Ab sofort Tempo 20 in der Altstadt

von 11. September 2012

Grundlage der neuen Regelung ist das vom Stadtrat beschlossene Verkehrskonzept Altstadt, das die innerörtliche Höchstgeschwindigkeit durch die Einführung einer Tempo-20-Zone ermöglicht.

Die neue, für die gesamte Altstadt gültige Geschwindigkeitsbegrenzung, gilt für alle Verkehrsarten. Auf dem Altstadtring (Universitätsring, Hansering, Waisenhausring, Moritzzwinger, Hallorenring, Robert-Franz-Ring und Moritzburgring) kann jedoch auch weiterhin 50 km/h gefahren werden. In den vorhandenen verkehrsberuhigten Bereichen der Altstadt darf auch zukünftig nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Durch die Einführung der Tempo-20-Zone entfallen zum Teil unterschiedliche Geschwindigkeitsregelungen, so dass sich die bisherige Verkehrsbeschilderung vereinfacht, vereinheitlicht und reduziert. Darüber hinaus wird eine Erhöhung der Verkehrssicherheit erwartet. Einbahnstraßen, in denen bisher max. 50 km/h gefahren werden durfte, können nun grundsätzlich für Radfahrer auch in der Gegenrichtung freigegeben werden, wenn alle weiteren, noch zu berücksichtigenden Voraussetzungen dies erlauben.