2019 Höchststand der Verdachtsfälle von Kindeswohlgefährdung

von 14. Juli 2020

Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf Unversehrtheit des körperlichen, geistigen und seelischen Wohls. Werden dem zuständigen Jugendamt maßgebliche Anhaltspunkte zur Gefährdung des Kindeswohles bekannt, hat es, im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte, das Gefährdungsrisiko einzuschätzen und entsprechenden Handlungsbedarf umzusetzen.

Eine solche Gefährdungseinschätzung erfolgte bei 1749 Mädchen (49,3%) und 1800Jungen (50,7%). Am häufigsten waren Kinder, die das 1.Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, betroffen (349 Fälle). Die Hälfte aller gefährdeten Kinder und Jugendlichen (1801) waren zu Beginn des Verfahrens jünger als 7 Jahre.

Am häufigsten meldeten die Jugendämter eingeleitete Verfahren in der Landeshauptstadt Magdeburg (527 Fälle), 294 Fälle weniger wurden in der kreisfreien Stadt Halle(Saale) gemeldet. Im Vergleich der Landkreise lagen die meisten Verdachtsfälle im Salzlandkreis vor (447Verfahren), im Jerichower Land wurden die wenigsten Verfahren zur Einschätzung des Kindeswohls durchgeführt (31Verfahren).

Von den insgesamt 3549 Verdachtsfällen wurden die meisten anonym gemeldet (727Fälle). Bei 381 Verfahren erfolgten Hinweise durch die Polizei, seitens eines Gerichts oder durch die Staatsanwaltschaft (10,7%). Fast jede 10. Meldung erfolgte durch Bekannte und/oder Nachbarn (347Meldungen).

Bei der Bewertung der Verfahren durch die Jugendämter wurden bei 523 Fällen (14,7%) eine akute und bei 406 Fällen (11,4%) eine latente Kindeswohlgefährdung festgestellt. Bei knapp 3/4 der Fälle bestätigte sich der Verdacht auf Kindeswohlgefährdung nicht (2620), dennoch bestand bei 38,8% ein Hilfe-? bzw. Unterstützungsbedarf (1376). Das entsprach einem Zuwachs von 210 Fällen zum Vorjahr.

Weitere Informationen zum Thema Kinder-? und Jugendhilfe finden Sie im Internetangebot des Statistischen Landesamtes Sachsen-?Anhalt.