Anträge auf ELER-Sportstättenförderung sind ab sofort möglich

von 9. September 2021

Anträge können bis zum 15. November 2021 beim zuständigen Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten eingereicht werden. Aus EU- und Landesmitteln stehen insgesamt 1,34 Millionen Euro zur Verfügung.

Gefördert werden Vorhaben in ländlich geprägten Gemeinden und Ortsteilen mit bis zu 10.000Einwohnern. Zu den förderfähigen Maßnahmen gehören z.B. die Sanierung, der Umbau oder der Neubau von Sportstätten. Der Höchstbetrag der Förderung liegt bei 100.000Euro. Der Fördersatz kann bis zu 90Prozent betragen. Die Förderung zielt darauf ab, mit der Schaffung einer bedarfsgerechten Sportstätteninfrastruktur das dörfliche Gemeinschaftsleben und die Bindung der Bürger an ihren heimatlichen Lebensraum zu stärken.

Alle Infos:

www.lsaurl.de/Merkblatt

Alle Antragsunterlagen finden Sie unter dem folgenden Link:

www.lsaurl.de/Antraege