Änderungen bei den Hartz IV-Regelbedarfen

von 28. Dezember 2011

Das neue Jahr 2012 bringt wieder einige Änderungen mit sich. Betroffen davon sind auch die Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende, informiert jetzt das Jobcenter in Halle (Saale).

Alleinstehende und alleinerziehende Leistungsberechtigte erhalten demnach 374 Euro. Für zwei in einem gemeinsamen Haushalt zusammenlebende Partner werden jeweils 337 Euro ausbezahlt. Erwachsene Leistungsberechtigte, die keinen eigenen Haushalt und keinen gemeinsamen Haushalt mit einem Partner führen, haben Anspruch auf monatlich 299 Euro. Jugendliche von 14 bis unter 18 Jahre erhalten 287 Euro, Kinder von 6 bis unter 14 Jahre 251 Euro und Kinder von 0 bis unter 6 Jahre 219 Euro.

Einige vom Regelbedarf abhängige Mehrbedarfe, zum Beispiel für Alleinerziehende, fallen ebenfalls höher aus. Die Anpassungen werden automatisch von der Bundesagentur für Arbeit (BA) vorgenommen, damit sind gesonderte Anträge in den Jobcentern nicht erforderlich. Alle Bedarfsgemeinschaften erhalten bis Ende Dezember 2011 einen schriftlichen Bescheid über die für sie jeweils eintretenden Änderungen.

Personen, die am Bundesfreiwilligendienst oder Jugendfreiwilligendienst teilnehmen und ergänzend Arbeitslosengeld II beziehen, dürfen künftig von ihrem Taschengeld 175 € monatlich behalten, ohne ihre Ausgaben (für Versicherungen und Werbungskosten) nachweisen zu müssen. Dabei werden 115 Euro laufende Ausgaben und 60 Euro Taschengeld zugrunde gelegt. Sind die laufenden Ausgaben nachgewiesen höher als 115 Euro, werden diese zuzüglich 60 Euro berücksichtigt.