Nach dem Grundsatzurteil gegen einen Bezirksschornsteinfegermeister mit rechtsextremer Gesinnung macht das Landesverwaltungsamt ernst. Der Mann aus Laucha sei aufgefordert worden, innerhalb von zwei Wochen alle Unterlagen zurückzugeben, teilte die Behörde am Mittwoch in Halle mit. Sein Kehrbezirk werde neu vergeben, ein anderer Schornsteinfegermeister die Arbeit übernehmen. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte am 7. November entschieden, dass sich ein öffentlich bestellter Bezirksschornsteinfeger privat keine rechtsextremen und antisemitischen Umtriebe erlauben darf. Andernfalls kann ihm sein Kehrbezirk entzogen werden.