2017 fließen mehr als 327 Millionen Euro in Planung, Ausbau und Unterhaltung von Sachsen-Anhalts Straßen

von 13. April 2017

DieUnterhaltung des bestehenden Straßennetzes habe deutlich Vorrang gegenüber Neubaumaßnahmen, betonte Webel. Die Liste der notwendigen Instandsetzungen sei erneut sehr lang. „Mit der deutlichen Aufstockung der Haushaltsmittel im Vergleich zu früheren Jahren haben wir nun aber die finanzielle Basis, um den vorhandenen Reparaturstau schrittweise beseitigen zu können“, betonte der Minister.

Knapp dreiviertel der vomBundbereitgestellten Mittel werden nachWebels Worten für Erhaltungsmaßnahmen verwendet. Mit den eingeplanten Geldern können jedoch auch wichtige Neubauvorhaben, allen voran der

  • A 14-Abschnitt von Colbitz bis zur künftigen Anschlussstelle (AS) Tangerhütteund die

  • B 71 Ortsumfahrung (OU) Wedringen,wofür im Sommer der erste Spatenstich gesetzt werden soll, aber auch die

  • B 79 OU Halberstadt-Harslebenund die

  • B 188 OU Oebisfelde (2. Bauabschnitt),

in Angriff genommen werden.

Der Bau der

  • B 6n von Köthen bis zur A 9 (Thurland),der

  • B 91 OU Theißenund der

  • B 2/B 100 OU Eutzsch

wird planmäßig fortgesetzt.

Neben der kontinuierlichenSanierung der Bundesautobahnenim Lande,wofür in diesem Jahr rund85Millionen Euro eingeplant sind, sollenvierEinzelmaßnahmen umgesetzt werden, die jeweils mehr alsfünfMillionen Euro kosten. Hier nannte der Minister beispielhaft die Vorhaben an der

  • A 9 (AKR-Sanierung), Richtungsfahrbahn München, zwischen Dessau Süd und Bitterfeld-Wolfensowie an der

  • A 14 (AKR-Sanierung), Richtungsfahrbahn Dresden, zwischen Bernburg und Halle.

Auch bei denLandesstraßen stehe die Erhaltung im Vordergrund. Insgesamt seien knapp150Vorhaben geplant, erklärte Webel.Unter den Projekten, die in diesem Jahr fortgeführt und abgeschlossen oder aber begonnen werden, sind die

  • L 63 OU Brumbyund die

  • OU Calbesowie die

  • L 178n als Zubringer zur A 38/B 91.

Außerdem wolle die Landesstraßenbaubehörde noch in diesem Jahr mit den Vorplanungen für die ersten neuen Projekte desBundesverkehrswegeplanes (BVWP) 2030 beginnen, kündigte Webel an. „Unser Ziel ist es, alle Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs bis 2030 mindestens bis zur Baureife zu führen“, erklärte der Minister.

Zu den Projekten, für die die Planungen zuerst aufgenommen werden, gehören die

  • B 71 OU Estedt,

  • B 244 OU Wernigerode,

  • B 6n von der AS Thurland (A 9) bis zur B 184,

  • B 6 von der AS Großkugel (A 9) bis Halle/Bruckdorf (3. Abschnitte)sowie die

  • B 87 OU Weißenfels (Südtangente)und die

  • B 181 OU Zöschen-Wallendorf-Merseburg.

Zu Ihrer Information:

Mit Beschluss des Deutschen Bundestages vom 23. Dezember 2016 wurde das Sechste Gesetz zur Änderung des Fernstraßenausbaugesetzes (6. FStrAbÄndG) verabschiedet. Anlage dieses Gesetzes ist der Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen (BPL), der mit der Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt am 31. Dezember 2016 in Kraft getreten ist. Der BPL basiert auf dem durch die Bundesregierung aufgestellten BVWP 2030, welcher auf Basis entsprechender Projektanmeldungen der Länder erarbeitet wurde.

Der Bedarfsplan für dieBundesfernstraßenenthält fürSachsen-Anhalt insgesamt61 Projekte, welche sich in77 Einzelvorhabenunterteilen.Davonsind acht laufende und fest disponierte Vorhaben (FD),34 Vorhaben des Vordringlichen Bedarfs(VB), 14 Vorhaben des Weiteren Bedarfs mit Planungsrecht (WB*) und 21 Vorhaben des Weiteren Bedarfs (WB). Die Umsetzung aller 77 Einzelvorhaben würde ein Gesamtinvestitionsvolumen von drei Milliarden Euro (Gesamtkosten der Vorhaben gemäß BVWP 2030) bedeuten. Davon entfallen mehr als 500 Millionen Euro auf die FD,gut 1,5 Milliarden Euroauf die Projekte des VB, knapp 450 Millionen Euro auf die des WB* und weitere rund 500 Millionen Euro auf die Vorhaben des WB.

  • FD=“Überhänge“ aus dem alten Bedarfsplan, bauliche Umsetzung läuft bzw. steht kurz bevor

  • VB=uneingeschränkter Planungsauftrag an die Länder, bauliche Umsetzung im Rahmen der Laufzeit bis 2030 geplant

  • WB*=Planungsauftrag an die Länder, bauliche Umsetzung voraussichtlich erst nach 2030 und

  • WB=kein Planungsauftrag an die Länder.