Anpassungsgesetz vorgelegt

von 22. April 2003

Der Entwurf sieht vor: – lineare Anpassung um 4,4 Prozent in drei Stufen in den Jahren 2003/2004 – vorgesehen, allerdings mit zeitlichen Verzögerungen. – 1. April 2003: 2,4 % für die Besoldungsgruppen bis A11 – 1. Juli 2003: 2,4 % für die restlichen Besoldungsgruppen (ab A12) – 1. April 2004: 1,0 % alle – 1. August 2004: 1,0 % alle – In 2003 wird eine Einmalzahlung in Höhe von 7,5 Prozent der Dezember-bezüge 2002, maximal aber 185 Euro, und in 2004 von 50 Euro gewährt. – Die jährliche Sonderzuwendung wird auf dem Niveau von 1993 festgeschrieben. + Anhebung des Bemessungssatzes für Bezügeempfänger in den neuen Bundesländern in zwei weiteren Schritten – ab 1. Januar 2003 auf 91 % und – ab 1. Januar 2004 auf 92,5 %. + Festschreibung der weiteren Angleichung des Bemessungssatzes bis spätestens 31. Dezember 2007 für die Besoldungsgruppen bis A 9 und für die übrigen Besoldungsgruppen bis 31. Dezember 2009, letztmalige Verlängerung der zum Jahresende auslaufenden besoldungs- und versorgungsrechtlichen Ermächtigungen. Anfang Mai 2003 wird voraussichtlich das gewerkschaftliche Beteiligungsverfahren mit dem dbb stattfinden. Ebenfalls im Mai wird eine Kabinettsentscheidung zu Abschlagszahlungen erwartet. DPolG und dbb fordern die zeit- und inhaltsgleiche Anpassung der Bezüge!!