Diese EU-Mittel sind mit nationalen Mitteln kozufinanzieren. Während aktuell der EU-Regelbeteiligungssatz bei 80% liegt, wird dieser künftig auf 60% sinken. Das hat zur Folge, dass das künftige sich aus EU- und nationalen Mitteln zusammensetzende Programmvolumen, trotz zurückgehender EU-Mittel, um ca. 20% auf über 3,1Mrd. EUR gegenüber der aktuellen Förderperiode (gut 2,5 Mrd. EUR) ansteigen wird. Die vollständige Kofinanzierung der EU-Mittel durch das Land, die Kommunen und die Wirtschaft wird eine große Herausforderung sein.
Der nunmehr unter der Deutschen Präsidentschaft verabredete Kompromiss stellt bei der Mittelausstattung ein sehr gutes Ergebnis für Sachsen-Anhalt dar, bei der Kofinanzierung hätten wir uns mehr gewünscht. Grundlage hierfür sind die mit großem Engagement und Erfolg geführten Verhandlungen der Bundesregierung auf europäischer Ebene zum Mehrjährigen Finanzrahmen. Mit dem dort erzielten Verhandlungsergebnis wurde die Grundlage für diese am Ende für alle europäischen Übergangsregionen gute Mittelausstattung gelegt. Auch gilt mein Dank den Kollegen in den Bundesländern mit Übergangsregionen und der Bundesregierung für die konstruktiven Verhandlungen zur innerstaatlichen Mittelverteilung, so Europaminister Rainer Robra, der die dem Beschluss vorausgehenden Verhandlungsrunden auf politischer Ebene leitete.
Hintergrund:
Die Regionalkonferenz der Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder hatte am 21. Dezember 2020 einen Beschluss zur innerstaatlichen Aufteilung der EU-Strukturfondsmittel auf die ostdeutschen Übergangsregionen gefasst. Den Ausgangspunkt stellt das auf EU-Ebene unter der deutschen Ratspräsidentschaft erzielte Verhandlungsergebnis zum Mehrjährigen Finanzrahmen dar. Entgegen ursprünglicher Überlegungen hat sich der Europäische Rat bereits am 21. Juli 2020 auf ein Sicherheitsnetz für Übergangsregionen verständigt, nach dem der Mittelansatz für Übergangsregionen mindestens 65% des bisherigen Niveaus darstellen soll. Hinzu kommen weitere Zuweisungen. Vor diesem Hintergrund stehen gemäß vorläufiger indikativer Mittelzuweisung der EU-Kommission vom 10. November 2020 den deutschen Übergangsregionen 9,46Mrd.EUR zur Verfügung. Neben Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, den Regionen Chemnitz und Dresden im Freistaat Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zählen auch Lüneburg und Trier zu den deutschen Übergangsregionen. Auch fließt ein Teil dieser Mittel in ein von der Bundesregierung aufgesetztes ESF-Bundesprogramm.
Aufgabe war es, unter Einbindung der westdeutschen Länder mit Übergangsregionen Niedersachen und Rheinland-Pfalz und des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), sich auf die innerstaatliche Verteilung dieser Mittel zu einigen. Entsprechend des nunmehr erzielten Ergebnisses konnte nach mehreren Verhandlungsrunden unter Leitung von Europaminister Rainer Robra ein tragfähiger Kompromiss gefunden werden, der durch die Regionalkonferenz der Regierungschefin und Regierungschefs der ostdeutschen Länder bestätigt wurde.