12-Punkte-Programm zur Flüchtlingssituation in Deutschland und Europa

von 3. September 2015

„Die Europapolitiker der CDU-Fraktion haben sich in diesen Tagen ein Bild von der Flüchtlingssituation auf dem Westbalkan gemacht. In zahlreichen Gesprächen, unter anderem mit dem Belgrader Zentrum für Menschenrechte und Regierungsvertretern, wurde deutlich, welche enorme Herausforderung die stattfindende und noch zu erwartende Einwanderung nach Europa ist. Besonders zu würdigen ist das große Engagement der vielen freiwilligen Helferinnen und Helfer vor Ort.

Klar ist: Politisch Verfolgte und Opfer von Krieg und Vertreibung genießen politisches Asyl in Deutschland. Wir dürfen aber die Aufnahmebereitschaft der Menschen in Deutschland und Europa nicht überstrapazieren. Für Zuwanderung aus sicheren Herkunftsländern, deren Liste zu erweitern ist, muss es schnellere Verfahren nach rechtsstaatlichen Grundsätzen geben. Die Anreize für eine Zuwanderung in die Sozialsysteme Deutschlands müssen verringert werden, denn Flüchtlingszentren mit kostenloser Unterbringung, ärztlicher Versorgung und Verpflegung, wie in Serbien, stehen leer. Hierüber bestand mit den Gesprächspartnern in Serbien große Übereinstimmung.

Das 12-Punkte-Programm der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist ein richtiger und wichtiger Schritt, der jetzt zeitnah umgesetzt werden muss.“

Mit gemeinsamer Kraftanstrengung verfolgte Flüchtlinge schützen, Asylmissbrauch bekämpfen

Ausgangslage
Derzeit befinden sich weltweit rund 60 Millionen Menschen auf der Flucht. In zahlreichen Regionen der Welt sind neue Konflikte entflammt oder erneut ausgebrochen. Die außenpolitische Situation im Nahen und Mittleren Osten, insbesondere der Bürgerkrieg in Syrien und die menschenverachtenden Gräueltaten durch den IS-Terror führen ebenso wie die desolate innere Lage einzelner Länder dazu, dass Menschen ihre Heimat auf der Suche nach Frieden und Sicherheit verlassen. Allein infolge des seit 2011 anhaltenden Bürgerkrieges sind mehr als 11 Millionen Menschen in und außerhalb Syriens auf der Flucht. Die meisten Flüchtlinge fliehen innerhalb ihres Heimatlandes oder in Nachbarländer. Die Türkei, der Libanon und Jordanien leisten bei der Aufnahme syrischer Flüchtlinge Enormes, die beiden letzten haben die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit erreicht, wenn nicht schon deutlich über-schritten.

Viele Menschen machen sich auf den Weg, um für sich und ihre Familien in Europa Zuflucht zu suchen. Es kommen aber auch viele Menschen vom Balkan, die weder politisch verfolgt sind noch vor einem Bürgerkrieg fliehen. Deutschland und Europa stellt dies vor eine gewaltige Aufgabe, die eine bisher nicht gekannte Dimension angenommen hat. Nach der neuen Prognose des Bundesinnenministers und der Länder werden allein in diesem Jahr rund 800.000 Menschen in Deutschland einen Antrag auf Asyl stellen. Alles läuft auf einen historischen Rekord hinaus, der deutlich über dem Höhepunkt der ersten großen Flüchtlingswelle im vereinten Deutschland zu Beginn der 90er Jahre liegt (1992 rund 440.000 Anträge). Die Bewältigung der Flüchtlingsproblematik ist damit die größte innen- und außenpolitische Aufgabe unserer Zeit geworden.

Menschen, die in ihren Heimatländern tatsächlich verfolgt werden und die Krieg und Tod durch Flucht entkommen sind, wollen wir helfen. Deutschland ist ein starkes Land und in der Lage, diese humanitäre Aufgabe zu bewältigen. Auf Dauer wird Deutschland allerdings Zahlen dieser Größenordnung nicht schultern können. Ein Schlüssel für die Bewältigung ist die klare Unterscheidung zwischen den wirklich Schutzbedürftigen und der großen Zahl derer, die aus wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland kommen. Letzteres gilt insbesondere für Menschen vom westlichen Balkan. Sie stellten in der ersten Jahreshälfte 2015 knapp die Hälfte aller Anträge, ihre Schutzquote hingegen tendierte gegen Null. Mag die Situation dieser Menschen in ihrer Heimat schlecht und die Gründe für ihre Reise nach Deutschland auch menschlich nachvollziehbar sein: Eine wirtschaftliche Notlage ist kein Asylgrund. Wir wollen keine Zuwanderung in die sozialen Sicherungssysteme. Unsere Sozialsysteme dürfen nicht überfordert werden, einem Missbrauch müssen wir entgegentreten.

Flüchtlinge, die nach Deutschland kommen, treffen auf große Hilfsbereitschaft. Viele zehntausend Bürgerinnen und Bürger engagieren sich selbstlos bei ihrer Aufnahme. Wir danken allen, die jeden Tag dazu beitragen. Unser Dank gilt auch den hauptamtlichen Helfern, den Behördenmitarbeitern in Bund, Ländern und Kommunen sowie der Bundespolizei, die in den letzten Monaten bis an die Grenze der Belastbarkeit und darüber hinaus gearbeitet haben.

Neben dieser großen Hilfsbereitschaft müssen wir leider auch eine zunehmende Anzahl von Angriffen gegen Asylbewerberheime verzeichnen. Sie sind abstoßend und widersprechen eklatant unseren Grundwerten. Gleiches gilt für die Hetze im Netz. Jeder Mensch, der zu uns kommt, hat Anspruch auf humanitäre und respektvolle Behandlung und ein ordnungs-gemäßes Verfahren. Dieses werden wir mit allen rechtsstaatlichen Mitteln sichern und ausländerfeindlichen Kräften mit der ganzen Härte des Rechtsstaates entgegentreten.

Angesichts der großen Herausforderung bedarf es einer gemeinsamen Kraftanstrengung und keiner Schuldzuweisungen. Bund, Länder und Kommunen müssen in der Asyl- und Flüchtlingspolitik an einem Strang ziehen; Parteien und Fraktionen dürfen sie nicht als Feld der Profilierung betrachten. In der Asyl- und Flüchtlingspolitik gibt es keine einfachen Lösungen. Viele einzelne Maßnahmen mit unterschiedlichem Zeithorizont und auf unterschiedlichen Ebenen sind erforderlich.

Die Asyl- und Flüchtlingsproblematik ist nicht nur eine innenpolitische Herausforderung. Wir müssen und werden noch mehr als bisher die Fluchtursachen bekämpfen, um den Menschen in ihren Heimatländern eine Perspektive zu geben. Außen- und Entwicklungspolitik sind dabei ebenso gefordert wie die Unterstützung der internationalen Staatengemeinschaft, wie sie zum Beispiel durch die Ausbildungsmission der Bundeswehr für den Nordirak gewährt wird.

Maßnahmenkatalog

1. Nationale Kraftanstrengung von Bund, Länder und Kommunen
Der Bund unterstützt Länder und Kommunen bereits bisher finanziell und er wird diese Hilfe verstärken und intensivieren. Zudem werden wir alle Maßnahmen in Erwägung ziehen, die erforderlich sind, um ein zukunftsfähiges Asylsystem zu gewährleisten. Die derzeitigen Verhandlungen zwischen Bund und Ländern wollen wir zu einem Erfolg führen, die Ergebnisse im Bundestag zügig beraten und die notwendigen Gesetzesänderungen schnellstmöglich beschließen.

2. Rasche Hilfe für Schutzbedürftige
Von den Menschen, die derzeit aus den Kriegsgebieten nach Deutschland fliehen, wer-den viele nach menschlichem Ermessen lange in unserem Land bleiben. Unser Ziel muss es sein, sie so rasch wie möglich in unsere Gesellschaft zu integrieren. Aus diesem Grund wollen wir die Integrationskurse und Programme zum Spracherwerb weiter ausbauen. Darüber hinaus wollen wir Flüchtlinge mit guter Bleibeperspektive rasch in die Lage versetzen, eine Arbeit aufzunehmen und ihnen damit die Möglichkeit geben, ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten. Keine Erteilung von Beschäftigungserlaubnissen soll erfolgen an Asylbewerber, die aus sicheren Herkunftsstaaten stammen oder deren Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt worden ist, sowie an Asylbewerber, deren Überstellung im Dublin-Verfahren angeordnet ist. Für diesen Kreis der Asylbewerber mit geringer Bleibeperspektive ist die Residenzpflicht wieder einzuführen.

3. Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements
Viele zehntausend Bürgerinnen und Bürgern helfen und engagieren sich bei der Flüchtlingshilfe. Wir sind stolz auf dieses Engagement. Es ist ein großes Zeichen gegen Fremdenfeindlichkeit, und wir wollen es unterstützen und fördern. Unterstützung und unbürokratische Hilfe sind für Flüchtlinge insbesondere in den ersten Tagen und Wo-chen nach der Ankunft in einer völlig fremden Umgebung dringend notwendig. Schon heute werden Bundesfreiwillige eingesetzt, um Flüchtlinge und Flüchtlingsfamilien in der Anfangsphase zu begleiten. Bislang ist dies allerdings nur in sehr begrenztem Umfang möglich. Wir wollen deshalb den Bundesfreiwilligendienst stärker in die Flüchtlingshilfe einbeziehen und mindestens 5.000 zusätzliche Plätze für Unterstützungs- und Hilfstätigkeiten von Hauptamtlichen bei der Flüchtlingshilfe zur Verfügung stellen. Auch anerkannte Asylbewerber sollen diesen Bundesfreiwilligendienst leisten können.

4. Zeit für pragmatische Lösungen
Zahlreiche Regelungen des Vergabe-, des Bau- und des Energieeinsparrechtes stehen einer raschen und unkomplizierten Bereitstellung von Wohnraum für Flüchtlinge im Wege. Sie behindern auch den dringend benötigten Ausbau von Erstaufnahmeplätzen. Angesichts von 800.000 Asylsuchenden ist es Zeit für pragmatische Lösungen. Alle bürokratischen Hindernisse bei der Unterbringung von Flüchtlingen müssen auf den Prüfstand. Wir wollen sehr kurzfristig den rechtlichen Rahmen ändern.

5. Verfahren beschleunigen, Verteilung erst nach Anerkennung
Von herausragender Bedeutung ist es, die Asylverfahren zu beschleunigen. Für das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge haben wir im letzten und in diesem Jahr bereits 1650 neue Mitarbeiter beschlossen, wir werden es 2016 zusätzlich mit bis zu 1000 neuen Stellen ausstatten. Asylbewerber sollen so lange in den Erstaufnahmeein-richtungen der Länder verbleiben, bis über ihren Antrag entschieden worden ist. Wird der Antrag abgelehnt, soll die Rückführung direkt aus der Erstaufnahmeeinrichtung erfolgen. Für die Kommunen wäre das eine sehr große Entlastung

6. Kreis der sicheren Herkunftsstaaten ausweiten
Bis Juli dieses Jahres sind über 300.000 neue Asylbewerber erfasst worden. Beinahe die Hälfte aller Bewerber kam vom Balkan. Da ihre Anerkennungsquote gegen Null tendiert, haben wir den Kreis der sicheren Herkunftsstaaten im vergangenen Jahr um Serbien, Bosnien-Herzegowina sowie Mazedonien erweitert. Diese Maßnahme zeigt deutliche Wirkung: Der bislang rasante Anstieg von Antragstellern aus diesen Ländern ist stark zurückgegangen. Um die Verfahren zu beschleunigen und das System zu entlasten, wollen wir den Kreis der sicheren Staaten auch um Albanien, Montenegro und das Kosovo ergänzen.

7. Sachleistungen statt Bargeld
Bargeld bildet für Menschen aus armen Ländern einen nicht zu unterschätzenden Anreiz, nach Deutschland zu kommen. In der Phase der Erstaufnahme erhält eine Familie mit zwei Kindern zusätzlich zu Sachleistungen (etwa für Ernährung, Unterkunft, Kleidung) einen Geldbetrag von über 400 Euro im Monat. Für Menschen aus den Ländern des westlichen Balkans ist das sehr viel Geld. Es ist viel mehr, als beispielsweise ein Polizist in Albanien verdient. Zudem wächst dieser Betrag mit längerem Aufenthalt auf Sozialhilfeniveau an. In der Phase des Aufenthalts in der Erstaufnahme wollen wir deshalb in Zukunft nur noch Sachleistungen gewähren.

8. Keine falschen Anreize schaffen
Bei allen Maßnahmen in Deutschland müssen wir die möglichen Auswirkungen im Ausland stärker berücksichtigen. Gerade aufgrund der erwarteten 800.000 Asylbewerbern in diesem Jahr wollen wir jeden weiteren Anreiz, nach Deutschland zu kommen, vermeiden. Wie die aktuellen Zahlen belegen, sind wir jetzt bereits für die meisten Flüchtlinge das attraktivste Land in Europa.

Asylbewerber werden heute in Deutschland medizinisch ordentlich versorgt: Ein Flüchtling, der akut erkrankt ist oder unter Schmerzen leidet, kann sich auf eine Ver-sorgung verlassen. Eine Reihe von Ländern fordert seit längerem die Einführung einer Gesundheitskarte für Asylbewerber, um die Bürokratie für die Kommunen zu reduzie-ren. Eine solche Karte hat aber hohen Symbolcharakter und stellt einen erheblichen Anreiz für einen Asylantrag da, da sie für eine kostenlose Gesundheitsversorgung in Deutschland steht. Sie wäre ebenso das falsche Signal wie eine Arbeitserlaubnis für alle Asylbewerber ab dem ersten Tag. Der Asylbescheid sollte wieder Dreh- und Angelpunkt aller Maßnahmen werden, denn schließlich wird durch ihn in einem rechtstaatlichen Verfahren entschieden, ob ein Asylgrund besteht oder nicht.

9. Missbrauch bekämpfen: Konsequente Aufenthaltsbeendigung
Wenn wir dem Grundsatz Geltung verschaffen wollen, dass nur Schutzbedürftige Asyl genießen und Asyl kein Zuwanderungsweg ist, dann ist auch die Aufenthaltsbeendigung eine Notwendigkeit. Die Möglichkeit der Duldung von Ausländern aus bestimm-ten Staaten oder von bestimmten Ausländergruppen sowie weitere Abschiebungshin-dernisse wollen wir deshalb beschränken und die Klage- und Prüfverfahren straffen. Für alle abgelehnten Asylbewerber soll ein Wiedereinreiseverbot von grundsätzlich 3 bis 5 Jahren gelten. Der Bund ist bereit, in der Praxis durch die Bundespolizei zu hel-fen; die vorrangige Verantwortung für die Aufenthaltsbeendigung liegt bei den Län-dern. Sie müssen die Ausreiseverpflichtung konsequent durchsetzen und quotierte Zusagen für eine Aufstockung des Personals bei Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten machen. Eine einheitliche Abschiebungspraxis in Deutschland ist sicherzustel-len.

10. Entschieden gegen Schleuserkriminalität vorgehen
Nicht nur auf dem Mittelmeer, auch auf europäischen Straßen erleben wir unglaubliche Gräuel, die kriminelle Schleuser Menschen auf der Flucht antun. Durch die Verstärkung von EU-Operationen gegen Schleuserkriminalität, noch höheren Fahndungs-druck durch Intensivierung der Schleierfahndung und Ermittlung der Hintermänner wollen wir konsequent gegen Schleuser vorgehen. Angesichts der enormen Belastung der Bundespolizei bei ihren grenzpolizeilichen Aufgaben werden wir sie weiter verstär-ken.

11. Gemeinsame europäische Asylpolitik
Wir brauchen eine weitere Stärkung und auch Durchsetzung der gemeinsamen europäischen Asylpolitik, um eine gezielte Antragstellung in einzelnen Staaten zu vermeiden. Zu ihr gehören eine einheitliche Definition, welche Staaten auf europäischer Ebene als sichere Herkunftsländer gelten können, und vor allem ein einheitliches Niveau bei den Sozialleistungen. Erforderlichenfalls muss auf EU-Ebene auch die Frage der Wiedereinführung der Visapflicht für die Westbalkanstaaten diskutiert werden.

Die geplanten Aufnahmezentren für Flüchtlinge in Italien und Griechenland (sogenannte: „Hotspots“), in denen Flüchtlinge durch Mitarbeiter der EU, lokaler Behör-den und EU-Staaten registriert werden, müssen bis Ende des Jahres errichtet sein. Da-bei wollen wir finanziell und personell helfen.
Wir müssen ferner zu einer gerechteren Verteilung der Lasten kommen. Auch dies ist eine Frage europäischer Solidarität. Es kann nicht sein, dass nur eine sehr kleine Zahl von Ländern, unter ihnen Deutschland, den Großteil aller Flüchtlinge aufnimmt und dass sowohl fortgesetzt als auch eklatant gegen das Dubliner Übereinkommen versto-ßen wird. Wir stellen das Schengen-Abkommen nicht infrage. Doch wir fürchten, dass ohne eine funktionierende europäische Asylpolitik seine Akzeptanz mittelfristig bedroht ist.

12. Fluchtursachen bekämpfen
Wir wollen die Fluchtursachen gemeinsam mit unseren europäischen und internationalen Partnern bekämpfen. Dies erfordert vor allem eine enge politische Zusammenarbeit mit den Hauptherkunftsländern und den Haupttransitstaaten. Wir setzen uns für langfristige Programme auf europäischer Ebene ein, um den Menschen Entwicklungsperspektiven in ihrer Heimat zu bieten. Bei der Umsetzung kommt den Regierungen der Herkunfts- und Transitstaaten eine zentrale Rolle zu – wir wollen sie nicht aus der politischen Verantwortung für ihrer Bürgerinnen und Bürger entlassen.

Deutschland kann außen- und entwicklungspolitisch einen Beitrag leisten, die Ursachen für Flucht in den Herkunftsländern zu reduzieren. Humanitäre Hilfe kann in akuten Krisen kurzfristig Flucht verhindern. Längerfristig soll die Sonderinitiative des Bundesministers für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung „Fluchtursachen bekämpfen, Flüchtlinge reintegrieren“ wirken. Zunächst geht es um die Stabilisierung fragiler staatlicher Institutionen, der Konflikt- und Gewaltminderung und der Beseitigung von Fluchtursachen, die durch den Klimawandel entstehen. Dann gilt es, Aufnahmeregionen in den betroffenen Nachbarländern zu stabilisieren, auch um Wei-terwanderung nach Europa zu verringern. Dort können auch Flüchtlinge direkt gefördert werden, z. B. durch Ausbildung oder Beschäftigungsförderung.