Ärzteschaft bezeichnet Praxisgebühr als lebensfremde Leistung

von 10. November 2003

Entschließung der Kammerversammlung der Ärztekammer Sachsen-Anhalt am 08. November 2003 in Magdeburg Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen niedergelassene Ärzte ab dem 01.01.2004 eine Praxisgebühr von 10 € erheben. Diese Mehrbelastung führt zu einer erheblichen Zunahme der Bürokratie in den Arztpraxen und stört das Arzt-Patientenverhältnis. Nach neuesten Informationen sollen Gebühren, die vom Patienten – aus welchen Gründen auch immer – in der Praxis nicht bezahlt werden, dennoch dem Arzt von seiner Vergütung abgezogen werden. Damit würde der Vertragsarzt diese Gebühr selbst bezahlen müssen und trägt allein das Inkassorisiko. Die Krankenkassen, deren Aufgaben der Einzug der Geldmittel ist, sollen so nicht in die Haftung genommen werden können. Ein solches Vorgehen wird von der Kammerversammlung Sachsen-Anhalt als unerträglich empfunden und entschieden abgelehnt. Die Kammerversammlung fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Gremien der Selbstverwaltung eine akzeptable Lösung zu finden.