesen. Laut Bundesanstalt für Straßenwesen hätten im Jahr 2011 nämlich nur 11 Prozent der Radfahrer innerorts einen Helm getragen, so das Gericht (Az.: VI ZR 281/13). Doch auch, wenn sein Nichttragen laut den höchsten deutschen Zivilrichtern keine haftungsrechtlichen Konsequenzen nach sich zieht, plädieren die ARAG Experten dafür, zum Schutz vor schweren Verletzungen nicht auf den Fahrradhelm zu verzichten!

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29.04.2015
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Verbraucherzentralen starten Aktion gegen Inkasso-Abzocker

Betroffene sind aufgerufen, ihre Erfahrungen zu schildern[nbsp]

Bei den Verbraucherzentralen ebben die[nbsp]Beschwerden zu zweifelhaften Inkassoforderungen[nbsp]nicht ab. Verbraucher berichten von Schreiben, in denen mit Zwangsvollstreckung, Schufa-Einträgen und Hausbesuchen gedroht wird. Unseriöse Anbieter wissen, dass viele Verbraucher sich von Inkassobriefen einschüchtern lassen und zahlen, selbst wenn sie es nicht müssen, so die Erfahrungen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V.

Verbraucherzentralen starten Aktion gegen Inkasso-Abzocker

In einer gemeinsamen Aktion sagen die Verbraucherzentralen dubiosen Inkassopraktiken den Kampf an. Bis zum 31. August 2015 erfassen sie in ihren Beratungsstellen Beschwerden und werten diese aus. Auch die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt beteiligt sich an der Aktion und ruft alle Verbraucher auf, den Beratern vor Ort ihren Fall zu schildern und die Unterlagen mitzubringen.[nbsp]

Bereits 2011 haben die Verbraucherzentralen Inkassounternehmen unter die Lupe genommen und schärfere gesetzliche Regelungen zum Schutz der Verbraucher gefordert. Der Gesetzgeber hat reagiert und erstmals[nbsp]Informations- und Darlegungspflichten für Inkassodienste[nbsp]gesetzlich festgeschrieben. Inkasso-Unternehmen müssen danach bereits mit der ersten Zahlungsaufforderung detaillierte Informationen, wie zum Beispiel Name oder Firma des Auftraggebers und den genauen Forderungsgrund, benennen.[nbsp]

Profitieren die Verbraucher von den Neuregelungen? Sind weiterhin nicht registrierte Unternehmen aktiv? Gibt es unseriöse Inkassodienste, die vom Ausland aus agieren? Zu Fragen wie diesen wollen die Verbraucherschützer mit der Aktion genaue Erkenntnisse gewinnen. Bei Missständen werden diese ans Licht gebracht und politisches Handeln eingefordert.[nbsp]

Verbraucher können ihre Erfahrungen mit Inkasso-Unternehmen auch über ein[nbsp]Online-Formular[nbsp]…hier[nbsp]schildern. Auf der Internetseite sind zudem[nbsp]Informationen und Musterbriefe[nbsp]zu finden.[nbsp]

Hinweise und Tipps zu Mahnschreiben oder Inkassoforderungen erhalten alle Rat Suchenden in den[nbsp]Beratungsstellen[nbsp]der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder am Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1,00 Euro/Min. aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).

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28.04.2015
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Überwachungskameras: Nützliche Anschaffung oder übertriebenes Sicherheitsbedürfnis?

Egal in welches öffentliche oder private Gebäude man heutzutage tritt, [nbsp]es ist keine Seltenheit mehr von einer Videoüberwachung aufgezeichnet zu werden. Firmen und Einrichtungen lassen ihre Gebäude, vor allem gefährdete Bereiche, mit Kameras überwachen. Dies hat sich in den letzten Jahren zu einem Standard bei den Sicherheitssystemen entwickelt. Kaum ein Geschäft oder eine Firma ist noch ohne eine Videoüberwachung vorstellbar.[nbsp]

Überwachungskameras: Nützliche Anschaffung oder übertriebenes Sicherheitsbedürfnis?

Jeder der schon einmal einen Einbruch hatte, weiß wie groß das Sicherheitsbedürfnis danach ist. Bei [nbsp]61 000 Einbrüchen im Jahr 2012 laut topsicherheit.de und das allein tagsüber, ist die Anschaffung von Sicherheitstechnik kein Zeichen von Paranoia. Überwachungskameras sind eine gute Möglichkeit, um seinen Besitz zu kontrollieren. Nicht umsonst setzen 91 Prozent der Einzelhändler auf Videotechnik.

Doch wie immer [nbsp]gibt es auch hier Vor- und Nachteile:

Vorteile:

  • Überwachungskameras dienen primär der Abschreckung von kriminellen Tätern. So sollten Überwachungskameras gut sichtbar im Eingangsbereich platziert werden, sodass mögliche Einbrecher jeglichen Versuch gar nicht erst wagen.

  • Des Weiteren kann man einen Raum, ein Gebiet oder eine Halle über eine Kamera rund um die Uhr überwachen lassen. So kann man immer und von überall einen Einblick auf sein Gebäude haben.

  • Überwachungskameras können auch im Außenbereich eingesetzt werden. So können unerwünschte Gäste auf dem Grundstück schnell erkannt werden und das System meldet einen Alarm. Somit kann man schnell reagieren und eingreifen.

  • Außerdem können Firmen durch [nbsp]Überwachungskameras Personal einsparen oder gar ersetzen. Es benötigt keine einzelnen Aufsichtspersonen mehr, die einzelne Orte überwachen. Ein einziger Mitarbeiter kann dies in einer Zentrale mit Überblick über alle Überwachungskameras steuern.

  • Wer als Privatperson auf seinem eigenen Grundstück eine Kamera installieren will, kann dies als eine Sicherheitsmaßnahme eigenständig machen. Dabei kann man sich[nbsp] auch bei einigen Versicherungen einen Rabatt z.B. bei der Diebstahlversicherung holen, denn eine Überwachungskamera senkt das Risiko eines Einbruchs. [nbsp][nbsp]

  • Auch Firmen können von der Sicherheitstechnik profitieren. Die installierten Überwachungskameras kann man als Gewerbetreibender von der Steuer absetzen. Somit kann man auch hier Geld einsparen.

  • Ebenso bietet eine Überwachungskamera auch im öffentlichen Raum mehr Sicherheit. Durch eine ständige Überwachung kann somit gegen unerlaubte Verhaltensweisen auf öffentlichen Straßen oder Plätzen vorgegangen werden. Sie bieten Schutz vor Gewaltverbrechen, Entführungen oder Bedrohungen. Hierbei gilt es jedoch den Datenschutz zu beachten, laut faz.de.

Nachteile:

  • Sobald Überwachungskameras zur Prävention angebracht sind, kann auch das Gegenteil vom eigentlichen Sinn eintreten. Kameras können also zu geplanten Überfällen und Straftaten führen. Denn eine Überwachungskamera signalisiert meist, dass etwas Wertvolles überwacht wird. Somit kann ungewollt auf sich aufmerksam gemacht werden und Kriminelle werden angelockt.

  • Des Weiteren sind es die Persönlichkeitsrechte jedes Menschen, die dabei gefährdet werden könnten, wenn man eine Person dauerhaft aufzeichnet. Da dies in der Gesellschaft wenig anerkannt ist, muss man hierbei auch mit Klagen oder gar Bußgeldern rechnen.

  • Auch der Anschaffungspreis ist nicht immer gering. Wer für einen Betrieb oder eine Firma ein Überwachungssystem anschaffen will, muss mit hohen Kosten rechnen.

  • Ebenso ist ein Überwachungssystem nicht immer zweifelsfrei perfekt. Es kann zu technischen Störungen kommen oder das System wird von Tätern gekappt. Somit ist das System auch abschaltbar, indem Leitungen oder Kabel durchgetrennt und zerstört werden.

Fazit:

Überwachungskameras bieten in primärer Hinsicht Schutz vor Kriminellen und unerwünschten Personen. Sie dienen somit zur Abschreckung. Außerdem kann ein Bereich rund um die Uhr überwacht werden und im Falle einer Straftat kann die Aufzeichnung zur Aufklärung hinzugezogen werden. Die Kosten für ein Überwachungssystem können jedoch oft durch die Versicherungen wieder zum Teil gesenkt werden. Firmen können diese auch von der Steuer absetzen und somit Geld einsparen.[nbsp]

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28.04.2015
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Wenn Bürger den Schutz ihres Eigentums in die Hand nehmen

Experten über Regeln von privaten Initiativen beim Eigentumsschutz

Nachdem die Zahlen 2013 einen leichten Trend nach oben zeigten, lässt die aktuelle Kriminalstatistik hoffen: Die Einbruchszahlen in Deutschland sind zum ersten Mal seit Jahren wieder rückläufig und die Aufklärungsraten steigen. Gleichzeitig boomt die Branche der privaten Sicherheitsdienste und Wachschützer.

Wenn Bürger den Schutz ihres Eigentums in die Hand nehmen

Bürger werden zudem aktiv und nehmen den Schutz ihres Eigentums zunehmend selbst in die Hand. Was dabei zu beachten ist, sagen die ARAG Experten.


Was darf ein Wachschutz und wo liegen die Grenzen?

Ob ehrenamtlich aktiver Rentner, der auf dem Fahrrad des Nachts durchs Viertel patroulliert oder professionelle Sicherheitsfirma – das Gewaltmonopol liegt bei der Polizei. Der Haken ist nach Auskunft der ARAG Experten jedoch eine juristische Grauzone durch Paragraph 127 der Strafprozessordnung, in der das sogenannte Jedermann-Festnahmerecht festgeschrieben ist. Danach kann jeder einen auf frischer Tat ertappten Einbrecher vorläufig festnehmen. Man macht sich noch nicht einmal der Freiheitsberaubung strafbar, wenn sich das Festhalten des vermeintlichen Einbrechers als Irrtum erweist, man sich aber sicher war, eine Straftat beobachtet zu haben. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass weder private Schützer noch Mitarbeiter von Sicherheitsfirmen behaupten dürfen, sie seien von der Polizei.

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Auf frischer Tat ertappt – und jetzt?

Ist der Einbrecher auf frischer Tat ertappt und konnte erfolgreich festgehalten werden, muss er umgehend der Polizei übergeben werden. Doch die ARAG Experten warnen davor, selbst zu versuchen, Einbrecher zu stellen, da die meist jungen Täter körperlich stärker und in Zweikämpfen erfahrener sein könnten. Zwar dürfen Wachschützer legale Verteidigungsmittel wie etwa Reizgas und Gummiknüppel mit sich führen, aber diese dürfen ausschließlich zur Verteidigung eingesetzt werden. Wer dagegen verstößt und einem Einbrecher gegenüber Gewalt anwendet, muss mit einem Strafverfahren wegen Körperverletzung rechnen.

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Gemeinsam für die Sicherheit

Ob unter der Bezeichnung Ordnungspartnerschaft, Sicherheitswacht oder freiwilliger Polizeidienst – bundesweit gibt es diverse Kooperationen, die ein gemeinsames Ziel haben: Das Eigentum zu schützen und Kriminellen das Handwerk zu legen. Und sofern sich diese Gruppierungen an rechtsstaatlichen Grundsätzen orientieren, können sie in der Tat dazu beitragen, Eigentum sicher zu machen – wie zahlreiche Beispiele in Deutschland beweisen.

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24.04.2015
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E-Zigaretten und E-Shishas – Novellierung des Jugendschutzgesetzes

Minister Schmidt und Ministerin Schwesig gemeinsam für den Jugendschutz

Die Bundesregierung will die Abgabe und den Konsum von elektronischen Zigaretten und Shishas an Kinder und Jugendliche verbieten. “Mit den E-Shishas und E-Zigaretten sind Produkte auf dem Markt, die keinesfalls in die Hände von Minderjährigen gelangen sollten”, betonten[nbsp]Bundesjugendministerin Manuela Schwesig[nbsp]und Bundesernährungsminister Christian Schmidt[nbsp]heute (Donnerstag) bei einer gemeinsamen Pressekonferenz in Berlin.[nbsp]

Neueste Studien belegen: Die so genannten “Liquids” schaden der Gesundheit von Kindern und Jugendlichen – unabhängig davon, ob sie Nikotin enthalten oder nicht.

“Wir müssen die bestehende Gesetzeslücke schließen. Dass Kinder und Jugendliche diese Produkte einfach kaufen und konsumieren können, ist für mich eine unhaltbare Situation”, so[nbsp]Manuela Schwesig. Auch die Gefahr durch die nikotin-freien Liquids dürfe nicht unterschätzt werden: “Sie schmecken nach Mango, Schokolade oder Kaugummi – aber was da inhaliert wird, ist alles andere als harmlos.”

Für[nbsp]Bundesminister Christian Schmidt, neben Ernährung und Landwirtschaft auch für den gesundheitlichen Verbraucherschutz zuständig, ist ein Abgabeverbot ein Meilenstein für den gesundheitlichen Verbraucherschutz: “E-Zigaretten, egal ob mit oder ohne Nikotin, sind keine harmlosen Erzeugnisse. Indem wir den Verkauf unterbinden, schützen wir Kinder und Jugendliche präventiv vor den Gefahren des Rauchens. Der Jugendschutz geht hier Hand in Hand mit dem gesundheitlichen Verbraucherschutz. Diesen müssen wir auch bei nikotinfreien E-Zigaretten verbessern.” Er strebe die Gleichstellung von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten an, soweit dies für den gesundheitlichen Verbraucherschutz erforderlich ist.

Bei nikotinhaltigen E-Zigaretten und E-Shishas liegt die Gefährdungslage für Kinder und Jugendliche auf der Hand. Die gesundheitlichen Folgen von Nikotinkonsum sind relativ gut erforscht. Bei den nikotinfreien E-Zigaretten und E-Shishas liegen nunmehr entsprechende Bewertungen vor, u.a. vom Bundesinstitut für Risikobewertung, vom Deutschen Krebsforschungszentrum und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. Demnach entstehen beim Dampfen sowohl von nikotinhaltigen als auch nikotinfreien E-Zigaretten Carbonylverbindungen, darunter Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd, die Krebs auslösen können.

Außerdem enthalten die Aerosole von E-Zigaretten und E-Shishas feine und ultrafeine Partikel. Eine chronische Schädigung durch diese Partikel wirkt sich besonders in der Wachstumsphase aus und beeinträchtigt bei Kindern die Lungenentwicklung. Das Wachstum der Lunge endet erst im jungen Erwachsenenalter.

Nicht zuletzt könnte der anfängliche Gebrauch von vermeintlich harmlosen nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder herkömmliche Tabakzigaretten umzusteigen.

Zum Hintergrund:

Um Kinder und Jugendliche wirksam vor Tabakkonsum zu schützen, sieht das Jugendschutzgesetz (JuSchG) klare Regelungen zu Tabakwaren vor: Nach § 10 JuSchG dürfen in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Tabakwaren an Kinder oder Jugendliche unter 18 Jahren nicht abgegeben werden. Zudem bestimmt § 10 JuSchG, dass in Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit Kindern oder Jugendlichen unter 18 Jahren das Rauchen nicht gestattet werden darf.

Allerdings handelt es sich bei E-Zigaretten und E-Shishas, bei denen sogenannte Liquids verdampfen, nicht um “Tabakwaren” im Sinne des § 10 JuSchG. Insofern greifen die strikten Abgabe- und Rauchverbote des Jugendschutzgesetzes bislang nicht.

Hintergrundinformation

Wissenschaftliche Gründe für eine Altersbeschränkung auch für nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas[nbsp]

Gesundheitsschädliche Substanzen im Aerosol[nbsp]

Carbonylverbindungen, einschließlich Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat in einer wissenschaftlicher Bewertung und Stellungnahme festgestellt, dass beim Dampfen sowohl von nikotinhaltigen als auch nikotinfreien E-Zigaretten Carbonylverbindungen, einschließlich Formaldehyd, Acrolein und Acetaldehyd entstehen. Carbonylverbindungen und Acetaldehyd stehen im Verdacht, Krebs auszulösen. Formaldehyd wird seit dem 01.04.2015 im Anhang VI der CLP-Verordnung als Karzinogen der Kategorie 1B eingestuft (Verordnung 605/2014 der EU-Kommission vom 5. Juni 2014), d.h. die krebsauslösende Wirkung gilt beim Menschen als wahrscheinlich. Acrolein kann zusätzlich die Reizung und Entzündung exponierter Schleimhäute bewirken und bei inhalativer Aufnahme zu Nekrosen des Lungengewebes führen. Die Belastung durch Formaldehyd und andere Carbonylverbindungen kann unter bestimmten Bedingungen ähnlich hoch liegen wie bei herkömmlichen Tabakzigaretten. Es gibt keinen Schwellenwert, unterhalb dessen ein Gemisch dieser Stoffe unbedenklich wäre.

Aromazusätze

Aromazusätze sind in nahezu allen Liquids von E-Zigaretten und E-Shishas enthalten. Das BfR stellt fest, dass die aromatisierten Liquids unabhängig vom Nikotingehalt zytotoxische Eigenschaften besitzen. Geschädigt würden vorrangig Stammzellen, die bei Wachstum und Entwicklung sowie bei der Regenerierung des geschädigten Lungengewebes nach Infektionskrankheiten oder Entzündungen eine wichtige Rolle spielen. Eine chronische Schädigung durch die eingeatmeten Dämpfe könnte sich besonders in der Wachstumsphase nachteilig auswirken.

feine und ultrafeine Partikel im Aerosol

Das BfR legt in seiner Stellungnahme dar, dass die Aerosole von E-Zigaretten und E-Shishas feine und ultrafeine Partikel enthalten, die aus den Verneblungsmitteln bestehen. Diese Partikel können bis in tiefe Regionen der Lunge, die Alveolen, vordringen, sich dort ablagern und oxidativen Stress und Entzündungsreaktionen auslösen. Eine chronische Schädigung durch diese Partikel wirkt sich besonders in der Wachstumsphase aus und beeinträchtigt bei Kindern die Lungenentwicklung. Das Wachstum der Lunge endet erst im jungen Erwachsenenalter. Es sind ähnliche Auswirkungen wie bei anderen Formen der Luftverschmutzung durch Feinstäube oder partikuläre Materialien zu erwarten. Kinder atmen bezogen auf ihr Körpergewicht bis zu 50 % mehr Luft ein, so dass auch diese feinen Partikel vermehrt in den Atemwegen von Kindern und Jugendlichen abgelagert werden.

Rauchritual[nbsp]

Das BfR weist ebenso wie die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) und das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) darauf hin, dass das Rauchritual durch den Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas durch Kinder und Jugendliche einstudiert werden kann. Das Rauchritual ist ein wesentlicher Bestandteil der psychischen Abhängigkeit beim Rauchen. Dies sei ein wesentlicher Grund dafür, dass Rauchern der Ausstieg so schwer fällt und dieser mit häufigen Rückfällen verbunden ist.

Gateway-Effekt[nbsp]

Insbesondere süße, kinderfreundliche Aromen machen den Gebrauch von E-Zigaretten und E-Shishas für Kinder und Jugendliche attraktiv. Der anfängliche Gebrauch von vermeintlich harmlosen nikotinfreien E-Zigaretten kann dazu verleiten, neue Reize zu suchen und auf nikotinhaltige E-Zigaretten oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen. Dieser “Gateway-Effekt” (E-Zigaretten und E-Shishas führen zum Tabakrauchen) würde die bislang erzielten großen Erfolge bei der Tabakprävention konterkarieren.

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23.04.2015
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Überschuldung in Sachsen-Anhalt – viele Privatpersonen betroffen

In Sachsen-Anhalt sind Schulden für viele Haushalte ein Problem. Wie aus dem Schuldneratlas der Wirtschaftsauskunftei Creditreform für das Jahr 2014 hervorgeht, lag die Schuldnerquote bei 12,57 Prozent. Damit ist Sachsen-Anhalt unter den Top 3 zu finden – ein eher trauriges Ergebnis. Denn im Durchschnitt lag die Quote für 2014 bei 9,90 Prozent.

Überschuldung in Sachsen-Anhalt - viele Privatpersonen betroffen

Eine Entwicklung, die sich auch bei einer Betrachtung der Verteilung an Schuldnern nach Landkreisen widerspiegelt. Privatpersonen in Sachsen-Anhalt, die Schulden machen, sind aber nicht nur Familien oder Alleinerziehende, die in der zweiten Lebenshälfte angekommen sind. In den Jahren vor 2014 haben gerade Jugendliche in den Schuldenstatistiken zugelegt. Für 2014 selbst verzeichnete der Schuldneratlas zwar insgesamt ein Absinken bei den Schuldnern in der Altersgruppe bis 29 Jahre.

In den zehn Jahren zuvor erhöhte sich der Anteil junger Schuldner um mehr als zwei Drittel aber deutlich. Gründe für die Verschuldung gibt es viele. Neben privaten Rückschlägen wie Scheidungen sind es besonders bei den Jugendlichen und jungen Erwachsenen Mobilfunkverträge oder Konsumverbindlichkeiten, die den Weg in die Schuldenfalle ebnen – auch in Sachsen-Anhalt.

Wer ist besonders betroffen?

Halle gehörte 2014 mit einer Schuldnerquote von 17,34 Prozent zu den Spitzenreitern in Sachsen-Anhalt. Wie stark das individuelle Risiko für jeden Einzelnen ist, hängt stark von verschiedenen Parametern ab. Familien mit gesicherten Einkommen und besserer Bildung stehen allgemein vor einem niedrigeren Risiko als Alleinstehende, deren wirtschaftliche Möglichkeiten begrenzt sind.

Aber auch Kinder und Jugendliche sind nicht per se fürs Schuldenmachen prädestiniert. Hier kommt es unter anderem auf das Elternhaus und dessen Augenmerk auf die Finanzerziehung an. Nicht selten wird in diesem Zusammenhang von generationsübergreifender Überschuldung gesprochen.

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Wie lässt sich Überschuldung verhindern?

Um zu verhindern, dass Kinder in die Fußstapfen ihrer Eltern treten, muss das Thema Finanzerziehung eine Rolle spielen. Hierbei geht es darum, dem Nachwuchs nicht einfach nur zu vermitteln, wie Zahlungsströme und Wertkreisläufe funktionieren.

Eltern sollten ihren Kindern vermitteln, dass das Sparen und Hinarbeiten auf ein „Konsumziel“ vor Schulden schützt. Es muss klar herausgearbeitet werden, welche Ausgaben im Alltag sein müssen und was nach hinten geschoben werden sollte. Hilfreiche Tipps und Hinweise lassen sich dem Ratgeber zur Finanzerziehung entnehmen.

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Fazit: Schulden machen ist nicht schwer

Schulden machen ist heute nicht schwer, sich der Verbindlichkeiten zu entledigen dagegen sehr. Auf diesen Grundsatz lässt sich die Leidensgeschichte vieler Schuldner reduzieren. Trotzdem darf man nicht Gefahr laufen, die Situation der Haushalte in Sachsen-Anhalt zu pauschalisieren. Hinter jeder Zahl steckt ein Schicksal. Manchmal ließe mit einer frühen Finanzerziehung der Kinder deren spätere Überschuldung verhindern.

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23.04.2015
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So warm, so gut? – Heizen mit erneuerbaren Energien

Kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale zum Heizen[nbsp]mit erneuerbaren Energien

So warm, so gut? - Heizen mit erneuerbaren Energien

Unter diesem Motto berät die Energieberatung der Verbraucherzentrale in der Zeit vom 4. Mai bis zum 12. Juni 2015 kostenlos zum Heizen mit erneuerbaren Energien.

Puzzle mit Begriffen der Erneuerbaren Energie
Foto: Coloures-pic/Fotolia.com

Erneuerbare Energien sind die Zukunft. Sie sind klimafreundlich, potenziell unerschöpflich und unabhängig von internationalen Rohstoffmärkten. Als Holzheizung, Solarthermieanlage oder Wärmepumpe haben sie längst auch Einzug in den heimischen Heizungskeller gehalten. Doch wie sinnvoll sind diese Investitionen für Verbraucher? Die Energieberatung der Verbraucherzentrale gibt mit der bundesweiten Aktion “So warm, so gut? Heizen mit Erneuerbaren Energien” Antworten.

Die wichtigste Grundregel ist: Nicht jede Technologie passt für jedes Bedürfnis und jedes Haus. Ist das nicht der Fall, ist der Ärger vorprogrammiert. Hier will die Beratungsaktion der Verbraucherzentrale weiterhelfen. Unsere Energieberater prüfen, welche Systeme tatsächlich geeignet sind, wie wirtschaftlich sie arbeiten und welche Fördermöglichkeiten es gibt. Verbraucher, die bereits Angebote eingeholt haben, können diese zur Beratung mitbringen und analysieren lassen.

Die Beratungsaktion “So warm, so gut? Heizen mit erneuerbaren Energien” richtet sich an alle privaten Verbraucher. Die persönliche Beratung findet nach Terminvereinbarung unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei) in der nächstgelegenen Beratungsstelle statt. Den[nbsp]Gutschein zur Aktionerhalten Interessierte hier als Download. Die Aktion endet am 12.Juni 2015.

Auch sonst hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale bei allen Fragen zum Energiesparen:[nbsp]online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell.

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

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23.04.2015
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Versicherungsschutz bei Familienzuwachs

Verbraucherzentrale berät zur finanziellen Absicherung von Kindern

Ende März 2015 wandte sich eine junge Familie vertrauensvoll an einen Versicherungsvertreter, mit der Bitte um ein Angebot für eine bestmöglichste Absicherung ihres einjährigen Kindes. Im Ergebnis kam es zur Empfehlung eines Altersvorsorgeproduktes einschließlich einer Kinderpflegerente.[nbsp]

Versicherungsschutz bei Familienzuwachs

Nicht überzeugt vom Angebot suchte die Familie mit den vorhandenen Unterlagen Rat bei der Verbraucherzentrale. Die Überprüfung des Versicherungsangebotes ergab, dass es sich dabei um einen langfristigen Vertrag zum Aufbau einer Altersvorsorge für das Kind handelt und bei Eintritt einer Pflegebedürftigkeit bis zum 19. Lebensjahr auch eine Pflegerente gezahlt wird. Anderweitige finanzielle Absicherungen beinhaltete das Angebot des Versicherungsvertreters nicht.

Auch wenn es wichtig ist, frühzeitig etwas für die Altersvorsorge zu tun, geht es in diesem Fall jedoch vordergründig um die Absicherung des Kindes bis zur finanziellen Eigenständigkeit.[nbsp]

Tipp

Bevor Eltern für ihre Kinder Versicherungen oder Finanzpläne abschließen, sollten sie zunächst erst einmal ihre eigene Absicherung überprüfen. An erster Stelle steht dabei eine Risikolebensversicherung für die Eltern. Denn fällt ein Ernährer im schlimmsten Fall durch Tod aus, ist die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen und damit des Kindes am Wichtigsten. Für den Fall finanzieller Einbußen durch Berufsunfähigkeit hilft der rechtzeitige Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

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Ist dieser Versicherungsschutz bei den Eltern vorhanden, sollten aus Sicht der Verbraucherzentrale erst einmal die gravierenden finanziellen Folgen einer[nbsp]Kinderinvalidität[nbsp]abgesichert werden. Bei dieser Versicherung besteht Versicherungsschutz, egal ob die Invalidität des Kindes durch einen Unfall oder eine Erkrankung verursacht wurde. Der Versicherer leistet bei einer Invalidität des Kindes dann eine lebenslange Monatsrente oder einen einmaligen Betrag. Die monatliche Rentenzahlung aus einer solchen Versicherung sollte jedoch mindestens 1.000 Euro im Monat betragen und im Leistungsfall dynamisch ansteigen.

Soll darüber hinaus Vermögen für das Kind angespart werden, kann dies in Form eines eigenständigen Sparvertrages erfolgen. Denn, so der Rat der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, Risikovorsorge und Sparen sollten stets voneinander getrennt sein.

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Familien, die mehr zum Thema finanzielle Absicherung von Kinder wissen wollen, können einen Termin zur persönlichen Beratung in den Beratungsstellen[nbsp]Dessau,[nbsp]Halle(Saale)[nbsp]und[nbsp]Magdeburgvereinbaren.

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22.04.2015
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Steuererleichterung für Alleinerziehende

Die Große Koalition will Alleinerziehende steuerlich entlasten. Wie sich das auswirkt, haben wir in diesen Steuernews exemplarisch zusammengestellt: 14,58 € / Monat macht das für eine Mutter mit einem Kind und einem Bruttomonatsverdienst von 3000,00 €.

Etwa jede fünfte „Familie“ in Halle ist alleinerziehend. Laut Statistischem Bundesamt nimmt die Zahl stetig weiter zu.

Steuererleichterung für Alleinerziehende

Die Berliner Koalition will Alleinerziehende steuerlich entlasten. „175 Euro macht das im Jahr für eine alleinerziehende Mutter in[nbsp]Halle mit einem Kind, die 3000 Euro monatlich brutto verdient“, sagt[nbsp]Gerd Wilhelm von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Halle: „Die Große Koalition wird sich fragen lassen müssen, ob dies der Frau in unserem Beispiel eine Hilfe ist.“

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Ganz konkret würde sich das Vorhaben der Großen Koalition in unserem Beispiel-Fall so auswirken:

Eine alleinerziehende Mutter mit einem Kind erzielt ein Brutto Jahresgehalt von 36.000,00 €. Das bedeutet einen Monatsverdienst von 3.000,00 € brutto. Danach würde die Frau eine Steuerersparnis von 175,00 € (jährlich) haben, wenn sie ein Kind allein erzieht. Also umgerechnet auf den Monat wäre das eine Erleichterung von 14,58 €. Bei zwei Kindern könnte die Frau 231,00 € Steuern sparen, also 19,25 € pro Monat.

„Unser Beispiel macht auch deutlich: Wer weniger verdient als 3000 Euro im Monat, erhält auch weniger Steuerförderung“, sagt Gerd Wilhelm: „Geringverdiener können von dem Vorhaben der Großen Koalition praktisch nicht profitieren, dabei benötigen sie wahrscheinlich am ehesten eine Unterstützung.“

Bisher lag der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende bei 1.308,00 €. Nun wird er um 600,00 € angehoben. Künftig können demzufolge 1.908,00 € für das erste Kind vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Für jedes weitere Kind kommen jeweils 240 € Entlastung dazu.

Die Steuerersparnis ist an Bedingungen geknüpft: Den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende erhalten nur Mütter oder Väter die mit ihrem Kind / ihren Kindern allein im Haushalt leben. Es darf keine andere erwachsene Person in dem Haushalt leben: also kein Lebensgefährte, Onkel, Tante, Oma oder erwachsenes Geschwisterkind mit eigenem Einkommen.

Gerd Wilhelm: „Wenn das Geld schon knapp ist, dann sollten Alleinerziehende in Halle alle Möglichkeiten ausschöpfen, die Steuererleichterungen bieten. Um nur einige Stichwörter zu nennen: Kinderbetreuungskosten, Versicherungsbeiträge, Fahrten zur Arbeit, alle Werbungskosten. Gerade in dieser Situation empfehlen wir, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen.“

Ca. 20 Prozent aller „Familien“ in[nbsp]Halle bestehen mittlerweile aus einer alleinerziehenden Mutter oder einem alleinerziehenden Vater und deren Kind bzw. Kindern. Die Zahl steigt ständig weiter an.

Die Steuerförderung Alleinerziehender belastet die öffentlichen Haushalte insgesamt mit rund 80 Millionen Euro jährlich.
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Weitere Auskünfte dazu erteilt:

Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
*[nbsp]Lohnsteuerhilfeverein[nbsp]*
Beratungsstelle Halle
Gerd Wilhelm
Benkendorfer Straße 115
06128 Halle
Telefon: 0345-4820891
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22.04.2015
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Kfz-Versicherung – manche Autofahrer wechseln jährlich

Der Konkurrenzkampf unter den Autoversicherungen steigt Jahr für Jahr, denn manche KFZ-Halter wechseln inzwischen jedes Jahr ihren Anbieter, um Geld zu sparen. Das bekommen auch die Versicherungen zu spüren. Doch bedeutet billig auch immer gleichzeitig gut?

Kfz-Versicherung – manche Autofahrer wechseln jährlich

Was bringt der Online-Vergleich?

In Deutschland ist ein neuer Volkssport entstanden: die Suche nach der günstigsten Versicherungsgesellschaft. Bei kaum einer anderen Versicherungssparte sind die Deutschen so wechselwillig wie in der Kfz-Haftplicht – und meistens macht die Billigste das Rennen. Kein Wunder, nachdem die Preise seit 2011 wieder angezogen wurden. Der GDV rechnet mit einem jährlichen Preisanstieg von drei Prozent für die Haftpflicht. Und trotzdem ist der Preisunterschied von Gesellschaft zu Gesellschaft enorm: Bis zu 850 Euro kann der Unterschied betragen!

Gemäß einer Statistik des Meinungsforschungsinstituts YouGov haben 2014 über zwei Millionen Bundesbürger ihren Kfz-Versicherer gewechselt – immerhin 17 Prozent mehr als im Vorjahr. Um auf dem Markt mithalten zu können, ist ein regelrechter Preiskampf entstanden, dem auch große Versicherer unterliegen. Doch Experten fanden heraus: Bei den Vergleichsportalen ist auch nicht immer ein objektiver Wettkampf gegeben.

Warum eine namhafte Versicherung besser ist

In Deutschland buhlen mehr als 90 Versicherungsgesellschaften um die Gunst ihrer Kunden auf dem Kfz-Haftpflicht-Sektor. Der Abschluss einer Haftpflicht ist in der Bundesrepublik für jeden Halter eines Autos, Motorrads, Treckers oder Quads Pflicht. Ohne eine gültige Haftpflichtversicherung darf kein motorisiertes Fahrzeug auf die Straße. Nach Angabe des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) gibt es derzeit rund 60 Millionen Kfz-Haftpflichtverträge und etwa 45 Millionen Teil- und Vollkaskoverträge.

Dieser Wettstreit zahlt sich für die Kunden aus: Vor 20 Jahren wurden noch durchschnittlich 289 Euro jährlich für die Kfz-Haftpflicht fällig, heute liegt der Durchschnitt bei 237 Euro. Der radikale Preiskampf ist dafür verantwortlich, dass seit 2005 bis 2010 die Prämien purzelten. Erst seit 2011 ist wieder ein Preisanstieg erkennbar. Doch mit dem radikalen Preiskampf tun sich die Versicherer keinen Gefallen, denn sie schreiben seit Jahren rote Zahlen. Die Folge: Mit dem Versicherungsunternehmen Ineas ging erstmals seit Kriegsende ein Kfz-Versicherer in die Insolvenz.

Fazit: Auch namhafte Versicherer bieten günstige Policen. So zum Beispiel die RV24, ein Tochterunternehmen der R+V –[nbsp]hier[nbsp]Versicherung ausrechnen und sparen.

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22.04.2015
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Ausgerechnet zur Grillsaison: Droht der Untergang der Zivilisation?

“Die Wurst ist die Zigarette der Zukunft”. Mit diesen zunächst wenig schmeichelhaften Worten äußerte sich der Firmenpatriarch von Rügenwalder Mühle, Christian Rauffus, gegenüber[nbsp]Spiegel Online. Das Traditionsunternehmen ist sich ziemlich sicher, dass Wurst zu essen bald so verpönt sein wird, wie es heute schon das Rauchen ist. Passenderweise brachte der Hersteller jüngst auch vegetarische Alternativen auf den Markt. Also alles nur ein Marketing-Gag oder droht wirklich der Niedergang der typisch deutschen Wurstkultur?

Ausgerechnet zur Grillsaison: Droht der Untergang der Zivilisation?

Der Wurstumsatz jedenfalls zeigt sich in Deutschland seit Jahren rückläufig. Die Gegenbewegung zum Fleischverzehr ohne Grenzen wird hingegen stärker, ihre Argumente lauter und immer öfter sowie deutlicher gehört. Und so reagiert ein Fabrikant, der immerhin eine Wassermühle aus Würsten als Logo nutzt, auf die Veränderung des Marktes mit einer Veggie-Wurst. Bis Ende 2016 sollen die fleischfreien Produkte beachtliche 30 Prozent des Gesamtumsatzes ausmachen.

Es geht nur um die Wurst

Die Wurstbranche, allen voran Rügenwalder Mühle, spricht angesichts zurückgehender Wurstverkäufe mit viel Pathos gar “vom Untergang der Zivilisation”. Der allgemeine Fleischverzehr scheint aber dann doch so fest in der deutschen Kultur verankert zu sein, dass sich keiner ernstlich Sorgen um die neue Grillsaison machen muss. Laut Angaben Der Welt isst jeder Deutsche 60,1 kg Fleisch im Jahr. Liebling ist ungebrochen das Fleisch vom Schwein, mit einem Pro-Kopf-Verzehr von 38,3 kg. Es geht hier also um nicht weniger, aber auch nicht um mehr als die Wurst.

Auf die Plätze, fertig, grillen!

Aber was immer auf den Grill kommen soll, die Grillsaison in Halle steht in den Startlöchern. Besonders beliebt sind hochwertige Gasgrills für ein perfektes BBQ. Das weiß auch der Anbieter Coobinox, der Edelstahl-Grills im Angebot hat. Gas- oder Elektrogrills sind vor allem wegen ihrer unkomplizierten Handhabe bei den Grillmeistern beliebt. Einfache Bedienung, leichte Reinigung, schnelle Einsatzbereitschaft und zusätzlich bergen sie ein kleineres Gesundheitsrisiko durch geringere Rauchentwicklung. Damit liegt selbst der Grill in diesem Jahr ganz im Trend des Gesundheits- und Umweltbewusstseins.

Was wird in diesem Jahr gegrillt?

Echte Grillfreunde grillen einfach alles, kennen in ihrer Kreativität kaum Grenzen. Getreu dem Motto: Gegrillt wird, was gefällt. Das zeigt sich auch in diesem Jahr wieder. Auf dem Einkaufszettel stehen Klassiker wie Würstchen, Steaks bzw. Forelle für die Fleisch- und Fischfreunde. Vegetarier setzen am liebsten Halloumi-Käse sowie Grünen Spargel und Veganer z.[nbsp]B. Linsenburger auf die Speisekarte. Zum Nachtisch kann sich fast jeder für eine gegrillte Ananas begeistern. Denn Grillen ist vor allem eines: vielfältig.

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21.04.2015
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Flughafen Leipzig/Halle läutete die Urlaubssaison ein

Aus Sicht der Tourismusbranche herrscht derzeit noch Vorsaison, doch am Flughafen Leipzig/Halle bereitet man sich schon auf die kommende Haupt-Urlaubssaison im Sommer vor. Der neue Sommerflugplan des Flughafens Leipzig/Halle macht Lust auf Urlaub. Eine Reihe von neuen Strecken und eine erhöhte Frequenz bestehender Verbindungen sollen die sächsischen Passagiere noch schneller in den Urlaub bringen.[nbsp]

Flughafen Leipzig/Halle läutete die Urlaubssaison ein

So fliegt die Airline SunExpress Deutschland nach einjähriger Pause nun wieder wöchentlich die Flughäfen Dubrovnik und Split von Leipzig aus an. Nach Kroatien, auf die Insel Brac, gelangen Passagiere ab dem 15. Mai jeden Freitag mit der slowenischen Airline Express Airways. Mit dieser wöchentlichen Verbindung ist Leipzig/Halle der einzige Flughafen in Ostdeutschland, der Brac anfliegt.

Ebenfalls neu im Sommerflugplan ist die Linienverbindung der Swiss nach Zürich und zurück, die seit dem 18 April bedient wird. Zu den ausgebauten Strecken zählen vor allem Verbindungen nach Griechenland. So wird die Insel Kreta nun achtmal wöchentlich angeflogen. Nach Kos und Korfu gelangt man dreimal die Woche. Damit gibt es insgesamt rund 40 Flüge zu sonnenverwöhnten Zielen im Mittelmeer sowie am Atlantik oder am Roten Meer.

Zu den internationalen Flugzielen des Flughafens Leipzig/Halle zählen u.a. die Kanarischen Inseln (zirka 4,5 Stunden), Tunesien (etwa 3 Stunden) und Spanien (ungefähr 5 Stunden). Zusätzlich werden verschiedene innerdeutsche Ziele wie Frankfurt, München, Düsseldorf, Köln/Bonn oder Stuttgart fast täglich nonstop angeflogen. Neben den Linienflügen wird der Ferienflugverkehr mit 38 Flügen pro Woche ab Leipzig/Halle von Condor beherrscht, die ihr Pensum im Vergleich zum Vorjahr somit um drei Flüge erhöhten. Air Berlin schickt seine Maschinen 29 mal wöchentlich von Leipzig aus in die Höhe, und SunExpress Deutschland fliegt Urlauber im Sommer 15 mal pro Woche an ihr gewünschtes Ziel. Aber nicht nur mit Linien- und Ferienflügen hat sich der Standort in den letzten Jahrzehnten als wichtiger Flughafen in Ostdeutschland etabliert.

Vor allem in der Sparte Logistik ist Leipzig/Halle zu einem wichtigen Knotenpunkt geworden. Durch die Ansiedlung von DHL im Jahr 2008 ist Leipzig zum zweitgrößten Frachtflughafen Deutschlands gewachsen und liegt damit hinter Frankfurt auf Platz zwei. Die Logistik-Tochter der Deutschen Post hat ihr weltweit größtes Luftfrachtkreuz am Airport Leipzig/Halle und schafft damit auch eine Vielzahl an Arbeitsplätzen für die Region.

Welche Beschäftigungsmöglichkeiten sich Jobsuchenden hier bieten, konnte man sich[nbsp]beim „Tag der Logistik”[nbsp]am vergangenen Wochenende auf dem Flughafengelände in Leipzig ansehen.

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21.04.2015
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BFH entscheidet über zumutbare Belastungen

Krankheitskosten sind ein „Ärger-Thema“. Die „Eigenbeteiligung“ ist so hoch angesetzt, dass die meisten nicht nur mit einer Krankheit geschlagen sind, sondern auch noch auf ihren Auslagen sitzen bleiben. In Kürze beschäftigt sich der Bundesfinanzhof mit diesem Thema. Dabei könnte ein verbraucherfreundliches Urteil herauskommen, eines, das die „zumutbare Belastung“ aufhebt. Für viele Steuerzahler in[nbsp]Halle wäre das eine Erleichterung.

BFH entscheidet über zumutbare Belastungen

Wer 2014 Auslagen für eine Physiotherapie-Behandlung oder zum Beispiel für die Zahnspange der jüngeren Tochter hatte, der sollte diese Kosten unbedingt in der Steuererklärung ansetzen. Der Grund: „In [nbsp]diesem Jahr entscheidet der Bundesfinanzhof über die Frage, ob nicht doch alle Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind“, sagt Gerd Wilhelm von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e.V., Lohnsteuerhilfeverein, Beratungsstelle Halle.

Bislang sind die Krankheitskosten, die als „außergewöhnliche Belastungen“ geführt werden, von vielen Steuerzahlern aus Halle in der Steuererklärung vernachlässigt worden. Die Hürde „zumutbare Belastung“, also der Betrag, ab dem Krankheitskosten steuerlich absetzbar sind, wurde von vielen nicht erreicht.

Diese nicht absetzbare Eigenbelastung hängt bislang von den Einkünften, vom Familienstand und von der Zahl der Kinder ab (1). Zwei Beispiele:

  • Ein Ehepaar mit 2 Kindern und 120.000 Euro Jahreseinkommen hat 12.000 Euro für Arztbehandlungen, Medikamentenzuzahlungen, Zahnspange für die Tochter, und für Vaters Brille gezahlt. Für diese Familie liegt die Grenze der „zumutbaren Belastung“ bei 4% der Jahreseinkünfte, also bei 4800 €. Alle darüber hinaus gehenden Kosten werden steuerlich berücksichtigt, also 7200 €.

  • Ein Single mit einem Jahreseinkommen von 60.000 € hat eine deutlich höhere Eigenbelastung: Die liegt bei 7 Prozent oder in diesem Fall bei 4200 €.

So weit das geltende Recht (2). „Beim höchsten Finanzgericht stehen allerdings zwei Verhandlungen an, bei denen die „zumutbaren Belastungen“ in Frage gestellt werden“, sagt Gerd Wilhelm.

Was heißt das? „Steuerzahler, die vom Ausgang der Prozesse profitieren und die Krankheitskosten erstattet haben wollen, müssen vorsorglich alle Kosten in ihrer Steuererklärung angeben, ganz gleich wie hoch beziehungsweise wie niedrig die Summe auch ist“, sagt Gerd Wilhelm. „Wir wissen natürlich nicht, wie der BFH letztlich entscheiden wird. Aber nach unserer Einschätzung könnte es in den Prozessen zu verbraucherfreundlichen Urteilen kommen“, so Gerd Wilhelm. Sollten die „zumutbaren Belastungen“ tatsächlich ausgesetzt werden, profitieren nur diejenigen davon, die bereits Krankheitskosten in ihre Steuererklärung eingetragen haben. Sind in der Einkommensteuererklärung solche Krankheitskosten beantragt, werden die Steuerbescheide zu dieser Frage von Amtswegen vorläufig festgesetzt und es ist kein Einspruch und auch kein Antrag auf „Ruhen des Verfahrens“ notwendig.

Zu den Krankheitskosten zählen grundsätzlich zum Beispiel Ausgaben für

  • Medikamentenzuzahlungen;

  • Zahnersatz;

  • Zahnspangen;

  • Kuraufwendungen;

  • Anschaffung und Einbau eines Treppen- oder Badewannenliftes, allerdings muss zuvor ein Gutachten eingeholt werden;

  • eine Physiotherapie, solange eine ärztliche Verordnung vorliegt.

Nicht zu den Krankheitskosten zählen zum Beispiel „die Pille“, oder etwa besondere Diäten.

„Im Zweifel können Sie natürlich auch einen Lohnsteuerhilfeverein aufsuchen. Das bietet sich auch dann an, wenn besondere Behandlungskosten entstanden sind. Diese werden im Einzelfall entschieden und bei Ablehnung lohnt es sich in der Regel, Einspruch einzulegen“, sagt Gerd Wilhelm.

(1) Im § 33 EStG (Einkommensteuergesetz) sind die „Außergewöhnliche Belastungen“ geregelt. Dort kann man auch die Höhe der „zumutbaren Belastung“ einsehen:[nbsp]http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
(2) Die Aktenzeichen der Fälle, die vor dem BFH verhandelt werden sollen:[nbsp]Az.: VI R 32/13 und Az.: VI R 33/13

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Wer Fragen zum Thema Steuern hat, kann sich gern an:

Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer e. V.
*[nbsp]Lohnsteuerhilfeverein[nbsp]*

Beratungsstelle Halle
Gerd Wilhelm
Benkendorfer Straße 115
06128 Halle

Telefon: 0345-4820891

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21.04.2015
hallelife.de - Redaktion
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Bambus als neuer Trend für Bodenbeläge und mehr

Sofern es beim Verbraucher um die Wahl eines optimal passenden Bodenbelags geht, steht dieser vor einer schier unfassbar großen Auswahl an verschiedenen Produkten die gewählt werden können. Böden können zum Beispiel mit Fliesen, Teppichboden, Laminat oder Parkett ausgelegt werden. Je nachdem, welche Art von Räumlichkeit man mit einem Boden ausstatten möchte, bieten sich auch völlig unterschiedliche Bodenbelags-Konzepte an.

Bambus als neuer Trend für Bodenbeläge und mehr

Während es in einer Küche oder in Bädern (aufgrund der Feuchtigkeit) ratsam ist, auf Fliesen zu setzen, wirkt dieser Bodenbelag in anderen Räumlichkeiten doch eher “kalt”. Gerade im Wohnbereich eines Hauses oder der Etagenwohnung möchte man es dann doch eher gemütlich bis stylisch haben. Böden wie Laminat oder Parkett sind hier in! Doch auch speziell in diesem Bereich gibt es natürlich noch einmal ganz besondere Trends. Bambusparkett ist sicherlich eine Erscheinung, die aktuell vermehrt anzutreffen ist und mit zu diesen Trends zu zählen ist.

Universelle Vorteile von Bambusböden

Der Bodenbelag Bambusparkett bringt gleich eine ganze Reihe von faktischen Vorteilen mit sich. Dazu zählen unter anderem:

– die besondere Reobustheit von Bambus

– dessen langlebige Eigenschaften

– eine edle Anmutung

– die Hochwertigkeit des Materials

Dadurch ist es nicht weiter verwunderlich, dass gerade solche Verbraucher, die bei der Auswahl des Bodenbelags in den eigenen vier Wänden nicht auf jeden Cent schauen und großen Wert auf Qualität legen, hier wichtige Pluspunkte sehen und den Kauf von Bambusparkett in Erwägung ziehen.

Ein individueller Fußboden

Hinzu kommt natürlich auch der Umstand, dass Bambusparkett keinn Bodenbelag ist, den man alltäglich überall antrifft. Es sticht aus der Masse hervor und hebt sich in der Regel deutlich vom fast schon typischen Laminatboden ab, den man in vielen Neubauwohnungen oder alten Wohnungen die eine Renovierung hinter sich haben vorfindet. Auch unter den diversen Parkettsorten ist das Bambusbarparkett einfach etwas ganz Besonderes. Ohnehin liegt Individualismus heutzutage bei vielen Menschen im Mittelpunkt des Interesses. Mit einem Wohnbereich der mit Bambusparkett ausgelegt ist, kommt man sicherlich dem Bedürfnis nach sich von der Masse abzuheben.

Auch der Umweltaspekt spielt eine Rolle

Ein Pluspunkt ist für viele Verbraucher sicherlich auch der umweltfreundliche Aspekt von Parkett aus dem Material Bambus. Die Bambuspflanze gehört schließlich zu den am schnellsten wachsenden Pflanzen überhaupt. Wird eine solche Pflanze, zwecks Verarbeitung zu einem Bambsuprodukt, geerntet, so bleibt keine kahle Landschaft zurück – schon innerhalb relativ kurzer Zeit wächst an gleicher Stelle wieder ein neuer Bambuswald! Diese Eigenschaften machen Bambus zu einem regenerativen Rohstoff und stellen deshalb für einige Verbraucher ein zusätzliches Kaufargument für Bambusprodukte dar.

Nicht nur Parkett: Viele weitere Bambusprodukte

Der Bambusparkett-Shop Glimpex-G zeigt es beispielhaft: Nicht nur Parkett lässt sich aus dem Rohstoff Bambus fertigen! Neben dem Bambusparkett an sich (welches es bei Glimpex-G in vielen Ausführungen und Farben gibt) werden hier viele andere Produkte angeboten, wie etwa Bambustische, -Teppiche, Möbel oder einfach nur Deko. Diese Produktvielfalt verstärkt sicherlich den aktuell anhaltenden Bambus-Trend zusätzlich.

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20.04.2015
hallelife.de - Redaktion
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Gastronomiewerbung mit Wirkung

Jeder Unternehmer weiß inzwischen, wie wichtig[nbsp]Werbung für einen erfolgreichen Unternehmensauftritt[nbsp]ist. Besonders in Branchen, in denen ein großer Wettbewerb herrscht, sorgt Werbung dafür, dass man sich mit seinem Angebot aus der Masse hervorhebt. Nur so kann die Aufmerksamkeit von Kunden gewonnen werden.

Gastronomiewerbung mit Wirkung

Es gibt eine ganze Bandbreite an Werbemaßnahmen, die man als Gastronom ergreifen kann, um seinen Laden bekanntzumachen. Angefangen von der eigenen Homepage, auf die man in der heutigen Zeit auf keinen Fall verzichten sollte, bis zu hin zu klassischer Werbung direkt am Point of Sale, also unmittelbar vor oder in der Umgebung des Geschäfts.

Werbung vor Ort

Je nachdem, welche Art von Gastronomie man betreibt und an welchem Standort sich diese befindet, sollte man die Werbemaßnahmen auf verschiedene Bereiche verteilen. Gerade an belebten Plätzen und in der Innenstadt ist es wichtig, die potenziellen Kunden von der Straße ins Restaurant zu locken. Dafür eignen sich neben einem einladenden Außenbereich sogenannte Kundenstopper, die man vor dem Eingang platziert. Diese und viele andere Werbematerialien finden Sie zum Beispiel auf Alu-Werbetraeger.de. Wenn Sie die Möglichkeit dazu haben, sollten Sie auch in den umliegenden Straßen mit Aufstellern und Plakaten auf sich aufmerksam machen.

Weiterhin unterschätzen viele Gastronomen die Wirkung, die ein schick designtes Logo bzw. ein Namensschild über dem Eingang haben. Mit einem guten Namen und einer ansprechenden Gestaltung bekommen potenzielle Gäste direkt einen positiven Eindruck von Ihrem Lokal und die Chancen, dass sie auch reinkommen und nicht nur daran vorbeilaufen, erhöhen sich. Deswegen lohnt es sich auf jeden Fall, bei einer Neueröffnung einiges darin zu investieren.

Damit sich Gäste schon vor dem Betreten des Restaurants einen guten Einblick von Ihrem Angebot verschaffen können, bietet sich eine gut sichtbare Speisekarte im Außenbereich an. Entweder können Sie diese in einem Schaukasten ausstellen oder Sie stellen eine Tafel mit Tagesangeboten oder besonderen Empfehlungen vor den Eingang.

Virtueller Auftritt und Online-Marketing

Natürlich können je nach gewünschter Zielgruppe und Standort auch altbewährte Methoden wie Zeitungsanzeigen, Flyer und Werbebeilagen in Tages- oder Wochenzeitungen den gewünschten Werbeerfolg haben. Aber im heutigen Zeitalter läuft ein Großteil der Werbung und Vermarktung über das Internet und die diversen Social-Media-Kanäle.

Ein absolutes Muss ist auf jeden Fall ein eigener Internetauftritt, also eine Homepage, auf der sich die Kunden über das Angebot, die Preise und Öffnungszeiten informieren können. Immer öfter bieten Gastronomiebetriebe auch eine unkomplizierte und schnelle Online-Bestellung auf ihrer Seite an. So können die Kunden ganz in Ruhe die Speisekarte durchschauen und sich dann das Essen direkt nach Hause liefern lassen. Daneben gibt es noch Portale wie Lieferheld oder Lieferando, über die man als User ebenfalls eine Online-Bestellung bei verschiedenen Lieferdiensten tätigen kann.

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17.04.2015
hallelife.de - Redaktion
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Rasenmäher & Co

Das sagt das Bundes-Immissionsschutzgesetz -[nbsp]Experten geben Gartenbesitzern wertvolle Tipps

Möglichst viel Zeit im eigenen Garten verbringen, ist für viele Hobby-Botaniker das Größte zu Beginn der warmen Jahreszeit. Aber wo der eine am liebsten von morgens bis abends seinen Rasen trimmt und die Hecke in Form bringt, sieht der andere seine grüne Oase womöglich eher als ruhigen Rückzugsort zum Lesen und Sonnen. Auch der Lärmschutz hat in Deutschland seine Regeln.

Rasenmäher & Co

Wann der Hobbygärtner die Ruhe des Sonnenanbeters mit seinem Rasenmäher oder der Heckenschere stören darf, erläutern ARAG Experten.


Das Regelwerk

Was erlaubt bzw. nicht erlaubt ist, regelt die bundesweit geltende 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, auch Geräte- und Maschinenlärmschutz-Verordnung oder 32. BImschV genannt. Sie regelt den Betrieb von Geräten und Maschinen im Freien.

Betriebsverbote
Welche Geräte- und Maschinenarten genau erfasst werden, ergibt sich aus dem Anhang zur Verordnung. Unter anderem sind dort genannt:

– Heckenscheren
– Rasenmäher
– Rasentrimmer/Rasenkantenschneider
– Schredder/Zerkleinerer
– Wasserpumpen, die über Wasser betrieben werden

Diese Geräte dürfen in Wohngebieten und Kleinsiedlungsgebieten an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie an Werktagen in der Zeit von 20.00 Uhr bis 7.00 Uhr nicht betrieben werden. Wer seine Hecke oder seinen Rasen dagegen mit reiner Muskelkraft – sprich mit einer Handschere oder einem Handmäher – schneiden möchte, darf das jederzeit tun!

Weitergehende Betriebsverbote
Sie gelten für:

– Freischneider
– Grastrimmer/Graskantenschneider
– Laubbläser
– Laubsammler

Diese dürfen an Werktagen auch in der Zeit von 7.00 Uhr bis 9.00 Uhr, von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr und von 17.00 Uhr bis 20.00 Uhr nicht benutzt werden.

Auf dem Land
Anders sieht es beispielsweise in Dorf- oder Mischgebieten oder auch Gewerbegebieten aus: Für sie gilt die 32. BImschV nicht, das heißt dort dürfen Rasenmäher und Co. jederzeit betrieben werden. Grenzen sind hier nur die allgemeine Nachtruhe und mögliche Sonderregelungen.

Sonderregelungen in einzelnen Gemeinden
Bevor der Rasenmäher oder die Heckenschere mittags angeworfen werden, sollte geklärt werden, ob die örtliche Gemeinde womöglich strengere Regelungen als die der 32. BImSchV vorsieht. In manchen Gemeinden gibt es nämlich eine Mittagsruhe, in der ebenfalls kein (Maschinen-)Lärm gestattet ist.

Verstöße werden geahndet Verstöße gegen das Immissionsschutzrecht können übrigens teuer werden: Wer gegen die einschlägigen Vorschriften verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit einer Geldbuße bis zu 50.000 Euro rechnen!

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17.04.2015
hallelife.de - Redaktion