116 Mill. EUR weniger Gewerbesteuer

von 1. Dezember 2020

Bei den kreisangehörigen Gemeinden zeigte sich ein differenziertes Bild. Während 84kreisangehörigen Gemeinden (39 %) Zuwächse von insgesamt 24Mill.EUR verzeichneten, meldeten 131 (61%) kreisangehörige Gemeinden Verluste in Höhe von 106Mill.EUR. In 21Gemeinden betrug das Istaufkommen aus der Gewerbesteuer weniger als die Hälfte des Vorjahreswertes. 24 Gemeinden mussten Einbußen von mehr als 1Mill. EUR zum Vorjahr verkraften.

Die Stadt Bitterfeld-?Wolfen verbuchte mit einem Zuwachs von 2,880 Mill.EUR die absolut höchste Steigerung des Istaufkommens an Gewerbesteuer auf nunmehr 22,030Mill.EUR. Ebenfalls Steigerungen der Einzahlungen an Gewerbesteuer um mehr als 1 Mill. EUR verzeichneten die Stadt Alsleben (Saale) mit einer Steigerung um 1,744Mill.EUR auf 1,279Mill. EUR (im Vorjahr überstiegen hier die Erstattungen die Einzahlungen), die Stadt Leuna um 1,209Mill.EUR auf 34,302Mill. EUR und die Gemeinde Angern. Hier führte die Erhöhung um 1,326Mill. EUR zu einem Istaufkommen von 2,076Mill. EUR.

In den ersten 3 Quartalen 2019 verbuchte die Gemeinde Barleben noch ein Gewerbesteueristaufkommen von 22,044Mill. EUR. Im aktuellen Berichtszeitraum 2020 überstiegen die Erstattungen von Gewerbesteuern an Gewerbebetriebe die Einzahlungen um 0,395Mill.EUR. Mit diesem Rückgang von -22,439Mill.EUR verzeichnete Barleben damit die höchsten Verluste, gefolgt von den großen kreisfreien Städten: der Landeshauptstadt Magdeburg mit -15,728Mill. EUR auf 65,617Mill. EUR und Halle (Saale) mit -12,425Mill.EUR auf 44,664Mill. EUR.

Zum Ausgleich von Gewerbesteuerausfällen der Gemeinden in Sachsen-?Anhalt infolge der Corona-?Pandemie erhalten Gemeinden einen pauschalen Ausgleich für die 2020 erwarteten Ausfälle, wenn das Istaufkommen aus der Gewerbesteuer im I. bis III.Quartal des Jahres 2020 den Durchschnitt des Istaufkommens aus der Gewerbesteuer der I. bis III.Quartale der Jahre 2017 bis 2019 unterschreitet. Der Ausgleich wird anteilig vergeben und ist begrenzt auf 162Mill. EUR. Die Auszahlung erfolgt im Dezember2020 und wird im Jahr2022 im Finanzausgleich wie Gewerbesteuer angerechnet.