Abfälle auf dem Gelände der stillgelegten Fa. BMG Recycling GmbH in Naundorf

von 22. August 2014

„Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, zunächst mit der Beräumung der brennbaren Materialien zu beginnen. Dafür geht das Land zunächst in Vorleistung. Landrat Ulrich und ich sind zuversichtlich, dass wir dieses Kapitel im Sinne der Anwohner in absehbarer Zeit schließen können.“, erklärte der Präsident des Landesverwaltungsamtes Thomas Pleye am Rand einer Sitzung mit den Umweltexperten des Hauses.

Die o. e. Firma, deren Alleingesellschafter und Geschäftsführer Herr Andreas Werner Böhme war, betrieb am Standort Naundorf (Landkreis Burgenlandkreis) eine Anlage zur Lagerung und Behandlung von – auch gefährlichem – Altholz. Nach dem Tode des Herrn Böhme am 09.08.2012 kam der Anlagenbetrieb zunächst zum Erliegen. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Firma ist noch nicht abgeschlossen. Der Insolvenzverwalter stellte den Anlagenbetrieb im März 2013 endgültig ein.

In der Folgezeit bemühten sich alle beteiligten Behörden, Banken, etc. um eine Veräußerung des Anlagengeländes nebst der Entsorgung der dort befindlichen überwiegend brennbaren Abfälle durch einen neuen Erwerber. Diese Bemühungen zerschlugen sich um den Jahreswechsel 2013 / 2014. In der Folgezeit führte das Landesverwaltungsamt daher ein Verfahren zur Nachsorge nach dem BImSchG (Bundesimmissionsschutzgesetz) wegen der auf dem Grundstück befindlichen Abfälle der Fa. BMG Recycling GmbH. Dort lagern ca. 3.000 t Holzabfälle, die dem Anlagenbetrieb zuzurechnen sind.

Am 18.03.2014 wurde der Firma vom Landesverwaltungsamtes ein entsprechender Anordnungsbescheid zur Beräumung des Geländes zugestellt, aber von diesem nicht befolgt, da der Firma die nötigen Mittel fehlten, sondern beklagt (4 A 110/14 HAL). Die Klage wurde zugunsten des Landesverwaltungsamtes entschieden, somit kann der Bescheid vollzogen werden.

Es wurde im Anschluss unverzüglich damit begonnen zu ermitteln, welche Abfälle konkret entsorgt werden müssten, wohin diese zu entsorgen wären und welche sonstigen Voraussetzungen an ein Handeln des Landes im Rahmen einer Ersatzvornahme zu erfüllen wären. Im Ergebnis werden die Entsorgungskosten auf einen sechsstelligen Betrag geschätzt.

Zudem ist ein gemeinsames Vorgehen mit dem Burgenlandkreis bei der Durchführung der Ersatzvornahme angezeigt, da sich auf dem Betriebsgrundstück der BMG Recycling GmbH auch die Firma SVG Sortier- und Vermarktungsgesellschaft mbH mit einer Anlage zur Behandlung von nichtgefährlichen Abfällen und der Herstellung von Ersatzbrennstoffen befindet. Dieses Unternehmen gehörte ebenfalls dem Verstorbenen und war bei seiner Stilllegung mit Abfällen erheblich überfrachtet.

Der Burgenlandkreis arbeitet ebenfalls mit Hochdruck an der Vorbereitung einer Ausschreibung, zur Beräumung der gefährlichsten Abfälle auf dem Gelände der ehemaligen SVG mbH. Das zuständige Amt für Immissionsschutz und Abfallwirtschaft und das Rechtsamt des Burgenlandkreises stimmen derzeit einen Zeitplan ab, der bis zum 5.9.2014 veröffentlicht werden soll. Darin werden die vergaberechtlichen Vorgaben einer Ausschreibung ebenso berücksichtigt wie Fristen, die gegenüber den eigentlich verantwortlichen Störern zur Durchführung einer Ersatzvornahme einzuhalten sind. Landrat Götz Ulrich: „Mir ist wichtig, dass wir nicht nur schnell, sondern auch rechtssicher handeln. Beim Steuerzahler müssen so wenig Kosten wie möglich hängen bleiben.“

Um die öffentliche Hand und damit den Steuerzahler von den Kosten der Beräumung des Grundstücks und der Entsorgung zu entlasten, soll durch den Kreis und das Land auf vorhandene Bürgschaften einer deutschen Großbank zurückgegriffen werden. Die entsprechenden Verhandlungen laufen bereits, sind aber noch nicht abgeschlossen.

Parallel zum behördlichen Vorgehen kam es seit Beginn des Jahres bis zum Juli am Standort zu mehreren Brandereignissen durch die vorhandene Abfälle in ihrer Zusammensetzung verändert bzw. bauliche Anlagen in Mitleidenschaft gezogen wurden.

Hierdurch gewann die Notwendigkeit des Handelns vor Ort eine neue Qualität, die jetzt dazu geführt hat, dass das Land aus eigenen Mitteln den entsprechenden Betrag stellt, um im Rahmen einer teilweisen Ersatzvornahme noch in diesem Jahr damit zu beginnen, die gefährlichsten Abfälle von dem Anlagengrundstück zu beräumen und ordnungsgemäß entsorgen zu lassen. Die erforderliche Ausschreibung dazu wird vom Landesverwaltungsamt ab dem 25.08.2014 ins Internet gestellt.