1 Mio Euro Bußgelder für soziale Zwecke

von 12. April 2012

Im Jahr 2011 haben gemeinnützige Vereine, Verbände und soziale Einrichtungen in Sachsen-Anhalt mehr als eine Million Euro aus Bußgeldern erhalten.  Die Gelder stammen aus Zahlungsauflagen, die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Ermittlungs-, Straf- und Gnadenverfahren verhängt haben. Die Fördersumme war damit ähnlich hoch wie im Jahr zuvor.„Die Zahlungen an gemeinnützige Vereine und Verbände tragen zu mehr Rechtsfrieden bei“, sagte Justizministerin Prof. Dr. Angela Kolb. „Beschuldigte oder Angeklagte, die wegen geringer Schuld nicht verurteilt werden, spüren durch die Zahlungsverpflichtung dennoch, dass das von ihnen begangene Unrecht geahndet wird.“ Auch darum gebe es häufig einen Zusammenhang zwischen dem Delikt und dem gemeinnützigen Empfänger der Zahlung.Die Gerichte und Staatsanwaltschaften in Sachsen-Anhalt haben im Jahr 2011 Zahlungsauflagen in Höhe von rund 3,4 Millionen Euro erteilt. Etwa 2,35 Millionen Euro waren an die Landeskasse zu zahlen. Gut 1.075.000 Euro kamen gemeinnützigen Zwecken zu Gute. Sie flossen unter anderem an Verbände und Vereine des allgemeinen Sozialwesens, der allgemeinen Jugendhilfe, der Straffälligen- und Bewährungshilfe sowie des Natur- und Umweltschutzes.Im Geschäftsbereich des Oberlandesgerichts Naumburg gehörten die Diakonie Mitteldeutschland, die Deutsche Umwelthilfe und die Stiftung Kinderhospiz Mitteldeutschland zu den Empfängern von Bußgeldern. Im Bereich der Generalstaatsanwaltschaft erhielten u.a. der Landesverband für Straffälligen- und Bewährungshilfe, der Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr und das Hospiz am St. Elisabeth-Krankenhaus in Halle Mittel.