Ab sofort Finanzhilfen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners möglich!

Ab sofort Finanzhilfen zur Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners möglich!
von 20. Juni 2018

„Wir wollen schnell helfen, auch wenn es den betroffenen Gemeinden verständlicherweise nicht schnell genug gehen kann. Allerdings kann ich beim Umgang mit Steuergeldern nicht gänzlich auf Regeln verzichten. Mit der nun gefundenen Lösung hoffe ich das Problem bekämpfen zu helfen, der neue Erlass gilt ab sofort“, soFinanzminister André Schröder.

Wenn es sich um eine unabweisbare Maßnahme einer Gemeinde zur Abwehr von Gesundheitsschäden der Bevölkerung handelt, wird geholfen. Dies ist zum Beispiel beim Befall von Bäumen in bebauten Gebieten oder an stark frequentierten Straßen oder Wegen der Fall.

Das Land ersetzt zu 90% die Aufwendungen für die Inanspruchnahme von Leistungen Dritter im Haushaltsjahr 2018, also zum Beispiel von beauftragten Firmen.

Die Aufwendungen müssen eine Bagatellgrenze überschreiten, weil solche Hilfen aus dem Ausgleichsstock nur bei „außergewöhnlichen“ Belastungen in Betracht kommen. Die Grenze wurde aus Einfachheits-gründen auf 5 € je Einwohner der jeweiligen Gemeinde festgelegt.

Betroffene Kommunen erhalten also eine 90prozentige Erstattung ihrer Kosten und müssen keine Sparauflagen erfüllen. Eine Mindestsumme der Kosten im Verhältnis zum Haushaltsvolumen gibt es nicht.