Arbeiten in der Pandemie – mehr Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit

von 21. April 2020

„Ich freue mich, dass wir die Corona-Pandemie soweit im Griff haben, dass es verantwortbar ist, Lockerungen in Bezug auf die Öffnungen im Einzelhandel zu erlassen“, so Jörg Lauenroth-Mago, ver.di Fachbereichsleiter Handel in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen.

„Allerdings muss bei allen Maßnahmen der Schutz und die Gesundheit der Kundinnen und Kunden sowie der Beschäftigten Vorrang haben. Mindestabstand von 1,5 m, Mund-Nasen-Bedeckung und Desinfektionen von Türgriffen und Einkaufswagen sind dabei eine absolute Voraussetzung.“

„Allerdings werden diese Maßnahmen nicht überall eingehalten. Die Beschäftigten im Einzelhandel sind die Leidtragenden. Da ordnen die Arbeitgeber einen Mundschutz an, ohne die notwendige ausreichende Anzahl von Schutzmasken zur Verfügung zu stellen. Da fehlen Regeln, dass die Masken spätestens nach 2 Stunden gewechselt werden sollten. Auch scheint sich kein Arbeitgeber Gedanken zu machen, wie mit den erhöhten Belastungen umgegangen werden soll. Ich halte regelmäßige bezahlte Pausen beim Tragen von Schutzmasken von 10 min pro Stunde für angebracht“, so Lauenroth-Mago.

Arbeitgeber müssen dafür Sorge tragen, dass die Beschäftigten geschützt werden, also die Sicherheitsbestimmungen und Hygienevorschriften eingehalten werden. Das Abziehen von Sicherheitskräften, die in den letzten Wochen im Lebensmitteleinzelhandel vor den Geschäften auf die Einhaltung geachtet haben, werden leider abgezogen. Auf Beschwerden der Beschäftigten reagieren Arbeitgeber häufig abwehrend und uneinsichtig. Statt Sicherheit steht hier nur der Umsatz im Fokus. Mehrbelastungen für die Beschäftigten finden keine Berücksichtigung bei Leistungsvorgaben. Die Verkäuferinnen und Kassiererinnen fühlen sich allein gelassen und hochgradig gefährdet. Bei Missständen finden sie keine Ansprechpartner. Wir brauchen mehr Kontrollen durch die Gesundheitsämter und eine Hotline für die Beschäftigten“, fordert Lauenroth-Mago