Am Neujahrstag das Auto besser stehen lassen

von 28. Dezember 2012

Um sich selbst und anderen das neue Jahr nicht zu verderben, rät der ADAC Niedersachsen/Sachsen-Anhalt e. V., nach dem Genuss alkoholischer Getränke öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu benutzen und das eigene Auto stehen zu lassen. Fahren mit Alkohol ist nicht nur gefährlich und kann teuer werden, im Fall der Fälle ist möglicherweise der Führerschein weg. Die 0,5 Promille-Grenze sollte alkoholisierten Autofahrern Warnung genug sein. Außerdem ist in Folge eines Unfalls bereits ab 0,3 Promille der Versicherungsschutz in Gefahr. Der Automobilclub rät davon ab, sich mit Hilfe eines Alkoholtesters oder dubiosen Faustformeln an den Wert “heranzutrinken”. Schon kleine Mengen können erhebliche Folgen haben, wie der ADAC aufgelistet hat:

– 0,2 Promille beeinträchtigen bereits die Konzentrationsfähigkeit und Aufmerksamkeit des Fahrers, der seine Umwelt weniger gut wahrnehmen kann.

– 0,3 Promille verringern bereits das Sehvermögen, das Reaktionsvermögen und Handlungsfähigkeit lassen nach.

– 0,5 Promille führen zu ersten Falscheinschätzungen von Geschwindigkeiten, es beginnt die Rotlichtschwäche und die Hell-Dunkel-Anpassung der Augen verlangsamt sich deutlich. Die Sehleistung nimmt um rund 15 Prozent ab.

– 0,8 Promille lassen eine deutliche Konzentrationsschwäche erkennen. Die Sehleistung reduziert sich um 25 Prozent, gleichzeitig verlängert sich die Reaktionszeit um etwa 50 Prozent. Dazu lässt das räumliche Sehen stark nach.

– 1,0 Promille fördern die Selbstüberschätzung, der Fahrer neigt zu enthemmten Manövern bei einer starken Verengung des Blickfeldes (Tunnelblick).

– 1,3 Promille bewirken Sprach- und Gleichgewichtsstörungen. Der Fahrer hat enorme Orientierungsprobleme und nimmt keine Kritik mehr auf.

– 2,0 Promille sorgen für die doppelte Zeit der Hell-Dunkel-Anpassung der Augen. Die Selbstüberschätzung ist auf dem Höhepunkt, der Tunnelblick ausgeprägt.

– 3,0 Promille bedeuten eine schwere Alkoholvergiftung mit tiefer Bewusstlosigkeit und einem abrupten Gedächtnisverlust.

Am Neujahrstag Bus und Bahn oder Taxi nutzen Am Neujahrsmorgen ist man häufig noch nicht wieder fahrtüchtig. Der Körper baut nur etwa 0,1 Promille Alkohol pro Stunde ab. Deswegen: Auch am Neujahrstag immer öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Mit sogenannten “Promillekillern” sollte man vorsichtig sein. Wer glaubt, sich durch eine üppige Mahlzeit eine Grundlage für seinen Alkoholgenuss schaffen zu können, irrt. Ein voller Magen kann die Aufnahme des Alkohols nicht verhindern, sondern bestenfalls verzögern. Tee und Kaffee machen nicht nüchtern, sondern wach. Und Tabletten beschleunigen den Alkoholabbau keineswegs, vielmehr können sie Übelkeit und Durchfall auslösen. Alkoholgenuss kann teuer werden Fahren mit Alkohol ist gefährlich und kann teuer werden. Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Steuer eines Kraftfahrzeugs erwischt wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit und wird mit mindestens 500 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot zur Verantwortung gezogen. Mit mehr als 1,1 Promille am Lenkrad gilt jeder als absolut fahruntüchtig. Hohe Geldstrafen drohen, die Fahrerlaubnis wird für mindestens sechs Monate entzogen, Wiederholungstäter riskieren sogar Freiheitsstrafen.