250.000 Euro für A14-Zubringer

von 10. Dezember 2009

Der Stadt Halle (Saale) erhält vom Innenministerium 250.000 Euro für den Ausbau des Autobahnzubringers zur BAB 14/Halle Ost. Das Land unterstützt mit solchen Zahlungen Kommunen, die den notwendigen Eigenanteil geförderter Straßenbaumaßnahmen aus eigener Kraft finanziell nicht erbringen können, so dass ein Wegfall der Förderung droht.

Innenminister Hövelmann (SPD): „Die Stadt Halle ist einer der bedeutendsten Wirtschaftsstandorte im Land Sachsen-Anhalt. Für die Ansiedlung neuer Unternehmen sind die vorhandenen Verkehrsinfrastrukturen ein entscheidendes Kriterium. In dem das Land den inzwischen abgeschlossenen Bau des Autobahnzubringers zur BAB 14 finanziell unterstützt, investiert es in die wirtschaftliche Entwicklung und in die Wettbewerbsfähigkeit der Stadt Halle.“

Auf der Grundlage des Gesetzes zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen (EntflechtG) gewährt der Bund den Ländern Finanzhilfen für Investitionen zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse. Mit diesen Geldern werden hauptsächlich der kommunale Straßenbau und der öffentliche Nahverkehr der Gemeinden des Landes unterstützt. Dabei muss der Antragssteller einen Eigenanteil in Höhe von 25 % der benötigten Finanzmittel erbringen. Ist er dazu finanziell nicht in der Lage, so dass ein Wegfall der Förderung droht, kann er gemäß § 11a Abs. 2 Finanzausgleichsgesetz (FAG) eine Zuwendung des Landes erhalten.