11.111-tes Job-Ticket geht an einen DHL-Mitarbeiter

von 8. April 2016

Durch den City-Tunnel Leipzig brauche ich mit der S-Bahn Mitteldeutschland aber nur noch 30 Minuten von Markkleeberg nach Schkeuditz. Das ist mit dem Auto nicht machbar. Da ist es natürlich naheliegend, jetzt wie viele Kollegen auch das von DHL subventionierte Job-Ticket in Anspruch zu nehmen und das Auto ganz stehen zu lassen.“

Job-Tickets sind für alle Unternehmen und Behörden interessant, die mindestens 20 Mitarbeiter gewinnen können. DHL in Schkeuditz ist seit dem Start 2008 Partner und gewährt mittlerweile ungefähr der Hälfte seiner Belegschaft einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss von 44 Euro im Monat. „Als die Job-Tickets 2007 eingeführt wurden, zählte DB Regio wenige hundert Nutzer. Heute sind aktuell 11.111 Fahrgäste mit einem Job-Ticket mobil. Diese erfolgreiche Entwicklung freut uns außerordentlich“, resümiert Frank Klingenhöfer, Vorsitzender der Regionalleitung bei DB Regio Südost. Im Februar hat sich auch der Freistaat Sachsen entschlossen, seinen Bediensteten in den Landesbehörden Job-Tickets mit Arbeitgeberbeteiligung in allen fünf sächsischen Verkehrsverbünden (ZVON, VVO, VMS, VVV und MDV) anzubieten.

„Umweltschutz ist uns als Konzern aber auch unseren Mitarbeitern ein wichtiges Anliegen. Mit dem Job-Ticket können wir aktiv etwas für eine saubere Umwelt tun und deshalb beteiligt sich DHL an den Kosten des Job-Tickets. Immer mehr Kollegen steigen vom eigenen Auto in Bus und Bahn um und nutzen die rabattierte Monatskarte“, erklärt Ralph Wondrak, Vorsitzender der Geschäftsführung der DHL Hub Leipzig GmbH.

„Mit einem Job-Ticket bewältigen Mitarbeiter, die täglich pendeln müssen, ihre Wegstrecke preisgünstig und sicher, kommen ausgeruht ans Ziel und müssen keinen Parkplatz suchen oder bezahlen. Neben dem Zuschuss durch den Arbeitgeber ergeben sich weitere Vorteile. Denn Job-Tickets können auch in der Freizeit genutzt werden“, erläutert Klingenhöfer. Dabei sind diese Bedingungen vergleichbar mit denen der Abo-Karten der Verbünde. Sie gelten gleichermaßen in allen Nahverkehrszügen, S-Bahnen, Bussen und Straßenbahnen für die entsprechenden Tarifzonen des jeweiligen Verbundgebiets.