Angst um Halles Vorgärten

von 3. Oktober 2011

Gibt es bald statt grüner Vorgärten massenhaft Parkplätze in den Gründerzeitquartieren? Genau das will die Stadt verhindern. Wegen des Investitionserleichterungsgesetzes in Sachsen-Anhalt nämlich sind die Vorgartensatzungen nicht mehr zulässig. Diese Möglichkeit wurde im Baugesetzbuch des Landes nämlich rausgestrichen. Die Stadt versucht nun Schadensbegrenzung. „Die Satzungen im Mühlwegviertel, im Paulusviertel und der südlichen Stadterweiterung sind betroffen“, sagte Stadtsprecher Steffen Drenkelfuß auf Nachfrage von HalleForum.de. Der Stadt sei sehr daran gelegen, den Charakter der Stadtteile zu erhalten. Deshalb wolle man nun über Erhaltungssatzungen nach Bundesbaugesetz zumindest im Mühlweg- und im Paulusviertel Festlegungen treffen, die Beton statt Grün verhindern sollen. In der südlichen Stadterweiterung, das ist der Bereich um die Philipp-Müller-Straße und Torstraße, war auf Nachfrage von HalleForum.de zunächst noch nicht von einem solchen Bebauungsplan die Rede.

„Diese Satzung wird erlassen zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt“, heißt es beispielsweise in der Satzung für das Paulusviertel. Ein Geschäftsmann protestiert in der Martha-Brautzsch-Straße dagegen. Er hat eine Platte verlegen lassen, wo er der Stadt Behördenwillkür vorwirft. Der Mann hatte die Parkplätze vor seinem Haus wieder entfernen müssen.

„Ein wichtiges Gestaltungsmerkmal des Gründerzeitviertels ist der unmittelbar vor dem Gebäuden angeordnete Garten“, steht in der Satzung geschrieben. „Er bildet in den meisten Fällen ein Glied in einer Reihe von Vorgärten an einer Straße. Die Vorgärten sind Privatbesitz, doch sie wirken in den öffentlichen Raum, prägen das Bild der Straße, beziehungsweise des ganzen Quartiers. Diese Vorgärten stellen eine bedeutende Errungenschaft des Städtebaus des 19. Jahrhunderts dar“, macht die Satzung deutlich. „Der einzelne Vorgarten hat bestimmte Funktionen zu erfüllen. Je nach Situation bietet er Schutz und Abstand zur Straße hin gegen Lärm, Staub und Abgase, aber auch Möglichkeiten zum Verweilen für Hausbewohner und Besucher.“

Neben den Vorgärten zielen die Erhaltungssatzungen aber auch auf die aufwändige Fassadengestaltung ab. „Die charakteristische Bebauung trägt zu einem abwechslungsreichen, für die jeweilige Straße einmaligen, unaustauschbaren Gesamtbild bei. Die Mehrzahl der Gebäude verfügt über anspruchsvolle Fassadengliederung sowie über reiche architektonische Schmuckdetails“, erwähnt die Paulusviertel-Satzung. Genau damit will die Stadt verhindern, dass diese Gestaltung bei einer Sanierung „verschwindet“, weil eine Restaurierung mehr Geld kostet.