Ab sofort 500 Millionen Euro an Corona-Hilfen frei

von 2. April 2020

Finanzminister Michael Richter dankt den Parlamentariern: „Mir ist bewusst, dass die Abgeordneten heute der Landesregierung und speziell mir einen hohen Vertrauensvorschuss eingeräumt haben. Ich sichere dem Landtag und auch allen anderen Bürgerinnen und Bürger zu, dass wir sehr sorgfältig mit den heute freigegebenen 500 Millionen Euro umgehen werden. Meine Ministerkollegen und ich werden genau darauf achten, dass die Hilfen schnell und unbürokratisch dort ankommen, wo sie dringend gebraucht werden. Darüber hinaus werde ich dem Finanzausschuss im Landtag fortlaufend berichten.“

Die geplante Verwendung der 500 Millionen Euro setzt sich wie folgt zusammen:

  • 150 Mio. € für Wirtschaftsförderung (bereits angelaufene Hilfen für Soloselbständige und Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten),

  • 20 Mio. € zusätzlich als Absicherung gegen den Ausfall von Krediten,

  • 60 Mio. € für Lohnersatzleistungen, wenn Bürgerinnen oder Bürger in Sachsen-Anhalt wegen der Betreuung ihrer Kinder nicht arbeiten gehen können,

  • 15 Mio. € für Erstattung an die Kommunen; somit können Eltern von Beiträgen an Kitas für einen Monat befreit werden

  • 70 Mio. € Pauschalförderung für Erstattung an Kommunen aufgrund von Änderungen bei der Grundsicherung,

  • 40 Mio. € für Aufstockung des Ausgleichsstocks (somit Verdoppelung der hier befindlichen Summe auf insgesamt 80 Millionen Euro – mit dem Ziel, Liquiditätsprobleme bei Kommunen infolge von geringeren Steuereinnahmen begegnen zu können),

  • 20 Mio. € für Pandemiebekämpfung im engeren Sinne (Ausstattung kommunaler Gesundheitsämter, Polizei und Feuerwehren),

  • 25 Mio. € für pauschale Förderung von Krankenhausinvestitionen (hier vor allem Beschaffung von Geräten),

  • 15 Mio. € für Verschiedenes (finanzielle Hilfe für Verbände, Vereine und andere so genannte Billigkeitsleistungen),

  • 1,5 Millionen Euro für 100 zusätzliche Stellen im Rahmen der Bekämpfung der Pandemie in 2020,

  • 83,5 Millionen Euro „Puffer“ für weitere Ausgaben im Zuge der Pandemiebekämpfung.

„Gespeist“ werden die 500 Millionen Euro durch den Verzicht auf die Tilgung von Altschulden des Landes in diesem Jahr (100 Mio. €), durch die Leerung von noch vorhandenen 141 Mio. € aus der Steuerschwankungsreserve und durch die Aufnahme von neuen Schulden in Höhe von 259 Mio. €.