197 eröffnete Insolvenzverfahren im Juli 2020

von 10. September 2020

Im Juli 2020 beantragten in Sachsen-Anhalt 28 Unternehmen die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Davon wurden 19 Verfahren eröffnet und 9 mangels Masse abgewiesen. Die voraussichtlichen Forderungen der Gläubiger liegen dabei bei 12 Mill. EUR, das sind 52,4 % von den insgesamt gemeldeten voraussichtlichen Forderungen im Juli 2020. Als Eröffnungsgrund gaben 16 Unternehmen Zahlungsun- fähigkeit an. In den anderen Anträgen wurde zusätzlich zur Zahlungsunfähigkeit als Grund Überschuldung genannt.

Unter den übrigen Schuldner stellten im Juli 45 ehemals selbstständig Tätige einen Insolvenzantrag, woraufhin 43 Verfahren eröffnet wurden. 2 Insolvenzanträge wurden mangels Masse abgewiesen. Insgesamt sind damit voraussichtliche Forderungen in Höhe von 6,6 Mill. EUR verbunden. Darüber hinaus wurden 137 Anträge auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens von Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einem voraussichtlichen Gesamtforderungsvolumen von 4,3 Mio. EUR gestellt.

Im Vergleich zum Juli des Vorjahres sank damit die Anzahl der Verbraucherinsolvenzanträge (Juli 2019: 244 Anträge) um 43,9 %. Von den 137 gestellten Anträgen wurden im Berichtsmonat Juli 134 eröffnet. In den übrigen 3 Fällen nahmen die Gläubigerinnen und Gläubigereinen Schuldenbereinigungsplan an.

Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für die in Bedrängnis geratenen Unternehmen durch die Folgen der COVID-19-Pandemie besteht voraussichtlich noch bis 30. September 2020. Mit staatlichen Hilfsprogrammen soll die Zahlungsunfähigkeit oder die Überschuldung abgewendet werden. Bis dahin wird auch mit keinem Anstieg der Unternehmensinsolvenzen gerechnet.

Weitere Informationen zum Thema Insolvenzen finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt.