Ab 2013 Kita-Ganztagsbetreuung für alle

von 12. Oktober 2011

Ab Sommer 2013 sollen wieder alle Kinder ein Anrecht auf einen Ganztagsplatz in der Kindertagesstätte haben. Eine im Koalitionsvertrag von CDU und SPD festgeschriebene Vereinbarung soll nun laut Sozialminister Norbert Bischoff umgesetzt werden. Er legte am Dienstag im Kabinett ein entsprechendes Grundsatzpapier zur Änderung des Kinderförderungsgesetzes vor. Im Frühjahr kommenden Jahres könnte der Entwurf dem Landtag vorgelegt werden. Demnach sollen auch wieder Kinder, deren Eltern erwerbslos sind, das komplette Angebot der frühkindlichen Förderung uneingeschränkt wahrnehmen können. Zugleich strebt der Minister entsprechend dem Koalitionsvertrag eine Abfederung von Elternbeiträgen für Mehrkindfamilien an.

„Wir halten Wort“, erklärte Bischoff. „Erstmals in der 20jährigen Geschichte der Kinderbetreuung in Sachsen-Anhalt werden wir das Gesetz mit dem Ziel einer echten Verbesserung für Kinder, Eltern und Erzieher verändern. Dafür nehmen wir auch deutlich mehr Geld in die Hand.“ Neben den Verbesserungen für Kinder und Eltern sieht das Konzept auch bessere Rahmenbedingungen für Erzieherinnen und Erzieher vor, was der Qualität der frühkindlichen Bildung dient. Die Zeiten für die mittelbare pädagogische Arbeit in den Einrichtungen, also für die Vor- und Nachbereitung, für Elterngespräche oder die Leitungstätigkeit, sollen aufgestockt werden. Vorgesehen sind je Erzieherinnenvollzeitstelle ab Mitte 2013 drei Stunden pro Woche. Der Wert soll in zwei Schritten auf sechs Wochenstunden anwachsen.

Die von Bischoff vorgelegten Eckpunkte für eine KiFöG-Novelle werden bei zunächst steigenden Kinderzahlen jährliche Mehrkosten für das Land von rund 30 Millionen Euro bis zu gut 40 Millionen Euro in der Spitze im Jahr 2017 verursachen. Nach 2017 gehen die Werte dann wieder zurück, da weniger Kinder betreut werden. Fachleute prognostizieren für Sachsen-Anhalt bis 2025 ein deutliches Minus bei den Geburtenzahlen. Werden aktuell etwa 17.000 Kinder im Jahr geboren, werden es im Jahr 2025 nur noch rund 9.000 sein. Bischoff erklärte: „Alle Mehrkosten infolge von inhaltlichen Verbesserungen trägt natürlich allein das Land, werden also nicht an Kommunen und Träger weitergegeben.“ So werden für die Geschwisterkindregelung bei der Beitragsermäßigung von Mehrkindfamilien rund 4,2 Millionen Euro anfallen. Der zusätzliche Personalbedarf in den Einrichtungen wegen der Ausweitung des Ganztagsanspruchs sowie der verbesserten Vor- und Nachbereitung wird für ein komplettes Jahr mit 36 Millionen bis 53 Millionen Euro (im Jahr 2017) angegeben. Der bürokratische Aufwand soll reduziert werden, was zu Kosteneinsparungen führt. Für die künftige Finanzierung der Kinderbetreuung schlägt Bischoff ein transparentes System vor, das den Landeszuschuss sehr konkret an die vor Ort tatsächlich anfallenden Personalkosten knüpft. Demnach übernimmt das Land einen festgeschriebenen Anteil der Gesamtpersonalkosten, die sich aus den tatsächlichen Betreuungszeiten und den Anteilen für die mittelbare pädagogische Arbeit ergeben.

Auch die Linke begrüßt die Pläne, hatte sie doch auch im Wahlkampf die Ganztagsbetreuung für alle Kinder gefordert. „Es kommt nun darauf an, alles solide finanziell zu untersetzen, vor allem, wenn nun das Land die Kommunalanteile mitfinanzieren soll“, erklärte die jugendpolitische Sprecherin der Fraktion Monika Hohmann. Die vom Finanzminister für 2013 veranschlagten 10 Millionen Euro werden jedoch nicht auskömmlich sein. Deshalb sei man gespannt, wie dieser reagiere.

„Das vorgelegte Konzept ist eine gute Ausgangsbasis für die Erstellung der KiföG-Novelle“, erklärt Katrin Budde, Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion und SPD-Landesvorsitzende. „Wir können damit in Sachsen-Anhalt die Ganztagsbetreuung für alle Kinder wieder einführen. Da sind wir uns mit dem Sozialminister einig.“ Dieser Schritt werde ein großer Gewinn für die Kinder. „So können sie alle Bildungs- und Förderungsangebote in der Kita annehmen und werden nicht nach Hause geschickt. Diese soziale Ungerechtigkeit wird nun behoben, schließlich sollen alle Kinder gute Bildungschancen haben.“

Der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt, André Schröder, hat das vorgestellte Vorschlagspapier des Sozialministers als Grundlage für die weiteren Beratungen bezeichnet. Bis zu einer Kabinettsbefassung über das eigentliche Gesetz müsse aber die Finanzierungsfrage geklärt werden. „Wir sind uns darin einig, dass ein neues Kinderförderungsgesetz ein einfacheres Abrechnungssystem braucht, um Klarheit darüber herbeizuführen, wohin die Landeszuschüsse fließen. Die jetzt noch bestehende Transparenzlücke muss dringend geschlossen werden. Konsens besteht auch darin, nicht nur über Betreuungsansprüche zu reden, sondern auch über Qualitätsverbesserungen in den Einrichtungen und über die Besserstellung von Mehrkindfamilien“, so Schröder. „Da alle Mehrkosten beim Land verbleiben und nicht auf Kommunen, Träger und Eltern abgewälzt werden sollen, bleibt für die CDU-Fraktion der Finanzierungsvorbehalt bis zu einer Klärung bestehen. Ohne Veränderungen bei der Hortbetreuung reicht die jetzt geschaffene Vorsorge nicht aus, die Kosten zu stemmen. Um Land und Kommunen finanziell nicht zu überfordern, könne beispielsweise über eine zeitlich gestaffelte Einführung von Verbesserungen nachgedacht werden“, so Schröder abschließend.